Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (6416) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (6416) (entfernen)
Schlagworte
- Geschichte (1078)
- Zeitschrift (952)
- Baden (337)
- Freiburg im Breisgau (294)
- Karlsruhe (214)
- Biografie (203)
- Kirchengeschichte (203)
- Villingen im Schwarzwald (197)
- Katholische Kirche. Erzdiözese Freiburg (180)
- Villingen-Schwenningen-Villingen (170)
Das elsass-lothringische Lokalrecht ist eine Besonderheit des Elsass und des benachbarten lothringischen Departements Moselle. Es stammt jedoch nicht nur aus der Zeit der Zugehörigkeit dieses Gebiets zum Deutschen Reich 1871–1918. So vielseitig und reichhaltig seine Inhalte sind, bilden sie kein einheitliches Ganzes. Trotz verschiedener Schwächen, ist es bei der Bevölkerung, zu deren Identität es beiträgt, sehr beliebt. Eine Weiterentwicklung zu einem echten »Regionalrecht« als Ausdruck der kulturellen Eigenart dieses Gebiets wäre wünschenswert, ist jedoch im Rahmen eines zentristischen Staates kaum vorstellbar und durch die Schaffung der neuen Großregion »Grand Est« noch weiter erschwert.
Das Elsaß und die Elsässer
(2001)
Wie vor Generationen ist auch heute noch das Elsaß eine bemerkenswerte Natur- und Kulturlandschaft, der man seiner Ursprünglichkeit halber ein höchstes Lob zollen muß. Johann Wolfgang Goethe hat die Elsässer in seinem Jahrhundert schon als „Bewohner eines Paradieses" tituliert, wobei er mit seiner Bewunderung an alte, von der römischen Antike herrührende Bezeichnungen anknüpfte. Hat er doch ein ganzes Jahr im Elsaß zugebracht und dabei Land und Leute kennen gelernt. Im Mittelpunkt eines größeren Interesses steht das Elsaß heute nicht mehr, wenngleich die Auswahl Straßburgs als Europastadt das Land heraushebt. Auch die Spannungen um den Besitz dieses Landstrichs sind heute behoben, aber doch hat sich sein Schicksal der letzten Jahrhunderte in das Bewußtsein der Menschen beispielhaft eingegraben. Gerade dieses Schicksal der letzten Jahrhunderte hat Frederic Hoffet, der aus dem Elsaß stammt und seine Menschen kennt, kurz nach dem Zweiten Weltkrieg (1951) einer psychoanalytischen Deutung unterzogen, die im Elsaß selbst und darüber hinaus Aufsehen erregt hat.
Während mehr als tausend Jahren hatte das Benediktinerkloster an der Steinach
weite Gebiete in der heutigen Ostschweiz und nördlich von Rhein und Bodensee maßgeblich geprägt. Seine Aufhebung, die am 8. Mai 1805 im Großen Rat des zwei Jahre zuvor
neu gegründeten Kantons St. Gallen nur äußerst knappe Zustimmung fand, bedeutete
deshalb einen entscheidenden staatspolitischen, religiösen und kulturellen Bruch mit
einer wechselvollen und reichen Vergangenheit, die zurück reichte bis zur Grundlegung
der Abtei im Jahr 612 durch den irischen Wandermönch Gallus. Vor allem im frühen Mittelalter verfügte das Kloster über zahlreiche Besitzungen im süddeutschen Raum, die es
jedoch im Lauf der Jahrhunderte zugunsten eines geschlossenen, einfacher zu verwaltenden Territoriums in der engeren Region mehrheitlich wieder abstieß. In der Neuzeit
verblieben der Abtei vergleichsweise wenige Herrschaften nördlich des Rheins, darunter Ebringen und Norsingen im Breisgau und Neu-Ravensburg im Allgäu. Während der
revolutionären Wirbelstürme und Umstrukturierungen Ende des 18. Jahrhunderts und
bis zu ihrem Verlust 1803 dienten die exterritorialen Besitzungen dem Fürstabt als willkommener, dem helvetischen Zugriff entzogener Rückhalt im Reich. Die Verflochtenheit
des Gallusklosters mit der Bodenseeregion (und weit darüber hinaus) zeigt sich jedoch
nicht nur in seinen Rechts- und Vermögensausläufern, sondern auch in seiner geistig-geistlichen Ausstrahlung, wie sie sich etwa aus den Konventslisten ablesen lässt. Diese
verzeichnen die Herkunft zahlreicher St. Galler Mönche aus dem süddeutschen Raum
und aus Österreich. Von den 74 Patres und Fratres des letzten Konventes, um den es
im Folgenden gehen soll, stammten vier aus dem heutigen Baden-Württemberg, drei
aus Bayern, zwei aus dem Vorarlberg und einer aus Tirol. Wie das ihrer helvetischen
Mitbrüder nahm auch ihr Schicksal mit der knappen Annahme der Liquidationsvorlage
am 8. Mai 1805 eine heftige Wendung.
Das Ende der Fürstbistümer, Abteien und Klöster durch den Reichsdeputationshauptschluß (RDH) vom 25. Februar 1803, der Untergang aller geistlichen Reichsstände und die Einziehung des Kirchenvermögens durch den Staat, ist eingebettet in einen geistesgeschichtlichen Prozeß zu sehen, der das Denken über das Verhältnis von Staat und Kirche im 18. Jahrhundert wandelte. Die Säkularisation, der Verlust der Landeshoheit und die Enteignung des Vermögens der geistlichen Stände, setzte die grundlegende Veränderung des Rechts- und Reichsbewußtseins ebenso voraus, wie die fortschreitende Profanierung der Staatsidee. Nur auf diesem Hintergrund läßt sich erklären, daß sich die größeren und mittleren Reichsstände ohne jede Hemmung auf die geistlichen Mitstände stürzten und sich deren Hoheitsrechte und Eigentum aneigneten. Die in keinem Verhältnis zur Größe der Neuerwerbungen stehenden territorialen Verluste auf dem linken Rheinufer legitimierten dabei diesen Länderraub vor dem eigenen Gewissen, falls dies sich bei der einmaligen Möglichkeit dieser territorialen Expansion überhaupt noch regte. Die Aufhebung der zahlreichen Klöster und Abteien schien vor dem Gewissen auch deshalb gerechtfertigt, weil man die Menschheit damit von Institutionen befreite, die angeblich nutzlos und schädlich waren und ein Überbleibsel des finsteren Mittelalters darstellten.
Im Herbst 2018 sind es 100 Jahre seit Ende des Ersten Weltkrieges. Mit der Ablösung des Reichskanzlers Georg von Hertling durch den Prinzen Max von Baden vom 3. Oktober 1918 zeichnete sich das Ende der Monarchie in Deutschland ab. Deswegen wird dieses Datum die zeitliche Grundlage für den Beginn der Darstellung sein. Der Versailler Vertrag bildet den zeitlichen Endpunkt der Darstellung, da mit ihm die völkerrechtlichen Auswirkungen des Ersten Weltkrieges in Kraft
traten. Nachdem Prinz Max von Baden das Amt des Reichskanzlers übernahm, folgte die Ausrufung der Republik durch Philip Scheidemann am 9. November 1918. Zwei Tage danach dankte der letzte deutsche Kaiser Wilhelm II. ab und begab sich in das niederländische Exil nach Doorn. In einem ersten Schritt soll dargestellt werden, wie dieses Ereignis – gewissermaßen der Übergang in eine neue Zeit – von den in Bühl und Umgebung lebenden Menschen aufgenommen wurde. Es folgte ein durch soziale Not geprägtes Jahr 1919. Auch dieser Aspekt wird in der nachfolgenden Schilderung seine Würdigung erfahren. In
einem letzten Schritt werden die Reaktionen der Menschen in Bühl und Umgebung auf den Versailler Vertrag im Vordergrund der Darstellung stehen.
Die unter wechselnden Namen seit 1949 publizierte regionale Kulturzeitschrift, zuletzt unter dem Namen „in Baden Württemberg" hat nach dem 49. Jahrgang ihr Erscheinen aus finanziellen Gründen eingestellt. Damit ist eine fast fünfzig Jahre gepflegte verlegerische Tradition einer südwestdeutschen Kulturzeitschrift zu Ende gegangen. Für die BADISCHE HEIMAT ist das Grund genug, die Entwicklung der Zeitschrift zu dokumentieren. Im einzelnen sind es zwei Motive, die uns veranlassen, das verlegerische Risiko, den Willen zur publizistischen Präsenz und die redaktionelle Arbeit der Zeitschriftenjahrgänge von 1949-2002 zu würdigen. Ein Motiv dabei ist die Verbundenheit der BADISCHEN HEIMAT mit dem G. Braun Verlag, wurden und werden doch die Hefte der BADISCHEN HEIMAT auch nach dem Zweiten Weltkrieg seit 1950 von G. Braun betreut. Ein zweites Motiv ist unsere Überzeugung, dass auch Periodika Teil einer heimatlichen, regionalen Verortung sein können. Die von Dr. Eberhard Knittel herausgegebene Zeitschrift „Baden" war in Themen und kontinuierlicher Erscheinungsweise geradezu in diesem Sinne gedacht.
Was die Entstehung Endingens anbetrifft, hat sich die Vorstellung durchgesetzt, dass auf der heutigen
Gemarkung drei alemannische und dann früh-mittelalterliche Siedlungen nebeneinander
bestanden haben. So steht es gleich mehrfach in der offiziellen Stadtgeschichte und im Archäologischen
Stadtkataster, ebenso in den Kreisbeschreibungen, so übernimmt es Michael Hoeper
in sein grundlegendes Werk zur alemannischen Besiedlungsgeschichte des Breisgaus und so
vertrat es zuletzt Heinz Krieg in seinem Jubiläumsvortrag.
Der Besucher, der am Vorabend des Festes Christi Himmelfahrt in den
Mauern der alten Stadt Endingen am Kaiserstuhl weilt, kann dort heute noch
alljährlich Zeuge eines eigenartigen, singulären Brauches werden. An diesem
,,Auffahrtsabend" wird in der Martinskirche ein feierlicher Gottesdienst abgehalten.
Er findet zu Ehren der sog. ,,Weinenden Muttergottes von Endingen"
statt und zieht Jahr für Jahr eine große Zahl von Gläubigen an.
Die Furcht vor Holzmangel hat die Forstwirtschaft notwendig gemacht. Das Holz als
wichtigstes Baumaterial, als Werkstoff
sowie als Brennmaterial war örtlich mit dem
Anstieg der Bevölkerung knapp geworden,
auch wenn es Gewerbe gab, die dem
Brennstoff Holz nachgewandert sind wie
die Köhler und Glasmacher. Das Holz war
früher auf größere Strecken kaum zu transportieren, es sei denn, dass Bäche oder
Flüsse zum Flößen zur Verfügung standen.
Vor allem die transportgünstigen Waldteile
waren übernutzt und die ortsnahen Wälder
durch Waldweide und Streunutzung verarmt. Und dabei hatte Eppingen, am Rande
des fruchtbaren, aber waldarmen Kraichgaus gelegen, das Glück, einen relativ großen Wald zu besitzen. Diesen galt es zu
verteidigen und zu erhalten, denn Wünsche, noch mehr zu roden, wurden immer
wieder an die Stadtväter herangetragen.
Unter dem Titel „Wie die Kriegsjahre in der Heimat wirkten“ gab die Musikerin und Dichterin Clara Faisst (1872–1948) ihre „Tagebuchaufzeichnungen und Selbsterlebnisse“ aus der Kriegszeit wieder. Sie war die Tochter des Garnisonspredigers und Oberkirchenrats Gustav August Faisst (1834–1873) und Schwägerin des Pfarrers Dr. Ernst Lehmann. Sie selbst blieb unverheiratet. Clara Faisst studierte Klavier und Komposition, letzteres in der Meisterklasse von Max Bruch. Ihren Lebensunterhalt verdiente Clara Faisst als Pianistin und vor allem als Klavierlehrerin. Sie unterhielt regen Kontakt zu anderen Künstlern, u.a. zu Hans Thoma. Clara Faisst, die als eine der wenigen Frauen ihrer Zeit berufstätig war, unterstützte u.a. Marie Baum in ihrem Kampf um die Gleichberechtigung der Frauen in der Arbeitswelt. Das sog. Karlsruher Kriegstagebuch ist wohl unmittelbar nach Kriegsende in der vorliegenden Form zusammengestellt worden, wenn die Reinschriften und eingefügten Korrekturen auch sehr zeitnah gefertigt worden sein dürften. Es beruht, wie sie selbst sagte, auf eigenen Tagebuchnotizen und Erinnerungen. Auf 159 mit der Schreibmaschine eng beschriebenen Seiten schildert sie ihre Sicht des Krieges an der „Heimatfront“ in Karlsruhe. Die ursprünglichen handschriftlichen Aufzeichnungen sind teilweise noch vorhanden. Dabei hat sie die Stellen, die sie übernommen bzw. verarbeitet hatte, in der Vorlage ausgestrichen. Es handelt sich also teilweise auch um eine Überarbeitungen der ursprünglichen Niederschriften, ohne dass jedoch die
Unmittelbarkeit der Sprache und Gedanken verloren gegangen wäre. In die Schilderungen des Geschehens sind z.T. umfangreiche Reflexionen eingeflochten, aber auch dichterische Arbeiten (Abhandlungen und Gedichte), die in den Jahren des Krieges entstanden sind. Diese mit schriftstellerischen Ambitionen geschriebenen Abhandlungen stechen durch Papier und Typografie auch optisch und formal aus dem eigentlichen Tagebuchnotizen heraus.