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Die industrielle Fertigung begann in Schwenningen im Jahre 1855 mit einer Kontrolluhr, der
Nachtwächterkontrolluhr, die Johannes Bürk erfand und wofür er die erste Fabrik errichtete. In
einem Teil dieser Fabrik ist heute das 1994 eröffnete Uhrenindustriemuseum untergebracht. Hier
wird die Geschichte der Uhrenindustrie in der Region mit allen produktiven und sozialen Facetten
dokumentiert und lebendig gemacht, denn alle
Maschinen sind funktionstüchtig und werden von
Museumsbediensteten vorgeführt und von ehrenamtlichen Mitarbeitern restauriert und gewartet.
Sie fertigen auch einen Museumswecker, der käuflich erworben werden kann.
Klösterliches Leben in Baden-Württemberg von 1803-2003 und dessen Positionierung in die Zukunft
(2003)
Das Ende der Reichskirche im Verlauf der napoleonischen Länderneuordnung vor 200 Jahren wurde für die Katholische Kirche zu einer tiefen Zäsur, aber auch zu einem Neuanfang mit zunächst noch nicht vorstellbaren Ergebnissen, die allerdings erst im harten Ringen zwischen Staat und Kirche zustande kamen. Die Auseinandersetzungen in Baden und Württemberg standen sich dabei an Schärfe und Unterstellungen nicht nach, wobei alle antirömischen Affekte herhalten mussten und die Angst geschürt wurde, die deutsche Kirche würde durch Rom der Freiheit beraubt. In kirchlichen Kreisen jedoch wurde genau das Gegenteil behauptet, die totale Abhängigkeit der Kirche vom Staat sei das Ziel der weltlichen Macht. Das institutionelle Ergebnis dieses Ringens zeigte sich in der Errichtung der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg durch die Bulle Provida sollersque vom 16. August 1821 von Papst Pius VII. (1800-1823). Gemäß den Vereinbarungen mit dem Großherzogtum Baden und dem Königreich Württemberg mussten die neu errichteten Diözesen durch den Staat fundiert werden. Den Abschluss bildete für die Erzdiözese Freiburg die Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll am 21. Oktober 1827, für die Diözese Rottenburg die Inthronisation von Bischof Johann Baptist Keller am 20. Mai 1828.
Am 9. Juli 2003 hat der designierte Erzbischof von Freiburg, Dr. Robert Zolltisch in der Villa Reitzenstein, dem Sitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg in Stuttgart den in den Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche festgelegten Eid abgelegt. Die Voraussetzungen dazu sind im Reichskonkordat vom 20. Juli 1933, Artikel 16 gegeben, und lauten: „Bevor die Bischöfe von ihrer Diözese Besitz ergreifen, leisten sie in die Hand des Reichsstatthalters in dem zuständigen Lande bzw. des Reichspräsidenten einen Treueeid“. Die Bischofswahl für die Erzdiözese Freiburg selber ist im Badischen Konkordat vom 12. Oktober 1932 damals mit knappster Mehrheit vom Badischen Landtag verabschiedet geregelt, und wurde am 10. März 1933, wenige Stunden vor der Absetzung der Badischen Staatsregierung durch die Nationalsozialisten nach jahrelangen Verhandlungen und gleichzeitig mit dem Vertrag mit der evangelisch/protestantischen Landeskirche Badens, ratifiziert. Das Ereignis fand wenige Tage nach dem „großen“ Sieg der Nationalsozialisten in der Reichstagswahl vom 5. März 1933 statt, war die letzte Amtshandlung der legalen Badischen Staatsregierung.
Durch die Umtriebe des Fürstlich Fürstenbergischen Hauses im Jahre 2002, eine Sammlung an spätgotischen Gemälden und solchen des 16. Jahrhunderts zu veräußern, ist eben diese weit überregional ins Licht der Öffentlichkeit und stärker als bei ähnlichen Vorgängen in der jüngeren Vergangenheit in das Bewusstsein der Freunde und Fachleute dieser Kunst geraten.
Durch die detektivische Arbeit der Historiker, Archäologen und Heimatforscher nimmt die Zahl unserer nachgewiesenen Burgen stetig zu. Immer wieder zeigt sich, dass noch lange nicht alle einst existenten Anlagen zu Tage getreten sind. Jedoch ist manchmal auch das Umgekehrte der Fall. Eine irgendwann vorsichtig geäußerte Vermutung über eine bislang unbekannte Burg setzte sich in der Literatur fest, wurde wieder und wieder abgeschrieben, ausgeschmückt und schließlich etabliert. Erst die akribische Studie der Fakten und eine Rückverfolgung der Entstehung bringt den Irrläufer dann ans Licht. Um einen solchen handelt es sich offensichtlich bei der Burg Hohinrot in Obrigheim.
Die autonome Bürgergemeinde mit ihrem spezifischen Stadtrecht machte zusammen mit der Konzentration von Handel und Gewerbe die mittelalterliche Stadt aus. Jede Stadt hatte ihre eigene Form der Selbstverwaltung mit eigenen Privilegien. Die Entstehung der Kommune, der Stadtgemeinde, unterschied sich durch Rechtsqualität und Topographie deutlich vom Umland. Die Konzentration von Handel und Gewerbe, das Marktrecht, die Verdichtung von Wohn- und Gewerbebau auf
relativ kleinem Raum gegenüber dem weiträumigen Dorf, die Stadtmauer als Schutzinstrument, die besondere Rechtsstellung der Bürger in einem besonderen Status und die städtische Verfassung waren weitere Merkmale der Stadt.
Am 3. Oktober 1805 treffen Napoleon, der Kaiser der Franzosen, und Kurfürst
Friedrich von Württemberg in der Nähe des Ludwigsburger Schlosses zusammen.
Es ist keine freundschaftliche Begegnung. Stadlinger beschreibt in seiner »Geschichte
des württembergischen Kriegswesens« die politische Situation: »Die französischen
Heerscharen, ihren damaligen Kaiser als obersten Feldherrn an der Spitze, zogen
nämlich Ende September d. J. mit Blitzesschnelle über den Rhein nach Schwaben
gegen die schon in Bayern stehende kaiserlich österreichische Heeresmacht.
Napoleon, seine Garden voraus, kam den 3. Oct. am späten Abend in Ludwigsburg
an. Der Kurfürst von Württemberg empfing diesen unerwarteten Gast in dem
Residenzschlosse zu Ludwigsburg. Die erbetene Neutralität ward nicht gestattet.
Unter diesem Drang der Umstände konnte auch der Entschluss des Kurfürsten nicht
zweifelhaft sein, an welchen Heerestheil er seine Truppen anschließen lassen werde.
Ein Vertrag mit dem Kaiser von Frankreich hatte die Folge, dass Württemberg zu der
französischen Armee ein Contingent von 6300 Mann mit 800 Pferden und
16 Geschützen zu stellen hatte. Theils zur Ergänzung der schon bestehenden
Abtheilungen auf den Kriegsstand, hauptsächlich aber zu Formation neuer
Regimenter und Bataillone wurden Auswahlen zu Stellung von 3500 Recruten
ausgeschrieben.« Und weiter: »Zum Ausmarsche ins Feld wurden bestimmt: das
Chevaulegers-Regiment, eine Batterie reitende und eine Batterie Fußartillerie mit
16 Geschützen, und außer dem Leibgrenadier-, dem Garnisons-Bataillon und dem
Bataillon v. Romig alle übrigen 9 Infanterie-Bataillone. Am 6. und 22. Oct. und am
18. Nov. marschierten diese Abtheilungen aus dem Vaterlande ab nach Bayern,
schlossen sich an das französische Heer an und zogen mit diesem nach Österreich.«
Zu meinen frühesten Kindheitserinnerungen in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg in Karlsruhe gehören drei Bilder an der Wand: Ein großes fast düsteres Ölbild in opulentem Goldrahmen: An einem einfachen Holztisch in einer Bauernstube sitzt ein ernster, dunkelhaariger Mann. In seiner rechten Hand hält er die Hand eines Mädchens, das mit scheu gesenktem Blick und verlegen mit der linken Hand nach der Schürze greifend, vor ihm steht. Die beiden anderen Ölgemälde sind etwas kleiner. Das eine zeigt einen ernsten, braunhaarigen Mann mit Bart und klaren grauen Augen in dunklem Anzug, das andere eine freundlich lächelnde Frau in einem schlichten trachtenähnlichen Kleid. Sie sitzt an einem Tisch und hält in der linken Hand eine Tasse, in der sie mit einem Löffel in der rechten Hand rührt.
Das Heiligenzeller Schloss ist überhaupt keines, es handelt sich vielmehr um eine Propstei, einen Sprengel des ehemaligen Klosters Schuttern, das von der Heiligenzeller Bevölkerung liebevoll als „Schlössle" bezeichnet wird. Das Gebäude wurde im Jahre 1984 von der Gemeinde Friesenheim restauriert und dient heute mit der St. Georgskapelle der Gemeinde als
Kulturzentrum.
Man kennt sich nicht mehr aus in unserm Vaterland". Mit diesen Worten resümierte bei der Übernahme des fürstbischöflichen Meersburg in das markgräfliche Baden ein badischer Kommissar die umwälzenden Veränderungen durch die immensen Gebietszugewinne, die seit 1802 in die Tat umgesetzt wurden. Aufklärerische Utopien und territoriale Verluste an Frankreich waren der Auslöser für die staatliche Umstrukturierung des deutschen Südwestens. Herrschaftliche Wechsel ereigneten sich in kurzen Zeitabständen. Im Breisgau regierte von 1801 an sogar der oberitalienische Herzog von
Modena, der für seine verlorengegangenen Besitzungen entschädigt worden war. Was durch die Einführung der Reformation 1534/35 im württembergischen und badischen Territorium und in der Kurpfalz gelang - die Auflösung und Eingliederung zahlreicher Klosteranlagen - fand am Anfang des 19. Jahrhunderts in weit umfangreicherem Maße statt. Mächtige und reiche Klöster mussten schließen, ihr Vermögen wurde eingezogen und neue Nutzer zogen in die nach dem Auszug der ehemaligen Bewohner leerstehenden Gebäude ein. Kirchengut wurde vereinnahmt, sortiert und verteilt oder zu purem Geldwert „versilbert". Der Aufbruch in eine neue Ordnung zog sich über mehrere Jahrzehnte hinweg.
Ja lernen Sie den auf der Universität keine badische Geschichte mehr?" Das war die erstaunte Frage eines Mannheimer Notars, der zu versuchen hatte drei frischgebackene Gerichtsreferendare in das System des badischen Notariats einzuführen. Meine Antwort zeugte von wenig Respekt: „Sollten wir uns nicht auch einmal mit der Geschichte des Fürstentums Liechtenstein befassen? Die wäre vielleicht auch nicht ganz uninteressant." Inzwischen habe ich dem alten Justizrat im Stillen Abbitte getan und mich mit badischer Geschichte im Allgemeinen und der seines Notariats im Besonderen mehr beschäftigt, als ich damals vor den mehr als vierzig Jahren geglaubt hätte. Den Anstoß dazu gab neben eigener, fast ein Menschenalter währender Berufstätigkeit das Heft 3/1981 der Badischen Heimat, gewidmet dem 175. Jubiläum des badischen Notarstandes.
Die Adresse ist im heutigen Mannheim nicht zu finden. Die Menschen, das Haus, sogar die Straße sind verschwunden. Die Hausbewohner fehlen im Adressbuch der Stadt seit 1940. In Archiven dagegen geben schriftliche Dokumente Auskunft. Auch in den Erinnerungen ehemaliger Mannheimer in den USA und in Israel leben das Mietshaus und seine Bewohner in schmerzlicher Erinnerung fort. Einige wenige der früheren Bewohner oder Besucher haben überlebt. Sie, die hier als Kinder oder junge Menschen ein und aus gingen, erinnern sich durchaus. Juden lebten hier bis zum 22. Oktober 1940, dem Tag, an
dem die Reise in die Todeslager begann. Wie konnten über 2000 unschuldige Menschen einer Stadt mit Wissen der
Bevölkerung aus ihren Wohnungen abgeführt, deportiert und später getötet werden? Was war da vorausgegangen, wie sah die psychologische und technische Vorbereitung aus, wie konnte alles mit Wissen, vielleicht sogar mit Billigung der Nachbarn geschehen? Eine gültige Antwort wird es wohl nie geben. Dieser Beitrag ist der Versuch einer Rekonstruktion der Ereignisse in einem Wohnhaus.
Die Lanz-Kapelle und das alte Heinrich-Lanz-Krankenhaus im Stadtteil Lindenhof lagen ursprünglich an der Ecke Meerfeldstraße/Landteilstraße und wurden 1906/07 in historisierendem Stil nach den Plänen des Architekten August Ludwig erbaut. In der nördlichen Hälfte des großen Lanz-Parks wurde am 1. Februar 1906 der Grundstein für das Krankenhaus und die Kapelle gelegt, die feierliche Einweihung unter dem Protektorat der Großherzogin Luise von Baden erfolgte bereits am 17. November 1907.
Vor 200 Jahren stimmte der Deutsche Reichstag dem sog. Reichsdeputationshauptschluss zu, der am 25. Februar 1803 in Regensburg beschlossen und veröffentlicht wurde. Dieser Reichsdeputationshauptschluss bedeutet in der deutschen Politik das Ende der Kleinstaaterei und das Entstehen von Mittelstaaten wie etwa von Baden und Württemberg. Er bedeutet aber auch kleinräumig - für die Ortenau etwa - das Ende der landesherrlichen Flickenteppich-Struktur vieler kleiner Landesherrschaften, wie etwa des Hanauerlands, der Reichslandvogtei, der Grafschaft Gengenbach, der Fürstenberger und des Fürstbischofs in Straßburg. Der Reichsdeputationshauptschluss an sich war ein erstes und nur ein vorläufiges Ende von vielen Kriegen seit 1792, die in der Französischen Revolution von 1789 begründet waren. Die Nachbarn Frankreichs sahen die Revolution und Napoleon als Umsturz des bestehenden Herrschaftssystems und schlossen sich in Koalitionen gegen Frankreich zusammen, um diese Gefahr abzuwehren.
„Das in staufischer Zeit gegründete und mit der Pfälzer Reformation aufgelöste Kloster Lobenfeld ist erst in den letzten Jahren wieder mehr in das Bewußtsein der Region getreten." Ähnlich erging es dem aus Lobenfeld stammenden Schaffnersahn
und Beuroner Benediktinerpater Prof. P. Dr. Daniel Feuling OSB (1882-1947). Bei den Vorbereitungen zu einem Jubiläum des Klosters im Jahr 2002 konnte Doris Ebert zwei der drei Hauptwerke des ins Vergessen geratenen, bedeutenden
Sohnes der Gemeinde Lobenfeld erwerben. Sie begeisterte den Lobenfelder Pfarrer Josef Kast, der schon nach kurzer Zeit Kontakt zu Angehörigen von P. Daniel Feuling OSB fand und P. Johannes Schaber OSB, den Ottobeurer Dekan, ausfindig
machte, der 1998 ein erstes Lebensbild von P. Daniel veröffentlicht hatte. Gemeinsam wurde das nun folgende Lebensbild gezeichnet.
Veränderungen in der Oenothera-Flora im Oberrheingebiet seit den Jahren 1951/56 werden dargestellt. Vorkommen einiger damals beobachteter Arten sind erloschen; andere Arten sind selten geworden. Oe. ersteinensis hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Am Rheindamm bei Altenheim wurden auf einer Länge von ca. 6 km die Bestände der einzelnen Oenothera-Arten in den Jahren 1975-95 genau erfasst.
Die vor 150 Jahren entstandene große Ansicht der Stadt Freiburg von Osten, die nach ihrem Schöpfer Joseph Wilhelm Lerch als "Lerchplan" bezeichnet wird, steht in der Tradition der für Stadtdarstellungen seit der frühen Neuzeit beliebten Vogelschauansichten. Das 1,46 Meter hohe und 2,06 Meter breite Wasserfarbengemälde hing über lange Jahre im Lesesaal des Freiburger Stadtarchivs und befindet sich heute wieder im Depot des Augustinermuseums. Es war im Frühjahr 2002 Mittelpunkt der Ausstellung „Freiburg aus der Vogelschau", die vom Museum für Stadtgeschichte erarbeitet und im Augustinermuseum gezeigt wurde.
Am 6. November 1900 trat im Kornhaus der Stadt Freiburg ein neu gebildetes, heute noch bestehendes Organ der Erzdiözese Freiburg, die Katholische Kirchensteuervertretung, zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Die Bildung einer solchen „Vertretung der Kirchengenossen“ war durch das „Gesetz, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend“ vom 18. Juni 1892 , das durch Landesherrliche Verordnung vom 11. Dezember 1899 für die katholische Kirche im Großherzogtum Baden in Vollzug gesetzt worden war, vorgeschrieben worden. Aufgabe, Tagungsort und Zusammensetzung dieser „steuerbewilligenden Versammlung“ für die Erzdiözese Freiburg wurden durch Erzbischöfliche Verordnung vom 27. Dezember 1899 geregelt. Die Einberufung geschah gemäß § 31 der Erzbischöflichen Verordnung von 1899 durch Erzbischof Thomas Nörber, der hierzu des Einverständnisses der Großherzoglichen Regierung bedurfte. Die Eröffnung der Tagung, der ein Gottesdienst im Freiburger Münster voranging, erfolgte gem.§ 33 Abs. 2 der Verordnung durch Weihbischof Friedrich Justus Knecht als Erzbischöflichem Beauftragten.
Das im Norden der Oberrheinebene gelegene Neckarau - seit der Eingemeindung 1899 zu Mannheim gehörend - besteht als Gemarkung Neckarau aus den beiden Teilen Neckarau und Hermsheim. Von beiden besitzt Neckarau die ältesten Wurzeln, reichen diese doch bis in die Spätantike zurück, wo etwa zwischen 364 und 375 ein römisches Kastell (der Neckarauer Burgus) als strategische Festungsanlage am Rheinufer entstand. Die römischen Anlagen wurden zwischen 1926 und 1936 wiederentdeckt, wissenschaftlich ausgewertet und in Teilen in Museen verbracht, vor allem in das Mannheimer Reiß-Museum.
Am natürlichen Standort haben sich diese Zeugen spätantiken Wirkens in der Kurpfalz nicht erhalten, sie sind dem Siedlungsausbau der 50er und 60er Jahre des 20. Jahrhunderts zum Opfer gefallen.
Mauern sind Felsen aus Menschenhand. Als häufige und charakteristische Strukturelemente des Siedlungsbereiches kommt ihnen aus der Sicht des Naturschutzes eine besondere Bedeutung zu, da sie neben ihrer primären Funktion als Häuserwände, Gebäudeteile, Grundstücks- und Friedhofsmauern, Teile von Brücken, Bahn- und Hafenanlagen etc. auch einer Vielzahl von Tieren und Pflanzen als Ersatzlebensräume dienen können. Vor dem Hintergrund eines rasant fortschreitenden Artensterbens rücken derartige siedlungstypische Kleinstrukturen zunehmend in den Blickpunkt städtischer oder kommunaler Natur- und Biotopschutzmaßnahmen, die damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Biologischen Vielfalt „vor der eigenen Haustür" leisten können.