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Die Ortenau
(1988)
Die geographische, kulturelle und geschichtliche Verbundenheit des Elsaß mit
Baden manifestiert sich in der Gleichartigkeit der Mundarten rechts und links
des Rheins. Wenn Theodor Frings von der Korrespondenz der Dialektlandschaften
rechts und links des Rheins spricht (1926, S. 184 ), dann trifft dies
nicht nur auf den Nieder- und Mittelrhein, sondern auch auf den mittelbadischen
Oberrhein zu.
Wolfacher Fasnetlieder
(2003)
Was wäre die Wolfacher Fasnet ohne Musik? Sei es bei den Umzügen, Fasnetspielen oder Bällen, beim Schnurren oder Narrentreiben - immer spielt die Musik eine gewichtige Rolle und erfüllt dabei die unterschiedlichsten Funktionen. Manche Fasnetlieder sind uralt, neue entstehen, verdrängen andere, werden wieder vergessen oder sind Ausgangspunkt neuer Bräuche.
Heidelberg und Jesuiten? Jesuiten in Heidelberg? Wie man es auch dreht und wendet, daraus wird nichts mehr. Die beiden werden niemals Freunde sein. Gründe dafür gäbe es mehr als genug. Da ist zunächst das ganz und gar Offensichtliche. Das reformierte Heidelberg, stolzes „drittes Genf“, nach Leyden Heimat des weltweit anerkannten und gefeierten Katechismus, hat es nie verwinden können, dass ausgerechnet hier sich ein Orden etablieren durfte, der mehr als alle anderen reformatorischem Denken die Stirn bot.
Heute scheint diese Freude vergangen zu sein, denn Bismarck steht im wahrsten Sinne des Wortes abseits der Aufmerksamkeit der Touristen und auch der Heidelberger selbst: Die Büste befindet sich zwar weiterhin an ihrem ursprünglichen Platz, aber nunmehr am Rande des Knotenpunktes Bismarckplatz. Die Bismarcksäule ist selbst im Winter nur noch von wenigen Stellen der Stadt aus zu erahnen, früher war sie von weitem sichtbar. Dass Bismarck Ehrenbürger Heidelbergs war, dürfte den Wenigsten bekannt sein, ebenso wie die Gründe für die Benennung des Bismarckplatzes. Dies soll die vorliegende Arbeit ändern und einen Überblick bieten über die verschiedenen Ehrungen, die Bismarck aus Heidelberg zuteil wurden. Freilich war die Bismarckverehrung keine Heidelberger Besonderheit, sondern ein Massenphänomen. So wurde Bismarck allein an seinem 80. Geburtstag 1895 von hunderten deutschen Städten zum Ehrenbürger ernannt, auch befanden sich überall im Deutschen Reich Bismarckplätze und -straßen, -denkmäler sowie -säulen und -türme.
Das belehrende und unterhaltende Anliegen spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher
Werke der Literatur bedingte deren Anlage auf Stoffülle, die bis zum
enzyklopädischen Anspruch gehen konnte. So ist etwa Heinrich Wittenwilers
„Ring", dessen Verständnis uns Bruno Boesch wieder erschlossen hat, schon von
seinem Titel her dahin bestimmt, daß das Werk „ze ring umb uns beschait der
welte lauf und lert auch wol was man tuon und lassen schol". Ganz ähnlich
versteht Johannes Pauli sein um mehr als ein Jahrhundert später verfaßtes
Schwankbuch „Schimpf und Ernst", indem er ebenfalls im Titel anzeigt: ,,durchlauft
es der welt handlung mit ernstlichen und kurzweiligen exempeln, parabeln
und historien nützlich und gut zur besserung der menschen". Dieses Programm
einer Erfassung und Beeinflussung menschlichen Lebens umfaßt auch jene Bereiche,
die durch die verbindliche Normativität des Rechts geordnet sind. Gerade
Konfliktsituationen, wie sie das Recht zu lösen hat, erweisen sich immer wieder als geeignetes Material für eine literarische Bearbeitung. Diese Erkenntnis hat die
rechtshistorische Forschung schon seit geraumer Zeit bewogen, auch das nicht spezifisch
rechtlich ausgerichtete Schrifttum auf seine Ergiebigkeit für die rechtsgeschichtliche
Kenntnisgewinnung hin zu prüfen.
Das ältere deutsche Rechtsdenken begreift sich als vollkommene und unabänderliche
Ordnung. Geschriebene Gesetze wie die Spiegel des Mittelalters
sind keine Rechtsschöpfungen, sondern Rechtsdarstellungen. Gleichgültig ist
daher auch die Urheberschaft, allein entscheidend sind Rechtskunde und
Autorität. Das Recht gründet in einer einheitlichen und überkommenen Überzeugung
der Gemeinschaft, vor allem ihrer Vertreter, der Schöffen und Urteiler.
Rechtsprechung war daher lediglich Rechtsfindung im Wortsinne.
Der Stern des Ulrich Zasius verbreitet am deutschen Juristenhimmel des
16. Jahrhunderts einen solchen Glanz, daß sich das Auge des rechtsgeschichtlichen
Betrachters immer und nur immer wieder auf ihn richtete, während
anderen das Urteil der Zweitrangigkeit gesprochen wurde. Einer dieser Gelehrten,
deren Licht im unmittelbaren Umkreis des Meisters verblaßte, ist
dessen Schüler und späterer Kollege
Theobald Bapst. Doch gerade seine
Persönlichkeit, deren symphatische äußere
Züge uns aus einem zeitgenössischen
Porträt bekannt sind, gestattet,
mit dem charaktervollen Typ des
oberrheinischen Rechtsgelehrten bekannt
zu werden, ohne die Überzeichnung
eines Genies hinnehmen zu müssen.
Bapsts Leben und Wirken fällt in
eine Zeit, die am Vordringen des gelehrten
Rechts und an der Entstehung
des Juristenstandes in Deutschland
entscheidend Anteil hat, und in seiner
Generation zeigen sich die Früchte der
humanistischen Reformjuristen, aber
auch die Resignation der Praxis und
das Zugeständnis an den Rechtsalltag.
Die Strafpraxis spiegelt das Selbstverständnis einer Gesellschaft und ihrer
Organe. Der Wissenschaft ist dabei die Rolle zugeteilt, an die staatliche
Reaktion zeitentsprechende rationale Maßstäbe anzulegen. Je mehr die Vernunft
als Schrittmacher der Geschichte angesehen wird, desto größer ist das
Bedürfnis nach gelehrter Auskunft. Ein weites Feld wissenschaftlicher Einflußnahme
hat sich dem Juristen eröffnet, seitdem die Constitutio Criminalis
Carolina von 1532 den „Rat der Rechtsverständigen" institutionalisierte und
so eine Wissenslücke zwischen Laienrichter und Gelehrtenrecht zu schließen
versuchte.
Es fügt sich ins Gesellschaftsbild des Spätmittelalters und der Frühneuzeit, dass Feiern und
Festlichkeiten häufig in Tumulten und Tätlichkeiten und diese nicht selten mit Todesfolgen ausarteten. Meist war das jeweilige Ereignis aber bald wieder vergessen und selbst dort, wo man
wie bei Totschlägen Mahnmale in Form von Sühnekreuzen errichtete, verblasste die Erinnerung
nach geraumer Zeit. Gelegentlich haben solche Vorkommnisse jedoch wenigstens archivalische
Spuren hinterlassen, sodass das „Sittenbild", wie man sich in der älteren Literatur ausdrückte,
auch für die Nachwelt Anschaulichkeit behielt. Um einen solchen Fall handelt es sich bei den
misslichen Vorgängen anlässlich der Ebringer Kirchweih von 1495, wo nahezu der gesamte
Konfliktverlauf dokumentarisch überliefert ist.
Den Namen Fritz Theilmann hörte ich erstmals 1957. Er hatte den Hahn für die Pforzheimer Matthäuskirche entworfen, in die ich sonntags zum Gottesdienst ging. Das war kein gewöhnlicher Kirchturmhahn, wie ja auch die international berühmte Kirche des Architekten Egon Eiermann ein ungewöhnliches Gebäude darstellte. Er war nicht umrisshaft flächig aus dem Blech geschnitten, sondern eine voluminöse Treibarbeit aus Kupfer, die den Bildhauer verriet.