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Dem folgenden Beitrag gingen Recherchen zur Ermittlung der historischen Bauherrendaten voraus, die ich zu Beginn diesen Jahres im Auftrag der Denkmalschutzbehörde in Mannheim durchgeführt habe und mit denen die Liste der Baudenkmale insbesondere im Stadtteil Oststadt ergänzt wurde. Ergebnis der Nachforschungen war eine umfangreiche Sammlung mit bereits in der Öffentlichkeit bekannten und bisher weniger bekannten Namen von Persönlichkeiten, deren Leben und
Wirken mit der Stadt Mannheim verbunden ist. Dies brachte mich auf die Idee, die Geschichte einer Persönlichkeit mit der
Geschichte des Hauses, in dem sie wohnte und lebte, zu verbinden – sei diese Persönlichkeit der Bauherr bzw. die Bauherrin, der Eigentümer bzw. die Eigentümerin oder schlicht und einfach ein Bewohner bzw. eine Bewohnerin des Hauses gewesen.
„Goethe war, glaube ich, ein ziemlich wichtiger deutscher Dichter. Er lebt schon lange nicht
mehr. Es gibt viele schöne Gedichte von ihm, die, soviel ich weiß, manchmal sehr kunstvoll gereimt sind. Sie wirken zwar altertümlich, und man versteht sie auch nicht immer gleich auf Anhieb, trotzdem werden manche dieser Texte vor allem von älteren Leuten heute noch auswendig
aufgesagt, zum Beispiel auf Hochzeiten, bei Geburtstagsfeiern oder bei anderen festlichen Anlässen.“
Die grellbunte Palette solcher und ähnlicher Antworten von Schülerinnen und Schülern
selbst auf Oberstufenniveau auf die Frage, wer Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832) gewesen sei, ließe sich beliebig erweitern. Dabei ist das eigentlich Erstaunliche an derlei Spontanentgegnungen seitens der ‚Generation Facebook‘ weniger deren offensichtliche Unbekümmertheit, sondern vielmehr der Umstand, dass der Dichterfürst vergangener Tage inzwischen
überhaupt noch als Bestandteil des thematischen Spektrums des Deutschunterrichtes wahrgenommen wird und sein literarisches Werk in den Schulzimmern nach wie vor sogar weitgehend
widerspruchslos auf eine gewisse Akzeptanz stößt.
Berichte aus den Kirchenbezirken sind für die kirchliche Zeitgeschichtsforschung auch in Baden von großer Bedeutung, geben sie doch oft ein sehr ausführliches, durchaus selbstkritisches und beinahe flächendeckendes Bild der Landeskirche in
einer bestimmten Epoche ab. Der hier vorliegende Bescheid des Oberkirchenrates vom Juli 1982 behandelt die Hauptberichte der Bezirkssynoden, die 1981 zum Thema „Amtshandlungen der Kirche als Herausforderung zu missionarischem Handeln“ getagt hatten. Es ist der erste Bescheid in der Ära von Landesbischof Klaus Engelhardt (1980–1998) und gleichzeitig für lange Zeit der letzte Bescheid des Oberkirchenrates auf die Berichte aus den Bezirkssynoden. Das nächste Mal gab es einen solchen Bescheid erst wieder 1995 zum Sonderthema der Synoden „‚… Als Mann und als Frau‘ – in Kirche und Gesellschaft“. Bis 1963 waren diese Bescheide und die Themen der Bezirkssynoden allgemein-kirchlich gehalten, später gab es dann spezifische Fragestellungen. Aufgrund der Thematik bieten die Berichte von 1981 ein interessantes Bild der volkskirchlichen Situation in Baden zu Beginn der 1980er, das zwischen scheinbarer Stabilität („Beim Sterben ist die Welt noch in Ordnung“) und deutlichen
Krisensymptomen oszillierte.
„Bald fahr ih zue Wasser …“
(2020)
Im Besitz des Schiltacher Heimatforschers Julius Hauth (1899–1988) befand sich die Fotokopie eines handschriftlichen Blattes, überschrieben mit „Flößer-Schnadahüpfel“, über dessen Herkunft er keine Angaben hatte. Auf seiner maschinenschriftlichen Transkription vermerkte Hauth „Verfasser unbekannt“, auch zur Datierung machte er keine Angaben.
„Baden trifft Rom“
(2015)
Einer der sicherlich spannendsten Abschnitte in den Amtszeiten badischer Landesbischöfe nach dem Zweiten Weltkrieg sind die Jahre 1991 bis 1997, als der badische Landesbischof Klaus Engelhardt gleichzeitig den Vorsitz des Rates der EKD innehatte. In der Zeit unmittelbar nach der staatlichen und kirchlichen Wiedervereinigung (3. Oktober 1990 beziehungsweise 28. Juni 1991) bedurfte die Tätigkeit des EKD-Ratsvorsitzenden besonderer Sensibilität, die Klaus Engelhardt nach Ansicht von Georg Gottfried Gerner-Wolfhard zu einer Art „pontifex, ein[em] Brückenbauer in der Zeit der schwierigen Wiederzusammenführung der östlichen und westlichen EKD-Gliedkirchen“ werden ließ. Als Brückenbauer verstand Landesbischof Engelhardt auch sein Engagement in und für die Ökumene, zu dessen Höhepunkten sicherlich die Begegnung mit Papst Johannes Paul II. bei dessen Deutschland-Besuch am 22. Juni 1996 in Paderborn gehörte. Klaus Engelhardt war der bisher einzige badische Landesbischof, der auch EKD-Ratsvorsitzender war. In der württembergischen Nachbarkirche hatten bereits zwei Bischöfe diese wichtigste repräsentative Aufgabe im deutschen Protestantismus innegehabt: Theophil Wurm in den unmittelbaren Nachkriegsjahren 1945 bis 1949 und Helmut Claß in der Zeit von 1973 bis 1979.
Zu den Aufgaben des Geschichts- und Heimatvereins Villingen gehört neben der Bewahrung
des historischen Erbes der Stadt und ihrer Bürger
auch, Menschen die hier lebten und wirkten vor
dem Vergessen zu bewahren und ihr Bild der
Nachwelt zu erhalten. Günter Rath, der Vorsitzende des GHV, will im Jahrbuch des Vereins diesem Gedanken verstärkt Raum geben. „Villingen
im Wandel der Zeit“ – wie der neue Titel der
Jahrgangsbücher lautet – soll auch an Zeitgenossen erinnern, die ein Stück Kulturgeschichte dieser Stadt mitgeschrieben haben, aber dann etwas
aus dem Blickfeld entschwunden sind. Hier soll
des Künstlers und Bildhauers Willi Dorn gedacht
werden.
„Aus dem Abstand kommt vor…”
(2016)
2015 stand das Thema „Bürgerbeteiligung” stark in der öffentlichen Diskussion. Die Menschen sollten stärker in gesellschaftliche und politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Wie konnten Bürger in früheren Zeiten ihre Meinung gegenüber den Gremien kundtun? Mit Formulierungen wie „Aus dem Abstand wird bekannt” oder
„Aus dem Abstand kommt vor” werden in den Villinger Ratsprotokollen derartige Äußerungen eingeleitet. Dem Bürgermeister oder einem Ratsherrn waren ein Gerücht, eine Anregung, Wünsche oder Beschwerden zugetragen worden, die er dann im Rat vorbrachte. Viele Aspekte kamen so zur Sprache und Entscheidung. Neben Beschwerden über
Personen oder Ereignisse gab es auch Anzeigen, die die allgemeine Sicherheit und Ordnung betrafen. Auch die soziale Kontrolle in der Stadt wird in den eingebrachten Fällen sehr augenscheinlich. Für den modernen Leser bleiben die anzeigenden Personen anonym. Bei der Überschaubarkeit der
Stadt im 18. Jahrhundert kann aber durchaus vermutet werden, dass jeder im Rat wusste, woher der „Tipp” kam.
Es gibt fromme Bilder, denen man auch außerhalb des Kirchenraums auf Schritt und Tritt begegnet: am häufigsten dem des
gekreuzigten Jesus, dann dem seiner Mutter Maria. Doch schon an dritter Stelle folgt, überraschenderweise, das des heiligen Johannes Nepomuk. Dafür, dass er auch im mittelbadischen Raum, und im 18. Jahrhundert, unzählige Male dargestellt wurde, gibt es gute Gründe.
Der Osnabrücker Kirchenhistoriker Martin H. Jung behandelt 2014 in seinem inzwischen zu einem Standardwerk avancierten Studienbuch „Kirchengeschichte“ auch die Bedeutung von Kirchengeschichte in der Region: „Geschichte hat immer regionale und lokale Bezüge […] häufig kann die große Geschichte gerade an der Lokal- und Regionalgeschichte anschaulich werden. […] Unsere unmittelbare Umgebung ist wie ein aufgeschlagenes Religionsbuch oder ein geöffnetes Archiv.“ Zur „unmittelbaren Umgebung“ von Menschen, die in unserer Landeskirche tätig sind, gehören häufig die Pfarrämter und Dekanate mit ihren teilweise ausführlichen Archiven. In vielen Pfarrämtern findet sich neben der Sammlung der Verhandlungen der Badischen Landessynode meist auch das Gesetzes- und Verordnungsblatt. Beide
Publikationen sind also gut greifbar und bilden über die Jahrzehnte hinweg einen interessanten Schatz zur regionalen Kirchengeschichte Badens.
Im Jahr 1977 wurde die Bundesrepublik Deutschland von einer Welle terroristischer Straftaten in einem bisher nicht bekannten Ausmaß überzogen. Den Auftakt zu dieser Mordserie bildete das Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback am Gründonnerstag, dem 7. April 1977 mitten in Karlsruhe. Der Anschlag, dem auch die beiden Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster zum Opfer fielen, erschütterte das ganze Land und im Besonderen die Stadt Karlsruhe – der Staatsakt am 13. April 1977 fand in der Karlsruher Stadtkirche statt, zugleich die Bischofskirche der Evangelischen Landeskirche in Baden. Das Attentat hatte sich am 7. April 1977 gegen 9.15 Uhr auf der Linkenheimer Landstraße in unmittelbarer Nähe des Karlsruher Schlosses und des Bundesverfassungsgerichts abgespielt: der blaue Dienst-Mercedes von Generalbundesanwalt Buback wurde von einem Suzuki-Motorrad an einer Ampel überholt, der Beifahrer auf dem Motorrad eröffnete daraufhin mit einer automatischen Waffe sofort das Feuer auf Türen und Fensterscheiben des Dienstwagens. Der Mercedes von Generalbundesanwalt Buback rollte einige Meter weiter und kam an einem Begrenzungspfosten zum Stehen. Der Fahrer Wolfgang Göbel war tödlich getroffen, Generalbundesanwalt Buback erlag kurz danach auf einem Rasen am Straßenrand seinen Verletzungen, Georg Wurster verstarb am 12. April an den Folgen der schweren Verwundungen in einem Karlsruher Krankenhaus.