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Häuser, so alt wie die Stadt
(2017)
Das „Ratsstüble“ war ein verschachtelter Gebäudekomplex im Westen der Freiburger Altstadt, nahe dem Rathausplatz (Abb. 1). Er entging der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg. So konnte sich hier, hinter Fassaden des 18. und 19. Jahrhunderts, Bausubstanz aus der Frühzeit Freiburgs erhalten. 2016 erfolgte der Abbruch der denkmalgeschützten Häuser. An ihrer Stelle entstand ein Wohn- und Geschäftshaus. Im Folgenden werden die Ergebnisse der bauhistorischen und archäologischen Untersuchungen vorgestellt – sozusagen als wissenschaftlicher Nachruf.
Am 27. November 1944 starben bei einem Luftangriff auf die Stadt Freiburg etwa 2.800 Menschen. Zu den Todesopfern zählte auch die Besatzung eines Bombers der Alliierten: sechs junge
Soldaten im Dienst der britischen Royal Air Force (RAF) und einer der Royal Australian Air
Force (RAAF). Bei dieser Maschine, deren Wrackteile in Freiburg gefunden wurden, handelte
es sich um eine Lancaster I, Serien-Nr. NG200, Kennung AS-V, die zur 166 Squadron der
RAF gehörte. Die Maschine war mit einem H2S-Bodenradar mit gekoppeltem Air Position
Indicator ausgestattet. Mithilfe dieser Gerätekombination waren präzise Bombenabwürfe
ohne Bodensicht möglich. Ein Warngerät, der sogenannte Fishpond, sicherte die Maschine vor
Jägerangriffen. Im Bombenraum befanden sich eine HC-Bombe zu 4.000 lbs und fünf SAP-Bomben amerikanischer Bauform zu je 1.000 lbs sowie fünf GP-Bomben und zwei MC-Bomben zu je 500 lbs. Somit betrug die gesamte Bombenfracht 12.500 lbs, etwa 6,25 Tonnen. Hinzu
kamen noch größere Vorräte an Munition (Kaliber 7,7 mm) im Innenraum des Flugzeugs für
die insgesamt zehn Maschinengewehre des Heck-, Mitteoben- und Frontstandes. Das Flugzeug
war im Oktober 1944 in Dienst gestellt worden und hatte erst 29 Flugstunden geleistet. Aufgrund dessen kann man davon ausgehen, dass der Bomber in technisch gutem Zustand war, als
er am 27. November 1944 in Kirmington, Mittelengland, um 16.00 Uhr Ortszeit zum Angriff
auf Freiburg startete und gegen 20.05 Uhr über der Stadt abstürzte.
„Nur jener erfaßt wirklich ein Kunstwerk in seiner Aussagekraft, der darob entzückt und hingerissen wird.“ Gewiß wollte der überragende Theologe Hans Urs von Balthasar das Staunen ungezählter Münster-Turm-Besichtiger nicht abwerten durch dieses Weisheitswort. Schaut jemand, selber einsachtzig klein, erstaunt auf zu dem steil aufragenden Turm-Gebirge — Stein auf Stein, Stein auf Stein aufgetürmt —, kann nachdenkliches Fragen sich regen: Warum haben jene fernen Geschlechter so etwas gemacht, und für wen? Bewundernd erblicken viele von allen Seiten dieses Wunderwerk gotischer Baukunst; sie preisen die vollendet-schöne Gestalt — und manche fangen wohl an, den darin aufscheinenden Sinn-Gehalt zu entdecken. Andere jedoch finden an dem, was sie in bloßer Ästhetik trunkenen Auges sehen, ihr Genügen: diesen einzigartigen Körper betrachten sie, verborgen aber bleibt ihnen der darin einwohnende Geist. Wieder andere, Experten, meinen, das ganze Bauobjekt weit erforscht zu haben: alles, bis zu den Einzelheiten, ist exakt vermessen, die Maßverhältnisse sind verstanden, Vergleiche über Vergleiche mit anderen Kunstwerken werden gezogen, Geschichtliches wird wissenschaftlich noch und noch aufgehäuft. Solchem Analysieren und auch additiven Syntheseversuchen hat schon Goethe entgegengehalten: „Ihr habt die Teile in der Hand; fehlt leider das geistige Band.“
Anlass zu dieser Arbeit gab ein Artikel von Manuela Müller in der „Badischen Zeitung" vom
13. Oktober 2004. In der Reihe „Wohnen im Denkmal (8)" wurde dort über „Die Erbprinzenstraße 15/ Alternativer Lebensraum im bürgerlich-städtischen Wohnbau der Gründerzeit" berichtet. Die angeschlossene Info-Box für den Leser enthielt unter anderem folgende Daten:
"Geschichte
1882: Die Erbprinzenstraße entsteht, erste Häuser sind die Nr. 1, 2 und 4.
1883: Das Haus 15 wird für die „Stahlhandlung en gros" August Bühne und Companion erbaut.
1885: Johann Carl Christoph Schleip, aus Thüringen stammender Gutsbesitzer, Konzertmeister,
später Privatier erwirbt das Haus und vermietet es."
Diese Angaben stehen im Widerspruch zur schriftlich überlieferten Lebensgeschichte des Urgroßvaters meines Mannes, Johann Carl Christoph Schleip, die uns als Hochzeitsgeschenk der
Familienältesten, Sunniva Bayne,
vorliegt. Da auch in neuerer Literatur keinerlei Hinweise auf
die Entstehung der Erbprinzenstraße und der daran erbauten Häuser aufzufinden waren, war
davon auszugehen, da die bezüglich mehr oder weniger Unkenntnis vorherrschte. Eine Korrektur von Seiten der „Badischen Zeitung" wurde abgelehnt. Ich hielt es daher für meine
Pflicht, genauer zu recherchieren und die Dinge in den richtigen Kontext zu stellen, zumal da
Doppelhaus Erbprinzenstraße Nr. 13/15 1982/83 al Baudenkmal der Gründerzeit in die Liste
der Kulturdenkmäler Baden-Württemberg aufgenommen wurde und die Familie des Erbauers, Johann Carl Christoph Schleip, in engem Zu ammenhang mit dem bekannten „Grabmal
des Mädchens mit den immer frischen Blumen" auf dem Alten Friedhof in Freiburg steht.
Im Sommer 1895 lud Freiburgs Oberbürgermeister Otto Winterer seinen »Nachbarn« Heinrich Hansjakob, der seit 1884 als Pfarrer von St. Martin amtierte, dazu ein, mit ihm die Kartause, die »neueste Erwerbung der Stadt« zu besuchen. Im ehemaligen Kartäuserkloster wollte die »Heilig-Geist-Spital-Stiftung« ein neues Altersheim einrichten. Die Räume, die Hansjakob dort sah, waren in noch verwahrlostem Zustand, aber »ihre lichte Höhe und ihre Lage mitten im Wald« ergriffen ihn mit Macht. »Als ich gar«, berichtet Hansjakob, »die Zimmer im östlichen Flügel betrat, die der Prior Kolb für sich und seine Nachfolger bestimmt hatte, und zu den Fenstern hinaus das Dreisamthal mit seinen herrlichen Waldbergen bis hinauf zum ›Feldberg‹ sah, da bat ich, entzückt, meinen Begleiter, mir doch die Räume abzutreten.« Hier habe er Ruhe, schöne Natur, gute Luft, ein Asyl, in das er sich aus der Stadt flüchten könne. Winterer sagte Hansjakob seine Fürsprache beim städtischen Stiftungsrat zu, dessen Vorsitzender er war. Nach Umbau und umfangreicher Restaurierung – Arbeiten, die zwei Jahre dauerten – konnte Hansjakob einen Mietvertrag mit dem Stiftungsrat abschließen. Am 6. Juni 1897, es war ein Pfingstsonntag, »bezog ich das erstemal das Priorat der Karthause St. Johannis Baptistenberg«. Hansjakob hatte die »drei fürstlichen Räume« mit tannenen Möbeln im Stil der »Tyroler Bauerngotik« ausstatten lassen; viele Bilder aus seiner Bildersammlung schmückten die Wände. Er nutzte die Räume bis er zu seiner endgültigen Niederlassung im Haslacher
»Freihof«, den er sich als Alterssitz hatte errichten lassen. Das geschah im Laufe des Winters 1913/14. Zum 1. Oktober 1913 war er pensioniert worden. Seine Erinnerungen an die Kartause finden sich in den Bänden »In der Karthause« und »Stille Stunden«.
Wer sich mit dem „Bundschuh" befasste, galt lange Zeit als gut beraten, sich den Arbeiten von
Albert Rosenkranz und Günther Franz anzuvertrauen.[1] Albert Rosenkranz hatte 1927 die vorhandenen Quellen zu den Bundschuh-Verschwörungen von 1493, 1502, 1513 sowie 1517
veröffentlicht und zugleich eine eingehende Schilderung jener vier „Erhebungen des südwestdeutschen Bauernstandes" gegeben. Sechs Jahre später ordnete Günther Franz den Bundschuh
- sich inhaltlich auf das „grundlegende" Werk von Rosenkranz stützend - in den Gang der
bäuerlichen Erhebungen vor dem Bauernkrieg von 1525 ein.
Die wissenschaftliche Tagung in Bruchsal 2002 (Anlass war die 500-jährige Wiederkehr des
Bundschuhs zu Untergrombach) machte erstmals Abstriche am gültigen Bild des Bundschuhs.
Rolf Köhn urteilte über die Arbeit von Rosenkranz: ,,Während seine Quellenausgabe bis heute
maßgeblich blieb, genügt seine Darstellung nicht mehr den Anforderungen der Geschichtswissenschaft."[2] Claudia Ulbrich leitete ihren Beitrag über den Untergrombacher Bundschuh sogar
mit dem Satz ein: "[ ... ] die Quellen lassen eine Rekonstruktion dessen, was sich 1502 in Untergrombach abgespielt hat, nicht zu."[3] Ich selbst habe eine Darstellung des Lehener Bundschuhs
von 1513 gegeben und dabei einige ältere Aussagen infrage gestellt.[4] Im Folgenden
greife ich die Ansätze von 2002 erneut auf und unterziehe den Lehener Bundschuh einer
nochmaligen kritischen Betrachtung. Ich glaube, dass ich die ältere Interpretation in zentralen
Punkten und mit größerer Bestimmtheit als 2002 revidieren kann.
2011 sind es genau 90 Jahre her, dass auf evangelischer Seite die Erforschung der badischen Kirchengeschichte durch regelmäßige Publikationen begann, nämlich mit Johannes Bauers Dokumentensammlung über die badische Union von 1821, publiziert zum Unions-Jubiläum 1921 in der nur kurzlebigen Reihe „Veröffentlichungen der evangelischen kirchenhistorischen Kommission in Baden“. Ab 1928 gab es dann mit den „Veröffentlichungen des Vereins für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden“ eine Reihe, die es bis zur Einstellung 2009 auf stattliche 64
Bände gebracht hat, die ein einmaliges und unerlässliches Fundament für die kirchenhistorische Erforschung der Badischen Landeskirche darstellen. Seit 2007 steht nun auch das „Jahrbuch für Badische Kirchen- und Religionsgeschichte“ der lokal- und regionalgeschichtlichen Aufarbeitung unserer Landeskirche zur Verfügung. Obwohl das Erzbistum Freiburg sogar ein paar Jahre jünger ist als die Badische Landeskirche – die Gründung der Erzdiözese aufgrund der Bulle „Provida solersque“
erfolgte zwar ebenfalls 1821, doch „funktionierte“ das Bistum erst mit der Einsetzung des Bischof 1827 – wurde bereits viel früher als auf evangelischer Seite, nämlich schon 1864 ein „Kirchengeschichtlicher Verein für das Erzbistum Freiburg“ gegründet, der seit 1865 das „Freiburger Diözesan-Archiv“ herausgibt, eine der ältesten kirchenhistorischen Zeitschriften Deutschlands.
Als 1946 die große Freiburger Fronleichnamsprozession erstmals Station an einem prächtigen Altar vor dem Haupteingang der Universität machen konnte und sich vor den Statuen von Homer und Aristoteles die Monstranz erhob, war das für Joseph Sauer Anlass, auf fünfzig Jahre Katholizismus und Universität zurückzublicken.
Der Wechsel der Konfession in der Frühen Neuzeit hat bislang vor allem im Phänomen der Fürstenkonversionen des 17. und 18. Jahrhunderts das Interesse der Forschung gefunden. Im Mittelpunkt des Interesses standen einerseits die Beweggründe
der Konvertiten, unterschieden nach religiösen oder politisch-dynastischen Motiven. Zum anderen fanden die Auswirkungen des Konfessionswechsels eines Landesherrn auf seine Untertanen Aufmerksamkeit. Seit dem Augsburger Religionsfrieden von
1555 galt das Prinzip, daß die Untertanen der Konfession des Landesherrn angehören sollten. Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts hatte die Fürstenkonversion somit zumeist den Religionswechsel der Einwohnerschaft eines ganzen Territoriums
zur Folge. Am Oberrhein bietet die Markgrafschaft Baden-Baden ein Paradebeispiel für die erzwungene Konversion der Untertanen nach dem Konfessionswechsel ihres Landesherrn bzw. dem Regierungsantritt eines neuen Landesherrn mit anderer Konfession als sein Vorgänger. Bis 1634 wechselte das Territorium - und damit stets die Mehrheit der Untertanen - sechsmal das Bekenntnis.
Es waren über 200 Gäste, die am 16. März
2004 der Einladung der „Badischen Heimat“
und des Staatsarchivs Freiburg ins Regierungspräsidium
Freiburg folgten – im Gedenken an
den vor 50 Jahren verstorbenen früheren
badischen Staatspräsidenten Leo Wohleb.
Der Hausherr, Regierungspräsident Dr. von
Ungern-Sternberg, begrüßte und sprach in
anerkennenden Worten über die politischen
Leistungen in den schwierigen Jahren nach
Kriegsende und speziell über die Lebensleistung
von Leo Wohleb.