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Viele tausend Jahre lang genossen Bäume eine besondere Verehrung und kommen deshalb in fast allen Religionen ebenso wie in Märchen, Sagen und Legenden vor. Ihre Schönheit hat Dichter und Maler inspiriert. Aufgrund ihres Alters und ihrer Größe bewunderungswürdig ist auch Sägers „Große Buch" in Schuttertal. Diese Rotbuche (Fagus sylvatica) genießt zwar im Schuttertal keine religiöse Verehrung, der gewaltige Laubbaum wird jedoch von Groß und Klein bewundert. Den Ortskundigen ist die Schuttertäler Baumsehenswürdigkeit oberhalb des alten Sägerhofs vertraut, und sie wird von Generation zu Generation
immer wieder bestaunt. Kein Vater aus Schuttertal versäumt es, seinen Kindern irgendwann einmal diesen Baumriesen zu zeigen.
Betritt man die Weber-Medical-Clinic in Olney/Illinois und lässt sich in
der Empfangshalle in einem der schweren Ledersessel nieder, so fällt der
Blick unwillkürlich auf eine Porträt-Gallerie. Links des Haupteingangs reihen
sich zehn ausdrucksvolle, kluge Männer-Gesichter aneinander, alles
Ärzte aus der Familie Weber, die einst am „Weber-Olney-Sanitarium"
praktizierten.
Den meisten Besuchern sind die Namen der Weber-Ärzte noch persönlich
bekannt, wenn nicht, so doch aus Erzählungen der Eltern oder aus Presseberichten vertraut.
Die Geschichte der Weber-Familie kennt in Olney jeder, der in dieser
20 000-Einwohner-Stadt schon längere Zeit wohnhaft ist. Aber nicht nur in
Olney und Umgebung, im ganzen südlichen Illinois genießen die Weber-Ärzte noch großes Ansehen. Ihre Leistung für die Entwicklung des Gesundheitswesens in Illinois ist unvergessen, wie die bis zum heutigen Tage
in regelmäßigen Zeitabständen erscheinenden Berichte in der Regionalpresse über die Pionierleistung der Weber-Ärzte beweisen. [1]
1976 veröffentlichte Hubert Kewitz im Jahrbuch „Die Ortenau" einen regionalgeschichtlich äußerst wertvollen, wegweisenden Aufsatz über die
Grenzbeschreibung der Ettenheimer Waldmark von „926". [1]
,, Terminalia silvulae ", so beginnt die alte Beschreibung der Ettenheimer Wa1dmark.[2] Die Schrift gehört in einen Überlieferungskomplex aus
der Frühgeschichte des Klosters Ettenheimmünster, angehängt an die auf
926 datierte Notitia Burchards I. über eine Streitbeilegung mit dem St.-
Margarethen-Stift in Waldkirch.
Waldkircher Gotteshausleute, so die Überlieferung, waren gewaltsam in
die Besitzungen von Ettenheimmünster eingedrungen, schädigten die dortigen Bewohner, indem sie auf deren Gütern unreife Früchte ernteten und
mitnahmen. Geschlichtet wurde der Streit von Burchard I., Herzog von
Alemannien.
Dem am 9. Februar 1601 in Chur vom Domkapitel neu gewählten Churer Bischof Johann V. Flugi von Aspermont (1601-1627) stand nicht nur ein schwieriges, in persönlicher Hinsicht wiederholt leidgeprüftes Episkopat bevor, sondern der Beginn des 17. Jahrhunderts war auch eine der turbulentesten Epochen in der über 1550-jährigen Geschichte des Bistums Chur. Der Freistaat der Gemeinen Drei Bünde, welcher zum Kernterritorium des kirchlichen Sprengels zählte, lag damals im Spannungsfeld der europäischen Großmächte. Der verhängnisvolle Zankapfel „Freier Durchpass“ für französisch-venezianische oder spanisch-mailändische Truppen über die Alpen markiert den Ausgangspunkt zu einem bald offen ausbrechenden Parteienkampf in Bünden, der sich zu einem konfessionspolitischen Flächenbrand ausweiten sollte. Er stellt den Beginn der so genannten „Bündner Wirren“ dar und belastete beinahe die gesamte Regierungszeit Johanns V. Wegen der auf willkürlich zusammengerufenen Strafgerichten gefällten Schandurteile, die mitunter direkt gegen Leib und Leben des ersten tridentinischen Churer Reformbischofs gerichtet waren, musste Johann V. bis 1610 größtenteils von seinen österreichischen Bistumsteilen Vorarlberg (Stadt Feldkirch) oder Vinschgau (Schloss Fürstenburg) aus die kirchlichen Geschicke leiten. Am 4. Mai 1610 erhielt er von der Stadt Chur die Zusicherung des freien Geleits für seine Rückkehr in die Bischofsstadt, wo er — auf dem Ritt von Feldkirch her über die Luzisteig nur knapp einen Attentat entkommen — im November 1610 eintraf. In diese Zeit der Wirren fällt im Februar/März 1611 — also genau vor 400 Jahren — der Anfang der seither beinahe lückenlosen Führung der Churer „libri ordinandorum“, der Weihebücher, auch „protocolli ordinandorum“ genannt, in welchen man neben den herkömmlichen Einträgen der Kandidaten mit Zulassung zu den niederen und höheren Weihen ab dem Episkopat Johanns VI. Flugi von Aspermont (1636-1661), einem Neffen des oben Genannten, auch Einträge zu vollzogenen Kirchweihen und Investituren findet.
Aus Anlass des 100. Jahrestages des Inkrafttretens der Reichsjustizgesetzgebung regte der Karlsruher Bankdirektor Heinz Schröder (1919-1994) im Jahre 1979 an, eine Ausstellung in Karlsruhe zu veranstalten, die insbesondere dem Nichtjuristen in der Residenz des Rechts zeigen sollte, auf welchen geschichtlichen Grundlagen die heutigen Bundesgerichte beruhen. Dr. Hildebert Kirchner, langjähriger Direktor der Bibliothek des Bundesgerichtshofes, konzipierte hierauf die Ausstellung »Recht und Justiz in Deutschland ab 1806«, die von der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V. ausgerichtet wurde und auf reges Interesse gestoßen ist.
Im Jahre 1911, das die Verfassung für Elsass-Lothringen mit sich brachte, jährte sich zum 40. Mal die Kaiserproklamation von Versailles, die am preußischen Krönungstag, dem 18. Januar stattfand und den preußischen König Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser erklärte. Um die Bedeutung der Landesverfassung vom 31. Mai 1911 für das damalige Reichsland Elsass-Lothringen hinreichend zu erfassen, bedarf es eines geschichtlichen Rückblicks, zunächst auf die Entscheidung nach dem Deutsch-Französischen Krieg die damaligen französischen Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin einschließlich der Großregion Metz (heutiges Departement Moselle) in das neugeschaffene Deutsche Reich einzugliedern, aber auch auf die Zeit davor.
Am Anfang war der Bundesgerichtshof, so kann chronologisch die Geschichte der Residenz des Rechts eingeleitet werden
– rangmäßig steht freilich das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan und oberster Gerichtshof an der Spitze. Am
2. Oktober 1950, einem Montag, nahm der Bundesgerichtshof seine Tätigkeit im Erbgroßherzoglichen Palais in der Karlsruher Innenstadt auf. Am darauf folgenden Sonntag, dem 8. Oktober 1950, fand die feierliche Eröffnung des Gerichtshofs statt.
Bundespräsident Theodor Heuss betonte in seiner Ansprache, dass die Autonomie der Rechtsfindung und der Rechtsentscheidung aus dem Einwirkungsvermögen der Besatzungsmächte vollends ausgeklammert werde und auch bleibe. Bundesjustizminister Thomas Dehler vereidigte Hermann Weinkauff als neuen Präsidenten und Carlo Wiechmann als Oberbundesanwalt.
Am 9. November 1918 gab Reichskanzler
Prinz Max von Baden [1867–1929] ohne eine
formelle Erklärung von Kaiser Wilhelm II.
[1859–1941] abzuwarten dessen Abdankung
bekannt. Zugleich übertrug er die Regierungsgeschäfte
auf den Reichstagsabgeordneten
Friedrich Ebert [1871–1925]. Am selben Tag
rief Philipp Scheidemann [1865–1939] vom
Berliner Reichstag die Deutsche Republik aus.
Einen Tag später, einem Sonntag, wurde eine
provisorische Landesregierung in Karlsruhe
unter dem Mannheimer Sozialdemokraten Anton
Geiß [1858–1944] gebildet. Die Ausarbeitung
einer neuen Landesverfassung nahm die
vorläufige badische Landesregierung zügig in
Angriff. Sie entschied sich, einen vorläufigen
Entwurf nicht selbst zu erstellen, sondern dies
einer Arbeitsgruppe zu überlassen. Die abschließende
Ausarbeitung der neuen Verfassung
sollte durch eine verfassungsgebende
badische Nationalversammlung erfolgen, deren
Wahl am 22. November 1918 angeordnet
und auf den 5. Januar 1919 festgesetzt wurde.
In der Öffentlichkeit wird vielfach die Ansicht vertreten, Juristen hätten sich nur ganz vereinzelt gegen das NS-Regime widersetzt. Dieser Eindruck ist nicht nur bezogen auf den aktiven Widerstand unzutreffend, sondern auch für den wesentlich breiteren Bereich der Widersetzlichkeit, der Opposition und Verweigerung im Alltag. Hier hat die zeitgeschichtliche Forschung die Kenntnis über die Einzelheiten widerständigen Verhaltens in letzter Zeit erheblich erweitert. Für den südwestdeutschen Bereich ist dies im wesentlichen der zur Universität Karlsruhe gehörenden Forschungsstelle Widerstand gegen den Nationalsozialismus im deutschen Südwesten zu verdanken. Sie hat sich im Rahmen des vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg geförderten Projekts „Justizgeschichte Badens und Württembergs, 1919–1953“ bereits
wiederholt mit dem Wirken badischer Juristen während der NS-Diktatur befasst.
Mit dem hellen, reinen Klang begleitete diese kleine Glocke auf der Friedhofskapelle St. Michael in Sasbach schon mehrere Generationen auf ihrem letzten Weg. Der Totengräber läutete dabei mit dem Glockenseil nach einem exakten Rhythmus, damit ein gleichmäßiges volles Geläut erklang. Bei der Renovierung der Kapelle 1969/70 bekam die Glocke einen elektrischen Antrieb. Im Türbogen der Kapelle ist die Jahreszahl 1515 eingemeißelt. Einige ältere Bürger von Sasbach haben eine besondere Verbindung und Erinnerung an diese kleine Glocke. In längst vergangenen Zeiten läutete diese kleine Glocke an der Kapelle zur heiligsten Dreifaltigkeit in der Wallfahrt, auf dem Hochfeld nördlich von Sasbach, so die mündliche Überlieferung. Viele Pilger baten hier um Hilfe in ihrer Not.
Seit dem 1. September 1939 ist Krieg. Der Angriff der deutschen Wehrmacht auf Polen ist in vollem Gange. England und Frankreich erklären daraufhin Deutschland am 3. September 1939 den Krieg.
Zu den Familien mit wehrfähigen Männern flatterten Einberufungsbefehle. Die Grundnahrungsmittel wurden rationiert, Brot, Fleisch, Butter,
Zucker gab es nur auf Lebensmittelkarten zu kaufen. Dem „Normalverbraucher" stand die geringste Kalorienmenge zu. Schuhe und Kleidung
waren nur auf Bezugscheine erhältlich. Die Einheitsseife und Tabak gab es
auf Zuteilung zu kaufen.
Bei der Deutschen Feldpost im Zweiten Weltkrieg unterscheidet man zwischen militärischen Feldpost-Sendungen, die von
Wehrmachtsdienststellen abgesandt wurden und den Abdruck des Briefstempels oder Dienstsiegels auf der Außenseite trugen, und den Privatsendungen der Wehrmachtsangehörigen als Absender oder Empfänger, die in persönlichen Angelegenheiten verschickt wurden. Die Feldpost war uneingeschränkt ein Teil der Wehrmacht. Die postfachliche Aufsicht oblag dem Reichspostministerium in Berlin. Zugelassen waren gewöhnliche Postkarten und Briefsendungen bis 250 g, Päckchen bis 1 kg, Post- und Zahlungsanweisungen ins Feld und vom Felde, Zeitungen und Telegramme. Der Heeresfeldpostmeister im OKH ließ gelegentlich Sondermarken für (Luft-)Feldpostbriefe und Feldpostpäckchen herausbringen.
Fremde Heimat
(2016)
Vor 70 Jahren hatten Millionen Deutsche ihre Heimat verloren
und hofften auf eine Herberge im zerstörten Nachkriegsdeutschland. Städte und Dörfer haben unter großem Einsatz
die riesige Herausforderung gemeistert. Etwa 240 Personen aus
den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Grenze und aus Ost- und
Südosteuropa sind in Steinach mittellos angekommen. Eine
große Zahl konnte sich hier einrichten und Wurzeln schlagen.
Andere sind weitergezogen. Einige waren bereit über Erlebtes
und Überliefertes zu sprechen. Die Neubürger von damals
haben auf vielfältige Weise das dörfliche Leben wieder mit aufgebaut, mit gestaltet und auch bereichert. Sie waren in der
neuen Heimat angekommen. Mit diesem Aufsatz soll an die
Flüchtlinge und Vertriebenen von damals erinnert werden.
Unberücksichtigt bleiben die Schrecken und Leiden derjenigen, die beim Einfall der Roten Armee als Jugendliche für Jahre
zur Zwangsarbeit nach Russland verschleppt worden waren. Es
hätte den Betroffenen unnötige Qualen bereitet. Es fehlen
auch die Schicksale der Menschen, die die sowjetisch besetzte
Zone verlassen mussten und die Geschichten der Russlanddeutschen, was den Rahmen dieser Arbeit gesprengt hätte
Das Judengrab von Steinach
(2017)
Wie kommt die Ruhestätte eines Juden auf einen christlichen Friedhof? Steinach war in seiner langen Geschichte nie Heimstätte von Angehörigen mosaischen Glaubens. Außerdem bestatteten die Juden ihre Toten traditionsgemäß auf Sammelfriedhöfen außerhalb christlicher Siedlungen. Nachforschungen im Archiv der Gemeinde bestätigten die Existenz eines Juden: Nikolaus Klein, 22 Jahre, geboren in Bukarest, gestorben in einem Transportzug am 5. März 1945. Handschriftlich hat
jemand nach Ende des Krieges die wenigen Angaben in die Lageskizze der Ehrengräber eingetragen. Vom Internationalen
Suchdienst in Bad Arolsen liegt eine Bestätigung vor. Damit konnte zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass Nikolaus Klein
nicht zu den Häftlingen der drei Haslacher Außenlager des KZs Natzwiller-Struthof im Elsass gehörte. Zeitzeugenberichte untermauerten das Ganze zusätzlich. Seinen Weg in die Vernichtung nachzuzeichnen, gestaltete sich indessen viel schwieriger.
Die württembergische Landesvermessung (1818-1848) schuf ein das gesamte Königreich erfassendes Liegenschaftskataster mit einem Verzeichnis sämtlicher Flurstücke und einem großmaßstäblichen Flurkartenwerk im Maßstab 1: 2500. Auf der Grundlage dieses 15 572 Flurkarten umfassenden Kartenwerks sollte die Oberflächengestalt des Landes topographisch aufgenommen werden. Es wurden zwei bedeutende kartographische Werke geschaffen: der »Topographische Atlas des Königreichs Württemberg« im Maßstab 1: 50 000 und als thematische Ergänzung dazu im selben Maßstab der »Geognostische Atlas von Württemberg«. Einer der sieben für die Aufnahmen der Blätter des Topographischen Atlasses verantwortlichen Topographen war Heinrich Bach. Bach hat anschließend an den Aufnahmen für die geologischen Atlasblätter selbst mitgewirkt und darüber hinaus diese Arbeiten wissenschaftlich und organisatorisch begleitet. Ferner hat er dank seines zeichnerischen Talentes viele Ansichten von Dorfkirchen geschaffen. Im nachfolgenden Beitrag sollen seine Arbeiten und Leistungen zur Landesbeschreibung näher vorgestellt werden.
Johann Jacob Heber (1666-1724) - ein Feldmesser und Kartograf im Bodenseeraum und in Oberschwaben
(2001)
Im 18. Jahrhundert war in den Territorien Südwestdeutschlands die Durchführung einer Steuerreform ein sehr wichtiges Thema. Beschwerden der Untertanen
über Steuerungerechtigkeiten veranlassten die Regierungen dieser großen und kleinen Staaten, eine solche Reform durchzuführen. Da die Steuer in erster Linie aus
dem landwirtschaftlichen Ertrag ermittelt wurde, war die Vermessung der landwirtschaftlichen Grundflächen eine unerlässliche Voraussetzung für eine gerechte
Besteuerung. Durch die sogenannten Renovationsvermessungen erfolgten die Ermittlung der nutzbaren Flächen und die Darstellung der Vermessungsergebnisse in
Verzeichnissen und in großmaßstäbigen Flurkarten. Allerdings fielen die Ergebnisse dieser Vermessungen sehr verschieden aus. Vielfach blieben die Reformprojekte unvollendet. Neben diesen Vermessungsarbeiten für ein Steuerkataster waren
natürlich auch Vermessungen für topografische Landesaufnahmen und im Laufe
des 18. Jahrhunderts in vermehrtem Umfang auch für Vereinödungen, eine frühe
Vorstufe der heutigen Flurneuordnung, durchzuführen. Für diese umfangreichen
und vielgestaltigen Aufgaben wurden zahlreiche Feldmesser benötigt. Ein durch
große Leistung und fachliches Können herausragender Vertreter dieses Berufsstandes war der Feldmesser und Kartograf Johann Jacob Heber.
In der großen Landesausstellung »Das Konstanzer Konzil 1414–1418« war im
Sommer 2014 im Konstanzer Konzilgebäude auch eine handgezeichnete Bodensee-Karte
zu sehen. Diese Karte ist weithin unbekannt. Selbst in der umfassenden Monographie
»Der Bodensee in alten Kartendarstellungen« von Arthur Dürst und Ugo Bonaconsa aus
dem Jahr 1975 wird sie nicht erwähnt. Die Karte war im Besitz der Benediktinerabtei St.
Blasien im Schwarzwald. Wie sie von Konstanz nach St. Blasien gelangt ist, ist nicht bekannt. Nach Aufhebung des Klosters bei der Säkularisation 1806 wanderten die Mönche
nach St. Paul im Lavanttal in Kärnten aus, wo ihnen das dortige Benediktinerstift zur
Verfügung gestellt wurde. Im dortigen Graphischen Kabinett wird die Karte bis heute
aufbewahrt.
Eine Fasnet, die schon Jahrhunderte alt ist, der
Verein aber erst 125 Jahre besteht. Warum diese
Divergenz?
Es ist nachgewiesen, dass die Villinger Fasnet bis
ins Jahr 1494 zurückreicht. Damals hielt am 13.
Februar Franziskanerpater Johannes Pauli vor den
Nonnen des Bickenklosters eine Predigt, die niedergeschrieben ist und somit auch der Nachwelt
erhalten blieb. Darin taucht zum ersten Mal für
Villingen das Wort Fasnet auf und das gleich mehrfach! Diese Originalaufzeichnungen befinden sich
heute in der Berliner Staatsbibliothek.
Diese Abhandlung soll nur einen groben Überblick vermitteln. In unzähligen Orten sind alte Fasnachtsgruppen vorhanden und viele neu entstanden. Es würde diesen Rahmen sprengen, auf alle einzugehen. In den vergangenen Jahren hat sich die Deutung der Fasnet und deren geschichtlichen Hintergrundes total verändert, die Wissenschaftler und Volkskundler haben unsere bisherigen und seit rund 100 Jahren herrschenden Meinungen in den Bereich der Fabel verwiesen. Worum ging es und
wie sah die bisherige Deutung aus: Man unterstellte im gesamten schwäbisch-alemannischen Raum, dass die Fasnacht nicht nur historische Wurzeln hat, sondern auch heidnische. Im wesentlichen war hier von der Beschwörung der Naturgeister und der Naturgewalten die Rede, wobei diese hauptsächlich in der Vertreibung des Winters bestand.
Vier Frauen spielen im Leben des Reformators Philipp Melanchthon (1497–1560) eine besondere Rolle: Mutter Barbara, geborene Reuter (1477 – 1529), die ihn die Frömmigkeit lehrte; Caritas Pirckheimer (1467 – 1532), Äbtissin des Nürnberger Clarissenkonvents, die sich standhaft der Reformation verweigerte; Frau Katharina (1497 – 1557), deren anfangs unwilliger Ehegatte und am Ende betrübter Witwer er gewesen ist; und Tochter Anna (1523 – 1547), die nach kinderreicher, aber unglücklicher Ehe mit 24 Jahren verstarb. Aus der Betrachtung der vier Frauenschicksale ergibt sich zugleich ein Weg durch entscheidende Stationen der Biographie Melanchthons.