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Eine der drängenden Fragen, mit denen sich Karl Siegfried Bader unmittelbar nach
Kriegsende auseinandersetzte, war die einer Nachbildung und Nacherziehung, ja
überhaupt einer Wiedererziehung der im nationalsozialistischen Ungeist herangebildeten Juristen. Wie konnte hier eine "Abkehr vom juristischen Banausentum ",
wie eine Wiedergewinnung rechtlichen Denkens gelingen? Den angehenden Richtern, Staat - und Rechtsanwälten müsse klar gemacht werden, so Baders Folgerung,
" dass mit der formalen Handhabung juristischer Technik, mit dem gedächtnismäßigen Einprägen von Rechtssätzen und mit einer gewissen Fertigkeit in der rechtlichen Subsumption nichts getan ist. ( ... ) Es handelt sich nicht darum, dass der Jungjurist neben seinen Gesetzeskenntnissen auch Daten aus der deutschen Geschichte
kennt und eine halbwegs brauchbare Vorstellung von den politischen Verhältnissen
hat. Entscheidend ist vielmehr, dass der junge Jurist durch die juristischen Denkformen hindurch möglichst rasch und möglichst tief zu den Grundwahrheiten der
Humanität, der Caritas und der inneren, nicht nur der formalen Legalität durchdringt." Der gute Jurist sei eben mehr als ein Jurist mit gutem Fachwissen und
gewissen Fertigkeiten.
Im Juni 1940 geht bei dem „Herrn Obmann der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Heidelberg“ das vom 11. Juni 1940 datierende Schreiben des Oberbürgermeisters Dr. Otto Gönnenwein in Schwenningen am Neckar ein, mit dem dieser um „Zulassung zur Habilitation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät“ nachsucht. Dem Gesuch sind beigefügt ein ausführlicher Lebenslauf, ein vorläufiges Zeugnis der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen über die Erlangung der juristischen Doktorwürde, der wissenschaftliche Aufsatz „Das Normenprüfungsrecht der Verwaltungsbeamten und die Grenzen der Gehorsamspflicht“ sowie als Habilitationsschrift das Buch „Das Stapel- und Niederlagsrecht“.
Bei den Großdeportationen der südwestdeutschen jüdischen Bevölkerung durch die NS-Gauleiter Adolf Wagner und Josef Bürckel vom 22. Oktober 1940 handelte es sich um terminlich koordinierte, aber separate Abschiebungs-Aktionen. Dies zeigt sich deutlich auch an der unterschiedlichen Durchführung der Transporte. Gemeinsam hatten sie das Ziel Südfrankreich, worüber in Mannheim sogar offiziell und schon am frühen Morgen durch den Gestapo-Chef informiert wurde. Auch der Gestapo-Referent „für Judensachen“ Philipp Haas gab in Karlsruhe diese Auskunft und fügte, vielleicht zur eigenen Beruhigung, hinzu, „die Fahrt gehe nach dem Süden, in ein warmes Land“. Dass die Massenvertreibung rücksichtslos und zynisch auf das jüdische Fest „Sukkot“ gelegt wurde, könnte Anlass geben, dahinter eine besonders bösartige Schikane des Antisemitismus
zu vermuten. Als Erklärung bietet sich aber auch der Umstand an, dass die Kinder schulfrei hatten und nicht aufsehenerregend aus den Schulen abgeholt zu werden brauchten.