Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (164) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (164)
Schlagworte
- Biografie (164) (entfernen)
An dieser Stelle wird ein kurzer Abriss über den Stand der Geschichte der Weichtierkunde im deutschsprachigen Raum und
speziell in Baden vorgelegt. Es folgt eine Beschreibung der verschiedenen Rechercheansätze zur Aufklärung des Lebenslaufes des badischen Malakozoologen Hermann Seibert. Sein Lebenslauf und sein wissenschaftliches Werk werden dokumentiert. Anhand von Überresten wird der Umfang seiner Sammlung erörtert.
Manfred Marquardt
(2002)
Manfred Marquardt wurde am 25.12.1927 in Lörrach in eine Handwerkerfamilie (Tapeziermeister) geboren, besuchte dort von 1934-39 die Hebelschule und anschließend bis 1948 das Hans-Thoma-Gymnasium, unterbrochen durch Arbeitsdienst in Böhmen und Kriegsdienst in der Wehrmacht. Nach dem Abitur studierte er ein Semester an der Universität Freiburg „Philosophie des Geistes" bei Prof. H. Müller, ,,Vom Wesen der Erziehung" bei Prof. Fink und „Psychologie der menschlichen
Beziehung" bei Prof. Bender. In einem diskussionsfreudigen Künstler- und Lehrerkreis mit dem Dichtermaler Paul Hübner, dem Keramiker Hermann Messerschmidt, mit Walter Eichin, Heinz Baumgartner und Ulf Schünemann wurde, geprägt durch die Erfahrungen in der Nazizeit, ein neues, optimistisches Menschenbild entworfen, die Entwicklung der modernen Malerei und Musik der Welt außerhalb Deutschlands nachgeholt. Dem Jazz blieb Manfred Marquardt enthusiastisch verbunden bis ans Lebensende. Von 1949-51 studierte er an der Pädagogischen Akademie in Lörrach mit dem Abschluss für das Lehramt an Volksschulen. Seine erste Stelle war in Marzell, im oberen Kandertal, von wo aus er auch die Söhne des Wirts auf dem Hochblauen (1167 m) unterrichtete, im Winter nach anstrengender Tour auf Skiern.
Die Geschichte der Kunstmühle in Seelbach, Teil 2, Die Gründung des Elektrizitätswerks Seelbach
(2021)
Im Jahrbuch 62 wurde in Teil I die Geschichte der Kunstmühle in Seelbach beschrieben, wie sie sich bis zum Tode des letzten Müllers der Kunstmühle im Jahre 1900 darstellte. Carl Franz Joseph Bertinet kam in der Nacht zum 5. Dezember 1900 tragisch ums Leben. In einem Zeitungsartikel vom 5. Dezember 1900 wurde berichtet, dass um ½ 6 Uhr im Dinglinger Bahnhofe außerhalb des für die Reisenden bestimmten Bahnsteiges auf dem Geleise Herr Müller B. aus Seelbach tot aufgefunden wurde. Carl Franz Joseph Bertinet hatte das Anwesen, die ehemalige herrschaftliche Obere Mühle in Seelbach, im Jahre 1887 gekauft. Unmittelbar nach dem Kauf stellte er den Antrag auf Abbruch, um ein neues Wohn- und Mühlgebäude sowie ein Ökonomiegebäude mit Wasch- und Backhaus zu errichten. Bereits 1892 wurde die Mühle in Betrieb genommen, im Januar 1893 brannte das Mühlengebäude jedoch vollständig nieder. Die Ursache könnte wegen Hochwasser in der rascheren Bewegung der Fruchtputzmaschine gelegen haben. Eine andere Entstehungsursache könnte auch die Selbstentzündung der Champagner-Gänge (Mahlsteine aus der Champagne) gewesen sein, die laut einem Gutachter „bei Leerlauf gerne Feuer geben“.
Am 7. Mai 1518 schreibt Johannes Reuchlin einen Brief an Kurfürst Friedrich den Weisen von Sachsen. Der Kurfürst hatte den 63jährigen Humanisten um Rat gebeten: Er wolle an seiner Landesuniversität in Wittenberg je einen Lehrstuhl für die
Hebräische und die Griechische Sprache schaffen – wen könne Reuchlin empfehlen? Reuchlin antwortet ausführlich – unter anderem Folgendes: Der anndern sprach halb, griechesch genannt, hab ich mich unnderfangen zuo volbrinngen uewer sonnderes getruwen, das ir gnediglich zuo mir haben, unnd bin inn willen, minen gesippten fruent, den ich vonn siner jugent uff soellich sprach unnderwisen unnd gelert hab, ann das ort zuo schicken […] maister Philipps Schwartzerd von Bretten, […] den ich doch der hohenschuol Inngollstatt versagt hab, dann er ist zuo Tuewingen eerlich unnd wol, ouch sines sollds halb nutzlich gehallten unnd fuersenhen, unnd hat daselbst ain erber ußkommen. Die Rede ist von dem Mann, den wir als Philipp Melanchthon kennen – hier begegnet er als Schützling Reuchlins, der versucht, ihn Friedrich dem Weisen unter Berufung
auf drei Gesichtspunkte schmackhaft zu machen: 1. Er selbst, Reuchlin, habe Melanchthon als Kind unter seine Fittiche genommen. 2. Melanchthon ist begehrt: Es gibt schon anderweitige Versuche, ihn zu berufen, sowie 3. in Tübingen weiß man Melanchthons Talente durch eine entsprechend dotierte Stelle zu würdigen. Von einem vor 1518 liegenden Versuch, Melanchthon nach Ingolstadt zu holen, haben wir keine Kenntnis – dafür aber von den anderen beiden Faktoren, die Reuchlin nennt: Die ersten Kontakte zwischen den beiden in Melanchthons Kindheit und Melanchthons Jahre in Tübingen. Beide Berührungspunkte zwischen dem Praeceptor Germaniae und dem Praeceptor seiner Jugend sollen im Folgenden etwas näher dargestellt werden. So wird hoffentlich deutlich werden, warum und in welcher Weise man ihr Verhältnis in der Tat unter die Überschrift der „Begabtenförderung im 16. Jahrhundert“ stellen kann.
Cantiones sacrae
(2007)
Im Jahr 2007 feierte die Freiburger Albert-Ludwigs-Universität ihr 550-jähriges Jubiläum. Jubiläen bieten die Möglichkeit, den Ursprüngen des gefeierten Objekts — sei es dem Gründungsanlass und der Idee einer Institution oder den Verdiensten wichtiger Persönlichkeiten — nachzuforschen und den Erkenntnisgewinn heutigen Zeitgenossen zu übermitteln. Bei der geschichtlichen Würdigung einer der ältesten deutschen Universitäten (1457) kommen neben Gründern und Förderern Persönlichkeiten aus der Anfangszeit besonders in den Fokus wie z.B. Rektor und Professoren, aber auch das Leben der Studenten in Vorlesungen und Studentenhäusern (Bursen). Koryphäen, die im Verlauf der Geschichte den Ruhm der Universität in die Welt hinaustrugen, sei es auf dem Gebiet der Geistes- oder Naturwissenschaften, werden gewürdigt. Es werden Glanz- und Elendzeiten dargestellt und die Beziehungen der Universität zu den jeweils verantwortlichen Politikern, zu Stadt und Land sowie zu den Kirchen und zur Bevölkerung beleuchtet. Eine Berufssparte, die aus der Studienzeit an der Freiburger Universität im ersten Jahrhundert nach ihrer Gründung (16. Jahrhundert) großen Gewinn zog und später der Universität Ehre machte, war ein halbes Dutzend überregional bekannt gewordener Komponisten. Da ihnen an ihren Geburtstagen sicherlich nicht auch nur annährend so viel Aufmerksamkeit gewährt wird wie großen Komponisten an deren Gedenktagen — man denke beispielsweise im Jahr 2007 an Dietrich Buxtehude (1637- 1707) oder im Jahr 2006 an das Genie Wolfgang Amadeus Mozart (1756-1791) —, soll hier an einst in Freiburg lebende Komponisten aus der zweiten Reihe insgesamt erinnert werden, die im sechzehnten Jahrhundert an dieser Freiburger Universität studiert haben. Dazu will diese
Zusammenstellung einen Beitrag leisten.
Georg Hänlin wurde 1556 im vorderösterreichischen Bußmannshausen (bei Laupheim, südl. von Ulm) geboren und hat eine erstaunliche Karriere gemacht. 1569 begann er in Freiburg zu studieren, wobei ihm durch die Stiftungen Bär und Neuburger geholfen wurde. 1572 schloß er die Philosophie mit dem Magistergrad ab und begann mit der Theologie. 1574 empfing er die Priesterweihe und setzte sein Studium in Freiburg fort. 1576 bis 1578 krönte er seine Ausbildung durch einen Lehrgang in scholastischer Theologie am Collegium Germanicum-Hungaricum in Rom. Als er zurückkam, nahm er im Sommer 1578 die Stellung eines Kollegiat-Dekans und Predigers im Stift St. Martin in Kolmar an und begann gleichzeitig in Freiburg mit seinem Doktorat. In Freiburg war alles gut katholisch gewesen, von Bußmannshausen und Rom ganz zu schweigen. Kolmar aber war seit Jahrzehnten zwischen Katholiken und Anhängern der neuen evangelischen Lehre zerrissen. Der dortige Magistrat war immer stärker auf deren Seite getreten, hatte z.B. ohne den Bischof zu fragen, in St. Martin zahlreiche Nebenaltäre abbrechen lassen, hatte 1575 den ersten evangelischen Prediger in der Stadt angestellt und im gleichen Jahr jedem Bürger die Wahl der Konfession freigestellt. Die Stimmung war erregt. Ordensleute und Priester gerieten beim Volk immer mehr in den Verdacht der Unzucht.
Für die Darstellung der Biographie von Wilhelm Holzwarth kann nicht nur auf die überlieferte Spruchkammerakte zurückgegriffen werden, sondern auch auf persönliche Dokumente, die sowohl das Privatleben als auch die Parteifunktionen
widerspiegeln. Diese Dokumente gelangten bei Kriegsende im Zuge einer Hausdurchsuchung vor der Verhaftung von Wilhelm Holzwarth am 8. September 1945 an die amerikanische Besatzungsmacht und wurden später an die zuständige Spruchkammer Ludwigsburg übergeben. Nach der Aufösung der Spruchkammer wurden die Unterlagen dem Staatsarchiv Ludwigsburg
abgeliefert und stehen dort heute der Forschung zur Verfügung. Wilhelm Holzwarth wurde am 27. März 1889 in Oberderdingen geboren, wuchs dort unter »kleinbäuerlichen Verhältnissen« auf und besuchte die Volksschule. Das eigene Elternhaus beschrieb er als »pflichtgetreu« und »vaterländisch gesinnt«.
Dieser Beitrag befasst sich mit der Person Richard Kuenzers, eines eher weniger bekannten Beteiligten des aktiven Widerstands gegen das nationalsozialistische Unrechtsregime. Ausgewertet wurde dabei seine umfangreiche Privatkorrespondenz aus den Jahren 1888 bis 1945, die die Familie dankenswerterweise zur Verfügung gestellt hat. Beim Lesen dieses schriftlichen Nachlasses ist ein Bild entstanden, das seine herausragende Persönlichkeit verdeutlicht. Nach einem unter verschiedenen thematischen Gesichtspunkten gewährten Einblick in die Briefe Kuenzers insbesondere aus der Haftzeit wird allgemein der Frage nachgegangen, wie der Widerstand gegen das NS-Regime aus christlicher Überzeugung zu verstehen ist, wie er sich in die Gesamtbetrachtung über den Widerstand einordnet, welche Beweggründe die Betreffenden zu ihrem Handeln motiviert haben, ja auch, welche Rolle das Verhalten dieser christlichen Männer und Frauen für die Beurteilung der Rolle der Kirche in der Zeit des NS spielt. Im Anschluss hieran soll in einem weiteren Abschnitt der christliche Widerstand unter juristischen Gesichtspunkten vertiefend betrachtet werden. Dabei wird der Anklageschrift gegen Richard Kuenzer in dem Verfahren vor dem Volksgerichtshof besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Im Jahre 1232 teilte sich das Grafenhaus der Habsburger in zwei Linien, die albertinische, später herzoglich-österreichische und zu Macht und Ansehen aufsteigende und die weniger erfolgreiche, die rudolfinische oder Laufenburger Linie. Die unterschiedliche Entwicklung wurde eingeleitet durch die überragende Persönlichkeit des späteren Königs Rudolf I. von der älteren albertinischen Linie, dem es gelang, sich und seinen Nachkommen eine dominierende neue Basis im Südosten und an der Spitze des Reiches zu sichern. Obwohl auch Phasen kontroverser und gegensätzlicher Beziehungen zwischen beiden
Habsburg-Stämmen bestanden, ist ihr Verhältnis lange Zeit durch ein Empfinden der Familieneinheit bestimmt. Dazu muß auch die bisher nicht als solche erkannte Übertragung der Landgrafenfunktion und der Klostervogtei über das Rheininselkloster Rheinau durch König Rudolf an einen Vertreter der Nebenlinie der Grafen von Habsburg-Laufenburg im Jahre 1288 gezählt werden. König Rudolf fällte diese Entscheidung im Zuge seiner Revindikationspolitik zur Wiedergewinnung der im Interregnum dem Reich verloren gegangenen Gebiete und Rechte. Darunter zählt auch die Schaffung neuer Rechtsbezirke, in denen in königlichem Auftrag ein Landgraf die Hochgerichtsbarkeit auszuüben
hat, welche seit dem Verschwinden der alten Gaugrafschaftsverfassung vielfach ungeregelt praktiziert worden war. So ist die Entstehung der seit Ende des 13. Jahrh. in Erscheinung tretenden Landgrafschaften Nellenburg (Hegau), Stühlingen und Klettgau zu erklären. Die in zwei Teile getrennte frühere Baar wurde durch Verzicht des Grafen Hermann von Sulz und
nachfolgender Belehnung des Grafen Heinrich von Fürstenberg mit der ganzen Landgrafschaft durch König Rudolf von Habsburg am 13. Jan. 1283 vereinigt, bzw. neu geschaffen. Dieser Vorgang geschah aufgrund des vorausgehenden
Ehnheimer Reichsspruches vom Dez. 1282, wonach keine Grafschaft geteilt oder veräußert werden durfte.