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Die Nephrologie, die sich mit der Diagnostik, Therapie und Prävention von Nieren- und Hochdruckkrankheiten befasst, ist eine relativ junge Disziplin innerhalb der Inneren Medizin. Zu den Aufgaben der Nephrologie gehört insbesondere die
Durchführung extrakorporaler Blutreinigungsverfahren (Dialyse), um den Verlust der Organfunktion bei chronischem und akutem Nierenversagen ersetzen zu können. Der erste Dialyseversuch am Menschen wurde bereits 1924 von Georg Haas in
Gießen durchgeführt. Allerdings war die Behandlungsdauer nur sehr kurz und der Patient überlebte nicht lange. Es dauerte viele weitere Jahre bis sich durch technische Weiterentwicklungen der künstlichen Niere (Dialysemembran), Etablierung
von OP-Techniken für Gefäßzugänge („Shunt“) und Optimierung der Dialysemaschinentechnik die Hämodialyse als etabliertes, routinemäßiges Verfahren in der Therapie von Patienten mit Nierenversagen durchsetzen konnte.
Am 14.12.2016 verstarb kurz vor seinem 90. Geburtstag der Wieslocher Altbürgermeister Helmut Mohr, dessen vielfältiges
Wirken weit über seine Heimatstadt Wiesloch hinausging. Als Volljurist arbeitete er ab Mitte der 50er Jahre in der Landesfinanzverwaltung und war zeitweise mit der Leitung des Finanzamts Bruchsal betraut. In den Jahren 1962 bis 1972 in Wiesloch Gemeinderat für die CDU; 1972 wurde er ebendort.
Beigeordneter (Bürgermeister), ein Amt, das er bis zu seiner Pensionierung 1988 mit viel Engagement ausfüllte.
Die hier referierenden Autoren beschäftigten sich schon seit über 10 Jahren mit der archivalischen Geschichte und den baulichen Überresten der Burg Steinsberg. Folgerichtig wurden sie ab dem Jahr 2014 vom Landesamt für Denkmalpflege beauftragt, die dort anstehenden Sanierungen zu dokumentieren - was seit 2017 dankenswerter Weise von der Stadtverwaltung Sinsheim als Eigentümer finanziell unterstützt wird.
Die Ergebnisse waren überraschend bis sensationell, die Auswertung ist aber noch lange nicht abgeschlossen. Trotzdem soll hier auf Bitten des Kraichgau-Vereins (dessen Logo ja die Burg Steinsberg ist) eine allererste und vorläufige Übersicht der wichtigsten Befunde und neuen Erkenntnisse gegeben werden. Dank an die Schriftleitung, die dies kurz vor Druckbeginn des Jahrbuchs ermöglichte.
Weibliche Wohngemeinschaften im spätmittelalterlichen Offenburg und ihr langer Weg in den Alltag
(2018)
Mit dem Begriff „Wohngemeinschaften“ verbindet sich üblicherweise die moderne Vorstellung einer Studenten-WG oder
einer Senioren-WG: Die Jüngeren teilen sich eine Wohnung, die Älteren ein Haus, mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsräumen. Dieser Beitrag will die Aufmerksamkeit auf eine ganz andere Gruppe lenken – eine Gruppe, die nicht durch das Alter definiert ist, sondern durch das Geschlecht. Es sind alleinstehende Frauen in Offenburg, die diese neue Lebensform des gemeinschaftlichen Wohnens schon vor über 700 Jahren gesucht und gestaltet haben. Sie nannten sich „Beginen“. Mindestens zehn ihrer Hausgemeinschaften sind uns aus dem 14. und 15. Jahrhundert bekannt. Leider ist die Quellenlage zu ihrer Geschichte sehr spärlich. Von keinem einzigen Haus kennen wir den genauen Gründungsvorgang. Und nur wenige Urkunden gewähren uns einen konkreten Einblick in das Leben dieser neuartigen Wohngemeinschaften. Sie bilden die Grundlage der folgenden Untersuchung.
Die Ausstellung »Schlaglichter – 100 Bücher des Jahres 1918« in der Badischen Landesbibliothek
zeigte vom 7. März bis zum 26. Mai 2018 eine Auswahl von hundert Büchern aus diesem Epochenjahr,
das mit dem Untergang der Monarchien und der Auflösung der Vielvölkerreiche zu Ende ging.
Alle Bücher sind entweder im Jahr 1918 neu erschienen – oder aber in einer den Zeitumständen angepassten
Neuauflage erstmals so herausgegeben worden. Es sind Bücher, für die trotz der schwierigen
politischen, militärischen und wirtschaftlichen Lage ein Absatz erwartet werden konnte. Und
auch wenn über vieles, was in diesem Jahr geschah, aus Zensurgründen nichts gedruckt werden
konnte, so sagen doch die Bücher von 1918 eine Menge aus über den Zeitgeist dieser Tage.
Insgesamt 28 Schlaglichter – zusammengestellt zu sechs Themenblöcken – fallen auf die Bücher
des Jahres 1918. Hinzugenommene Postkarten illustrieren die Einzelthemen höchst aufschlussreich.
Erarbeitet haben die Ausstellung sieben Bibliothekare und Bibliothekarinnen der BLB, die jeweils
aus ihrem eigenen Fachgebiet dazu beigetragen haben. So konnten sehr unterschiedliche Blickwinkel
eingenommen und vielfältige Aspekte beleuchtet werden.
Dieser Beitrag bezieht seine Grundlagen aus unterschiedlichen Quellen. Die hier vorgestellte Zusammenfassung wurde im Jahr 2012 und später mit verschiedenen Schwerpunkten den Gaiberger Bürgern präsentiert. Sie war Grundlage eines neuen
Bandes zur Ortsgeschichte, eines großformatigen Kalenders, bis hin zu einem Theaterstück das mit fünf Zeitakten von mehr als 80 Darstellern im Ortszentrum aufgeführt wurde.
Der Anlass des heutigen Vortrags, ja der ganzen Veranstaltungsreihe, in deren Rahmen er stattfindet, ist ein vergleichsweise unspektakuläres Schriftstück vom 3. September 1718. Es ist keine feierliche Stadterhebungsurkunde, sondern ein einfaches Reskript, ein nüchterner fürstlicher Befehl, der innerhalb der Landesverwaltung publiziert und an den Geheimen Rat des Herzogtums gerichtet war. Herzog Eberhard Ludwig – »von Gottes Gnaden Herzog zu Württemberg und Teckh, Graf zu Mömpellgard, Herr zu Heydenheimb, der römischen kayserlichen Mayestät, des heyligen römischen Reichs und des löblichen schwäbischen Creyses Generalfeldmarschall, auch Obrister über drey Regimenter zu Roß und Fuß« – gibt darin folgenden Beschluss (»unsere gnädigste resolution«) bekannt: Seiner Residenz Ludwigsburg sollen das bisherigen Amt Gröningen sowie Asperg, Hoheneck, Neckarweihingen, Kornwestheim und weitere Orte »incorporiert und ein Oberamt daraus gemacht« werden. Es folgen weitere Anordnungen über die Verwaltung der bisherigen Ämter und des neuen Oberamtes, der Amtskellerei, der Besteuerung sowie der geistlichen Jurisdiktion. Eberhard Ludwig verfügt weiterhin, dass Ludwigsburg zwei Jahrmärkte, je acht Tage nach der Frankfurter Messe, erhalten soll und dass alle inkorporierten Orte, insbesondere aber auch die Kaufleute aus Stuttgart dort ihre Waren anbieten sollen. Ferner sollen die Handwerkerzünfte aller württembergischen Ämter ihre Zentralen nach Ludwigsburg verlegen. Dann schließlich folgt der für Ludwigsburg wichtigste Satz: »wobei Wir mehrbesagter Unserer Residenzstadt Ludwigsburg noch diese Prägrogatio aus Landesfürstlicher Macht und Hoheit ertheilen, daß selbige die dritte Haubtstatt Unseres Herzogthumbs seyn, bey Unserer treugehorsambsten
Landschaft mit zum engern Ausschuß gezogen werden und das Stattgericht daselbst das Privilegium eines Obergerichts wie Stuttgart und Tübingen dergestalt haben solle, daß auch andern Stätten, außer denen incorporierten, dahin zu appelliren frey stehe«.
Die Orangerie in Munzingen
(2018)
Über den Architekten der zum Munzinger Schloss gehörenden, um 1750 erbauten Orangerie ist nichts bekannt. Als Baumeister des »Pflanzenhauses« kommt zwar der Basler Architekt Johann Jakob Fechter in Betracht, der zur gleichen Zeit das Schloss im Rokokostil umgestaltete. Allerdings zeigt die Munzinger Orangerie keine Ähnlichkeit mit den von Fechter konzipierten Orangerien in Basel und Ebnet (das dortige »Pomeranzenhaus« ist bereits im 19. Jahrhundert wieder abgerissen worden), wahrscheinlich ist sie nicht von Fechter entworfen worden.
Die im Stadtarchiv Freiburg vorhandenen Inventarien geben über den Pflanzenbestand der damaligen Orangerie Aufschluss, in der Hauptsache handelte es sich, wie der Name sagt, um
Zitruspflanzen. Die Nutzung des Baus zur Überwinterung der Exoten wurde bis zur Jahrhundertwende 1900 beibehalten. Danach dauerte es über 80 Jahre, bis das zwischenzeitlich
unter Denkmalschutz gestellte Gebäude verkauft und unter Wahrung der orangerietypischen Fassade zu einem Wohnhaus umgebaut wurde. Die Orangerie Munzingen ist das stattlichste, aus dem 18. Jahrhundert stammende Beispiel dieses Bautypus im südlichen Baden, sie weist bereits klassizistische Züge auf.
Der vergessene Philosoph
(2018)
Als vor einiger Zeit das Grab des Ehepaars Husserl auf dem Friedhof in Freiburg-Günterstal in den Blick der Öffentlichkeit geriet, blieb eine nur wenige Meter entfernte andere Grabstätte unerwähnt und wohl auch unbemerkt: Diejenige des Philosophen, Psychologen und Pädagogen Jonas Cohn und seiner Ehefrau Elise. Wie der zehn Jahre früher (1859) geborene Edmund Husserl war Jonas Cohn (Abb. 1) jüdischer Herkunft. Er wuchs in Görlitz auf und studierte in Berlin Botanik. In diesem Fach wurde er auch 1892 promoviert und beschloss, sich zunächst (1892-1894) in der experimentellen Psychologie auszubilden. Ab 1896 studierte er bei Heinrich Rickert in Freiburg. Wilhelm Windelband und Rickert waren die Hauptvertreter der südwestdeutschen (bzw. badischen), werttheoretischen Richtung des Neukantianismus. Mit den „Beiträgen zu der Lehre von den Wertungen” war Cohn 1897 der erste Habilitand Rickerts. Seither lehrte er in Freiburg als Privatdozent. 1901 wurde er nichtbeamteter, außerordentlicher planmäßiger Professor für Philosophie und Psychologie. Im gleichen Jahr erschien als erste größere Veröffentlichung seine „Allgemeine Ästhetik”, aufbauend auf „kritischer Wertwissenschaft”. Cohn nutzt in diesem Werk seine umfassende Kenntnis der Kunst- und Literaturgeschichte. Allerdings muss er einräumen, dass er die Musik weit seltener zu Beispielen herangezogen hat als die übrige Kultur, da er völlig unmusikalisch sei.
[Röhlinwald:] vom Zankapfel zum Vorzeigeobjekt – eine forstgeschichtliche Fährtenlese (Teil 3)
(2018)
KARL HASEL (1909–2001), der Göttinger Professor der Forstgeschichte mit
badischen Wurzeln, hatte dem Verfasser eines Tages ein Bündel Konzeptpapier
in DIN-A5-Format überlassen, beiderseits beschrieben in dünner, mitunter kaum
leserlicher Maschinenschrift, Abschriften aus Akten des Karlsruher Generallandesarchivs (GLA). Seine Besuche dort hatten einem forstpolitisch heiklen Fall
gegolten: Sie dienten dem jahrzehntelangen Streit zwischen der Gemeinde Sankt
Georgen im Schwarzwald und der großherzoglich badischen Forstverwaltung.
Es ging um den Röhlinwald, um dessen Nutzung so erbittert gerungen
wurde. In Teil 1 des Beitrags (Schriften der Baar, Band 59) wurde die kirchenrätliche Obhut unter württembergischer Herrschaft seit dem 16. Jahrhundert
beleuchtet, aber auch die Holznot besonders im 18. Jahrhundert sowie Sturm- und Borkenkäferschäden.
Im Teil 2 (Schriften der Baar, Band 60) stand der zähe Rechtsstreit um die
Nutzungsrechte im Mittelpunkt, der erst beigelegt werden konnte, nachdem
die Forstseite den gesteigerten Brennholzbedarf der Sankt Georgener Bürger
akzeptiert hatte und es zu einer Aufteilung des Staatswaldes gekommen war.
Im vorliegenden Schlussteil wird ein Happy End beschrieben: wie aus dem
heruntergewirtschafteten ehemaligen Klosterwald trotz vielerlei Wendungen im
nun praktizierten Waldbau schließlich ein Vorzeigeobjekt wurde.