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- Reichenau (2) (entfernen)
In einem Aufsatz mit dem Titel „Über Restauration von Kunstwerken" in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift „Propyläen" schrieb Johann Wolfgang von Goethe 1799 folgenden Satz nieder: „Alle Kunstwerke gehören als solche der gesammten gebildeten Menschheit an und der Besitz derselben ist mit der Pflicht verbunden Sorge für ihre Erhaltung zu tragen." Es ist schon bemerkenswert, was der Jurist und hohe Staatsbeamte, der Goethe ja auch war, hier über die Verpflichtung des Besitzenden gegenüber der Allgemeinheit, ja gegenüber der ganzen Menschheit aussagt in einer Zeit, die man doch gemeinhin noch als diejenige der Fürstenwillkür und der unbeschränkten Rechte Weniger ansieht. Vielleicht wäre es auch in unserem demokratischen Staat für denjenigen, der besitzt oder über Besitz zu richten hat, nicht ganz abwegig, einmal wieder seinen Goethe zu lesen.
Lob der Reichenau
(2001)
Die UNESCO sieht eine noble Aufgabe darin, besondere Kultur- und Naturgüter zum Weltkulturerbe zu erklären, weil sie
einen „außergewöhnlichen universellen Wert" besitzen und sich auszeichnen durch ,,Einzigartigkeit" und „Authenzität". Baden-Württemberg war bisher auf dieser Adelsliste nur vertreten durch das Kloster Maulbronn, sicher ein Zentrum religiösen Lebens
im Mittelalter, begründet 1147 von zwölf Elsässer Zisterziensermönchen. Nun wurde auch die Insel Reichenau auserwählt, die
Klostergründung Pirmins von 724, die in der Folgezeit rasch zu einem geistlichen und geistigen Mittelpunkt Europas wurde.