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KARL HASEL (1909–2001), der Göttinger Professor der Forstgeschichte mit badischen Wurzeln, hatte dem Verfasser eines Tages ein Bündel Konzeptpapier in
DIN-A5-Format überlassen, beiderseits beschrieben in dünner, mitunter kaum
leserlicher Maschinenschrift, Abschriften aus Akten des Karlsruher Generallandesarchivs (GLA). Seine Besuche dort hatten einem forstpolitisch heiklen Fall
gegolten: Sie dienten dem jahrzehntelangen Streit zwischen der Gemeinde Sankt
Georgen und der großherzoglich badischen Forstverwaltung.
Es ging um den Röhlinwald bei Sankt Georgen im Schwarzwald. Um dessen Nutzung wurde erbittert gerungen.
[Röhlinwald:] vom Zankapfel zum Vorzeigeobjekt – eine forstgeschichtliche Fährtenlese (Teil 3)
(2018)
KARL HASEL (1909–2001), der Göttinger Professor der Forstgeschichte mit
badischen Wurzeln, hatte dem Verfasser eines Tages ein Bündel Konzeptpapier
in DIN-A5-Format überlassen, beiderseits beschrieben in dünner, mitunter kaum
leserlicher Maschinenschrift, Abschriften aus Akten des Karlsruher Generallandesarchivs (GLA). Seine Besuche dort hatten einem forstpolitisch heiklen Fall
gegolten: Sie dienten dem jahrzehntelangen Streit zwischen der Gemeinde Sankt
Georgen im Schwarzwald und der großherzoglich badischen Forstverwaltung.
Es ging um den Röhlinwald, um dessen Nutzung so erbittert gerungen
wurde. In Teil 1 des Beitrags (Schriften der Baar, Band 59) wurde die kirchenrätliche Obhut unter württembergischer Herrschaft seit dem 16. Jahrhundert
beleuchtet, aber auch die Holznot besonders im 18. Jahrhundert sowie Sturm- und Borkenkäferschäden.
Im Teil 2 (Schriften der Baar, Band 60) stand der zähe Rechtsstreit um die
Nutzungsrechte im Mittelpunkt, der erst beigelegt werden konnte, nachdem
die Forstseite den gesteigerten Brennholzbedarf der Sankt Georgener Bürger
akzeptiert hatte und es zu einer Aufteilung des Staatswaldes gekommen war.
Im vorliegenden Schlussteil wird ein Happy End beschrieben: wie aus dem
heruntergewirtschafteten ehemaligen Klosterwald trotz vielerlei Wendungen im
nun praktizierten Waldbau schließlich ein Vorzeigeobjekt wurde.
Die Geschichte der Schapbacher Heimhofsiedlungen reicht weit zurück, wahrscheinlich bis ins 12. Jahrhundert. Im Jahre 1562 vergab das Haus Fürstenberg mit dem sogenannten Wildschapbachbrief 23 Maierhöfen 1200 ha Wald "zu ewigen Zeiten zu Erb und Eigen." 1565 trat noch die sogenannte Hirschbachurkunde hinzu, nach der von den 23 Maierhöfen sieben Hofbauern zusätzlich den Hirschbachwald verliehen bekamen. Insgesamt verfügten diese Maierhöfe nun über etwa 200 mehr oder weniger große Waldparzellen. Da in Schapbach von jeher die Rechtsform der geschlossenen Hofgüter (Unteilbarkeit) galt, blieb diese Parzellierung in ihren Grundzügen bis heute erhalten. Aus diesen Besitzverhältnissen resultierte eine großangelegte Waldwirtschaft – rund 80% der Gemarkung Schapbach besteht aus Wald4, – und daraus wiederum entwickelten sich die runenähnlichen Hofzeichen (Abb. 1).