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Ludwigsburg unter Strom
(2014)
Nicht einmal eine Randnotiz war den Redakteuren der Ludwigsburger Zeitung in
den ersten Augusttagen des Jahres 1905 das folgenreiche Ereignis wert, geschweige
denn eine Schlagzeile wie zum Beispiel: »Endlich! Ludwigsburg unter Strom!« Stattdessen brach die neue Ära bescheiden in einigen Haushalten der Unteren Stadt an,
als dort eines Abends die ersten elektrischen Glühbirnen in Ludwigsburg eingeschaltet wurden und damit das bisher gebräuchliche Petroleum- bzw. Gaslicht ersetzten.
Nach der Eröffnung des Gaswerks 1858 und des Wasserwerks 1866 markierte der Start
der Ludwigsburger Stromversorgung im Jahr 1905 einen weiteren, in die Zukunft weisenden Schritt in der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Stadt. Dessen ungeachtet
berichtete die Zeitung ausführlich und mit blumigen Worten über den Auftritt einer
Liliputaner-Gruppe oder über den Besuch eines österreichischen Gesangvereins.
Selbst in einem Bericht über die aktuelle Bautätigkeit in der Stadt wurde das Elektrizitätswerk nicht erwähnt, wie auch in einem anderen Bericht über die wirtschaftliche
Situation der städtischen Gewerbeunternehmen versäumt wurde, die Chancen, die
mit der Nutzung der elektrischen Energie verbunden sind, zu erläutern.
Vergessen wäre gefährlich! »Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem:
Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche
Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.« So lautet die Definition der Londoner Charta vom 8. August 1945.
Mit dem Begriff »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« versuchten 1945 die Staaten, deren Armeen das nationalsozialistische Deutschland niedergerungen hatten, die
Verbrechen der Deutschen zu beschreiben und Maßstäbe zu ihrer Verurteilung zu
schaffen. Dass sie einen ganz wichtigen rechtsstaatlichen Grundsatz unterliefen,
indem sie den Straftatbestand erst definierten, nachdem die Taten begangen waren,
war allseits bewusst. Angesichts der jahrelangen, geplanten, massenhaft praktizierten
ungeheuerlichen Brutalität des Terror-Regimes und aller, die es unterstützten, wurde
dieser Verstoß gegen einen formalen Rechtsgrundsatz in Kauf genommen. Unter anderem auch, weil »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« zwar eine neue Formulierung war, im Kern aber nur gewachsene Grundlagen des modernen Rechts zusammenfasste – bis hin zu biblischen Grundsätzen wie »Liebe deinen Nächsten wie dich
selbst« oder eben »Du sollst nicht töten«. Diese und alle darauf aufbauenden Gebote
und Verbote brauchten angesichts der zwölf Millionen Menschen, die von den Nazis
gezielt ermordet worden waren, dringend neue Schubkraft.
Die Ermordung des österreichischen Thronfolgers Erzherzog Franz Ferdinand und
seiner Gemahlin im bosnischen Sarajewo am 28. Juni 1914 durch einen serbischen
Nationalisten war zwar der Anlass, nicht aber die Ursache für den Ersten Weltkrieg.
Schon seit Jahren schien eine militärische Lösung der wachsenden politischen
Spannungen in Europa unvermeidlich. Für Österreich-Ungarn spielten dabei
der Interessenkonflikt mit Russland auf dem Balkan sowie die aggressive nationalistische Politik Serbiens eine zentrale Rolle; Österreich-Ungarn befürchtete den
Zusammenbruch der Monarchie, weshalb es der serbisch-russischen Expansionspolitik Einhalt gebieten wollte. Das Deutsche Reich indes hatte sich durch eine
ungeschickte Außenpolitik ins Abseits manövriert und die Bildung der »Entente
cordiale« zwischen Frankreich, Großbritannien und Russland nicht verhindern
können. Der Dreibund von Deutschland, Österreich-Ungarn und Italien war kein
stabiles Bündnis, nicht zuletzt wegen der italienischen Gebietsansprüche gegen
Österreich.
Die Donaumonarchie nahm das Attentat zum Anlass, mit Serbien abzurechnen,
wobei sie sich der Unterstützung des Deutschen Reiches sicher sein konnte. Das
von Österreich-Ungarn gestellte Ultimatum vom 23. Juli, das die Einbeziehung
von österreichischen Behörden bei den Ermittlungen gegen die Hintermänner des
Attentats und deren strafrechtliche Verfolgung vorsah, war für Serbien von vornherein unannehmbar. Allerdings konnte nie ein Zusammenhang zwischen dem
Attentat und der serbischen Regierung bewiesen werden. Da Serbien auf das
Ultimatum nicht einging, brach Österreich-Ungarn seine diplomatischen Beziehungen zu dem Balkanstaat ab. Nun mobilisierten beide Staaten ihre Streitkräfte,
wobei Serbien mit der Rückendeckung Russlands rechnen konnte. Schließlich erfolgte am 28. Juli die österreichisch-ungarische Kriegserklärung an Serbien, wenn
man so will aus veralteten Ehrbegriffen, einer versagenden Diplomatie und in Verkennung der Realitäten. Russland antwortete mit Mobilmachung, die sich nicht
nur gegen die Donaumonarchie, sondern auch gegen ihren Verbündeten Deutschland richtete.
Seit dem späten 17. Jahrhundert verbreitete sich die neue Frömmigkeitsbewegung
des Pietismus in den protestantischen Territorien des Deutschen Reiches. Dazu
parallel lief eine radikale Strömung, die von der Überzeugung getragen war,
dass wahres Christentum nur außerhalb der verfassten Kirche möglich sei. Diese
Richtung wird in der historischen Forschung unter dem Begriff »radikaler
Pietismus« gefasst, während man im Herzogtum Württemberg allgemein vom
Separatismus sprach. Im Rahmen dieses Aufsatzes soll der radikale Pietismus
unter einer verengten Perspektive dargestellt werden, nämlich mit der Fokussierung auf Ludwigsburg und seine Umgebung. Obwohl es sich von der personellen
Stärke der Bewegung her gesehen nie um mehr als eine Randerscheinung handelte,
hat der radikale Pietismus in der württembergischen Kirchen- und Geistesgeschichte
tiefe Spuren hinterlassen. Die im Zentrum des Landes gelegene zeitweilige Residenzstadt Ludwigsburg konnte davon ebensowenig unberührt bleiben wie das
Umland.
Mehr Licht für Ludwigsburg
(2015)
Sie werden fragen, war Louis Bührer nicht der erste Kassier der Oberamtssparkasse
Ludwigsburg, nach dem auch der Louis-Bührer-Saal der Kreissparkasse benannt ist?
Was hat er mit der Gasversorgung von Ludwigsburg zu tun? Die Antwort ist einfach,
aber nur wenig bekannt. Es stimmt, Louis Bührer war der erste Kassier der 1852
gegründeten Oberamtssparkasse. Aber er war noch mehr, nämlich ein engagierter
Bürger, der seine Position als Stadtrat konsequent ausnutzte und sich dann überall
aktiv einbrachte, wenn es galt, anstehende Probleme zu lösen oder Verbesserungen
für die Bürger der Stadt in die Tat umzusetzen. Sei es, dass er sich für die Ärmsten
in verschiedenen Wohltätigkeitsvereinen engagierte, dass er die Kassierstelle der neuen
Sparkasse übernahm oder dass er sich für die Errichtung eines städtischen Wasserwerks, vor allem aber eines städtischen Gaswerks einsetzte.
Louis Bührer griff einen in der Mitte des 19. Jahrhunderts weit verbreiteten Wunsch
der Bevölkerung nach einer besseren und komfortableren Beleuchtung von Wohnungen, Häusern und Straßen auf. Als praktikable Beleuchtungsmittel standen den
Menschen in dieser Zeit neben rußenden Talgkerzen nur Öllampen zur Verfügung, in
denen mit Hilfe eines Dochtes tierische und pflanzliche Öle, vor allem aber Mineralöle
wie Petroleum verbrannt wurden. Insbesondere die billigen Talgkerzen lieferten kein
gleichmäßiges Licht, weil der Docht nicht richtig verbrannte. Er musste mit einer
speziellen Lichtputzschere immer wieder nachgeschnitten werden, was äußerst lästig war
und Goethe zu einem Stoßseufzer in Form eines Zweizeilers veranlasste: »Wüsste nicht,
was sie Besseres erfinden könnten, als wenn die Lichter ohne Putzen brennten«.
»Die erste Probefahrt auf der Eisenbahn von Stuttgart nach Ludwigsburg fand gestern [30. September] statt. Früh ½ 8 Uhr verkündete das Pfeifen der Locomotive ihre Ankunft auf dem hiesigen Bahnhof. Die Fahrt auf der ganzen Strecke ging glücklich von statten. Der Locomotive waren angehängt ein Personen- und ein Packwagen. Weitere Probefahrten mit entsprechender Zahl von Personen- und Packwägen finden heute und morgen statt und es soll die Bahn am kommenden Samstag dem Staat zum Betrieb übergeben werden.« Diese bescheidene Notiz im Ludwigsburger Tagblatt vom 1. Oktober 1846 bedeutete das Ende der eher beschaulichen Zeiten für Ludwigsburg; modernere Zeiten kündigten sich mit dem Pfeifen der Lokomotive an. Stuttgart, bisher etwa zwei Postkutschenstunden von Ludwigsburg entfernt, war jetzt viermal am Tag in einer halben Stunde zu erreichen. Diesem historischen Ereignis ging eine landesweit gut zehnjährige Planungsphase voraus, über die in der örtlichen Presse erstaunlicherweise fast gar nicht berichtet wurde.
Von den württembergischen Königinnen ist die erste, Königin Charlotte Auguste
Mathilde, die unbekannteste geblieben. Dabei war sie als geborene Prinzessin
von Großbritannien und Irland nach der Rangordnung des europäischen Adels
durchaus mit den späteren Königinnen Katharina und Olga, beide geborene
Großfürstinnen von Russland, zu vergleichen. Ihr Heimatland stieg während
ihrer Lebenszeit zur Weltmacht auf. Sie selbst heiratete 1797 Herzog Friedrich II.
von Württemberg, der 1803 zum Kurfürsten erhoben wurde und 1806 die Königswürde annahm. So war Charlotte Mathilde zwar schließlich Königin in einem
relativ kleinen Land, aber sie war immerhin Königin.
Die geringere Popularität der Monarchin gegenüber ihren Nachfolgerinnen
dürfte zwei Gründe haben. Zum einen war sie mit König Friedrich verheiratet,
der als schwierige Persönlichkeit galt.
In seine Zeit fiel die Säkularisation und
Mediatisierung, aber seine Regierungsjahre waren auch von schweren Krisen,
ausgelöst durch Kriege und eine Reihe von Missernten, bestimmt. Neben dem
willensstarken, autoritären König verblasste die Gemahlin etwas, weil sie sich nicht
direkt in die Politik ihres Ehemannes einmischte. Dabei nahm sie interessiert
Anteil an den politischen Entwicklungen, denn sie war an einem bedeutenden
europäischen Hof aufgewachsen. Als das Herzogtum Württemberg im Zweiten
Koalitionskrieg zwischen Frankreich und Österreich massiv von französischen
Truppen bedroht wurde, bat Charlotte Mathilde ihren Vater König Georg III.,
für Württemberg Partei zu ergreifen und ihren Gemahl zu unterstützen. Außerdem spielte der Umstand eine Rolle, dass König Friedrich bereits aus seiner
ersten Ehe drei Kinder hatte, der Erbprinz bei der zweiten Eheschließung also
bereits geboren war.