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"Wir wollen Gerechtigkeit!"
(2017)
Im Jahr 2017 jährten sich zwei wichtige Ereignisse in der Geschichte der Bürgerrechtsbewegung deutscher Sinti und Roma: Vor 35 Jahren gründete sich der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma mit Sitz in Heidelberg und vor 20 Jahren wurde die weltweit erste Dauerausstellung zum Völkermord an der Minderheit feierlich im Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma eröffnet. Diese Ergebnisse bürgerrechtlicher Initiativen mussten von Sinti und Roma selbst hart erkämpft werden: Nachdem die Minderheit der deutschen Sinti und Roma nach 1945 weiter ausgegrenzt, entrechtet und marginalisiert worden war, trat die nach der NS-Verfolgung geborene Generation seit den 1970er-Jahren den Kontinuitäten antiziganistischer Diskriminierungsstrukturen in bundesrepublikanischen Behörden und der westdeutschen Gesellschaft entschlossen entgegen. In den 1980er-Jahren institutionalisierte sich die Bürgerrechtsarbeit von hier aus zunächst auf Bundesebene, später auch im internationalen Rahmen. Dieser Beitrag wirft einen Blick auf die Anfänge dieser Entwicklung, die maßgeblich in Heidelberg entstanden und bislang in der Stadtgeschichte kaum präsent sind.
Chronik eines Festjahres
(2017)
Wenn Rohrbach, wie viele andere Orte in der Kurpfalz in diesen Jahren, seine 1250- Jahrfeier begehen konnte, so ist dies auf die erste Erwähnung Rohrbachs in einer Urkunde des Klosters Lorsch zurückzuführen, datiert auf den 30. Dezember 766, in der festgehalten wird, dass das Ehepaar Theuthardus und Richgardis seinen Besitz im Lobdengau, nämlich je einen Weinberg in Rohrbach und Nußloch, dem Kloster schenkte. Diese Schenkung erfolge „auf göttliche Eingebung, zu unserem Seelenheil und um der Wiedervergeltung in der Ewigkeit willen“.
Der in Mauer lebende Autor arbeitet seit einigen Jahren daran, die über seinen Wohnort vorhandenen Dokumente in lateinische Schrift zu übertragen, um sie den Mitbürgern und anderen Interessenten zugänglich zu machen. Eine große Quelle beherbergt das Generallandesarchiv Karlsruhe (GLA KA). Für Mauer sind die verfilmten Dokumente in der Abteilung 22_9, Nummern 64414 bis 65534 wichtig. In den Dokumenten lässt sich im Hintergrund vieles über das Leben in Mauer in den vergangenen Jahrhunderten erfahren. In der hier beschriebenen Akte, die weit über 200 Seiten hat, geht es vordergründig um eine Geldstrafe gegen den von Zyllnhardtischen Verwalter. Eigentlich handelt es sich aber um eine Auseinandersetzung zwischen Ortsadel und dem Kurfürstlichen Unteramt Dilsberg über die Rechte in Zivilsachen.
Anlässlich der 64. Jahrestagung 2017 der Kommission für geschichtliche Landeskunde
in Baden-Württemberg in Reutlingen befasste sich eine Arbeitsgruppe
mit der Verbindung von Geschlechter- und Landesgeschichte. Die Anwendung
der Kategorie Geschlecht erfordert zunächst zu klären, worin ihre Erklärungskraft
im Allgemeinen und in der Landesgeschichte im Besonderen besteht. Es
ist der Verdienst der Frauengeschichte, die sich in den 1970er Jahren in den USA
und Europa entfaltete, den zuvor überwiegend männlich besetzten Geschichtsraum
mit Frauen angereichert sowie weibliche Handlungsspielräume und
Sichtweisen überhaupt erst sichtbar gemacht zu haben. Natürlich wurde auch
schon zuvor über einzelne Frauen, vorzugsweise Angehörige der Dynastien, geforscht
und geschrieben. Doch in der Regel waren es männliche Autoren, deren
Frauenbild die Darstellung ihrer Protagonistinnen sichtlich einfärbte. Erkennbar
wurde erst mit der Frauengeschichte, dass das, was man dachte und wie man
handelte, in der Regel nicht alle, sondern eben zumeist auch nur Mann betraf.
Dieser Beitrag bezieht seine Grundlagen aus unterschiedlichen Quellen. Die hier vorgestellte Zusammenfassung wurde im Jahr 2012 und später mit verschiedenen Schwerpunkten den Gaiberger Bürgern präsentiert. Sie war Grundlage eines neuen
Bandes zur Ortsgeschichte, eines großformatigen Kalenders, bis hin zu einem Theaterstück das mit fünf Zeitakten von mehr als 80 Darstellern im Ortszentrum aufgeführt wurde.
Königliche Hoheit, Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die mit Abstand häufigste Frage, die Besucher des Bundesverfassungsgerichts stellen, lautet: Warum hat das Gericht seinen Sitz – ausgerechnet – in Karlsruhe? Die hierin zum Ausdruck kommende Verwunderung hat Tradition, wenngleich ihr Ton im Laufe der Zeit milder geworden ist. Schon Hermann Höpker-Aschoff , der erste Präsident des Gerichts, beschwerte sich beim damaligen Bundesjustizminister darüber, »in die dörfliche Einsamkeit einer ehemaligen Residenzstadt verbannt« worden zu sein.