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Im Gedenken an den Historiker und Verfasser der »Badischen Geschichte« Wolfgang Hug wurde in diesem Aufsatz zurück auf seine dezidierten Einschätzungen und Interpretation von Begriffen wie badische Identität, badische Liberalität, badisches Lebensgefühl. »Aufgeräumte Geschichte« geblickt. Wolfgang Hug vermied dabei jeglichen »zwanghaft badischen Gestus«.
»Baden in Baden-Württemberg«
(2018)
Fast fünfzig Jahre lang, nach der Neugründung des Bundeslandes Baden-Württemberg, hat der Politologe P.-L. Weinacht sich mit der Frage beschäftigt, wie das reiche politische und kulturelle Erbe Badens in Baden-Württemberg lebendig erhalten bleiben kann. Er hat die Vorstellung entwickelt, dass dies sich am Besten »in einem Wettbewerb in Partnerschaft« mit dem ganzen Land verwirklichen lasse. 2012 kommt er zu dem Schluss, dass die Badener nicht weiterhin die »Zentralitätsverluste« beklagen sollten, sondern »die südwestdeutsche Randlage als Chance zur neuen Zentralität am Oberrhein« begreifen sollten. Die Zukunft der badischen Regionen am Rhein liegt in der Einbettung in den europäischen Kontext. Das Anliegen der »Altbadener« sieht er am Besten symbolisiert in dem Sinnspruch »Victrix causa diis placuit, sed victa Catoni« (Lukan).
»Aus der Trennung heraus!«
(2021)
1818 Badische Verfassung und 1821 Badische Kirchenunion sind zwei Daten des gleichen modernitätsgeschichtlichen Integrationsprozesses im Zusammenhang mit der Konstituierung und Konsolidierung des Großherzogtums. Damit ist die evangelische Landeskirche von vornherein in die gesellschaftliche Transformation eingebunden. Aus dieser »Gründungszene«, so wurde 2021 wieder bewusst gemacht, hat »die Evangelische Landeskirche in Baden ihre Gestalt und ihr Profil als öffentliche Kirche« entwickelt (J. C. Bundschuh). Weil Verfassung und Kirchenunion am gleichen »gesellschaftlichen Transformationsprozess« teilnehmen, ist 1821 ein Thema der ganzen badischen Geschichte. Über das Gründungsdatum hinaus gilt die Union heute als »Ausgangspunkt für ein fruchtbares interreligiöses Gespräch« und als eine Perspektive für ein ökumenisches Miteinander im 21. Jahrhundert. Das Jubiläum wird publizistisch in Erinnerung gebracht durch einen »Bildatlas zur Kirchengeschichte«, einer Vorlesungsreihe der Pädagogische Hochschule und einer Ausstellung im Generallandesarchiv Karlsruhe.
Zwischen Karlsruhe und Rom
(2013)
Der Kulturkampf, jene im 19. Jahrhundert verbissen geführte Auseinandersetzung um "liberale" Politik und die Trennung von Staat und Kirche, wirkt im kollektiven Bewusstsein der Katholiken bis heute nach. Angesichts der Folgen, die er für die Betroffenen, im Klerus wie im "einfachen Kirchenvolk" hatte – zahlreiche Beispiele sprechen eine deutliche Sprache –, verwundert dies nicht. Doch das Bild, das der Kulturkampf in der Rückschau bietet, ist e benso wenig einheitlich, wie es »die Katholiken« waren, sondern hängt entscheidend vom jeweiligen Blickwinkel ab. Und auch die bleibenden Folgen sind selbst aus kirchlicher Sicht keineswegs ausschließlich negativ.
Zu einem fürstlichen Hof, sei er weltlich oder geistlich, gehörten Sammlungen verschiedenster Art. Der absolutistische Regent repräsentierte in seiner Person und seiner Hofhaltung sein ganzes Land und dessen Wohlstand. Der ganze Kosmos mit allen seinen Aspekten sollte in den Sammlungen vertreten sein, so entsprach es dem universalen Bildungsanspruch frühneuzeitlicher Gelehrter. Nicht nur Wissenschaftler pflegten ein derartiges Bildungsideal. Adelige erhielten in ihrer Jugend
in der Regel eine umfassende Ausbildung, die ihnen zwar nicht unbedingt Expertenwissen vermittelte, es ihnen aber ermöglichte, in Gesprächen über Kunst, Philosophie, Literatur und Geschichte ebenso wie Naturwissenschaft, Wirtschaft und Technik sachkundig mitzureden. Wissenschaftliche und künstlerische Interessen zu pflegen, war Teil ihres Selbstverständnisses. Dies gilt für Adelige beiderlei Geschlechts, wobei die Frauen sich zumeist nur den „schönen Künsten" widmeten. Je nach persönlichem Interesse vertieften sich einzelne Persönlichkeiten derart intensiv in bestimmte
Themenbereiche, dass ihr Wissen von Fachleuten anerkannt und ihre Sammlungen weithin berühmt wurden. Markgräfin Caroline Louise, die erste Gemahlin Karl Friedrichs, trug beispielsweise eine große Zahl von Gemälden vor allem niederländischer Künstler zusammen. Für die Porzellansammlung der Markgräfin Sibylla Augusta bildet das sogenannte
„Porzellanschloss" Favorite bei Rastatt einen prächtigen Rahmen.
Nie hätten wir es für möglich gehalten, daß diese Rechtfertigung der deutschchristlichen gewalttätigen und verfassungswidrigen Kirchenpolitik Ihre Antwort wäre auf die Bitten treuster und bibelgläubiger Glieder unserer Kirche, die sie aus heißer Besorgnis und innerster Gewissensnot vorzutragen gewagt haben! […] Wir sind fassungslos verwundert, daß Sie an den `Geist brüderlicher Gemeinschaft unter Geistlichen und Gemeindemitgliedern‘ appellieren, als handele es sich bei dem gegenwärtigen kirchlichen Kampf um einen Streit, den man mit christlichen Ermahnungen beenden könne, […]. Wir bezeugen Ihnen hiermit, daß für unsere Erkenntnis schweigen und mit dem DC-Geist Frieden machen gleichbedeutend wäre mit Verleugnen unseres Herrn und seiner ewigen Wahrheit. Kurz nach dem Beitritt der badischen Landeskirche zur
deutsch-christlichen Reichskirche, am 27. Juli 1934, richtete Karl Dürr, der Vorsitzende der Bekennenden Kirche Badens, an seinen Landesbischof Julius Kühlewein diese Zeilen. Der badische Kirchenkampf steuerte damit auf seinen ersten, aber keineswegs letzten Höhepunkt zu, an dessen Ende 1945 eine Landeskirche stehen sollte in der Macht- und Richtungskämpfe sowie persönliche Animositäten tiefe Spuren hinterlassen hatten; beherrscht von den untereinander verfeindeten kirchenpolitischen Gruppierungen der Bekennenden Kirche und der Deutschen Christen, aber auch einer
von nahezu allen Seiten in Ihrer Legitimität angefochten Kirchenleitung geriet sie vor dem Hintergrund der Konflikte, die tief in ihre Identität und ihr Selbstverständnis eingriffen, an den Rand der Spaltung.
Im Jahre 1913 – also noch zu Zeiten der formalen Geltung des landesherrlichen Kirchenregiments in Baden – definierte die RGG (in erster Aufl.) den Begriff „als ein(en) wenig glücklich(en) Ausdruck für die Sonderstellung, die in den deutschen ev. Landeskirchen der Landesherr als Kirchenglied einnimmt. Als Summepiscopus (= Erster oder Oberbischof) ist der Landesherr Träger des *Kirchenregiments […]; über die Ableitung dieses Rechtes vgl. *Episcopalismus […], *Territorialismus, *Kollegialismus. Ueber die Bedeutung und den Wert dieser Stellung des Landesherrn vgl. *Landesherrliches Kirchenregiment […]“ Damit sind bereits zwei Erkenntnisse gewonnen: erstens geht es um die kirchenverfassungsmäßige Sonderstellung des Fürsten in der evangelischen Kirche; und zweitens ist der diese bezeichnende Begriff als „wenig glücklich“. Zwar verrät der
Verfasser (Förster) nicht, warum die Begrifflichkeit ihn unglücklich stimmt, aber vielleicht nahmen wir eben schon beim Hören an seinem Unglück Anteil, wenn wir den ganzen Verweiskatalog auf die staatskirchenrechtlichen Begriffe zur Kenntnis
nahmen, die manchen unter uns im Laufe des zweiten theologischen Examens zum ersten und vielfach auch letzten Mal im Fach Kirchenrecht vor Augen getreten sind. Wie war das noch mit Episkopalismus, Territorialismus und Kollegialismus?
Nun möchte ich Ihnen sogleich diese Sorge nehmen, dass wir in diesem Kurzvortrag den Begriffskatalog abarbeiten könnten. Dazu fehlt uns die Zeit und es soll ja um die badischen Verhältnisse gehen. Zugleich muss uns klar sein, dass Begriff und
Wesen des Summepiskopates nicht isoliert zu entwickeln sind, sondern historische Voraussetzungen und Niederschläge kennen, die anhand ausgewählter Stationen der badischen Kirchengeschichte beschrieben werden sollen.
In der Öffentlichkeit wird vielfach die Ansicht vertreten, Juristen hätten sich nur ganz vereinzelt gegen das NS-Regime widersetzt. Dieser Eindruck ist nicht nur bezogen auf den aktiven Widerstand unzutreffend, sondern auch für den wesentlich breiteren Bereich der Widersetzlichkeit, der Opposition und Verweigerung im Alltag. Hier hat die zeitgeschichtliche Forschung die Kenntnis über die Einzelheiten widerständigen Verhaltens in letzter Zeit erheblich erweitert. Für den südwestdeutschen Bereich ist dies im wesentlichen der zur Universität Karlsruhe gehörenden Forschungsstelle Widerstand gegen den Nationalsozialismus im deutschen Südwesten zu verdanken. Sie hat sich im Rahmen des vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg geförderten Projekts „Justizgeschichte Badens und Württembergs, 1919–1953“ bereits
wiederholt mit dem Wirken badischer Juristen während der NS-Diktatur befasst.
Warum Baden "weiterlebt"
(2013)
Der Begriff der regionalen Identität begegnet uns heute nahezu täglich. Vor allem die staatliche Kulturpolitik, das regionale Marketing und die Heimatvereine operieren häufig mit diesem Begriff , um die Bindung der Bevölkerung an ihre Lebenswelt und damit die menschliche Dimension eines räumlichen Gebildes zum Ausdruck zu bringen. Mit einem auf die Region bezogenen Identitätsgewinn scheint die Erwartung verbunden zu sein, die Zustimmung zugunsten einer gemeinsamen Sache fördern und die Ausgangslage der jeweiligen Region im Standortwettbewerb verbessern zu können. Die Zielrichtung ist dabei fast immer dieselbe: Das Engagement der Bürger für und die Bindung an ihre Region sollen gestärkt, die Gestaltungsspielräume der regionalen Kräfte in Verwaltung, Wirtschaft und Kultur sollen erweitert werden, damit sie im Rahmen europäischer und nationaler Strukturpolitik handlungsfähig bleiben oder werden. Aber was bedeutet regionale Identität eigentlich, wie entsteht sie und wie setzt sie sich fort? Und warum interessiert sich die vergleichende Landesgeschichte für dieses Thema? Zunächst sollen einige Erklärungsmöglichkeiten vorgestellt und diese dann auf das Beispiel Baden angewendet werden. Schließlich gilt es, einen Blick auf den Zustand der bekanntlich besonders ausgeprägten badischen Identität zu werfen.
Am 5. April 1852 erschienen auf der Amtsstube in Rheinbischofsheim fünf ärmliche Personen aus Freistett. Voller Ehrfurcht und Bescheidenheit trugen Georg Klotter, Georg Walter, Philipp Schmidt, David Fischer und Georg Müller, allesamt Landwirte, dem Oberamtmann ihr Anliegen vor. Sie wollten mit ihren Familien ihre alte Heimat verlassen und in der Fremde, in Nordamerika, ihr weiteres Glück suchen. Dafür benötigten sie nur noch die obrigkeitliche Erlaubnis. Mit ihrer Heimatgemeinde seien sie - so die Auswanderungslustigen gegenüber dem großherzoglichen Beamten - bereits handelseinig geworden. Diese habe sich bereit erklärt, die Überfahrtskosten zu tragen, von Freistett bis Mannheim mit Pferdewagen und Eisenbahn, von Mannheim bis Rotterdam mit Rheindampfschiffen und von Rotterdam bis New Orleans mit dem Segelschiff. Darüber hinaus habe der Gemeinderat wie der Große Bürgerausschuss beschlossen, jedem Familienvater für die Weiterreise von New Orleans in das Innere des Landes vier Dollar pro Familienmitglied zu geben, um den Start in der neuen Welt etwas leichter zu gestalten.
Die Wanderausstellung »Badisches Volksleben. Ländliche Lebensweisen im 19. Jahrhundert« wurde vom 17. Oktober bis 12. November in den Räumen der Volkshochschule Schwetzingen präsentiert. Zur Eröffnung durch die Leiterin Frau Gundula Sprenger fanden sich viele Gäste ein, darunter der Erste Bürgermeister Matthias Steffan und der Landtagsabgeordnete
Manfred Kern. In seinem Grußwort dankte Volker Kronemayer der Volkshochschule für die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sowie der Stadt, die stets die Anliegen des Vereins Badische Heimat unterstützt habe. Die mit großem Engagement und viel Liebe zum Detail konzipierte Ausstellung spiegelt interessante Informationen wider, wie die Rückmeldungen ergaben. In ihrem exemplarischen Charakter wurde sie Vorbild für ähnliche Erhebungen in Württemberg und Bayern. Allerdings verteilten sich die Rückmeldungen nicht gleichmäßig über das Land. Dass die Umfrage
innerhalb des Großherzogtums Baden eher in begrenzten Regionen Widerhall fand, »mag einer gefühlten ›Badischen Identität‹ entsprechen. Man kann sich gut vorstellen, dass eine ähnliche Umfrage heute eine vergleichbare Resonanz fände«.
„Von 1921 an war ich auf Wunsch meines Erzbischofs politisch tätig in der Zentrumspartei. 1933 fiel bei den Wahlen das Volk der Massenhysterie zum Opfer; von den Widerstand leistenden Parteien konnten nur die Sozialdemokraten und wir vom Zentrum unsere Mandatsstärke halten“, ... dabei meinten es „die demokratischen Parteien ehrlich mit ihrem Kampf gegen den Nationalsozialismus, aber die Mehrheit des Volkes ließ sie bei den Wahlen im Stich.“ Mit diesen Worten kommentiert Ernst Föhr, der letzte Vorsitzende der Badischen Zentrumspartei, im Rückblick seinen Widerstand gegen die NS-Diktatur und sucht zugleich eine Ursache für den Wahlerfolg Hitlers, insbesondere bei den Märzwahlen des Jahres 1933. Ausgehend von dieser Bemerkung Föhrs wollen wir nach der Wahlkampfstrategie und dem politischen Selbstverständnis der Badischen Zentrumspartei in der Endphase der Weimarer Republik fragen. Im einleitenden Teil der Arbeit wird es dabei zunächst darum gehen, den politischen Standort der Badischen Zentrumspartei im Parteiengefüge der Weimarer Zeit zu ergründen. Aus welchen Gründen sprach sich die Badische Zentrumspartei immer wieder für eine Weimarer Koalition und gegen eine Rechtskoalition oder ein Bürgerblockkabinett aus? Inwiefern kann man in diesem Zusammenhang von der Verwurzelung eines demokratisch-republikanischen Selbstbewusstsein bei der Badischen Zentrumspartei sprechen?
Am 23. Juli 1808 erhielt Großherzog Karl
Friedrich von Baden den Besuch des französischen
Gesandten in Baden, Auguste de
Talleyrand, ein Vetter des ehemaligen Außenministers
Talleyrand. Er wünschte im Auftrag
Napoleons unter Hinweis auf den Rheinbundvertrag,
wonach „jeder Krieg […] den einer der
kontrahierenden Theile zu führen haben
könnte, für alle zur gemeinsamen Sache wird“,
die Bereitstellung eines Infanterieregiments.
Talleyrand erklärte, dass Frankreich für den
Unterhalt der Truppen aufkommen würde,
sodass Baden nur den Sold zu bezahlen hätte.
Dennoch sah der Großherzog erhebliche Kosten
auf Baden zukommen, da seine Soldaten in
Friedenszeiten an elf Monaten des Jahres zu
Hause waren und nicht besoldet wurden.
Die Zeitspanne 1806 bis 2006 bezeichnet nicht, wie fälschlicherweise behauptet, „200 Jahre Baden“, sondern erinnert daran,
dass vor zweihundert Jahren Baden zum Großherzogtum erhoben worden ist und dass in den nächsten 112 Jahren die badische Geschichte „beispielhafte Bedeutung“ (Gerd Hepp) erlangte.
Am 7. September 1810, vor 200 Jahren also, wurde in Paris ein Vertrag unterzeichnet, der dem Großherzogtum Baden eine nicht unerhebliche Gebietserweiterung bringen sollte. Zwar ist dieser Pariser Vertrag den meisten Darstellungen der badischen Geschichte nur ein paar Zeilen wert. Das gilt auch für das entsprechende Kapitel im Handbuch der badenwürttembergischen
Geschichte. Allerdings hat Willy Andreas vor fast hundert Jahren eine detaillierte und anschauliche Darstellung »Baden nach dem Wiener Frieden 1809« als Heft 15 der »Neujahrsblätter der Badischen Historischen Kommission« veröffentlicht, auf
die sich die neueren Autoren gerne stützen.
Das Jahr 1806 begann für die Vorfahren hier im Breisgau recht spannend vor 200 Jahren. Innerhalb von nur drei Jahren erlebten sie, dass gleich zum zweiten Mal hintereinander ihre Obrigkeit, ihr Landesherr, sozusagen ihre Staatszugehörigkeit gewechselt wurden. Zuerst wurden sie abgeschnitten von der „milden österreichischen Hand“. Die Region ging 1803 an den Herzog von Modena bzw. an dessen Schwiegersohn Ferdinand (den die Freiburger vergeblich hierher lockten mit dem Spruch „O lieber Vater Ferdinand, besuche bald dein treues Land!“). Nun kam man 1806 unter badische Hoheitsgewalt, unter den Markgrafen bzw. Kurfürsten Karl Friedrich, der sich bereits Herzog von Zähringen nannte. So ließ sich wohl mit Titeln Loyalität
erzeugen! Am 15. Januar nahm der „Besitznahmekommissar“ Carl Wilhelm Franz Ludwig Freiherr Drais von Sauerbronn den Breisgau offiziell in badischen Besitz.
Die Literatur über Karls Friedrich und seine Zeit füllt Regale. In den letzten Jahren sind zusätzliche Publikationen erschienen, die diese Epoche der Umbrüche noch detaillierter und damit durchsichtiger beschrieben haben. In dieser wissenschaftlichen Arbeit wird nur in Erinnerung an seinen Todestag skizziert, wie sich ein Regent in dieser Periode voller Umbrüche verhalten hat, wohl verhalten musste.
Zu Beginn muss ich mit einem bis heute weit
verbreiteten Vorurteil aufräumen. Wenn man
die Debatten vor 65 Jahren, ganz vereinzelt auch
noch heute, anhört, dann könnte man meinen,
dass zwischen Badenern und Württembergern ein
größerer Abstand liege als zwischen Indern und
Chinesen oder Mexikanern und Peruanern. Deshalb
nochmals die schreckliche Wahrheit: Badener
und Württemberger sind Schwaben. Bereits das
berühmte Zedlersche Universallexikon aus der ersten
Hälfte des 18. Jahrhunderts bemerkte lapidar,
dass „die Alemannen und Schwaben, so damals
schon einerley hiesse(n)”. Sie galten als „das mächtigste,
größte und tapfferste Volck unter allen
Deutschen”. Zwischen Lech und Rhein, zwischen
Heidelberg und den Alpen wohnten „die
berühmten Alemannen und heutigen Schwaben,
welche den Francken und Römern so viel zu thun
gemacht, dass noch heutiges Tages die Frantzosen
alle deutschen Völcker in ihrer Sprache unter dem
Namen der Alemannier begreiffen.”
An anderer Stelle dieses Jahrbuches war bereits von den Waldgenossenschaften die Rede. Der Wald war seit dem Mittelalter ein wichtiger Bestandteil der Allmende und stand den Bewohnern der umliegenden Dörfer zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Gleichwohl konnte aber niemand im Allmendwald beliebig schalten und walten. Denn eine unbeschränkte Rodung, Bejagung oder Beweidung der Waldflächen konnte dem Forst schweren Schaden zufügen, der letztlich alle Waldgenossen treffen würde. Deshalb hatte man schon früh in den entsprechenden Forstordnungen und Waldbriefen die Rechte und Pflichten der Waldgenossen festgelegt. Dabei benötigte man aber auch Personen, die über die Einhaltung der
Waldgesetze wachten und Verstöße vor das Waldgericht brachten. Oberste Exekutivorgane des Waldgerichts waren die sogenannten ,,Waldvögte" (auch „Schultheißen" oder „Waldmeister" bezeichnet). Diesen standen einer oder mehrere Unterbeamte zur Seite, welche die eigentliche Waldaufsicht besorgten und Waldfrevlern das Handwerk legten. Diese
Waldaufseher wurden in den ältesten historischen Quellen unter anderem als „Forstknechte", ,,Weidgesellen", ,,Waldmeier", ,,Bannwarte" oder ,,Waldschützen" bezeichnet. Später nannte man sie einheitlich „Gemeindewaldhüter". Ihnen soll dieser Aufsatz gewidmet sein.