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- Katholische Kirche. Erzdiözese Freiburg (180) (entfernen)
Als vor nunmehr 100 Jahren die „katholische Kirchensteuervertretung“ erstmals im Kornhaus der Stadt Freiburg zusammentrat, hatte diese „steuerbewilligende Versammlung“ die Aufgabe, in Baden das Besteuerungsrecht der katholischen Kirche auf Diözesanebene einzuführen und damit eine Vorreiterrolle für Deutschland zu übernehmen. Während es bisher nur eine Ortskirchensteuer gab, die örtliche kirchliche Bedürfnisse wie die Unterhaltung und den Neubau von Pfarrkirchen und Pfarrhäusern, die Anschaffung und Unterhaltung von Kultgeräten sowie die Bezahlung der niederen kirchlichen Bediensteten, insbesondere der Küster und Organisten zu finanzieren hatte, sollte nunmehr nach dem staatlichen Gesetz, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend vom 18. Juni 18922, der überregionale Finanzbedarf durch Steuern finanziert werden, insbesondere der Aufwand für die obersten kirchlichen Landesbehörden, eine Aufbesserung gering besoldeter Kirchendiener und der Aufwand für Ruhe- und Unterstützungsgehälter der geistlichen und kirchlichen Beamten.
Seelsorge vor Verwaltung?
(2002)
Seit sich im Gefolge der Reformation in den protestantischen Territorien die Idee des Landeskirchentums und des landesherrlichen Sumeepiskopats - wonach also der Regent zugleich Bischof „seiner" Kirche ist - durchgesetzt hatte, stand auf der politischen Tagesordnung die Vorstellung, kirchliche Verwaltungsstrukturen müßten mit den staatlichen übereinstimmen. Nachdem spätestens mit Joseph II. auch unter katholischen Landesfürsten das darauf aufbauende Prinzip des Staatskirchentums kirchenpolitisches Allgemeingut geworden war, mußte sich die katholische Kirche zwangsläufig ebenfalls mit dieser Idee auseinandersetzen. Das Staatskirchentum, das, vereinfacht gesagt, auch die katholische Kirche wie alle anderen "Religionsgesellschaften" dem Staat unterordnen und von der Vorstellung zweier gleichgestellter Gewalten nichts wissen wollte, verlangte geradezu zwingend nach einer Übereinstimmung von Landes- und Bistumsgrenzen und nach einem im Lande residierenden und den staatlichen Gesetzen unterworfenen Bischof.
Am 6. November 1900 trat im Kornhaus der Stadt Freiburg ein neu gebildetes, heute noch bestehendes Organ der Erzdiözese Freiburg, die Katholische Kirchensteuervertretung, zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Die Bildung einer solchen „Vertretung der Kirchengenossen“ war durch das „Gesetz, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend“ vom 18. Juni 1892 , das durch Landesherrliche Verordnung vom 11. Dezember 1899 für die katholische Kirche im Großherzogtum Baden in Vollzug gesetzt worden war, vorgeschrieben worden. Aufgabe, Tagungsort und Zusammensetzung dieser „steuerbewilligenden Versammlung“ für die Erzdiözese Freiburg wurden durch Erzbischöfliche Verordnung vom 27. Dezember 1899 geregelt. Die Einberufung geschah gemäß § 31 der Erzbischöflichen Verordnung von 1899 durch Erzbischof Thomas Nörber, der hierzu des Einverständnisses der Großherzoglichen Regierung bedurfte. Die Eröffnung der Tagung, der ein Gottesdienst im Freiburger Münster voranging, erfolgte gem.§ 33 Abs. 2 der Verordnung durch Weihbischof Friedrich Justus Knecht als Erzbischöflichem Beauftragten.
Am 9. Juli 2003 hat der designierte Erzbischof von Freiburg, Dr. Robert Zolltisch in der Villa Reitzenstein, dem Sitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg in Stuttgart den in den Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche festgelegten Eid abgelegt. Die Voraussetzungen dazu sind im Reichskonkordat vom 20. Juli 1933, Artikel 16 gegeben, und lauten: „Bevor die Bischöfe von ihrer Diözese Besitz ergreifen, leisten sie in die Hand des Reichsstatthalters in dem zuständigen Lande bzw. des Reichspräsidenten einen Treueeid“. Die Bischofswahl für die Erzdiözese Freiburg selber ist im Badischen Konkordat vom 12. Oktober 1932 damals mit knappster Mehrheit vom Badischen Landtag verabschiedet geregelt, und wurde am 10. März 1933, wenige Stunden vor der Absetzung der Badischen Staatsregierung durch die Nationalsozialisten nach jahrelangen Verhandlungen und gleichzeitig mit dem Vertrag mit der evangelisch/protestantischen Landeskirche Badens, ratifiziert. Das Ereignis fand wenige Tage nach dem „großen“ Sieg der Nationalsozialisten in der Reichstagswahl vom 5. März 1933 statt, war die letzte Amtshandlung der legalen Badischen Staatsregierung.
Am 21. Oktober des Jahres 1827 wurde der erste Erzbischof der neu gegründeten Diözese Freiburg geweiht und inthronisiert. Damit kam ein langer Entstehungsprozess zum Abschluss. Warum aber, so wird man fragen, musste denn vor 175 Jahren ein neues Bistum in einem Gebiet geschaffen werden, wo seit tausend Jahren und mehr die kirchliche Organisation klar geregelt war, wo es uralte Bistümer, Dekanate, Pfarreien gab? Und wie hat man sich die Gründung eines neuen Bistums vorzustellen? Konkreter gefragt: Wie verlief die Gründungsgeschichte? Diesen Fragen soll im 1. Teil nachgegangen werden. Im 2. Teil betrachten wir die Entwicklung de? Bistums unter den Aspekten: Wo lagen die Wendepunkte, welche Triebkräfte haben die Entwicklung vorangebracht? Wie wurde sie in eine bestimmte Richtung getrieben und wie sind die Verhältnisse hervorgebracht worden, in denen wir leben? Welche Kräfte haben sich in den Spannungen zwischen der ,,Vorwärts-" und der „Rückwärtsbewegung", zwischen Fortschritt und Verteidigung also,
durchsetzen können - und warum? Im 3. Teil geht es um die Gegenwart: In welchen Verhältnissen, in welcher Kirche leben die Katholiken des Erzbistums Freiburg heute, als „Geliebte Erzdiözesanen", wie Erzbischof Gröber die Hörerinnen und Hörer seiner Predigten zu begrüßen pflegte?
Manchmal gibt es auf komplizierte Fragen Antworten, die so einfach sind, daß man sich nur wundern kann, warum man nicht selbst darauf gekommen ist. Es gibt aber auch Fragen, die scheinen so banal, daß niemand auf die Idee kommt, sie zu stellen. Für die Frage nach „Zwangsarbeitern in kirchlichen Einrichtungen“ gilt beides: Gestellt hatte sie fast ein halbes Jahrhundert lang niemand, sondern sie wurde erst im Sommer des Jahres 2000 aktuell — dann aber sogleich mit großer öffentlicher Resonanz, verbunden mit weitreichenden Vorwürfen — und die Antwort darauf war so einfach wie naheliegend. Ausgelöst hatte die Debatte eine Sendung des Fernseh-Magazins „Monitor“, in der an einigen Fallbeispielen aufgezeigt wurde, daß auch in kirchlichen Einrichtungen — so etwa im Kloster Ettal — Zwangsarbeiter eingesetzt worden sind. Die folgenden Wochen waren erfüllt von hektischer Betriebsamkeit in der Deutschen Bischofskonferenz, in Diözesan- und Ordensleitungen, in kirchlichen Archiven aller Art, aber auch in den Redaktionsstuben von Massenmedien, die, teils aus echtem Aufklärungsinteresse, teils aus purer Sensationslust, hier ein lohneswertes Betätigungsfeld für Recherche und Berichterstattung sahen. Bis heute vermag niemand so recht zu erklären, warum die ganzen Jahre zuvor keiner wissen wollte, ob es auch in kirchlichen Einrichtungen Zwangsarbeiter gegeben habe, obwohl doch das Thema „Zwangsarbeit“ schon längst Gegenstand der historischen Forschung geworden war.
Beim flüchtigen Hinsehen scheint ein Mesner kaum etwas anderes zu sein als ein Hausmeister, der in der Kirche nach dem Rechten sieht. Er hat dafür zu sorgen, daß sie sauber und im Winter geheizt ist, daß die Türen rechtzeitig auf- und zugeschlossen werden, daß die Glocken läuten, die Kerzen brennen und daß der Geistliche alle notwendigen Gerätschaften am richtigen Ort vorfindet. Darüber hinaus muß er aber auch die Ministranten vorbereiten und instruieren, muß dem Priester während des Gottesdienstes in vielerlei Hinsicht zur Hand gehen und nicht selten zugleich auch noch den Lektoren-, Kantoren- oder Kommunionhelferdienst übernehmen. Auch wenn der Mesnerdienst für den eigentlichen Auftrag der Kirche vielleicht nicht wirklich essentiell ist, dürfte doch außer Frage stehen, daß die Aufgaben und die Verantwortung eines Mesners weit über den Hausmeisterdienst und dessen technisch-organisatorischen Belange hinausgehen und er eine zumindest in erweitertem Sinne geistliche Funktion wahrzunehmen hat.
Im Jahr 2005 jährt sich das Erscheinen des ersten Bandes der Zeitschrift „Freiburger Diözesan-Archiv“ zum 140sten Mal. Der entsprechende Geburtstag des Kirchengeschichtlichen Vereins wäre bereits ein Jahr früher, im Oktober 2004, zu feiern gewesen, und der Beginn der Vereinsgeschichte ist mit den der Gründung vorausgehenden Planungen noch einmal ein paar Jahre früher anzusetzen. Im Sommer 1862 fanden sich in Freiburg im Breisgau „gegen zwanzig geistliche und weltliche Herren (..) zur Bildung eines Vereins zusammen (..), der historische Studien und antiquarische Forschungen fördern, Freunde der Geschichte für ihren Verein gewinnen und diesen selbst allmählig über die ganze Erzdiöcese Freiburg ausdehnen“ sollte. Geleitet wurde dieser geplante Verein von einem „provisorischen Comité“, dem mehrere Priester, Universitätsprofessoren und
Archivare angehörten. Wichtigstes Ziel des Vereins sollte die „Gründung einer ,Kirchlich-Historischen Zeitschrift für die Erzdiöcese Freiburg‘“ sein. Hauptsächlicher Gründer und Motor des ganzen war Pfarrer und Dekan Wendelin Haid aus Lautenbach im Renchtal.
Als im Sommer des Jahres 2005 die heutige Tagung vorbesprochen wurde, da wussten wir noch nicht, dass das Thema dieses Vortrags — „Das Priesterseminar als Nachfolger der Benediktinerabtei“ — auch bald der Geschichte angehören würde, dass die letzte Seite in diesem Kapitel unseres Hauses bereits aufgeschlagen ist und dass bald ein neues Kapitel beginnen wird. Mit dem 31. August — also in gut sechs Wochen — schließt das Priesterseminar in St. Peter offiziell seine Pforten und wird mit dem Collegium Borromaeum in Freiburg vereinigt. Damit geht eine 164-jährige Tradition zu Ende. Um den damit verbundenen verschiedenen Facetten Rechnung zu tragen, soll in vier Schritten vorgegangen werden. Zunächst möchte ich aus der Perspektive des Regens etwas über das Priesterseminar in St. Peter und seine Aufgabe sagen. Ich möchte Sie gleichsam mit hinein nehmen in die Aufgabe, die ein Priesterseminar im Allgemeinen und das Flair, das dieses Seminar im Besonderen auszeichnet. In einem zweiten Schritt wird aufgezeigt, wie die alte Benediktinerabtei St. Peter, die ab 1806 entweder als Militärlazarett diente oder mit Ausnahme der Pfarrerwohnung einfach leer stand, 15 Jahre nach der Bistumsgründung anno 1842 zum Priesterseminar wurde und damit einem drohenden Abriss entging. In einem dritten Schritt wird beispielhaft auf zwei markante politische Ereignisse der vergangenen 164 Jahre eingegangen und danach gefragt, wie es dem Priesterseminar in diesen Phasen ergangen ist. Abschließend möchte ich kurz auf die jetzt anstehende Verlegung des Priesterseminars nach Freiburg eingehen.
Das Erzbistum Freiburg und das alte Großherzogtum Baden besitzen beachtenswerte Gemeinsamkeiten, in ihrer Geschichte, ja sogar bis in die Gegenwart hinein. Nicht als wäre hier eine gleichberechtigte Partnerschaft festzustellen, eher ein spannungsgeladenes Gegenüber, das im Auf und Ab politischer Gärungen sich stets neu und anders einstellte. Zunächst soll auf die Politik und ihre Sprache um 1806 hingewiesen werden: denn diesem Jubiläum gilt es ja gerecht zu werden, um in Kontrast dazu die kirchlichen Verhältnisse und deren Neuorganisation innerhalb eines kurfürstlich bzw. großherzoglich badischen Regiments zu skizzieren.
90 Jahre Konradsblatt
(2006)
Am 13.3.1916 eröffnete Albert Hofmann, der damalige Direktor der Badenia AG in Karlsruhe, mit einer Anfrage an das Erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg die Verhandlungen um die Gründung einer Bistumszeitschrift für das Erzbistum Freiburg. Anfang Januar 1917 erschien dann die erste reguläre Ausgabe dieser Zeitschrift mit dem Titel: „St. Konradsblatt. Familienblatt der Erzdiözese Freiburg“. Mit Ausnahme einer Unterbrechung während des Zweiten Weltkriegs erscheint diese Zeitschrift seither wöchentlich, heute aber mit leicht geändertem Titel als „Konradsblatt. Wochenzeitschrift für das Erzbistum Freiburg“.2007 feiert das Konradsblatt folglich sein 90-jähriges Bestehen. Anlässlich einer solch runden Jahreszahl lohnt sich der Rückblick auf die Anfänge des Freiburger Bistumsblattes, zumal der Zeitpunkt der Planung und Gründung doch
recht ungewöhnlich erscheint. Denn zum einen ist die Bistumszeitschrift damit spät ins Leben gerufen worden. Zum anderen erscheint es ein durchaus riskantes Unternehmen ausgerechnet mitten im Ersten Weltkrieg eine neue Zeitschrift zu gründen. Wie sieht also die Presselandschaft im Erzbistum Freiburg vor dem St. Konradsblatt aus? Welche Motive gab es 1916/17 eine Bistumszeitung ins Leben zu rufen? Welche Ziele wurden mit der Zeitschrift verfolgt und welches Programm vertrat sie?
Die nachfolgenden Nekrologe der Jahre 2001 bis 2005 sind jahrgangsweise in alphabetischer Reihenfolge angelegt. Aufgenommen sind auch Priester, beispielsweise Ordensmänner oder Hochschullehrer, die, ohne der Erzdiözese anzugehören, hier gelebt und gewirkt haben. Zur besseren Erschließung dient das Namensregister am Schluß des Nekrologteils.
Lassen Sie mich an den Anfang meines Referats eine Begründung dafür stellen, warum ich ausgerechnet dieses Thema gewählt habe. Nun, dafür gibt es einen ganz einfachen Grund: Ich musste, als ich mich vor mehreren Monaten festgelegt habe, eine Fragestellung finden, die einerseits mit dem Generalthema des Archivtags harmonierte, anderseits zum Thema meines Kollegen von der Evangelischen Landeskirche in Baden passte und schließlich allgemein genug war, mir eine hinreichende Flexibilität und Gestaltungsfreiheit zu erhalten. Keiner Begründung bedarf es wohl, dass ich die Ausländerseelsorge — wir könnten auch, etwas fürnehmer, Migrantenpastoral dazu sagen — überhaupt zum Thema meines Vortrags mache. Immerhin gehört die Sorge für die Fremden — und somit auch deren Seelsorge — zu den zentralen Aufgaben, die uns als Christen gestellt sind: Ich verweise auf das Evangelium nach Matthäus, Kapitel 25, Vers 35. Und wenn wir Archivare uns mit dem Problem der „Überlieferungsbildung und -sicherung für Migranten“ befassen, dann tun wir damit zunächst einmal nicht mehr, als eine unserer zahlreichen Pflichten zu erfüllen.
Der 22. November 1908 war für die Katholische Kirchengemeinde Mühlhausen ein ganz besonderer Tag. Im ehemaligen Pfarrweinberg wurde die neu errichtete Bernhardushalle feierlich eingeweiht. Festredner war Pfarrer Dor aus Langenbrücken. Ganz gezielt hatte Pfarrer Heinrich Geiler das Kirchenpatrozinium St. Cäcilia der Kirchengemeinde als Einweihungstag ins Auge gefasst. Kurz zuvor hatte er noch extra eine Heidelberger Baufirma, die das Türmchen auf dem Hallendach hätte fertig stellen sollen, wegen Terminschwierigkeiten gewechselt, um an diesem Tag ein bis in die Fahnenstange der Turmspitze vollendetes Gebäude der Öffentlichkeit präsentieren zu können. Das Patrozinium St. Cäcilia als Einweihungsdatum brachte zum Ausdruck, dass die neue Halle eine „Heimstätte“ für die ganze Kirchengemeinde sein sollte. Dies war durchaus nicht selbstverständlich. Denn das Gebäude wurde nicht von der Kirchengemeinde gebaut, sondern vom Katholischen Arbeiterverein für die Kirchengemeinde. Recherchen haben ergeben, dass damit die Bernhardushalle eines der ersten Gemeindezentren der Erzdiözese Freiburg, wenn nicht gar das erste ist. Zumindest existiert gegenwärtig nach Auswertung des Realschematismus der Erzdiözese und gezielter Nachfragen kein Gebäude in unserer Diözese, das vor 1908 zum Zweck eines Gemeindezentrums erbaut wurde.
Das II. Vaticanum war ein Ereignis der Kirche in ihrer Gesamtheit. Lehre und Leben der Kirche konnten sich neu durchdringen, Universal- und Ortskirchen bereicherten sich gegenseitig. Insofern die in Rom versammelten Bischöfe und Theologen auch mit Blick auf das Leben ihrer Bistümer handelten, stellt sich umgekehrt die Frage, wie im konkreten kirchlichen Leben das Konzilsgeschehen aufgenommen wurde. Im Folgenden soll dieser Fragee anhand der Beiträge im Oberrheinischen Pastoralblatt (ORPB), die sich mit dem Konzil befassen, nachgegangen werden. Das ORPB ist in besonderer Weise — während des Konzils sicher stärker als das „St. Konradsblatt“ — Ausdruck für die Überlegungen, die im Erzbistum Freiburg an der Schnittstelle von Pastoral und Theologie erfolgten.
Im Sommer letzten Jahres erschien der 1. Band der Geschichte des Erzbistums Freiburg. Damit ist die erste groß angelegte wissenschaftliche Erschließung einer Gesamtgeschichte eröffnet worden. Wie der Herausgeber Heribert Smolinsky erklärt, ging es darum, »im Sinn moderner Historiographie Ereignis- und Strukturgeschichte miteinander [zu] verbinden. Das bedeutet, den wichtigsten Ereignissen nachzugehen, sie in ihrer Wertigkeit zu gewichten, und zugleich die Strukturen nachzuzeichnen,
die sich in der ausgedehnten Erzdiözese entwickelten«.
Mit einem von der Freiburger Mädchenkantorei musikalisch umrahmten Festgottesdienst im Freiburger Münster, zelebriert von Weihbischof Dr. Bernd Uhl, und einem anschließenden Festakt in der Katholischen Akademie feierte der Freiburger Diözesanverband von IN VIA am 7. Oktober 2009 sein einhundertjähriges Bestehen. Aus den eher bescheidenen Anfängen, die sich zunächst weitgehend auf den „Mädchenschutz“ in Form der Bahnhofsmission konzentriert hatten, hat sich im Verlauf des seither vergangenen Jahrhunderts ein angesehener und bedeutender Verband der Wohlfahrtspflege — der katholischen Caritas also — entwickelt, dessen Aktivitäten längst nicht mehr darauf beschränkt sind, Mädchen vom Land den Start ins Berufsleben zu erleichtern und sie vor den Gefahren der Städte zu schützen. Heute gehören junge Männer ebenso ganz selbstverständlich zur Klientel von IN VIA wie Menschen mit Migrationshintergrund, und die Betreuungsaufgaben umfassen das gesamte weite Feld der Integration jener Menschen in unsere Gesellschaft, die hierbei Hilfe benötigen. Aus dem stets ein wenig „gönnerhaft“ wirkenden „Bemuttern“ junger Frauen und Mädchen ist ein ganzheitlicher Ansatz geworden, der wesentlich auf dem Konzept des „Gender-Mainstreaming“ basiert und ohne Berührungsängste moderne Ideen der Offentlichkeitsarbeit mit einbezieht — ein sprechendes Beispiel hierfür ist der Einsatz der Mountainbike Olympiasiegerin Sabine Spitz als „Botschafterin“ für die Arbeit und den Auftrag von IN VIA.
Singet dem Herrn – aber was?
(2011)
Auf dem Papier, oder vielmehr auf dem Pergament, existiert das Erzbistum Freiburg seit nunmehr rund 190 Jahren, in der Praxis sind es gut sechs Jahre weniger. Es ist also nach kirchengeschichtlichen Maßstäben noch recht jung, ganz gleich, welches Datum man als seinen „Geburtstag“ ansieht: Die Bulle „Provida solersque“ von Papst Pius VII., mit der es kirchenrechtlich konstituiert wurde, ist auf den 16. August 1821 datiert, die Weihe und Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll fand am 21. Oktober 1827 statt. In der Zeit zwischen der, wenn man so will, „Zeugung“ und
der realen „Geburt“ des badisch-hohenzollerischen katholischen Landesbistums fanden langwierige und teils sehr kontroverse Verhandlungen statt, in denen grundsätzliche Festlegungen juristischer, finanzieller und personeller Natur getroffen wurden, die hier freilich allesamt nicht näher thematisiert werden können. Trotzdem – und vielleicht auch deswegen – kam auf die neue Bistumsleitung eine Fülle von Aufgaben zu. Das Erzbistum Freiburg war zunächst ein sehr heterogenes Konglomerat einzelner Teile, die sich in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur, in ihrer Geschichte und
in den Erscheinungsformen kirchlichen Lebens und religiöser Praxis deutlich voneinander unterschieden. Den größten Anteil bilden die ehemals konstanzischen Gebiete im Süden und Osten, die entschieden geprägt waren durch die reformerischen Aktivitäten des letzten Generalvikars und Bistumsverwesers Ignaz Heinrich von Wessenberg, eines „aufgeklärten“ Theologen par excellence.
2011 sind es genau 90 Jahre her, dass auf evangelischer Seite die Erforschung der badischen Kirchengeschichte durch regelmäßige Publikationen begann, nämlich mit Johannes Bauers Dokumentensammlung über die badische Union von 1821, publiziert zum Unions-Jubiläum 1921 in der nur kurzlebigen Reihe „Veröffentlichungen der evangelischen kirchenhistorischen Kommission in Baden“. Ab 1928 gab es dann mit den „Veröffentlichungen des Vereins für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden“ eine Reihe, die es bis zur Einstellung 2009 auf stattliche 64
Bände gebracht hat, die ein einmaliges und unerlässliches Fundament für die kirchenhistorische Erforschung der Badischen Landeskirche darstellen. Seit 2007 steht nun auch das „Jahrbuch für Badische Kirchen- und Religionsgeschichte“ der lokal- und regionalgeschichtlichen Aufarbeitung unserer Landeskirche zur Verfügung. Obwohl das Erzbistum Freiburg sogar ein paar Jahre jünger ist als die Badische Landeskirche – die Gründung der Erzdiözese aufgrund der Bulle „Provida solersque“
erfolgte zwar ebenfalls 1821, doch „funktionierte“ das Bistum erst mit der Einsetzung des Bischof 1827 – wurde bereits viel früher als auf evangelischer Seite, nämlich schon 1864 ein „Kirchengeschichtlicher Verein für das Erzbistum Freiburg“ gegründet, der seit 1865 das „Freiburger Diözesan-Archiv“ herausgibt, eine der ältesten kirchenhistorischen Zeitschriften Deutschlands.