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Carolinea. – 71 (2013)
(2013)
Die Ortenau. - 92 (2012)
(2012)
50 Jahre wurde die Heimatbuchreihe des Landkreises Rastatt im letzten Jahr nun alt oder jung, je nachdem von welchem Standpunkt aus man dies betrachtet. "Alt", weil diese schon fast ein Menschenleben umfassende Zeitspanne doch außergewöhnlich lang ist. "Jung" weil das Heimatbuch immer wieder sein Erscheinungsbild gewandelt und sein inhaltliches Konzept geändert hat. Gefeiert hat der Landkreis dies anlässlich der Heimattage Baden-Württemberg bei einer Buchvorstellung im Mai 2011 im Friedrichsbau der Stadt Bühl. War das Heimatbuch zu Beginn seiner Existenz ein Band, der sich zunächst sehr umfänglich mit der Geschichte unseres mittelbadischen Raumes beschäftigt hat, so hat sich
dies über die fünf Jahrzehnte seiner Existenz hinweg bis heute gewaltig geändert.
Das Eindringen in die Vergangenheit erscheint vielen mühsam, gerade die Jüngeren schieben so etwas beiseite. Doch wir müssen unser historisches Erbe entdecken, annehmen und weitergeben. Wer nicht weiß, woher er kommt, weiß nicht, wohin er geht. Geeigneten Einstieg bietet die örtliche Historie, anknüpfend an Gestalten und Gegenstände des nahen Umfelds. So beginnend, gelangt man von den Erkenntnissen zur engeren Heimat hin zu den Geschehnissen in der größeren Landschaft , von da zu den Abläufen in den umgebenden Regionen, darauf aufbauend zur Geschichte von Land und Staat. Einer solchen Geschichtspflege hat sich die Baden-Badener stadtgeschichtliche Zeitschrift AQUAE seit über einem Vierteljahrhundert verschrieben. Herausgeber der Hefte ist der lokale Arbeitskreis
für Stadtgeschichte.
Carolinea. – 70 (2012)
(2012)
Die Ortenau. - 91 (2011)
(2011)
Mit dem 15. April 2011 besteht das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden seit genau 150 Jahren. Das Gründungsdatum, der 15. April 1861, beruht nicht auf einem Zufall. Es geht zurück auf die staatskirchenrechtlichen Veränderungen im Großherzogtum Baden im Jahr 1860, die eine deutliche und in die Gegenwart weisende Zäsur in der badischen Kirchengeschichte markieren. Nicht erst das Jahr 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung, sondern bereits das Jahr 1860 brachte nämlich die „grundsätzliche Beendigung des Staatskirchentums“ im damaligen Großherzogtum Baden. Entsprechende Forderungen waren in Baden zwar schon 1848/49 erhoben worden. Wirklichkeit wurde die Beendigung des Staatskirchentums mit dem badischen Gesetz vom 9. Oktober 1860 die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend, kurz Kirchengesetz oder Korporationengesetz genannt. Es garantierte den Kirchen grundsätzlich die Selbstbestimmung.