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Aus heutiger Sicht erscheinen uns „Schutzbriefe" völlig unverständlich, ja abergläubisch. In der Glaubenswelt unserer Vorfahren hatten die „Schutzbriefe" jedoch neben einer Vielzahl von kirchlichen Schutzmitteln durchaus Sinn. Sie waren Mittel zur Daseinsbewältigung, der Versuch, Kräfte und Mächte zum eigenen Vorteil zu nutzen, aber auch dem Bösen und den Bedrohungen der menschlichen Existenz wirksam zu begegnen.Die dem „Schutzbrief' zugrundeliegenden Anschauungen gehen kulturhistorisch teilweise auf vorchristliches und mittelalterliches Gedankengut zurück. Gefährliche Dämonen, Geister und Hexen bedrohen und beeinflussen das menschliche Dasein, so die Auffassung unserer Vorfahren.
Über dem Dachfirst, durch Kamin, Fenster, Tür und Tor konnten sich die unheilvollen Mächte Einlass verschaffen. Deshalb war es wichtig, die Wohnräume und Viehställe zu schützen und den ungebetenen Gästen mit einem Abwehr- und Gegenzauber zu begegnen. Die „Schutzbriefe", die an einem verborgenen Ort im Haus aufbewahrt oder direkt am Körper getragen wurden, sollten jedoch nicht nur Haus und Hof schützen, sondern den Menschen - unter Anrufung der drei göttlichen Personen - auch vor ganz allgemeiner Lebensgefahr wie Pest, Krieg, Unwetter und Feuer bewahren.
Nach vier Wettkämpfen in Langschlag/Niederösterreich, in Pfannenstiel am Zürichsee/Schweiz und am Eichberg in Schuttertal hat Stefan Eble am 3. August 2008 im letzten Wettkampf in den französischen Alpen, in Hery
sur Ugine, den Titel des Eurojack-Europameisters der Sportholzfäller geholt. Der Schuttertäler hatte zwar keinen der vier Wettkämpfe für sich entscheiden können, er war jedoch der Beständigste unter den Athleten und platzierte sich immer im Vorfeld. In der Endabrechnung lag Stefan Eble nicht nur fünf Zähler vor dem Schweizer Stephan Hübscher, er hatte es
außerdem geschafft, die Siegesserie der Schweizer zu beenden. Seit 2003 wird die Eurojack-Europameisterschaft der Sportholzfäller ausgetragen. Stefan Eble war von Anfang an dabei und kam immer unter die besten fünf; in den Jahren 2005 und 2007 belegte der Zimmermann aus dem Michelbronn jeweils den dritten Platz. Der Titel jedoch war fest in Schweizer Hand. Die ersten drei Meisterschaften gewann Thomas Gerber, in den vergangenen beiden Jahren holte Hermann Schönbächler den Siegerpokal. Nun ist erstmals ein Deutscher, ein Schuttertäler, Europameister im Holzwettkampfsport.
,,Der Wolfersbach ist eine dem Gotteshaus Ettenheimmünster eigentümliche Waldung, eine Stund lang und bei einer halben Stund breit, und liegt einerseits an der Schuttertäler Allmend, oben herum an dem herrschaftlichen geroldseckischem Wald, unterhalb aber stoßt er an den Wittelbacher Bann und den Schmetterhof, so teils Güter in dem Wittelbacher, teils Schuttertäler Bann hat. Wegen diesem Wald sind schon bei 300 Jahre sehr viele Spänn und Streitigkeiten vorgefallen, die noch nicht beendigt sind." Mit dieser Lagebeschreibung beginnt der Chronist des Klosters Ettenheimmünster, Gervasius Bulffer, seine gründliche Untersuchung über den Ursprung der Besitzungen und die Rechte des Klosters im Wolfersbach. Die schon seit Jahrhunderten andauernden Spänn und Streitigkeiten mit den Herren von Geroldseck und ihren Rechtsnachfolgern sollten einmal endgültig geklärt werden.
Viele tausend Jahre lang genossen Bäume eine besondere Verehrung und kommen deshalb in fast allen Religionen ebenso wie in Märchen, Sagen und Legenden vor. Ihre Schönheit hat Dichter und Maler inspiriert. Aufgrund ihres Alters und ihrer Größe bewunderungswürdig ist auch Sägers „Große Buch" in Schuttertal. Diese Rotbuche (Fagus sylvatica) genießt zwar im Schuttertal keine religiöse Verehrung, der gewaltige Laubbaum wird jedoch von Groß und Klein bewundert. Den Ortskundigen ist die Schuttertäler Baumsehenswürdigkeit oberhalb des alten Sägerhofs vertraut, und sie wird von Generation zu Generation
immer wieder bestaunt. Kein Vater aus Schuttertal versäumt es, seinen Kindern irgendwann einmal diesen Baumriesen zu zeigen.
Betritt man die Weber-Medical-Clinic in Olney/Illinois und lässt sich in
der Empfangshalle in einem der schweren Ledersessel nieder, so fällt der
Blick unwillkürlich auf eine Porträt-Gallerie. Links des Haupteingangs reihen
sich zehn ausdrucksvolle, kluge Männer-Gesichter aneinander, alles
Ärzte aus der Familie Weber, die einst am „Weber-Olney-Sanitarium"
praktizierten.
Den meisten Besuchern sind die Namen der Weber-Ärzte noch persönlich
bekannt, wenn nicht, so doch aus Erzählungen der Eltern oder aus Presseberichten vertraut.
Die Geschichte der Weber-Familie kennt in Olney jeder, der in dieser
20 000-Einwohner-Stadt schon längere Zeit wohnhaft ist. Aber nicht nur in
Olney und Umgebung, im ganzen südlichen Illinois genießen die Weber-Ärzte noch großes Ansehen. Ihre Leistung für die Entwicklung des Gesundheitswesens in Illinois ist unvergessen, wie die bis zum heutigen Tage
in regelmäßigen Zeitabständen erscheinenden Berichte in der Regionalpresse über die Pionierleistung der Weber-Ärzte beweisen. [1]
1976 veröffentlichte Hubert Kewitz im Jahrbuch „Die Ortenau" einen regionalgeschichtlich äußerst wertvollen, wegweisenden Aufsatz über die
Grenzbeschreibung der Ettenheimer Waldmark von „926". [1]
,, Terminalia silvulae ", so beginnt die alte Beschreibung der Ettenheimer Wa1dmark.[2] Die Schrift gehört in einen Überlieferungskomplex aus
der Frühgeschichte des Klosters Ettenheimmünster, angehängt an die auf
926 datierte Notitia Burchards I. über eine Streitbeilegung mit dem St.-
Margarethen-Stift in Waldkirch.
Waldkircher Gotteshausleute, so die Überlieferung, waren gewaltsam in
die Besitzungen von Ettenheimmünster eingedrungen, schädigten die dortigen Bewohner, indem sie auf deren Gütern unreife Früchte ernteten und
mitnahmen. Geschlichtet wurde der Streit von Burchard I., Herzog von
Alemannien.
Dem am 9. Februar 1601 in Chur vom Domkapitel neu gewählten Churer Bischof Johann V. Flugi von Aspermont (1601-1627) stand nicht nur ein schwieriges, in persönlicher Hinsicht wiederholt leidgeprüftes Episkopat bevor, sondern der Beginn des 17. Jahrhunderts war auch eine der turbulentesten Epochen in der über 1550-jährigen Geschichte des Bistums Chur. Der Freistaat der Gemeinen Drei Bünde, welcher zum Kernterritorium des kirchlichen Sprengels zählte, lag damals im Spannungsfeld der europäischen Großmächte. Der verhängnisvolle Zankapfel „Freier Durchpass“ für französisch-venezianische oder spanisch-mailändische Truppen über die Alpen markiert den Ausgangspunkt zu einem bald offen ausbrechenden Parteienkampf in Bünden, der sich zu einem konfessionspolitischen Flächenbrand ausweiten sollte. Er stellt den Beginn der so genannten „Bündner Wirren“ dar und belastete beinahe die gesamte Regierungszeit Johanns V. Wegen der auf willkürlich zusammengerufenen Strafgerichten gefällten Schandurteile, die mitunter direkt gegen Leib und Leben des ersten tridentinischen Churer Reformbischofs gerichtet waren, musste Johann V. bis 1610 größtenteils von seinen österreichischen Bistumsteilen Vorarlberg (Stadt Feldkirch) oder Vinschgau (Schloss Fürstenburg) aus die kirchlichen Geschicke leiten. Am 4. Mai 1610 erhielt er von der Stadt Chur die Zusicherung des freien Geleits für seine Rückkehr in die Bischofsstadt, wo er — auf dem Ritt von Feldkirch her über die Luzisteig nur knapp einen Attentat entkommen — im November 1610 eintraf. In diese Zeit der Wirren fällt im Februar/März 1611 — also genau vor 400 Jahren — der Anfang der seither beinahe lückenlosen Führung der Churer „libri ordinandorum“, der Weihebücher, auch „protocolli ordinandorum“ genannt, in welchen man neben den herkömmlichen Einträgen der Kandidaten mit Zulassung zu den niederen und höheren Weihen ab dem Episkopat Johanns VI. Flugi von Aspermont (1636-1661), einem Neffen des oben Genannten, auch Einträge zu vollzogenen Kirchweihen und Investituren findet.
Aus Anlass des 100. Jahrestages des Inkrafttretens der Reichsjustizgesetzgebung regte der Karlsruher Bankdirektor Heinz Schröder (1919-1994) im Jahre 1979 an, eine Ausstellung in Karlsruhe zu veranstalten, die insbesondere dem Nichtjuristen in der Residenz des Rechts zeigen sollte, auf welchen geschichtlichen Grundlagen die heutigen Bundesgerichte beruhen. Dr. Hildebert Kirchner, langjähriger Direktor der Bibliothek des Bundesgerichtshofes, konzipierte hierauf die Ausstellung »Recht und Justiz in Deutschland ab 1806«, die von der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V. ausgerichtet wurde und auf reges Interesse gestoßen ist.
Im Jahre 1911, das die Verfassung für Elsass-Lothringen mit sich brachte, jährte sich zum 40. Mal die Kaiserproklamation von Versailles, die am preußischen Krönungstag, dem 18. Januar stattfand und den preußischen König Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser erklärte. Um die Bedeutung der Landesverfassung vom 31. Mai 1911 für das damalige Reichsland Elsass-Lothringen hinreichend zu erfassen, bedarf es eines geschichtlichen Rückblicks, zunächst auf die Entscheidung nach dem Deutsch-Französischen Krieg die damaligen französischen Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin einschließlich der Großregion Metz (heutiges Departement Moselle) in das neugeschaffene Deutsche Reich einzugliedern, aber auch auf die Zeit davor.
Am Anfang war der Bundesgerichtshof, so kann chronologisch die Geschichte der Residenz des Rechts eingeleitet werden
– rangmäßig steht freilich das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan und oberster Gerichtshof an der Spitze. Am
2. Oktober 1950, einem Montag, nahm der Bundesgerichtshof seine Tätigkeit im Erbgroßherzoglichen Palais in der Karlsruher Innenstadt auf. Am darauf folgenden Sonntag, dem 8. Oktober 1950, fand die feierliche Eröffnung des Gerichtshofs statt.
Bundespräsident Theodor Heuss betonte in seiner Ansprache, dass die Autonomie der Rechtsfindung und der Rechtsentscheidung aus dem Einwirkungsvermögen der Besatzungsmächte vollends ausgeklammert werde und auch bleibe. Bundesjustizminister Thomas Dehler vereidigte Hermann Weinkauff als neuen Präsidenten und Carlo Wiechmann als Oberbundesanwalt.