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- Katholische Kirche. Erzdiözese Freiburg (180) (entfernen)
Auslöser für die folgenden Überlegungen ist die Fahrt mit Studierenden der Theologischen Fakultät Freiburg nach Buchenwald und Auschwitz in der Pfingstpause 2013, die finanziell durch die Erzbischof-Hermann-Stiftung mitgefördert worden ist. Die Gedenkstättenleitung in Auschwitz traute der Gruppe zu und gestattete, dass wir nach einer Führung durch zwei Mitarbeiterinnen auch ohne Museumsaufsicht das Gelände aufsuchten. So konnten wir erneut und gründlicher die in den ehemaligen KZ-Baracken von unterschiedlichen Organisationen und Ländern gestalteten Ausstellungen anschauen. Auffallend, weil neu und modern gestaltet, präsentierte sich die Ausstellung über den Völkermord an den Sinti und Roma in Block 13. Sie war am 2. August 2001 eröffnet worden und wird wesentlich vom Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg, getragen. Die Besucherinnen und Besucher werden mit einem wenig beachteten Ausschnitt der nationalsozialistischen Verbrechen konfrontiert, und sie müssen registrieren, dass auf einer in der Ausstellung präsentierten Namensliste der im Mai 1940 nach Polen Deportierten Personen stehen, die in Walldürn, Heidelberg, Gutach, Bühl oder Freiburg geboren sind. Weil die angegebenen Geburtsjahre von 1884 bis 1939 reichen, wird klar, dass es auch um Kinder ging. Schaut man dann die Tafeln mit Familienfotos an und sieht Bilder von Erstkommunionkindern und Ministranten, dann stellt sich die Frage: Was haben die katholischen Kirchengemeinden und was hat die Leitung der katholischen Kirche – auch die des Erzbistums Freiburg – getan, um ihre Kinder zu schützen? Die Frage bleibt offen, und sie bleibt auch nach einer Abschlussarbeit offen, die nach und aufgrund der Studienfahrt entstanden ist. Hier kann vorläufig nur zusammengetragen werden, welche Wege zu beschreiten sind, um sie in Zukunft zu beantworten.
Sowohl zur Vergewisserung als auch zur kritischen Überprüfung eigener Positionen ist es sinnvoll, das, was in der Gegenwart wichtig ist und einem selbst am Herzen liegt, an dem zu messen, was früher zu dem Thema gedacht und gesagt wurde. Was sehen wir heute anders und stellen daher neue Fragen an altbekannte Quellen? Welche Forschungsinteressen sind nicht mehr im Blick, weil sie als unmodern gelten? Was möchten wir gerne wissen und müssen uns dazu auf die Suche in unbekanntes Terrain begeben? So wie heute gefragt wird, weswegen die Themen zeitgenössischer historischer Arbeiten widerspiegeln, was die Forscherinnen und Forscher derzeit bewegt, wird es auch früher gewesen sein. Von daher erlauben die Artikel einer Zeitschrift – zumal über einen respektablen Zeitraum von 150 Jahren – Rückschlüsse auf das, was in den entsprechenden Jahren wichtig war.
Warum haben die Katholiken die Hitler-Diktatur nicht verhindert? Hatten sie keine Möglichkeit dazu? Oder wollten sie sich gar nicht ernsthaft gegen die Nazis wehren? Wer (oder was) hat sie gehindert, der NSDAP den Weg zur totalen Machtergreifung zu versperren? Es gibt neue Quellen, neue Gesichtspunkte, neue Einschätzungen hierzu.
Nimmt man zur Kenntnis, dass die Aufklärung – als historische Epoche und als geistige Bewegung – für das Wesen der Kirche, der katholischen im Besonderen, ja für die Existenz des Christentums und der Religion überhaupt eine Schicksalsfrage geworden ist, dann bekommt das Thema eine enorm aktuelle Bedeutung. Sehen wir also, wie sich die regionale Kirchengeschichtsschreibung mit der Aufklärung befasst und auseinandergesetzt hat. In katholischen Kreisen ist das Aufklärungszeitalter äußerst kontrovers beurteilt worden. Dabei folgte der Wandel in der Einschätzung der Aufklärung offensichtlich den Veränderungen im Selbstbild der katholischen Kirche. Man kann das unmittelbar ablesen an den Ausführungen zum Stichwort „Aufklärung“ in den aufeinanderfolgenden Ausgaben des Lexikons für Theologie und Kirche. Im ersten „Buchberger“, dem zweibändigen „Kirchlichen Hand-Lexikon“ des Herder-Verlags von 1907 wird die Aufklärung noch ganz negativ eingeschätzt, sie habe die Verweltlichung des Klerus bewirkt, Schmähungen gegen Kirche und Papsttum und platten Utilitarismus betrieben. Sie (die Aufklärung) „zersetzte und lähmte auch das praktische kirchliche Leben: Feindschaft gegen die Orden, Bewegungen gegen den Zölibat, die lateinische Kultsprache, Verwässerung der Gebet- und Gesangbücher sind die charakteristischen Zeichen der Aufklärung“.
Am 21. Oktober des Jahres 1827 wurde der erste Erzbischof der neu gegründeten Diözese Freiburg geweiht und inthronisiert. Damit kam ein langer Entstehungsprozess zum Abschluss. Warum aber, so wird man fragen, musste denn vor 175 Jahren ein neues Bistum in einem Gebiet geschaffen werden, wo seit tausend Jahren und mehr die kirchliche Organisation klar geregelt war, wo es uralte Bistümer, Dekanate, Pfarreien gab? Und wie hat man sich die Gründung eines neuen Bistums vorzustellen? Konkreter gefragt: Wie verlief die Gründungsgeschichte? Diesen Fragen soll im 1. Teil nachgegangen werden. Im 2. Teil betrachten wir die Entwicklung de? Bistums unter den Aspekten: Wo lagen die Wendepunkte, welche Triebkräfte haben die Entwicklung vorangebracht? Wie wurde sie in eine bestimmte Richtung getrieben und wie sind die Verhältnisse hervorgebracht worden, in denen wir leben? Welche Kräfte haben sich in den Spannungen zwischen der ,,Vorwärts-" und der „Rückwärtsbewegung", zwischen Fortschritt und Verteidigung also,
durchsetzen können - und warum? Im 3. Teil geht es um die Gegenwart: In welchen Verhältnissen, in welcher Kirche leben die Katholiken des Erzbistums Freiburg heute, als „Geliebte Erzdiözesanen", wie Erzbischof Gröber die Hörerinnen und Hörer seiner Predigten zu begrüßen pflegte?
Am 6. November 1900 trat im Kornhaus der Stadt Freiburg ein neu gebildetes, heute noch bestehendes Organ der Erzdiözese Freiburg, die Katholische Kirchensteuervertretung, zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Die Bildung einer solchen „Vertretung der Kirchengenossen“ war durch das „Gesetz, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend“ vom 18. Juni 1892 , das durch Landesherrliche Verordnung vom 11. Dezember 1899 für die katholische Kirche im Großherzogtum Baden in Vollzug gesetzt worden war, vorgeschrieben worden. Aufgabe, Tagungsort und Zusammensetzung dieser „steuerbewilligenden Versammlung“ für die Erzdiözese Freiburg wurden durch Erzbischöfliche Verordnung vom 27. Dezember 1899 geregelt. Die Einberufung geschah gemäß § 31 der Erzbischöflichen Verordnung von 1899 durch Erzbischof Thomas Nörber, der hierzu des Einverständnisses der Großherzoglichen Regierung bedurfte. Die Eröffnung der Tagung, der ein Gottesdienst im Freiburger Münster voranging, erfolgte gem.§ 33 Abs. 2 der Verordnung durch Weihbischof Friedrich Justus Knecht als Erzbischöflichem Beauftragten.
Als vor nunmehr 100 Jahren die „katholische Kirchensteuervertretung“ erstmals im Kornhaus der Stadt Freiburg zusammentrat, hatte diese „steuerbewilligende Versammlung“ die Aufgabe, in Baden das Besteuerungsrecht der katholischen Kirche auf Diözesanebene einzuführen und damit eine Vorreiterrolle für Deutschland zu übernehmen. Während es bisher nur eine Ortskirchensteuer gab, die örtliche kirchliche Bedürfnisse wie die Unterhaltung und den Neubau von Pfarrkirchen und Pfarrhäusern, die Anschaffung und Unterhaltung von Kultgeräten sowie die Bezahlung der niederen kirchlichen Bediensteten, insbesondere der Küster und Organisten zu finanzieren hatte, sollte nunmehr nach dem staatlichen Gesetz, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend vom 18. Juni 18922, der überregionale Finanzbedarf durch Steuern finanziert werden, insbesondere der Aufwand für die obersten kirchlichen Landesbehörden, eine Aufbesserung gering besoldeter Kirchendiener und der Aufwand für Ruhe- und Unterstützungsgehälter der geistlichen und kirchlichen Beamten.
Am 9. Juli 2003 hat der designierte Erzbischof von Freiburg, Dr. Robert Zolltisch in der Villa Reitzenstein, dem Sitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg in Stuttgart den in den Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche festgelegten Eid abgelegt. Die Voraussetzungen dazu sind im Reichskonkordat vom 20. Juli 1933, Artikel 16 gegeben, und lauten: „Bevor die Bischöfe von ihrer Diözese Besitz ergreifen, leisten sie in die Hand des Reichsstatthalters in dem zuständigen Lande bzw. des Reichspräsidenten einen Treueeid“. Die Bischofswahl für die Erzdiözese Freiburg selber ist im Badischen Konkordat vom 12. Oktober 1932 damals mit knappster Mehrheit vom Badischen Landtag verabschiedet geregelt, und wurde am 10. März 1933, wenige Stunden vor der Absetzung der Badischen Staatsregierung durch die Nationalsozialisten nach jahrelangen Verhandlungen und gleichzeitig mit dem Vertrag mit der evangelisch/protestantischen Landeskirche Badens, ratifiziert. Das Ereignis fand wenige Tage nach dem „großen“ Sieg der Nationalsozialisten in der Reichstagswahl vom 5. März 1933 statt, war die letzte Amtshandlung der legalen Badischen Staatsregierung.
Doch obschon die These von der Quellenvielfalt für große Teile des 20. Jahrhunderts vielleicht zutreffen mag, so zeigt sich auch hier, dass es wohl keine grundsätzlichen Befunde ohne Ausnahmen gibt. Blickt man nämlich auf die nationale Geschichte Deutschlands, so findet sich in der Tat ein Zeitraum im 20. Jahrhundert, in welchem die Quellenlage außerordentlich dünn ist: Für die letzten Tage des „Dritten Reichs“, die Endphase des Zweiten Weltkriegs also, sind die Quellenbestände keineswegs so üppig wie man dies allgemein für das 20. Jahrhundert annehmen könnte. Noch kritischer wird die Quellenlage, wenn explizit lokal- und regionalgeschichtliche Fragestellungen in den Blick genommen werden. Diesem Problem will sich die vorliegende Studie ganz bewusst stellen, indem exemplarisch die Region Freiburg im Frühjahr 1945 in den Blick genommen wird. Es soll nachfolgend der Versuch unternommen werden, das Ende des Zweiten Weltkriegs und die ersten Wochen der Besatzungszeit am regionalen Beispiel zu rekonstruieren. Grundlage dieses Unterfangens ist ein bislang weitgehend unbeachtetes Quellenkorpus kirchlicher Provenienz, der nicht nur die verfügbaren Quellen zum Kriegsende ergänzt, sondern auch neue regionalgeschichtliche Perspektiven auf jene Zeit ermöglicht. Damit versteht sich der vorliegende Beitrag zugleich als ein Beleg für das Potential, welches die Geschichtswissenschaft aus einer verstärkten Beschäftigung mit Quellenbeständen aus kirchlichen Archiven ziehen könnte.
Da ist zunächst das Stichwort LEVI. Es steht für „Lernen, Entwickeln, Vereinbaren, Inspirieren“ und ist eines der Leitworte, die die Entwicklung unserer Pastoral und unserer Diözese bestimmen. Wenn es gut geht, bedeutet das: Wir reflektieren unsere Prozesse, um sie zielorientiert zu gestalten und zu erneuern. Dazu gehört Vieles. Notwendig ist auf jeden Fall: einen gewissen Abstand zu dem zu gewinnen, was gerade geschieht, um uns in ein Verhältnis zu unseren Entwicklungen zu setzen. Dazu können die Beschäftigung mit der Geschichte, die Entwicklung des geschichtlichen Bewusstseins und die Erinnerungskultur einen wichtigen Beitrag leisten. Geschichte kann helfen, Verirrungen zu verhüten und Neues anzu- stoßen. Geschichte kann zu neuen Fragen und Antworten inspirieren.
Bildzeugen der Pest, die an vielen Orten gesehen werden können, sind Pestkreuze, Bildstöcke und Pestsäulen. Aber auch Grabsteine von Personen, die an der Pest gestorben sind, Friedhöfe und nicht sehr häufig Pestsärge. Allerdings muss festgestellt werden, dass viele dieser Denkmale verschwunden sind. Um auf die Überschrift einzugehen, muss zu diesem Vers gesagt werden, dass es solche Grabsteine mit diesem oder ähnlichem Text gibt, trotzdem wird es sich meistens um eine
Wandersage handeln. Das Gegenteil beweist das Grabkreuz von Berg bei Ravensburg. Im alten Friedhof um die Peter-und-Paul-Kirche steht ein Pestkreuz, das einem gewohnten Grabkreuz gleicht. Aber an diesem lässt sich ein Gehäuse öffnen. Im Innern steht an der Rückwand der Spruch geschrieben: „ACH, DASS GOTT ERBARM, 70 IN EINEM GRAB † 1628.“ Am 23. Juni dieses Jahres starb in Berg das erste Pestopfer (Abb. 1 und Abb. 2, siehe Bilder auf Seite 33).
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts ist bekannt, dass Ratten den Pestfloh (Rattenfloh, Xenopsylla cheopis) mit dem Pesterreger auf sich tragen. Aber schon Jahrhunderte früher wehrte sich der Mensch gegen Ratten und Mäuse oder gegen Flöhe, obwohl niemand ahnte, dass das die Pest verhindern könnte. Himmlische Hilfe erhielt der Mensch durch einige Heilige, die sich bereits zu ihren Lebzeiten selbst bei der Vertreibung dieser Tiere beteiligt hatten; mithilfe von Reliquien konnte der betreffende Heilige aber auch weiter Schutz gewähren. Dies soll der in der Überschrift zitierte Spruch aussagen, der an die heilige Kakukilla gerichtet ist. Was könnte die Pest aussichtsreicher fernhalten, als wenn es keine Ratten im Haus geben würde? Den Flöhen, also den Pestverursachern, wäre der Lebensraum entzogen. Wer oder was könnte dies unterstützen? Heilige. Es sind nur ein paar wenige Heilige, die als Rattenvertreiber galten, von denen allerdings in der Erzdiözese Freiburg und in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht alle zu finden sind.
Als im Sommer des Jahres 2005 die heutige Tagung vorbesprochen wurde, da wussten wir noch nicht, dass das Thema dieses Vortrags — „Das Priesterseminar als Nachfolger der Benediktinerabtei“ — auch bald der Geschichte angehören würde, dass die letzte Seite in diesem Kapitel unseres Hauses bereits aufgeschlagen ist und dass bald ein neues Kapitel beginnen wird. Mit dem 31. August — also in gut sechs Wochen — schließt das Priesterseminar in St. Peter offiziell seine Pforten und wird mit dem Collegium Borromaeum in Freiburg vereinigt. Damit geht eine 164-jährige Tradition zu Ende. Um den damit verbundenen verschiedenen Facetten Rechnung zu tragen, soll in vier Schritten vorgegangen werden. Zunächst möchte ich aus der Perspektive des Regens etwas über das Priesterseminar in St. Peter und seine Aufgabe sagen. Ich möchte Sie gleichsam mit hinein nehmen in die Aufgabe, die ein Priesterseminar im Allgemeinen und das Flair, das dieses Seminar im Besonderen auszeichnet. In einem zweiten Schritt wird aufgezeigt, wie die alte Benediktinerabtei St. Peter, die ab 1806 entweder als Militärlazarett diente oder mit Ausnahme der Pfarrerwohnung einfach leer stand, 15 Jahre nach der Bistumsgründung anno 1842 zum Priesterseminar wurde und damit einem drohenden Abriss entging. In einem dritten Schritt wird beispielhaft auf zwei markante politische Ereignisse der vergangenen 164 Jahre eingegangen und danach gefragt, wie es dem Priesterseminar in diesen Phasen ergangen ist. Abschließend möchte ich kurz auf die jetzt anstehende Verlegung des Priesterseminars nach Freiburg eingehen.
Am 17. Mai 1945, wenige Tage nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht (08.05.1945), forderte Erzbischof Gröber die Pfarrseelsorger der Erzdiözese auf, Ereignisse in der Pfarrei vor, während und nach der Besetzung sowie etwaige Schäden an kirchlichen Gebäuden zu schildern und über die allgemeine Lage zu berichten. Mit den Stichworten „Plünderungen, Vergewaltigungen, andere Schwierigkeiten“ war den in die Pflicht Genommenen große Freiheit eingeräumt; sogar zu einem Tabuthema durften, sollten sie sich äußern! Das Erzbischöfliche Ordinariat hat die Anordnung mehrfach wiederholt. Bis Ende 1947 sind mehr als tausend Berichte eingegangen, viele schon im Sommer 1945. Das ist bemerkenswert, weil der Briefverkehr nur langsam wieder in Gang kam – wegen kriegsbedingter Zerstörungen und Anordnungen der Besatzungsmächte (der Nordteil der Erzdiözese gehörte zur amerikanischen, der Südteil mit Hohenzollern zur französischen Besatzungszone). Man war erfinderisch bei der Übermittlung von Nachrichten.
„Schlimmer als die Franzosen 1945 in Baden werden es die Russen in Pommern nicht getrieben haben.“ Als Franz Hundsnurscher, von 1967 bis 1998 Leiter des Erzbischöflichen Archivs Freiburg (EAF), in den 1980er-Jahren beiläufig diese Vermutung äußerte, wird er an Akten in seinem Hause gedacht haben. Das harte Urteil sei relativiert. Die „Kriegsberichte“ halten auch fest, dass Franzosen, kaum dass sie eingerollt waren, Deutschen entgegengekommen sind. Um Bewohner zu schonen, hat sich in Nordweil (heute Ortsteil von Kenzingen) einer der Besetzer gar geopfert. Versehentlich hatte er eine Handgranate abgezogen und, statt sie gleich fortzuwerfen, nur laut gewarnt: „Attention! Attention!“ Niemand verstand ihn. Die Granate explodierte, zerriss dem Mann die Hände und verwundete ihn im Gesicht und an der Brust; er starb kurz darauf. Von den Umstehenden trugen zwei Kinder harmlose Schrammen davon. Der Pfarrer hat diesen Teil seines Berichtes abgeschlossen mit „Ehre seinem Andenken, R. i. P.“). Das eingangs gebrachte Wort kam mir in den Sinn, als ich 2017 im EAF an einer Quellensammlung arbeitete. In einem Gespräch mit Dr. Christoph Schmider, dem Leiter des EAF, ergab sich Folgendes: Die „Kriegsberichte“ werden seit Jahrzehnten genutzt; mangels Personal und Geld konnte man sie bislang nicht einem größeren Leserkreis zugänglich machen.
Freiburger Diözesan-Archiv
(2015)
Im Bericht über das Vereinsjahr 1933 hatte der Chronist, der hoch angesehene Professor Joseph Sauer, auf die radikale Umgestaltung der politischen Führung Deutschlands hingewiesen. Der Protektor des KGV, Erzbischof Gröber, vertraue der neuen Regierung. Man könne zuversichtlich sein, weil sie die Gesundheit und Reinhaltung unseres Volkes garantiere und die Kulturwerte der Heimat und der deutschen Vergangenheit pflege. „Auf dem Boden dieses Programmes werden wir unmittelbar und aktiv Mitarbeiter sein können.“ Dies war eine klare kirchenpolitische Linie seit dem überraschenden Schwenk Gröbers Ende März 1933 hin zu der neuen nationalen Regierung. Dies musste auch für den KGV Konsequenzen haben: der Stadtarchivar von Konstanz und zugleich Schriftleiter des FDA, Pfarrer Dr. Josef Clauß, ein Elsässer, verlor aus politischen Gründen seinen Archivarposten und legte konsequenterweise 1934 sein Amt als Schriftleiter des FDA nieder – ein typisches Bauernopfer, wird man sagen können – zugunsten von Pfarrer Dr. Hermann Ginter, der dann in den schwierigen Folgejahren sich behaupten musste, durch die Kriegs- und Nachkriegszeit.
Das II. Vaticanum war ein Ereignis der Kirche in ihrer Gesamtheit. Lehre und Leben der Kirche konnten sich neu durchdringen, Universal- und Ortskirchen bereicherten sich gegenseitig. Insofern die in Rom versammelten Bischöfe und Theologen auch mit Blick auf das Leben ihrer Bistümer handelten, stellt sich umgekehrt die Frage, wie im konkreten kirchlichen Leben das Konzilsgeschehen aufgenommen wurde. Im Folgenden soll dieser Fragee anhand der Beiträge im Oberrheinischen Pastoralblatt (ORPB), die sich mit dem Konzil befassen, nachgegangen werden. Das ORPB ist in besonderer Weise — während des Konzils sicher stärker als das „St. Konradsblatt“ — Ausdruck für die Überlegungen, die im Erzbistum Freiburg an der Schnittstelle von Pastoral und Theologie erfolgten.
Bald nach der durch die Französische Revolution und die napoleonischen Kriege ausgelösten politischen „Flurbereinigung" in Mitteleuropa, die in Deutschland mit Säkularisation und Mediatisierung das Ende der Kleinstaaterei und der Geistlichen Territorien brachte und im Wiener Kongress ihren Abschluss fand, kam es auch zu einer grundlegenden kirchlichen Neugliederung. Diese ging vom Gedanken des Staatskirchentums aus und hatte unter anderem das Ziel, die kirchlichen Verwaltungsstrukturen in Übereinstimmung mit den staatlichen zu bringen. Da die Errichtung, Neuumschreibung und Aufhebung von Bistümern in der römisch-katholischen Kirche gemäß Kirchenrecht Sache der höchsten kirchlichen Autorität ist, verständigten sich die Regierungen der neuen Staatsgebilde in der Folgezeit mit dem Heiligen Stuhl über die Anpassung oder Neugründung von Bistümern. Für das heutige Baden-Württemberg waren die „Frankfurter Verhandlungen" ab 1818 relevant, die zur Errichtung der Oberrheinischen oder Freiburger Kirchenprovinz durch die päpstliche Bulle „Provida solersque" vom 16. August 1821 und somit auch zur Gründung des Erzbistums Freiburg und des Bistums Rottenburg führten.
Singet dem Herrn – aber was?
(2011)
Auf dem Papier, oder vielmehr auf dem Pergament, existiert das Erzbistum Freiburg seit nunmehr rund 190 Jahren, in der Praxis sind es gut sechs Jahre weniger. Es ist also nach kirchengeschichtlichen Maßstäben noch recht jung, ganz gleich, welches Datum man als seinen „Geburtstag“ ansieht: Die Bulle „Provida solersque“ von Papst Pius VII., mit der es kirchenrechtlich konstituiert wurde, ist auf den 16. August 1821 datiert, die Weihe und Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll fand am 21. Oktober 1827 statt. In der Zeit zwischen der, wenn man so will, „Zeugung“ und
der realen „Geburt“ des badisch-hohenzollerischen katholischen Landesbistums fanden langwierige und teils sehr kontroverse Verhandlungen statt, in denen grundsätzliche Festlegungen juristischer, finanzieller und personeller Natur getroffen wurden, die hier freilich allesamt nicht näher thematisiert werden können. Trotzdem – und vielleicht auch deswegen – kam auf die neue Bistumsleitung eine Fülle von Aufgaben zu. Das Erzbistum Freiburg war zunächst ein sehr heterogenes Konglomerat einzelner Teile, die sich in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur, in ihrer Geschichte und
in den Erscheinungsformen kirchlichen Lebens und religiöser Praxis deutlich voneinander unterschieden. Den größten Anteil bilden die ehemals konstanzischen Gebiete im Süden und Osten, die entschieden geprägt waren durch die reformerischen Aktivitäten des letzten Generalvikars und Bistumsverwesers Ignaz Heinrich von Wessenberg, eines „aufgeklärten“ Theologen par excellence.
Lassen Sie mich an den Anfang meines Referats eine Begründung dafür stellen, warum ich ausgerechnet dieses Thema gewählt habe. Nun, dafür gibt es einen ganz einfachen Grund: Ich musste, als ich mich vor mehreren Monaten festgelegt habe, eine Fragestellung finden, die einerseits mit dem Generalthema des Archivtags harmonierte, anderseits zum Thema meines Kollegen von der Evangelischen Landeskirche in Baden passte und schließlich allgemein genug war, mir eine hinreichende Flexibilität und Gestaltungsfreiheit zu erhalten. Keiner Begründung bedarf es wohl, dass ich die Ausländerseelsorge — wir könnten auch, etwas fürnehmer, Migrantenpastoral dazu sagen — überhaupt zum Thema meines Vortrags mache. Immerhin gehört die Sorge für die Fremden — und somit auch deren Seelsorge — zu den zentralen Aufgaben, die uns als Christen gestellt sind: Ich verweise auf das Evangelium nach Matthäus, Kapitel 25, Vers 35. Und wenn wir Archivare uns mit dem Problem der „Überlieferungsbildung und -sicherung für Migranten“ befassen, dann tun wir damit zunächst einmal nicht mehr, als eine unserer zahlreichen Pflichten zu erfüllen.