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Die Badische Verfassungsurkunde von 1818 galt 100 Jahre. Nach dem Ersten Weltkrieg kam
es in Baden sehr schnell zu einer neuen Verfassung, der Badischen Verfassung vom 21. März
1919, die in einer Volksabstimmung mit großer Mehrheit gebilligt wurde. Diese demokratische
Verfassung löste die monarchisch geprägte Verfassung von 1818 ab. Die damaligen Grundrechte
erschienen in der Verfassung von 1919, sie wurden aber weiter ausgebaut, z. B. durch
den Gleichheitsgrundsatz: Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich. Durch die nationalsozialistische
Herrschaft wurde die Badische Verfassung von 1919 nach fast 14 Jahren »aus
dem Verkehr gezogen«. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand im südlichen Baden ein neuer
Staat mit Namen Baden, der sich eine neue Verfassung, die Verfassung des Landes Baden vom
19. Mai 1947 gab. Dieses Land Baden bestand nur fünf Jahre, weil seit 1953 das Land Baden-
Württemberg aus den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern
mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 19. November 1953 entstanden ist.
Seither gibt es kein eigenständiges Land Baden mehr.
Bisher hatte der Verfasser verschiedene Abgeordnete der Zweiten Kammer der Badischen Ständeversammlung, die die eigentliche Volksvertretung war, bearbeitet. Nun erscheint eine Abhandlung der Tätigkeit eines Abgeordneten der Ersten Kammer. Diese war bei der parlamentarischen Gesetzgebung beteiligt gewesen. Der Abgeordnete Dr. Richard Rothe war ein evangelischer Theologieprofessor, den der Großherzog für zwei Parlamentsperioden wegen dessen Verdiensten zum Abgeordneten ernannte. Richard Rothe trat nicht häufig ans Pult der Ersten Kammer, er setzte sich vor allem für Fragen der Religion und der Schule ein. Seine nationale Einstellung in diesem Artikel zur beginnenden Reichsgründung 1871 ist bemerkenswert.
Johann Baptist Knebel
(2020)
In der Kaiserzeit und während der Weimarer Republik kam es öfter vor, dass katholische Priester im badischen Landtag als Abgeordnete tätig waren. So war auch der katholische Pfarrer Johann Baptist Knebel von 1909–1912 Abgeordneter des badischen Parlaments. Er wuchs in ärmlichen Verhältnissen auf und wurde in seiner Jugendzeit bildungsmäßig von seinem Heimatpfarrer und dadurch auch wirtschaftlich von der katholischen Kirche gefördert. Denn ohne diese Unterstützung hätte Knebel nicht studieren und Pfarrer werden können. Wegen seiner Sprachbegabung kam er zur Politik und wurde Abgeordneter der Zentrumspartei im badischen Landtag. In der ersten der zwei Sitzungsperioden seiner Parlamentstätigkeit war er politisch sehr aktiv, in seiner zweiten Sitzungsperiode trat er im Landtag meist nur noch als Besserwisser und Aufklärer auf. Und hier kündigte sich das Ende seiner politischen Laufbahn an, das er wohl entweder einem Streit mit den Verantwortlichen der Zentrumspartei und/oder dem Ärger mit seinem kirchlichen Dienstvorgesetzten verdankte.
Die Gemeinde Langenbrücken, heute Ortsteil der Gemeinde Bad Schönborn, in der Nähe der Stadt Bruchsal gelegen, war früher landwirtschaftlich geprägt. Sie hatte in den Zeiten der Industrialisierung im 19./Anfang des 20. Jahrhunderts, als die Städte expandierten und Menschen aus den Dörfern in die Städte gezogen waren, ihr Gemeindevermögen in einer Hochkonjunkturphase – meist um ein paar Jahre verzögert – gesteigert und nicht gesenkt. Nur bei abgeschwächter Konjunktur hatte der Wert des Gemeindevermögens – ebenfalls verzögert – abgenommen. Bei der Einteilung der Konjunkturphasen habe ich mich auf die Gliederung »Hochindustrialisierung in Deutschland« von Wikipedia bezogen.
Maria Rigel
(2007)
Maria Rigel wurde 11. 9. 1869 in Adelsheim geboren, wo ihr Vater als Notar tätig war. Sie besuchte von 1876–1883 die Volksschule zu Adelsheim, ab 1883–1884 die Höhere Mädchenschule in Mannheim und von 1884–1887 das Klosterinstitut in Offenburg. Der Besuch der höheren Schule gab ihr die Möglichkeit, das Lehrerinnenseminar in Karlsruhe zu besuchen. Hier legte Maria Rigel 1889 die 1. Lehrerinnenprüfung ab und wurde am 5. 8.1889 als Volkschulkandidatin in den badischen
Schuldienst aufgenommen. 1890 bestand sie die 2. (höhere) Lehrerinnenprüfung. Die erste planmäßige Anstellung als Hauptlehrerin erfolgte 1902 in Mannheim, 1924 wurde sie hier als Oberlehrerin und am 1. 10.1927 als Rektorin in der K-5 Schule ernannt.
Zu Anfang des 20. Jahrhunderts gab es im Land Baden verschiedene Wahlsysteme bei Bürgermeisterwahlen. Der Bürgermeister der Gemeinde Langenbrücken, heute gehört der Ort zu Bad Schönborn, Josef Ziegelmeyer, ist mittels drei verschiedener Wahlsysteme zum Bürgermeister gewählt worden. Die ersten beiden Wahlen fanden im Zeitalter der konstitutionellen Monarchie statt, die dritte im Zeitalter einer demokratischen Republik. Bei der ersten Wahl wurde Ziegelmeyer von einem Bürgerausschuss gewählt, bei der zweiten von einem Teil der Ortsbürger und bei der dritten Wahl von allen Ortsbürgern der Gemeinde. Das Ergebnis der Wahlen Ziegelmeyers war immer hervorragend, die Wahlsysteme hatten keinen Einfluss auf das sehr gute Abschneiden Ziegelmeyers.
Das absolutistisch regierte Fürstentum Baden brauchte wegen des durch Napoleon beförderten Zusammenbruchs des alten deutschen Reichs und wegen des Zuwaches vieler Gebiete nach „Entschädigung“ für die Abtretung linksrheinischer Gebiete eine neue Verwaltungsstruktur und ein geändertes Staatsrecht. Dieses schuf der Geheimrat Friedrich Brauer (1754–1813) mit seinen 13 Organisations- und seinen Konstitutionsedikten. Die Konstitutionsedikte, eine Zusammenfassung von Grundgesetzen, sollten „unwandelbar sein, mithin auch nur solche allgemeinen Grundzüge enthalten, die nach höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit unter allem äußeren Wechsel als unveränderliche Basis fortdauern können.“ Brauer stellte sich hier nicht als Vertreter eines Repräsentativsystems dar, sondern er verfolgte in vielerlei Hinsicht das alte Reichsrecht und übertrug „reichsrechtliche Befugnisse“ auf seinen Souverän, den späteren Großherzog Karl Friedrich.
Hermann Behaghel
(2021)
Die Regionalgruppe Mannheim der Badischen Heimat machte ab dem Jahr 2012 Führungen durch katholische und evangelische Kirchen des 19. Jahrhunderts/Anfang des 20. Jahrhunderts. Diese Kirchenbauten waren seit Mitte des 20. Jahrhunderts kunstgeschichtlich nicht hochgeschätzt, weil sie meist in früheren Stilen gebaut wurden, z. B. im Stil der Gotik. Erst ab Ende des 20. Jahrhunderts änderte sich die Wertschätzung dieser Kirchenbauten. Inzwischen sind sie Kulturdenkmäler geworden. Im Heft 4/2020 der Badischen Heimat wurde aus der angegebenen Zeit der katholische Kirchenarchitekt und -baumeister Ludwig Maier vorgestellt, der im nördlichen Baden ca. 100 Kirchen plante bzw. erbaute. In diesem Heft wird nun der evangelische Kirchenarchitekt und -baumeister Hermann Behaghel herausgestellt, der im nördlichen Teil Badens ca. 30 evangelische Kirchen plante. Die Regionalgruppe Mannheim erkundete in Mannheim drei von Behaghel errichteten evangelischen Kirchen: die Erlöserkirche in Mannheim-Seckenheim, die Johanneskirche in Mannheim-Feudenheim und die Matthäuskirche in Mannheim Neckarau.
Vorbemerkung: Aus Anlass des 60. Jahrestages der Deportation Bruchsaler Juden in das südfranzösische Lager Gurs 1940
haben sich in den Monaten September bis November 2000 an der Bruchsaler Balthasar-Neumann-Schule II 22 Schüler des Berufskollegs Fachhochschulreife (JBKFH) im Alter von 22 bis 28 Jahren mit diesem Thema auseinandergesetzt. Im Generallandesarchiv Karlsruhe und im Stadtarchiv Bruchsal wurden Akten und Dokumente zu diesem Thema eingesehen. Im Rahmen der vorliegenden Sozialstudie sollten die Fragen herausgearbeitet werden: wer waren diese Menschen,
die man deportierte, welcher Schicht entstanden sie, lassen sich Veränderungen der Sozialstruktur im Bruchsal der 1930er Jahre erkennen?
Vergessen wäre gefährlich! »Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem:
Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche
Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.« So lautet die Definition der Londoner Charta vom 8. August 1945.
Mit dem Begriff »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« versuchten 1945 die Staaten, deren Armeen das nationalsozialistische Deutschland niedergerungen hatten, die
Verbrechen der Deutschen zu beschreiben und Maßstäbe zu ihrer Verurteilung zu
schaffen. Dass sie einen ganz wichtigen rechtsstaatlichen Grundsatz unterliefen,
indem sie den Straftatbestand erst definierten, nachdem die Taten begangen waren,
war allseits bewusst. Angesichts der jahrelangen, geplanten, massenhaft praktizierten
ungeheuerlichen Brutalität des Terror-Regimes und aller, die es unterstützten, wurde
dieser Verstoß gegen einen formalen Rechtsgrundsatz in Kauf genommen. Unter anderem auch, weil »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« zwar eine neue Formulierung war, im Kern aber nur gewachsene Grundlagen des modernen Rechts zusammenfasste – bis hin zu biblischen Grundsätzen wie »Liebe deinen Nächsten wie dich
selbst« oder eben »Du sollst nicht töten«. Diese und alle darauf aufbauenden Gebote
und Verbote brauchten angesichts der zwölf Millionen Menschen, die von den Nazis
gezielt ermordet worden waren, dringend neue Schubkraft.