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Karl August Würth von Würthenau wurde als
Sohn des badischen Bezirksarztes Dr. Fritz Würth
von Würthenau am 1. Mai 1871 in Engen geboren.
„Seine wissenschaftliche Ausbildung” begann er
auf der höheren Bürgerschule zu Villingen. Sein
Vater war hier Bezirksarzt von 1881 bis zu seinem
Tod 1892. Außerdem gehörte er als Vertreter
der nicht umlagepflichtigen, nicht bürgerlichen
Einwohner dem Bürgerausschuss der Stadt an.
Im Gymnasium in Konstanz erhielt Karl August
von Würthenau im Sommer 1891 das Zeugnis
der Reife. „Am 22. October 1890 wurde er in
die königliche medicinisch-chirurgische Academie
für das Militär aufgenommen.” Am 25. Juli 1896
wurde ihm nach der Prüfung vor der ärztlichen
Prüfungskommission zu Berlin, die er mit gut
bestand, die Approbation als Arzt erteilt. Das
königlich preußische Patent vom 27. September
1896 ernannte ihn zum Assistenzarzt zweiter
Klasse im 7. Badischen Infanterie-Regiment Nr.
142. Das Patent vom 26. August 1899 erhob ihn
zum Oberarzt.
„Aus dem Abstand kommt vor…”
(2016)
2015 stand das Thema „Bürgerbeteiligung” stark in der öffentlichen Diskussion. Die Menschen sollten stärker in gesellschaftliche und politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Wie konnten Bürger in früheren Zeiten ihre Meinung gegenüber den Gremien kundtun? Mit Formulierungen wie „Aus dem Abstand wird bekannt” oder
„Aus dem Abstand kommt vor” werden in den Villinger Ratsprotokollen derartige Äußerungen eingeleitet. Dem Bürgermeister oder einem Ratsherrn waren ein Gerücht, eine Anregung, Wünsche oder Beschwerden zugetragen worden, die er dann im Rat vorbrachte. Viele Aspekte kamen so zur Sprache und Entscheidung. Neben Beschwerden über
Personen oder Ereignisse gab es auch Anzeigen, die die allgemeine Sicherheit und Ordnung betrafen. Auch die soziale Kontrolle in der Stadt wird in den eingebrachten Fällen sehr augenscheinlich. Für den modernen Leser bleiben die anzeigenden Personen anonym. Bei der Überschaubarkeit der
Stadt im 18. Jahrhundert kann aber durchaus vermutet werden, dass jeder im Rat wusste, woher der „Tipp” kam.
Mit dem Tagebuch des Holländers Thijs Jonker besitzt das Stadtarchiv Villingen-Schwenningen ein einzigartiges Dokument aus dem Leben eines Zivilarbeiters in Villingen in den Jahren 1943 bis 1945. Seine originalen Aufzeichnungen hat der Verfasser nachträglich bearbeitet. Thijs Jonker war einer von vielen Holländern, die in deutschen Firmen beschäftigt waren. Er beginnt seine Aufzeichnungen mit dem Vortag der Abfahrt in Amsterdam, 21. Juni 1943, und endet mit dem 25. Juni 1945, als er wieder in Amsterdam ankam.
Im Jahr 1929 beschloss der Militär- und Kriegerverein Tannheim, bei der Gemeinde den Antrag auf Finanzierung eines Kriegerdenkmals zu stellen. Der Bürgerausschuss genehmigte am 19. Januar 1929 einstimmig Gelder aus den
laufenden Wirtschaftsmitteln. „Da sich jedoch die finanzielle Lage der Gemeinde infolge schlechten Erlöses aus Holz verschärft hat(te)”, wurde diese Möglichkeit ausgeschossen.
Im 18. Jahrhundert ergaben sich durch die staats-kirchenpolitischen Entscheidungen der Habsburger Monarchie weitreichende Änderungen für alle Ordensgemeinschaften. Besonders Joseph II. griff stark in die geistlichen Belange ein. Er regierte ganz im Sinne der Aufklärung und war strikt gegen eine Einmischung seitens der römischen Kurie ausgerichtet. In der Rückschau erscheine seine Politik teilweise als Vorwegnahme der Säkularisation und diente dieser teilweise zur Legitimation. Viele Klöster wurden aufgehoben. Dieser Prozess begann schon unter Maria Theresia mit der Auflösung des Jesuitenordens und erfasste dann unter ihrem Sohn Joseph II. alle kontemplativen Gemeinschaften. Es blieben nur diejenigen übrig, di e dem Gemeinwohl di enten z. B. durch Krankenpflege, Unterricht etc.
Der staatliche Eingriff erstreckte sich auf weite Teile des klösterlichen Lebens.
Im 19. Jahrhundert kehrten viele Menschen der alten Welt den Rücken und suchten ihr Glück in Amerika. Gründe hierfür waren u.a. das Fehlen einer beruflichen und sozialen Perspektive in der Heimat, politische Gründe (z.B. nach 1848/49), Aussicht auf Heirat vor allem für ledige Mütter, Straffälligkeit. Zur Auswanderung war eine Genehmigung notwendig. Man musste die Staatsbürgerschaft und das Bürgerrecht aufgeben. Hatte man die Erlaubnis nicht vor der Abreise eingeholt, gab es die Möglichkeit, dies nachträglich zu tun. Kam man dem nicht nach, hatte dies gegebenenfalls den Einzug des vorhandenen Vermögens zur Folge. Aus Villingen wanderte man ab der Mitte des 19. Jahrhunderts vorzugsweise über Le Havre nach Nordamerika aus.
Die Ratsprotokolle sind eine wichtige Informationsquelle
für viele Bereiche des täglichen Lebens.
Politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche
Fragen wurden in diesem Gremium beraten und
entschieden. Im Folgenden sollen einige Schlaglichter
einen Eindruck vom sozialen Miteinander
in Villingen vermitteln.
Es fällt auf, dass bei moralischen Fragen wie
ledige Mutterschaft oder Ehebruch im Rat nur
'Verfehlungen' von Frauen verhandelt werden.
Hier einige Beispiele:
10. Nov. 1734 „Cäzer Mädle, ein Tropf”, die
schon zum zweiten Mal ledig schwanger wurde,
wird, da sie für eine Geldstrafe zu arm ist und aufgrund
ihrer Verstandesschwäche und schwachen
Persönlichkeit weder für eine Kerker- noch eine
Schanzenstrafe in Frage kommt, mit 20 Rutenstreichen
auf den entblößten Rücken gezüchtigt.
Als Zeugen wohnen der Exekution Dr. Ummenhofer
und Herr Kreuzer bei.
Wie schon in den beiden letzten Ausgaben des Jahreshefts des Geschichts- und Heimatvereins Villingen möchte ich auch diesmal wieder einige Aspekte aus unserem Stadtarchiv vorstellen. Wir bemühen uns ständig, die Nutzungsituation zu
verbessern, indem wir neue oder auch schon länger im Archiv befindliche Bestände durch eine inhaltliche Erschließung für die Forschung zugänglich machen.
Das Stadtarchiv bewahrt neben der amtlichen Überlieferung auch die Vermächtnisse von Privatpersonen, Firmen, Vereinen u.a. Insitutitionen für die Nachwelt. Daher ist es natürlich ein besonderer „Schatz“ Schriften des ältesten Villinger Vereins zu
haben. Im Folgenden sollen nun die Kegelbahn-Gesellschaft und der ihr zugehörende Bestand im Stadtarchiv (Best. 4.14) vorgestellt werden.
Am 9. August 1715 wurde Zacharias Xaver
Kegel als Sohn von Meinrad Kegel und seiner Frau
Maria Anna geb. Mayer aus Freiburg geboren. Wie
auch sein Vater studierte Kegel in Freiburg kirchliches und weltliches Recht. Von 1742 bis 1750
hatte er das Amt des Stadtschreibers und Syndikus
inne. Ab 1750 war er mehrfach Bürgermeister bzw.
Altbürgermeister. Kegel war von 1757 bis zu seinem
Tod am 28. Oktober 1778 Amtsbürgermeister
von Villingen. Es war eine politische Umbruchphase.
Die habsburgischen Verfassungs- und Verwaltungsreformen fanden auf drei Ebenen statt. Neben
den Wiener Zentralbehörden wurden auch die
Stellen der einzelnen Länder und die lokalen
Gewalten erfasst. 1756 erhielten die städtischen
Ämter neue Instruktionen vom Präsidenten der
Regierung und Kammer, Anton Thadäus Freiherr
von Sumeraw, so auch Zacharias Xaver Kegel als
Amtsbürgermeister.
Ursprünglich wurde das Gutleuthaus im Mittelalter als Unterbringung für Leprakranke („Gutleute“) außerhalb der Stadtmauer angesiedelt, um die Ansteckungsgefahr zu vermindern. Die Bezeichnung für das Haus lautete daher auch häufig Leprosorium. Erstmals genannt ist die Einrichtung der ‚Armen im Feld‘ in einer Jahrtagsstiftung des Jacob Staehelin, Bürger zu Villingen, vom 29. Mai 1322 als „Siechen ame dem velde“. Seit dem 15. Jahrhundert gehörte das Siechenhaus zu einem österreichischen Lehenskomplex, den lange die Familie
von Rotenstein innehatte. Mit dem Aussterben der Lepra wurde das Haus zur Aufnahme von Menschen mit ansteckenden
Krankheiten überhaupt genutzt.
Josef Honold (1888–1967), Gustav Walzer (1899–1966) und Dr. Johann Nepomuk Häßler (1898–1981) haben in ihrer oft knapp bemessenen Freizeit jeweils große Mengen an Informationen zusammengetragen und die Quellen ausgewertet, jeder
auf seine Art und doch teilweise voneinander inspiriert. Die Nachlässe ergänzen sich in hervorragender Weise.
Johann Martin Hermann
(2003)
Die Auseinandersetzung mit Johann Martin Hermanns Arbeiten in den Bereichen Schreinerei und
Bildhauerei stehen bisher fast ausschließlich im
Zusammenhang mit der Erforschung anderer Meister wie Johann Martin Winterhalter, Johann
Michael Feuchtmayr und Joseph Christian oder der
Betrachtung des Villinger (Kunst-)Handwerks allgemein.[1]
Eine eigenständige ausführliche Darstellung zum Villinger Schreiner steht noch aus. Dies
betrifft vor allem die kunsthistorische Einschätzung
seiner noch vorhandenen Arbeiten.[2] An dieser
Stelle kann auch nur ein kurzer Überblick geboten
werden.[3]
Wenn man schnell einige zuverlässige und aussagekräftige Informationen über
die örtlichen Verhältnisse eines württembergischen Dorfes im 19. Jahrhundert
haben möchte, sind bekanntlich die vom einstigen Königlichen statistisch-topographischen Büro herausgegebenen alten Oberamtsbeschreibungen eine
unverzichtbare Quelle und Hilfe. Dies gilt auch für Aldingen.
In der im Jahre 1859 veröffentlichten »Beschreibung des Oberamts Ludwigsburg« sind der Gemeinde Aldingen neun Seiten gewidmet. Sie begegnet uns
darin als ein Ort, dessen Verhältnisse wohl geordnet sind und im Wesentlichen
jenen in den anderen Dörfern des Oberamtsbezirks entsprechen. Von den Nachbarorten unterschied sich Aldingen freilich dadurch, dass es hier damals noch
eine blühende israelitische Gemeinde gab – ein Erbe der einstigen Ortsherrschaft der Herren von Kaltental, die in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts
einige jüdische Familien aufgenommen hatten. Von den 1250 Einwohnern,
die man 1856 zählte, waren 112 Juden. Die israelitische Gemeinde löste sich
allerdings in der Folgezeit, namentlich infolge von Abwanderungen nach
Ludwigsburg, rasch auf; bereits 1882 gab es in Aldingen keine jüdischen Einwohner mehr.
Ein anderes Erbe der Herren von Kaltental hat sich hingegen bis heute erhalten:
Das 1580 von Heinrich von Kaltental im Stil der Renaissance erbaute Schloss.
Es war nach dem Aussterben der Kaltentaler 1746 in bürgerliche Hände gekommen. In seiner östlichen Hälfte waren dann ab 1836 Rathaus, Schule und die
Wohnung des Schulmeisters untergebracht.
Am 21. Juni 1738 ging in der Kanzlei des herzoglichen Regierungsrats in Stuttgart ein voluminöser Bericht des »fürstlichen Commissarius« Johann Friedrich Geiger ein. Geiger stellte darin auf rund 400 Seiten ausführlich dar, was er über die – wie es im Titel seines Berichts heißt – »zwischen dem Expeditionsrat und Vogt Viktor Stephan Essich zu Besigheim und dem daselbstigen Magistrat obwaltenden Differentien« hat ermitteln können. Geiger war zehn Monate zuvor, im August 1737, auf Befehl Herzog Carl Rudolphs nach Besigheim geschickt worden, nachdem sich Vogt Essich Ende April 1737 beim Regierungsrat »wider die große Unbotmäßigkeit« des Magistrats und der Bürgerschaft beschwert und um Hilfe und Untersuchung der Angelegenheit gebeten hatte. Wer diesen Bericht und die beigelegten Dokumente sowie zwei andere, nicht weniger umfangreiche Kommissionsakten aus den Jahren 1743/44 und 1755/56 liest, kann leicht nachvollziehen, weshalb Friedrich Breining in seinem 1903 herausgegebenen Buch »Alt-Besigheim in guten und bösen Tagen« den Vogt Essich zu den »schlimmen« Vögten rechnete. Breining lieferte für seine Einschätzung zwar keine nähere Begründung, berief sich aber auf eben diese Kommissionsakten, die heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrt werden. Sie zeigen das Bild eines Beamten, der zwar durchaus tüchtig und fähig war, dessen Amtsführung jedoch in einem hohen Maß durch Eigennutz, Missbrauch und Überschreitung seiner Befugnisse und nicht zuletzt auch immer wieder durch große Gewalttätigkeit geprägt war.
Vor 40 Jahren, am 1. Januar 1973, traten in Baden-Württemberg an die Stelle von
ehemals 63 Landkreisen 35 neue Landkreise. Nur drei der alten Landkreise – die Kreise
Emmendingen, Göppingen und Heidenheim – blieben nahezu unverändert. Diese
Kreisreform war jahrelang das landespolitische Thema Nummer eins. Sie stieß vielerorts auf strikte Ablehnung und konnte folglich nur gegen erhebliche Widerstände
realisiert werden. Für den Raum des heutigen Landkreises Ludwigsburg bedeutete die
Kreisreform die Auflösung der Kreise Vaihingen, Leonberg und Backnang, Aufteilung
ihrer Gebiete und Vergrößerung des Kreises Ludwigsburg um einige dieser Teile sowie
um einen kleinen Teil des Landkreises Heilbronn. Dabei hat der Landkreis Ludwigsburg einen Zuwachs von 29 Städten und Gemeinden mit insgesamt 97 000 Einwohnern
erhalten.
Die Vorgeschichte der Kreisreform sowie der erfolglose und eigentlich von Anfang
an aussichtslose Kampf der Kreise Leonberg und Vaihingen um ihren Erhalt sind in
den Ludwigsburger Geschichtsblättern (Band 56/2002) bereits ausführlich dargestellt
worden. Die folgenden Ausführungen beschränken sich daher ausschließlich darauf,
die Diskussionen, Überlegungen und Ergebnisse der Kreisreform im Nordosten und
Osten des heutigen Landkreises Ludwigsburg vorzustellen.
Am 1. Januar 1973 traten in Baden-Württemberg an die Stelle von ehemals 63 Landkreisen 35 neue Landkreise. Nur drei der alten Landkreise - Emmendingen, Göppingen und Heidenheim - blieben nahezu unverändert. Diese gegen erhebliche
Widerstände realisierte Kreisreform war die größte Verwaltungsreform in Baden-Württemberg nach dem Kriege und jahrelang landespolitisches Thema Nummer eins. Für unseren Raum bedeutete sie die Auflösung der Kreise Vaihingen, Leonberg und Backnang, Aufteilung ihrer Gebiete und Vergrößerung des Landkreises Ludwigsburg um einige dieser Teile sowie um einen kleinen Teil des Landkreises Heilbronn.
1882 hielt der seit einem Jahr in Neckarrems amtierende Pfarrer Dr. Christoph Julius Schwartz in seinem amtlichen Pfarrbericht fest: »Mit der Gemeinde ist seit 10, 20, 30 Jahren eine große Veränderung vor sich gegangen. Während der
kleine Ort durch seine Lage an zwei Flüssen und einer frequenten Landstraße und mit einem großen herrschaftlichen Holzgarten früher von ziemlicher Bedeutung war, ist er, nachdem alle diese Vorteile durch die neuen Verkehrsverhältnisse abhandengekommen sind, auf die Bedeutung eines gewöhnlichen Dorfes herabgesunken, das jetzt wie viele andere einzig auf seine Markung angewiesen ist.« Es war in der Tat ein grundlegender Wandel, der sich seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in Neckarrems vollzogen hatte und im Jahre 1882 noch lange nicht zum Abschluss gekommen war. Der Vergleich mit den Mitteilungen in der Oberamtsbeschreibung von 1850 macht überdeutlich, welch negativen Auswirkungen der Ausbau des württembergischen Eisenbahnnetzes auf die Entwicklung des Dorfes Neckarrems gezeitigt hatte. Denn dort können wir lesen: »Auf der Rems wird der hiesige Holzgarten mit Holz versehen; auf dem Neckar gehen Holzflöße für den Rhein. Am unmittelbaren Ausflusse der Rems finden drei bis vier Schiffe Haltplatz und Schutz. Oberhalb der Neckarbrücke halten
gewöhnlich Schiffe zum Übernachten, manchmal drei bis vier mit je zwei bis drei Beinachen.« Die Flößerei und der Holzgarten waren für Neckarrems von zentraler Bedeutung. Sie garantierten Beschäftigung und brachten Geld ins Dorf. Doch 1862 war plötzlich Schluss mit der Brennholzflößerei auf der Rems und dem Holzgarten; den Holztransport besorgte nun die im Jahr zuvor eröffnete Remstalbahn.
In der 1859 vom »Königlichen statistisch-topographischen Bureau« herausgegebenen amtlichen »Beschreibung des Oberamts Ludwigsburg« wird Asperg als ein »Pfarrdorf mit Marktrecht« bezeichnet. Das alte Stadtrecht – urkundlich
erstmals 1308 belegt, als Graf Ulrich von Asperg »Burg und Stadt Asperg« an den Grafen Eberhard I. von Württemberg verkaufte – hatte damals schon seit gut einem Jahrhundert seine einstige Bedeutung verloren und war dann zu Beginn des 19. Jahrhunderts auch formal aufgehoben worden. In der Oberamtsbeschreibung heißt es, Asperg sei ein »ansehnliches, ziemlich regelmäßig angelegtes Dorf«. Und weiter: »Der Ort ist im Allgemeinen freundlich, gut aussehend und mit breiten, gerade geführten, größtenteils gekandelten Straßen versehen, an denen sich die etwas gedrängt, meist aus Holz erbauten Häuser, die zum Teil ein städtisches Aussehen haben, lagern.«