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Als vor fünfzehn Jahren Johannes Humpert im Heft 45 dieser Zeitschrift seinen Aufsatz über " Eine römische Straße durch den südlichen Schwarzwald' veröffentlichte, schien damit eine alte Streitfrage endlich entschieden. Denn in zwei Jahren
intensiver Geländearbeit hatte der Autor viele Argumente, Fakten wie auch Indizien zusammengetragen und zumindest für Teilstücke dieser Verbindung zwischen Breisgau und Baar schlüssige Beweise vorgelegt. Wie die von ihm selbst referierte Diskussion zeigt, konnte er bei seiner Straßenforschung an frühere Beobachtungen anknüpfen, die aber für eine Entscheidung nicht ausgereicht hatten. So dominierte lange Zeit die von R. Nierhaus vertretene Auffassung, dass die 73/74 n. Chr. gebaute Straße durch das Kinzigtal, die von Straßburg ("ab Argentorate") hinauf nach Rottweil und von dort weiter in Donautal führte, in römischer Zeit die einzige Querverbindung über den Schwarzwald gewesen sei.
Etwa um die Mitte des 5. nachchristlichen Jahrhunderts gründete eine alamannische Adelsfamilie einen Hof östlich der heutigen Ortschaft, vermutlich nahe der Römerstraße, die von Hüfingen (römisch Brigobannis) über den Schwarzwald ins Rheintal führte. Zeugnis davon gibt ein Bestattungsplatz im Gewann "Niederwiesen", während die Siedlungsstelle selbst bisher nicht gefunden werden konnte. Wir können uns aber nach archäologischen Beobachtungen an anderen Orten sowie nach Angaben in den alamannischen Gesetzestexten (Pactus und Lex Alamannorum) ein solches Gehöft gut vorstellen.
Am 19.1.2011 wurde das vielen Offenburger Familien an das Herz gewachsene Landschulheim Käfersberg in neuem Glanz eröffnet. Zur Generalsanierung des Landschulheimes wurden die Lehrer, Schüler und die Eltern aufgefordert ihren Beitrag durch Spendensammlungen zur Sanierung zu leisten. Durch die Zusage der Stiftung, jeden gesammelten Euro bis zur Höhe von 50 000 € zu verdoppeln wurde ein außergewöhnliches Engagement bei Schülern, Lehrern und Eltern ausgelöst.
Das Prinzip Volluniversität
(2008)
Auch an der Heidelberger Ruprecht-Karls-
Universität hat in den letzten beiden Jahren die
Exzellenzinitiative von Bund und Ländern, bei
der es um viel Geld und Prestige ging, Wissenschaftler,
aber auch Mitarbeiter aus dem
administrativen Bereich gehörig in Atem
gehalten: Projekte wurden entwickelt, Anträge
formuliert sowie ein strategisches Zukunftskonzept
erarbeitet. Der Aufwand hat sich gelohnt.
Ein Blick auf die Ergebnisse des in zwei
Runden 2006 und 2007 ausgetragenen Wettbewerbs
zeigt, dass die Universität Heidelberg
nicht nur in allen Kategorien – den so genannten
drei „Säulen“ – punkten konnte. Mit der
Bewilligung von drei Graduiertenschulen für
die Doktorandenausbildung, zwei Exzellenzclustern
für die Forschung sowie des Zukunftskonzepts
erzielte die Ruperto Carola sogar
bundesweit eines der besten Ergebnisse überhaupt.
Die Wahlfälschungen in Seelbach im Jahre 1842 beurteilte der Alterspräsident Johann Nepomuk Wetzel in seiner Stellungnahme vor der Zweiten Kammer der badischen Landstände am 1. Juni 1842 als einen Skandal von nationaler Bedeutung. ,,Zum ersten Mal", so der Deputierte, ,,erscheint hier die deutsche, die badische Ehre befleckt durch bestimmte Anklagen des Verbrechens der Geldbestechung zur Verfälschung der Volkswahlen." Was hatte sich an Skandalösem in Seelbach, in der Provinz Badens, zugetragen, um schließlich als „Seelbacher Wahlskandal von 1842" in die badische Parlamentsgeschichte einzugehen? Am 2. April 1842 erhob Michael Müller, Müllermeister auf der "Unteren Mühle" zu Dautenstein, als Beschwerdeführer von vierzehn namhaften Seelbacher Bürgern gegen die am 30. März 1842 in Seelbach durchgeführte Wahlmännerwahl beim Großherzoglichen Badischen Oberamt Lahr Einspruch.
Bitterkeit empfindet Johanna F., geb. Santo, wenn sie an die vielen rhetorisch ausgefeilten Reden denkt, die am 27. Januar 2005 von Politikern zum 60. Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz gehalten wurden. Keiner der Volksvertreter vergaß, an die Opfer von Nazi-Deutschland zu erinnern. Die KZ-Opfer nicht zu vergessen,
nie mehr Unrecht auf deutschem Boden zu dulden, war Inhalt aller Gedenkansprachen. Doch war die moralische Entrüstung, die Einforderung von Toleranz und Humanität im gesellschaftlichen Zusammenleben immer auch ein ernst zu nehmendes Anliegen der Redner? Entsprangen die lautstark vorgetragenen Anklagen stets auch einer edlen Gesinnung? Die Mutter von Johanna F., Elsa Santo, war vom 24. November 1944 bis zum 28. April 1945 als politisch Verfolgte im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück inhaftiert. Eine Wiedergutmachung hat sie als Opfer des Faschismus trotz ihrer Anträge und Eingaben an die zuständigen Behörden im Land Baden-Württemberg nie erfahren. Aktenunterdrückung und
Rechtsbeugung haben jegliche Wiedergutmachung verhindert. Dieter Wiefelspütz (MdB), Innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, fasst sein Unverständnis und seine Empörung über die Vorgehensweise der Behörden gegenüber Johanna F. in einem Schreiben vom 8. September 2000 in folgenden Worten zusammen: „Ihr Schicksal und das Ihrer Mutter haben mich tief berührt und Ihr Leidensweg durch die bundesdeutsche Gerichtsbarkeit erfüllt mich mit Zorn und gleichzeitig mit Ohnmacht." Nachfolgend eine Dokumentation zu dem Schicksal von Frau Elsa Santo und ihrer Tochter Johanna.
Im Mittelalter bis weit in das 16. Jahrhundert hinein war es Rechtsbrauch, dass an der Stelle einer Bluttat, eines Mordes oder
Totschlages, ein Sühnekreuz errichtet werden musste. Es gehörte zur Rechtstradition, dass sich die Angehörigen des Täters und die Hinterbliebenen des Getöteten nach einem Totschlag durch einen Vergleich einigten, der neben der Zahlung von Schadensersatz auch eine öffentliche Sühne des Täters festsetzte. Zu den Sühneleistungen, die ein Übeltäter zur Erlangung der Absolution erbringen musste, zählten besondere Opfergänge, ein Gottesdienst mit Bußprozession oder eine Jahrtagsstiftung, Wachsspenden an die Kirche und Wallfahrten, aber vor allem die Aufstellung eines steinernen Sühnekreuzes. Hätte diese mittelalterliche Rechtsgewohnheit auch noch im 19. Jahrhundert Gültigkeit gehabt, dann stünde heute am Höhenweg vom Pflingsteck zum Hünersedel ein Sühnekreuz. Denn dort auf der Höhe, zwischen dem Heuberg und dem Hünersedel, oberhalb des „Hohbergs", auf der „Hohrüti", an dem alten Passübergang von Schweighausen nach Freiamt, von der Ortenau in den Breisgau, hat sich im Jahre 1828 ein versuchter Totschlag ereignet.
1964, unmittelbar nach meinem Pädagogikstudium, bin ich mit meiner jungen Familie von Freiburg ins Schuttertal gezogen. Ziel meiner beruflichen Wünsche war es, in einer bäuerlich strukturierten Gemeinde im Schwarzwald Dorfschullehrer zu werden und mich in meiner Freizeit, sofern möglich, forschend mit den Menschen, der Landschaft und der Kulturgeschichte der Region zu beschäftigen. Das Schicksal, die Vorsehung, was auch immer zutreffend, meinte es gut mit mir. In Schuttertal fand ich nicht nur eine schöne Neubauwohnung in sonniger Lage, sondern die örtliche Volksschule, die gerade zwei Jahre zuvor ein neues Schulgebäude mit einer Turn- und Festhalle bezogen hatte, suchte eine Lehrkraft. Es herrschte damals Lehrermangel auf dem Land.
Die Rodung und Besiedelung im oberen Schuttertal im 11. und 12. Jahrhundert erfolgte zunächst talaufwärts der Schotter, dem Loh- und Geisbergbach entlang. Schließlich erreichten die Rodungsbauern den Gebirgskamm Hünersedel-Geisberg-Hessenberg und begannen dann im 14. und 15. Jahrhundert jenseits der Wasserscheide im Harmersbächle und im Hinteren Geisberg zu roden und Hofstätten zu errichten. Vermutlich war es in der Zeit des frühen 15. Jahrhunderts, als die ersten
Siedler mit Unterstützung der Klosterherrschaft damit anfingen, die gerodeten Waldstücke im Hinteren Geisberg urbar zu machen. Da die Ertragsfähigkeit des Bodens gering war, sahen sich die siedlungswilligen Bauernfamilien genötigt, die landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Existenzsicherung soweit wie möglich auszudehnen und dies - wissentlich oder unwissentlich - auch über die Herrschaftsgrenze hinaus. Begünstigt wurde die extensive Rodung und Urbarmachung durch die
Morphologie des Geländes, die im Hinteren Geisberg keinen eindeutigen, natürlichen Grenzverlauf zwischen der Herrschaft Fürstenberg und dem Kloster Ettenheimmünster erkennen ließ.
Der Sieg des kaiserlichen Heeres über die Türken vor Wien (1683) markiert den Anfang der Rückeroberung Ungarns. Da das Land durch die von 1529 bis 1687 andauernde osmanische Besetzung weitgehend entvölkert war, beschloss die habsburgische Verwaltung eine rasche Neubesiedlung der zurückgewonnenen Donautiefebene. Für das menschenleere, brachliegende Land sollten tüchtige Handwerker und Bauern aus dem Deutschen Reich angeworben werden, so die Vorstellung der Wiener Hofkammer und die der geistlichen und weltlichen Großgrundbesitzer. Die Kolonisten sollten aber nicht nur die Grenze gegen die Türken militärisch sichern helfen, sondern auch die landwirtschaftlichen Fortschritte des europäischen Westens nach Südosteuropa bringen. Erste umfassende Maßnahme einer planmäßigen Ansiedlungspolitik
war das „Impopulationspatent" des Kaisers Leopold I. von 1698. Als Konsequenz dieses siedlungspolitischen Vorhabens entstanden in den folgenden Jahrzehnten mehrere deutsche Siedlungsgebiete.