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Kommunen sind Orte der Daseinsfürsorge. Sie gewährleisten, dass ihre Bürger und Bürgerinnen Kindergärten, Schulen, gute
Straßen, Grünanlagen, Wasser und Strom erhalten. Darüber hinaus - und das ist das Besondere in Deutschland - tragen die Städte eine große Verantwortung für das kulturelle Angebot. Anders als in anderen Staaten gibt es bei uns ein dezentrales Angebot an Bibliotheken, Museen, kulturellen Veranstaltungsorten, Theatern, Musik- und Kunstschulen und Volkshochschulen. Das kulturelle Leben einer Stadt und damit die kulturellen Angebote für die Bürgerschaft werden als ein sogenannter weicher Standortfaktor gesehen. Die Kultur einer Stadt bestimmt Image und Anziehungskraft einer Kommune. Wo es ein reiches kulturelles Leben gibt, wohnen die Menschen gerne. Daher können Firmen sich dort niederlassen, weil es leichter möglich ist, gute Fachleute zu finden.
Der Untertitel „Bewegungsabläufe in Stein“
soll bei einem Vortrag über ein spätgotisches
Monumentalkreuz überraschen und zugleich
ein Wesensmerkmal der Kunst des Niclaus von
Leiden vorab benennen (Abb. 1). Das weit
über sechs Meter hohe Sandsteinkreuz, das
ursprünglich auf dem Alten Friedhof in Baden-
Baden aufgestellt war, ist ein außerordentliches
Meisterwerk der spätgotischen Skulptur.
Das Kreuz, das sich inzwischen in der Stiftskirche
befindet, wird sicherlich geschätzt, doch
als sensationelles Kunstwerk wird es leider
immer noch nicht betrachtet. Einige Erfindungen,
die das Grabmonument von Niclaus
von Leiden aufweist, heben es jedoch weit
heraus aus dem, was nach der Mitte des 15.
Jahrhunderts nördlich der Alpen entsteht.
Anlässlich der 64. Jahrestagung 2017 der Kommission für geschichtliche Landeskunde
in Baden-Württemberg in Reutlingen befasste sich eine Arbeitsgruppe
mit der Verbindung von Geschlechter- und Landesgeschichte. Die Anwendung
der Kategorie Geschlecht erfordert zunächst zu klären, worin ihre Erklärungskraft
im Allgemeinen und in der Landesgeschichte im Besonderen besteht. Es
ist der Verdienst der Frauengeschichte, die sich in den 1970er Jahren in den USA
und Europa entfaltete, den zuvor überwiegend männlich besetzten Geschichtsraum
mit Frauen angereichert sowie weibliche Handlungsspielräume und
Sichtweisen überhaupt erst sichtbar gemacht zu haben. Natürlich wurde auch
schon zuvor über einzelne Frauen, vorzugsweise Angehörige der Dynastien, geforscht
und geschrieben. Doch in der Regel waren es männliche Autoren, deren
Frauenbild die Darstellung ihrer Protagonistinnen sichtlich einfärbte. Erkennbar
wurde erst mit der Frauengeschichte, dass das, was man dachte und wie man
handelte, in der Regel nicht alle, sondern eben zumeist auch nur Mann betraf.
Ein Suchbefehl im Internet brachte es rasch zu Tage: 17.200 Einträge (14. Mai 2019) beschäftigten sich mit dem Begriff „Freiheitsstadt“. Es gab einige wenige Werbungen für zu beziehende anarchistische Postkarten. Ein paar private Einträge
benannten Kapstadt und Amsterdam als Freiheitsstädte. Doch nur eine Kommune schmückte und schmückt sich mit diesem Begriff höchst offiziell: Offenburg. Um Offenburg drehen sich daher auch die meisten einschlägigen Internetbeiträge. Auf der Homepage der Stadt ist zu lesen: „Offenburg versteht sich heute als ‚Freiheitsstadt‘ […] Mit der heutigen Kultur- und Erinnerungsstätte Salmen befindet sich in Offenburg eine Wiege der Demokratie in Deutschland. Es ist das Offenburger Freiheitsdenkmal! Am 12. September 1847 versammelten sich im Gasthaus Salmen um Friedrich Hecker und Gustav Struve
die ‚entschiedenen Freunde der Verfassung‘. Diese verabschiedeten mit den Forderungen des Volkes das erste politische Programm in Deutschland, das die unveräußerlichen Menschenrechte einforderte“. Und weiter ist zu erfahren: „Die
Erinnerung an die revolutionäre Zeit hat sich im kollektiven Gedächtnis Offenburgs bis heute erhalten. Zum 150. Gedenken an die Ereignisse feierte die Offenburger Bevölkerung im Jahr 1997 über drei Tage hinweg das Offenburger Freiheitsfest. Mit dem jährlich am 12. September stattfindenden Salmengespräch und dem Freiheitsfest wird an die Verabschiedung der 13 Forderungen des Volkes durch die ‚entschiedenen Freunde der Verfassung‘ erinnert.“
1707 jährte sich zum hundertsten Mal ein Datum, das die Mannheimer Bürgerschaft als grundlegend für ihre Stadtgeschichte begriff. Das vormalige Dorf, nunmehriger Standort einer kurpfälzischen Festung und Objekt ehrgeiziger Residenzpläne des Landesherren, hatte am 24. Januar 1607 die Stadtprivilegien verliehen bekommen. Schon die hundertjährige Wiederkehr des Ereignisses feierten die Mannheimer mit gnädiger Erlaubnis der kurpfälzischen Regierung in aufwändigem Stil.
Internationale Sprach-, Informations- und Kulturkompetenz bilden die Schlüsselqualifikationen der Zukunft, so Hilmar Hoffmann, Präsident der Goetheinstitute. Zweifellos haben die Bewohner eines Grenzgebietes die allerbesten Chancen, diese Fähigkeiten nicht nur theoretisch zu erwerben, sondern auch gleich praktisch anzuwenden. Der daraus zu ziehende Wettbewerbsvorteil gegenüber Bewohnern grenzferner Regionen, aber auch die Frage, wie sich eine Stadt wie Karlsruhe und generell der badische Landesteil in Zeiten der Globalisierung in einem geeinten Europa positionieren könne, haben in den letzten Jahren dazu geführt, die grenzüberschreitenden Beziehungen zum Elsaß stärker als bisher auszubauen. Denn mehr als fünfzig Jahre nach Kriegsende bedarf es neuer Begründungen für eine besondere Rolle der deutsch-französischen Zusammenarbeit, die, insbesondere für die „jüngere" Generation (ab 50 abwärts) scheinbar so selbstverständlich, so normal, aber deswegen eben auch nicht besonders spannend zu sein scheint.
Die Ortenau
(1988)
Die geographische, kulturelle und geschichtliche Verbundenheit des Elsaß mit
Baden manifestiert sich in der Gleichartigkeit der Mundarten rechts und links
des Rheins. Wenn Theodor Frings von der Korrespondenz der Dialektlandschaften
rechts und links des Rheins spricht (1926, S. 184 ), dann trifft dies
nicht nur auf den Nieder- und Mittelrhein, sondern auch auf den mittelbadischen
Oberrhein zu.
Wolfacher Fasnetlieder
(2003)
Was wäre die Wolfacher Fasnet ohne Musik? Sei es bei den Umzügen, Fasnetspielen oder Bällen, beim Schnurren oder Narrentreiben - immer spielt die Musik eine gewichtige Rolle und erfüllt dabei die unterschiedlichsten Funktionen. Manche Fasnetlieder sind uralt, neue entstehen, verdrängen andere, werden wieder vergessen oder sind Ausgangspunkt neuer Bräuche.
Das belehrende und unterhaltende Anliegen spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher
Werke der Literatur bedingte deren Anlage auf Stoffülle, die bis zum
enzyklopädischen Anspruch gehen konnte. So ist etwa Heinrich Wittenwilers
„Ring", dessen Verständnis uns Bruno Boesch wieder erschlossen hat, schon von
seinem Titel her dahin bestimmt, daß das Werk „ze ring umb uns beschait der
welte lauf und lert auch wol was man tuon und lassen schol". Ganz ähnlich
versteht Johannes Pauli sein um mehr als ein Jahrhundert später verfaßtes
Schwankbuch „Schimpf und Ernst", indem er ebenfalls im Titel anzeigt: ,,durchlauft
es der welt handlung mit ernstlichen und kurzweiligen exempeln, parabeln
und historien nützlich und gut zur besserung der menschen". Dieses Programm
einer Erfassung und Beeinflussung menschlichen Lebens umfaßt auch jene Bereiche,
die durch die verbindliche Normativität des Rechts geordnet sind. Gerade
Konfliktsituationen, wie sie das Recht zu lösen hat, erweisen sich immer wieder als geeignetes Material für eine literarische Bearbeitung. Diese Erkenntnis hat die
rechtshistorische Forschung schon seit geraumer Zeit bewogen, auch das nicht spezifisch
rechtlich ausgerichtete Schrifttum auf seine Ergiebigkeit für die rechtsgeschichtliche
Kenntnisgewinnung hin zu prüfen.
Das ältere deutsche Rechtsdenken begreift sich als vollkommene und unabänderliche
Ordnung. Geschriebene Gesetze wie die Spiegel des Mittelalters
sind keine Rechtsschöpfungen, sondern Rechtsdarstellungen. Gleichgültig ist
daher auch die Urheberschaft, allein entscheidend sind Rechtskunde und
Autorität. Das Recht gründet in einer einheitlichen und überkommenen Überzeugung
der Gemeinschaft, vor allem ihrer Vertreter, der Schöffen und Urteiler.
Rechtsprechung war daher lediglich Rechtsfindung im Wortsinne.