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"Wir haben in der Revolution mit den Dynastien restlos aufgeräumt, aber die Grenzpfähle haben wir stehen lassen. Das ist zweifellos eine Unterlassungssünde der Revolution …" Mit diesen Worten forderte der Mannheimer Reichstagsabgeordnete Oskar Geck im Jahr 1920 eine Zusammenlegung der Länder Baden und Württemberg und gehörte damit zu den Initiatoren einer schon in der Weimarer Zeit überaus rege geführten Diskussion über die territoriale Gestaltung des deutschen Südwesten. Der Vortrag beleuchtet zunächst die politische Entwicklung in Baden in den Jahren 1918/19 und zeigt auf, weshalb es erst im Gefolge der Revolution zur Diskussion über eine Territorialreform kam. In einem zweiten Teil werden diese Diskussion, ihre Protagonisten und die Argumente Für und Wider einer Südweststaatsgründung in den 1920er Jahren erörtert.
Dass Baden heute noch ein Bollwerk der Demokratie und Republik ist und, dass die deutsche und die badische Republik in Baden fest verankert ist – sah der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Ludwig Marum im Sommer 1924 als eines der zentralen Verdienste der Weimarer Koalition in Karlsruhe an. Im November 1925 resümierte sein Stellvertreter, Leopold Rückert, die gemeinsame Arbeit von Zentrum und Sozialdemokratie in der badischen Regierung mit den Worten: Wir wollen diese Politik fortsetzen, weil sie eine bewährte ist. Die stabile Politik der Weimarer Koalition, so die Überzeugung Rückerts, habe
das Land vor bürgerkriegsartigen Ereignissen wie in anderen Ländern bewahrt: Ich darf daran erinnern, dass die nationalistische Welle an der Schwelle unseres Landes Halt gemacht hat. Wir dürfen heute mit besonderer Genugtuung daran erinnern, dass wir Zustände wie in Bayern niemals gehabt haben und, wie ich hoffe, niemals bekommen werden. Zustände aber, wie wir sie in Hamburg, wie wir sie im Westen unseres Landes, wie wir sie in Mitteldeutschland, in den letzten Jahren beobachtet haben, haben wir in unserem Lande ebenfalls nicht zu verzeichnen gehabt. Ähnlich positiv wie Rückert bewertet selbst im
Jahr 1932 noch der damalige Vorsitzende der Badischen Zentrumspartei, Ernst Föhr, die gemeinsame Zusammenarbeit. Obwohl sich die Koalition inzwischen über die Frage des Badischen Konkordats entzweit hatte, musste Föhr betonen, dass man in 14 Jahren gemeinsam viel fruchtbare Arbeit geleistet habe und man das Land vor Erschütterungen, die andernorts längst eingetreten seien, bewahrt habe.
Nie hätten wir es für möglich gehalten, daß diese Rechtfertigung der deutschchristlichen gewalttätigen und verfassungswidrigen Kirchenpolitik Ihre Antwort wäre auf die Bitten treuster und bibelgläubiger Glieder unserer Kirche, die sie aus heißer Besorgnis und innerster Gewissensnot vorzutragen gewagt haben! […] Wir sind fassungslos verwundert, daß Sie an den `Geist brüderlicher Gemeinschaft unter Geistlichen und Gemeindemitgliedern‘ appellieren, als handele es sich bei dem gegenwärtigen kirchlichen Kampf um einen Streit, den man mit christlichen Ermahnungen beenden könne, […]. Wir bezeugen Ihnen hiermit, daß für unsere Erkenntnis schweigen und mit dem DC-Geist Frieden machen gleichbedeutend wäre mit Verleugnen unseres Herrn und seiner ewigen Wahrheit. Kurz nach dem Beitritt der badischen Landeskirche zur
deutsch-christlichen Reichskirche, am 27. Juli 1934, richtete Karl Dürr, der Vorsitzende der Bekennenden Kirche Badens, an seinen Landesbischof Julius Kühlewein diese Zeilen. Der badische Kirchenkampf steuerte damit auf seinen ersten, aber keineswegs letzten Höhepunkt zu, an dessen Ende 1945 eine Landeskirche stehen sollte in der Macht- und Richtungskämpfe sowie persönliche Animositäten tiefe Spuren hinterlassen hatten; beherrscht von den untereinander verfeindeten kirchenpolitischen Gruppierungen der Bekennenden Kirche und der Deutschen Christen, aber auch einer
von nahezu allen Seiten in Ihrer Legitimität angefochten Kirchenleitung geriet sie vor dem Hintergrund der Konflikte, die tief in ihre Identität und ihr Selbstverständnis eingriffen, an den Rand der Spaltung.
In der Öffentlichkeit werden die beiden Begriffe »Badisch« und »Schwäbisch« oft gegenübergestellt, doch führt dies zu einem falschen Bild, da »Schwäbisch« ein sprachlicher, »Badisch« dagegen ein politischer Begriff ist. Es gibt keine einheitliche badische Mundart, sondern nur Mundarten in Baden. Und diese sind extrem unterschiedlich, denn das Unterostfränkische in der äußersten Nordostecke und das Hochalemannische in der Südwestecke Badens haben nur noch wenige sprachliche Gemeinsamkeiten.
Ja lernen Sie den auf der Universität keine badische Geschichte mehr?" Das war die erstaunte Frage eines Mannheimer Notars, der zu versuchen hatte drei frischgebackene Gerichtsreferendare in das System des badischen Notariats einzuführen. Meine Antwort zeugte von wenig Respekt: „Sollten wir uns nicht auch einmal mit der Geschichte des Fürstentums Liechtenstein befassen? Die wäre vielleicht auch nicht ganz uninteressant." Inzwischen habe ich dem alten Justizrat im Stillen Abbitte getan und mich mit badischer Geschichte im Allgemeinen und der seines Notariats im Besonderen mehr beschäftigt, als ich damals vor den mehr als vierzig Jahren geglaubt hätte. Den Anstoß dazu gab neben eigener, fast ein Menschenalter währender Berufstätigkeit das Heft 3/1981 der Badischen Heimat, gewidmet dem 175. Jubiläum des badischen Notarstandes.
Die erste Auswanderungswelle aus dem deutschen Sprachraum in den Süden Brasiliens (1824-1830) erfolgte schwerpunktmäßig bereits vor 180 Jahren. Vielfach Norddeutsche waren es, die der Werbung von Auswanderungsagenten
folgten. Grundlage dieser ersten Auswanderungswelle war das Regierungsdekret vom 16. März 1820 von König Joao VI.
In diesem Dekret wurden die verschiedenen deutschen Länder aufgefordert, die Einwanderung nach Brasilien zu unterstützen.
Man kennt sich nicht mehr aus in unserm Vaterland". Mit diesen Worten resümierte bei der Übernahme des fürstbischöflichen Meersburg in das markgräfliche Baden ein badischer Kommissar die umwälzenden Veränderungen durch die immensen Gebietszugewinne, die seit 1802 in die Tat umgesetzt wurden. Aufklärerische Utopien und territoriale Verluste an Frankreich waren der Auslöser für die staatliche Umstrukturierung des deutschen Südwestens. Herrschaftliche Wechsel ereigneten sich in kurzen Zeitabständen. Im Breisgau regierte von 1801 an sogar der oberitalienische Herzog von
Modena, der für seine verlorengegangenen Besitzungen entschädigt worden war. Was durch die Einführung der Reformation 1534/35 im württembergischen und badischen Territorium und in der Kurpfalz gelang - die Auflösung und Eingliederung zahlreicher Klosteranlagen - fand am Anfang des 19. Jahrhunderts in weit umfangreicherem Maße statt. Mächtige und reiche Klöster mussten schließen, ihr Vermögen wurde eingezogen und neue Nutzer zogen in die nach dem Auszug der ehemaligen Bewohner leerstehenden Gebäude ein. Kirchengut wurde vereinnahmt, sortiert und verteilt oder zu purem Geldwert „versilbert". Der Aufbruch in eine neue Ordnung zog sich über mehrere Jahrzehnte hinweg.
»Die Universitätsbibliothek Freiburg hat sich angesichts ihres Alleinbesitzes an
den über 150 Jahrgängen der Freiburger Zeitung aufgerufen gesehen, der
Geschichtswissenschaft den Zugang zu dieser elementaren und ergiebigen
Quelle, die zudem auf das Engste mit Stadt und Region, aber auch Universität
verbunden ist, zu erleichtern und durch die Digitalisierung der Freiburger Zeitung den weltweiten Zugriff über das Internet zu ermöglichen. So soll nicht nur
der entfernt wohnende Historiker, sondern auch der hier ansässige Lokalforscher, über das Internet in den Artikeln, amtlichen Bekanntmachungen,
Annoncen und sonstigen Beiträgen der Freiburger Zeitung recherchieren.« [1]
Der Augsburger Religionsfrieden fiel sowohl in der Kurpfalz als auch in Baden in eine konfessionelle Übergangssituation: Beide Territorien durchliefen seit Jahrzehnten eine Phase der Vorreformation mit spontaner Konfessionsveränderung auf der Gemeindeebene. In der Kurpfalz wie in Baden-Pforzheim ging die Entwicklung 1556, das heißt in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Religionsfrieden, in eine offene, obrigkeitlich gelenkte Reformation über. Von daher drängt sich ein Vergleich auf, und die Frage liegt nahe, ob die Reformationen in den beiden Nachbarterritorien nur in einem chronologischen oder auch in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Religionsfrieden standen.