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Im Rahmen eines durch das Regierungspräsidium
Karlsruhe fnanzierten Kooperationsprojekts zwischen
der Arbeitsgruppe Pilze im Naturwissenschaftlichen
Verein Karlsruhe e.V., dem Staatlichen Museum für
Naturkunde Karlsruhe, dem Naturschutzzentrum Ruhestein und der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
wird eine Inventarisierung der Pilzarten des Bannwalds
„Wilder See“ im NSG „Wilder See – Hornisgrinde“ (Baiersbronn, Nordschwarzwald) vorgenommen. Es ist
der älteste, bereits 1911 ausgewiesene Bannwald in
Baden-Württemberg; er umfasst 75 ha. Aus mykologischer Sicht sind vor allem die alten Abies alba-Bestände bedeutend. Am Beispiel dreier im Gebiet bereits
nachgewiesener und sehr seltener Pilzarten (der parasitische Rostpilz Thekopsora goeppertiana und die
Altholzzersetzer Hymenochaete fuliginosa und Cystostereum murrayi) wird dies veranschaulicht. Das Gebiet
ist Bestandteil der Gebietskulisse für den geplanten
Nationalpark Schwarzwald. An dem zunächst auf drei
Jahre angelegten Projekt sind zahlreiche Pilzexperten
aus Baden-Württemberg und anderen Bundesländern
beteiligt. In dieser Anfangsphase werden vorzugsweise
die in den einzelnen Vegetationstypen vorkommenden
Arten erfasst und eine Referenzsammlung im Pilzherbarium des Staatlichen Museums für Naturkunde
Karlsruhe angelegt. Besonders berücksichtigt werden
Pilzarten, die mit Weiß-Tanne (A. alba) als Parasiten,
Saprobionten oder Symbionten assoziiert sind. Längerfristig könnte das Gebiet als Referenzfäche für
mykologische Studien im Bereich der Taxonomie, „Versteckten Diversität“ und Populationsgenetik unter Einsatz moderner Techniken genutzt werden.
Am 9. August 1715 wurde Zacharias Xaver
Kegel als Sohn von Meinrad Kegel und seiner Frau
Maria Anna geb. Mayer aus Freiburg geboren. Wie
auch sein Vater studierte Kegel in Freiburg kirchliches und weltliches Recht. Von 1742 bis 1750
hatte er das Amt des Stadtschreibers und Syndikus
inne. Ab 1750 war er mehrfach Bürgermeister bzw.
Altbürgermeister. Kegel war von 1757 bis zu seinem
Tod am 28. Oktober 1778 Amtsbürgermeister
von Villingen. Es war eine politische Umbruchphase.
Die habsburgischen Verfassungs- und Verwaltungsreformen fanden auf drei Ebenen statt. Neben
den Wiener Zentralbehörden wurden auch die
Stellen der einzelnen Länder und die lokalen
Gewalten erfasst. 1756 erhielten die städtischen
Ämter neue Instruktionen vom Präsidenten der
Regierung und Kammer, Anton Thadäus Freiherr
von Sumeraw, so auch Zacharias Xaver Kegel als
Amtsbürgermeister.
Der Krieg mit dem Schwäbischen Städtebund und speziell die Schlacht von Döffingen
vom 23. August 1388, auf die noch intensiver zurückzukommen ist, hat seit
über 150 Jahren die Historiker beschäftigt. Eigene Kapitel boten schon die
Geschichtswerke von Ludwig Häuser 1845 über die Kurpfalz und Christoph
Stälins dritter Band der Württembergischen Geschichte von 1856. Spätere Arbeiten
versuchten die Geschehnisse zu deuten bzw. gaben als Regestenwerke eine etwas
sicherere Grundlage. In den letzten 25 Jahren kamen wichtige neue Publikationen
hinzu: Martin Hanselmann behandelte die Schlacht intensiv im Heimatbuch
Grafenau 1988 und Hermann Ehmer thematisierte die Forschungslage anlässlich
seiner umfassenden Publikation über den „Gleißenden Wolf v. Wunnenstein"
1991. Weiterhin sind beispielsweise die Arbeiten von Fuchs, Harms, Schneider
bzw. Schubert zu nennen.
Nicht dass zwei Geißen die Geschicke der „Stadt und Herrschaft Tryberg" beeinflusst, gar verändert hätten, so wie der
Sage nach einst Gänse durch ihr Geschnatter die Geschicke der Stadt Rom. Die Rolle der Geißen war viel bescheidener: einige
Tage Aufregung in einem Bürgerhaus, Anrufung des Gerichts, ein Gutachten des Scharfrichters und Kleemeisters (Abdeckers),
die Entscheidung des Gerichts - und die Sache war ausgestanden. Hat das Ganze außer ein bisschen Unterhaltungswert für
die Nachwelt noch Bedeutung? Trifft die Feststellung eines namhaften Historikers, Paul Kirn, wonach „alle Texte, Gegenstände oder Tatsachen, aus denen Kenntnis der Vergangenheit gewonnen werden kann", Geschichtsquellen sind, auch in diesem Fall zu?
"Wir haben in der Revolution mit den Dynastien restlos aufgeräumt, aber die Grenzpfähle haben wir stehen lassen. Das ist zweifellos eine Unterlassungssünde der Revolution …" Mit diesen Worten forderte der Mannheimer Reichstagsabgeordnete Oskar Geck im Jahr 1920 eine Zusammenlegung der Länder Baden und Württemberg und gehörte damit zu den Initiatoren einer schon in der Weimarer Zeit überaus rege geführten Diskussion über die territoriale Gestaltung des deutschen Südwesten. Der Vortrag beleuchtet zunächst die politische Entwicklung in Baden in den Jahren 1918/19 und zeigt auf, weshalb es erst im Gefolge der Revolution zur Diskussion über eine Territorialreform kam. In einem zweiten Teil werden diese Diskussion, ihre Protagonisten und die Argumente Für und Wider einer Südweststaatsgründung in den 1920er Jahren erörtert.
Die erste protestantische Generalsynode im Großherzogtum Baden fand 15 Jahre nach dessen Etablierung statt. Sie tagte vom 2. bis zum 26. Juli 1821 in Karlsruhe unter der Präsidentschaft des Staatsministers Carl Christian Freiherr von Berckheim, der in Lörrach ein Schüler des jungen Theologen Johann Peter Hebel gewesen war. Großherzog Ludwig (I.) hatte sie einberufen lassen mit dem erklärten Ziel, die beiden – im neuen Großherzogtum vorfindlichen – sogenannten protestantischen Religionsparteien – die „lutherische“ und die „reformierte“: jene mit ihren Schwerpunkten vor allem im markgräflichen Alt-Baden(-Durlach), in den Ritterschaften des Kraichgaus und in der Grafschaft Wertheim; diese mit ihrem Schwerpunkt in der Kurpfalz – zu vereinigen zu einer „Union“: zu einer „Vereinigten evangelisch-protestantischen Kirche im Großherzogtum Baden“. Deshalb sprechen wir von der „Unionssynode 1821“. Diese Generalsynode hatte sich viel vorgenommen – und sie hat viel erreicht; sehr viel – in gut drei Wochen. Was sie vor allem erreicht hat, war eben die „Union“ als solche: die wirkliche Vereinigung der beiden evangelischen Kirchen im Land, und das nicht zuletzt in einer Frage, über die alle Menschen zu allen Zeiten gerne streiten: übers Geld!
Baden-Württemberg
(2013)
In Baden-Württemberg sind die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die
Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart mit dem Pflichtexemplarrecht
ausgestattet. Wie schon für gedruckte Pflichtexemplare gibt es auch für elektronische Pflichtexemplare zwei Rechtsgrundlagen:
Zum einen gilt für die Abgabe amtlicher Veröffentlichungen der Erlass der
Landesregierung vom 9.10.2006, ergänzt durch den Mustererlass der KMK vom
5.7.2007. Zum anderen regelt eine Änderung des Pflichtexemplargesetzes, gültig
ab dem 1.1.2007, die Abgabe digitaler Publikationen aus öffentlichen Netzen.
Innerhalb eines Haushaltsstrukturgesetzes wurde mit Artikel 5 das baden-württembergische Pflichtexemplarrecht auf Netzpublikationen wie folgt ausgeweitet:
„Für digitale Publikationen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend.
Digitale Publikationen sind Medienwerke in unkörperlicher Form, die in öffentliche Netzen dargestellt werden.“
„Zwei gemütliche Alte aus Schwenningen,
Württemberg“, so bezeichnete der Berliner Foto -
graf Hans Retzlaff seine Aufnahme von 19341. Das
Foto hängt heute im Heimat- und Uhrenmuseum
in Schwenningen in der Trachtenabteilung im 1.
Obergeschoss (Abb. 1) und war bereits mehrfach
Thema im „Heimatblättle“, wo man die Identität
der abgebildeten „Hippen“ diskutierte.
25 Jahre „Krone“
(2013)
Ist es nicht typisch für diese schnelllebige Zeit:
Da wird man schon mit 25 Jahren zum Denkmal
erklärt. Früher trug man dafür mindestens einige
hundert Jahre seine Haut zu Markte …
Apropos Haut: Das trifft ja genau auf mich zu:
Schließlich hat meine „Außenhaut“, wenn ich mich
recht erinnere, mehr als 400 Jahre allen Unbillen
standgehalten. Gut, mit einigen kleineren Blessuren vielleicht, aber schließlich zeugen bei
Menschen die Falten auch von einem gelebten
Leben. Verfolgen wir doch gemeinsam meine
Geschichte.
"Von seinem Leben wissen wir so wenig, als wenn er im grauen Altertum oder
einem weit entfernten Land geblüht hätte; auch stehen die sparsamen Nachrichten, die uns über ihn erhalten sind, nicht selten miteinander im Widerspruch. Wir wollen indessen die Überbleibsel in ein Ganzes zu vereinigen und
das Wahrscheinliche herauszufinden suchen." –
Was der Priester und Hofkaplan, Geschichtsschreiber und Geograph, alt- und neuphilologische Literatur- und Sprachwissenschaftler, Gymnasial- und Hochschullehrer, Hof- und Universitätsbibliothekar, Journalist und Publizist Joseph Josua Eiselein über Samuel Butler schrieb, könnte auf ihn selbst zutreffen. Vieles an diesem
talentierten Faktotum (und großem Autodidakten?), dessen Bild Patina wie
Schmutzstellen hat, ist unentdeckt. Kein Wunder deshalb, dass manches mehr
„herauszuahnden“ als „herauszuforschen“ (Goethe) ist.