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Das kann doch nicht wahr sein. Endlich lichtet sich die Nebelwand und gibt den Moment frei auf die Gruppe von Graureihern. Aber ehe ich mit meiner Kamera genau fokussieren kann, heben sie mit schwingenden Flügelschlägen ab. Deshalb harre ich nun weit vor Anbruch des Tages in meinem Tarnzelt in der Kälte aus? Das erhoffte fotografische Ergebnis hat sich wieder einmal nicht eingestellt. Und dennoch war der Aufwand nicht umsonst. Der Altrheinarm taucht nun ein in ein grandioses Farbenspiel und setzt die weit ins Wasser ragenden Äste der Silberweiden mystisch in Szene. Mit jeder Minute ändert sich jetzt
die Szenerie und vergessen sind auf einmal auch die Mühen und klammen Finger.
Der vorliegende „Bestand Bauer“ ist kein Privat-Nachlass, sondern eine Sammlung kirchenamtlicher Dokumente, welche der Geheime Kirchenrat Prof. Dr. Johannes Bauer aus offiziellen Aktenbeständen gesammelt hatte. Mit einen Umfang von etwa
0,5 lfde. Metern mit 34 Verzeichnungseinheiten (künftig: VE) erstreckt er sich über einen Zeitraum von 1683 bis 1882.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Dokumente dieser Sammlung im Blick auf ihre Herkunft unterschiedlichen Verwaltungsbereichen bzw. Institutionen zuzuordnen sind: 1. Dekanat Boxberg 2. Dekanat Sinsheim mit Korrespondenz in Sachen Leininger Kirchenrat (vgl. VE 19) 3. Dekanat Mosbach 4. Dekanat Neckargemünd 5. Kurpfälzisch-reformierter Kirchenrat Heidelberg 6. Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe 7. Ministerium des Innern, Evangelische Kirchensektion
In den verschiedenen Korrespondenzen findet sich Schriftverkehr mit dem Fürstlich Leiningschen reformierten Kirchenrat (vgl. VE 19), den südlich gelegenen Dekanaten Emmendingen, Mahlberg, Lahr, Kork, Bischofsheim und Hornberg (VE 27/5ae), den Inspektionen des ehemals linksrheinischen Gebietes der Kurpfalz, Neustadt an der Weinstraße (vgl. VE 17 und 23) und der nördlich gelegenen Inspektionen in Wertheim (VE 29) und Mildenberg (VE 15), den Dekanaten Adelsheim, Bischofsheim, Bretten, Gochsheim, Heidelberg, Mannheim, Oberheidelberg und Unterheidelberg (VE 26) sowie den Großherzögen von Baden (VE 6/9/26 u. 27) und den Kurfürsten von der Pfalz (VE 23).
Die Neueröffnung des Abt-Gaisser-Hauses am
11. Dezember 2010 beendet endlich den 30-jährigen „Dornröschenschlaf“ dieses für Villingen stadthistorisch sehr wertvollen Gebäudes, das als
Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung im
Sinne des § 12 Denkmalschutzgesetz (eingetragen
im Denkmalbuch am 16.11.1978) eingestuft ist.
Aus den vorläufigen Erkenntnissen der derzeit im Entstehen begriffenen
Familienchronik Rommel (Teil 1, Ostalb-/Denkendorfer Linie) lässt sich über
die Jahrhunderte hinweg der Beruf des Maiers oder »Beständers« quasi als
Familienmerkmal der Rommel bis zum Ende der agrarisch geprägten Wirtschaftszeit feststellen. Die jeweils auf drei, sechs oder auch neun Jahre gepachteten Maierhöfe blieben jahrzehntelang im unternehmerischen Zugriff der
Rommel-Familie(n), häufig auch generationenübergreifend. Einige Beispiele
hierzu sind das Hofgut des Klosters Lorch in (Stuttgart-)Münster am Neckar,
der Adelbergische Tennhof bei (Fellbach-)Öffingen, die Lorchischen Landachtgüter und Einzelhöfe in (Ludwigsburg-)Oßweil, der Lorcher Maierhof
in Bissingen an der Enz, der Sturmfedersche Maierhof in Großingersheim
(ursprünglich zwei Maierhöfe: Sichlingshof und Münchhof) und der Kloster-Maierhof in Denkendorf. [2]
Die Stadtmauer
(2011)
Die hochaufragende steinerne Mauer gehört
zum Bild einer jeden mittelalterlichen Stadt wie
deren Wehr- und Tortürme, den Kirchtürmen, den
Klöstern und Bürgerhäusern.
Sie stellt als Bauwerk äußerlich die Vollendung
der Entwicklung vom Marktort zur Stadt dar. Mit
ihrer statischen Festigkeit ist sie ein Wehrbau mit
militärischer Funktion zum Schutz der Einwohner,
d.h. der Bürger, Hintersassen und der vielen anderen. Sie ermöglicht es so, über die Wehrgänge der
Innenseite, gewissermaßen „von oben herab“, sich
aus eigener Kraft gegen Übergriffe von außen zu
schützen. Gleichzeitig wird sie auch für Leute des
Umlandes, die in die wirtschaftspolitischen
Beziehungen der Stadt eingeschlossen sind, zum
Sicherheitsraum bei feindlicher Bedrohung.
Die UHU-Werke waren und sind ein wichtiger Faktor des konjunkturellen Lebens der Stadt Bühl und ihrer Umgebung. Wie fast
alle traditionsreichen Unternehmen erlebten die UHU-Werke
gute und schlechte Phasen im Laufe ihrer Geschichte. Diese im
Hinblick auf die UHU-Werke in der Gesamtheit darzustellen,
würde den Rahmen eines einzelnen Beitrags im diesjährigen Heft
der „Ortenau" sprengen. Aus diesem Grund wird der zeitliche
Rahmen der Darstellung auf den Zeitraum zwischen den 1950er
und 1970er Jahren beschränkt. In thematischer Hinsicht werden
neben wirtschaftsgeschichtlichen Fakten auch Aspekte der Werbung und des familiären Charakters in die Schilderung mit einbezogen. Bei der Fischer Arzneimittel OHG ist von Interesse, ob
die Mediziner mit den dort hergestellten Präparaten zufrieden
waren oder nicht.
Das trennende Band zur Gemarkung Schwenningen ist zerschnitten, die erste Tafel des neuen
Geschichts- und Naturlehrpfades des Villinger
Geschichts- und Heimatvereins enthüllt.
Unter großer Anteilnahme der Mitglieder des
Vereins wurde am 21. Mai die erste Station des
Villinger Pfades in der Höhe des Hölzlekönigs mit
der Anbindung an den bereits bestehenden Schwenninger Geschichts- und Naturlehrpfad eröffnet.
Von Wildigarten aus ging es entweder zu Fuß oder
mit Kleinbussen zum Ort des Geschehens.
Im 12. und 13. Jahrhundert wollten viele Frauen
ihrem Glauben besonderen Ausdruck geben, und
versuchten in religiösen Gemeinschaften ihrem
Ideal Gott und dem Nächsten zu dienen, näher zu
kommen. Es handelte sich um laikale Gemeinschaften, die von sich aus als eine religiöse
Bewegung ohne feste Regeln entstanden. Durch
Initiative Jacob von Vitrys, Augustinerchorherr
und später Bischof von Akkon, wurde von Papst
Honorius III. im Jahr 1216 die mündliche Anerkennung dieser neuen Gemeinschaften erwirkt.
Die frühesten Beginensammlungen entstanden in
Flandern-Brabant und verbreiteten sich in Frank -
reich, Deutschland, besonders am Niederrhein und
in Bayern, und fast in ganz Europa. Die neuen
Gemeinschaften hatten vielfach ein Spital oder
Leprosorium in Obhut. Sonst lebten sie teils vom
Bettel, teils von Handarbeiten, aber auch im Lauf
der Zeit vom Ertrag ihres sich vergrößernden
Besitzes.
Die Frage nach einer Willensfreiheit des Menschen hat ihren systematischen Ort in der Verhältnisbestimmung dessen, was man geistig-körperlich, seelisch-physisch, Denken und Natur oder selbst Bewusstsein und Materie nennen könnte. Heute wird diese Frage vor allem in der „Philosophie des Geistes“ (philosophy of mind) diskutiert. Als solche hat diese Frage bereits eine lange Tradition, die schon auf die griechischen Vorsokratiker zurückgeht. In diesem Beitrag, der dem Thema der Willensfreiheit aus philosophischer Sicht gewidmet ist, das z.Z. heftig und kontrovers diskutiert wird, werde ich in fünf Schritten vorgehen: 1. möchte ich die beiden grundlegenden Modelle kurz skizzieren, die für die Wirkungsgeschichte unserer westlichen Kultur von Bedeutung sind, die Vorstellungen Platons und Aristoteles’; 2. werde ich auf die schicksalsbedeutsame Neuerung René Descartes’ eingehen, in dessen Folge sich die Frage der Willensfreiheit heute als ein besonderes Problem stellt, das sich 3. in den naturwissenschaftlichen Anfragen vor allem seit dem 19. Jhdt. noch einmal verschärft hat, um dann 4. die aktuellen Positionen der beiden Hauptlager zu erörtern und zu diskutieren. 5. Schließlich werde ich eine Bilanz und einen kritischen Ausblick versuchen.