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Die Kunst zu lehren ist eine große und schwere Kunst. Sie ist nicht das Werk der bloßen Natur oder des Zufalls, sie ist das Resultat mehrjähriger Übung und Erfahrung, die jedoch immer besondere natürliche Anlagen voraussetzt. Friedrich Gedike, der diese Sätze 1790 schrieb, wusste, wovon er sprach: Als Direktor des Friedrichswerderschen Gymnasiums zu Berlin hatte
er 1787 auf Geheiß des Preußischen Unterrichtsministeriums mit dem Aufbau eines Seminariums begonnen, das in einem vierjährigen Kursus Universitätsabsolventen zu Lehrern ausbilden sollte. Gedikes Schöpfung wurde zum Urbild der heutigen Seminare für die Kandidaten des höheren Lehramtes. Sie gehört zu jenen Reformen vor der Reform, mit denen Preußen
sein Bildungswesen seit dem Ende des 18. Jahrhunderts schrittweise und aus dem Geist der Aufklärung heraus erneuert hat.
Als Klara, Pfalzgräfin von Tübingen, geborene Gräfin von Freiburg, am 9. Juni 1358 die Herrschaft Freiburg an ihren Stiefonkel Egen II. von Freiburg verkaufte, fand nach nur 18 Monaten die erste und einzige weibliche Regentschaft über Freiburg ihr Ende. Dem Verkauf gingen eineinhalb Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen über den Rechtsanspruch der beiden Parteien auf die Adelsherrschaft voraus, deren Druck Klara letztendlich weichen musste. Es stellt sich die Frage, worauf Klara und Egen ihre jeweiligen Ansprüche gründeten, doch darüber hinaus gilt es zu bewerten, ob die Position Klaras als Stadtherrin vor dem Hintergrund der Chancen von Frauen auf Partizipation an Herrschaft allgemein eine außergewöhnliche Ausnahme darstellt.
In der Stadt Freiburg existierten bis zur Wende des 19. zum 20. Jahrhundert die zwei Freimaurerlogen „Freunde der edlen Aussicht" als Tochter der sogenannten humanitären Großloge ,,Zur Sonne" mit Sitz in Bayreuth sowie „Friedrich zur Treue" als Tochter der sogenannten altpreußischen Großen National-Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln" mit Sitz in Berlin. Unter
der Großen Landesloge von Österreich hatte sich die Erstgenannte im April/Juni 1784 zunächst mit dem Namen „Zur edlen Aussicht" konstituiert, war im Jahre darauf der (englischen) Provinzialloge zu Frankfurt a. M. beigetreten und wirkte zwischen 1808 und 1813 im neuen Großorient des Großherzogtums Baden. Von 1793/94 bis 1808, von 1813 bis 1847/48 und von
1852 bis 1857 musste sie ihre Tätigkeit unter den jeweils herrschenden landespolitischen Vorgaben oder lokal bedingten Umständen einstellen. In der zweiten Schließungsphase (bis zur Bayreuther Eingliederung 1848, als sie die Bezeichnung „Freunde der edlen Aussicht" erhielt) konnten die Mitglieder im elsässischen Exil in Mülhausen arbeiten. Die Gründung der Zweitgenannten als zunächst freimaurerische Vereinigung erfolgte dagegen erst 1894. Der Berliner Obedienz (Großlogenkörperschaft) schloss sie sich erst 1897 an, bei endgültiger Aufnahme ihrer Arbeiten im Jahre 1898. Beide Bauhütten waren sogenannte reguläre, d. h. unter einer freimaurerisch regulären Patenschaft eingesetzte Logen; die eine ,humanitärer' Provenienz, in der die Aufnahme auch von Juden möglich war, die andere ,altpreußischer' Provenienz, in
welcher nur Christen auf genommen werden konnten.
,,Nie wird des Erasmus' Name in Vergessenheit geraten." Diese Prophezeiung konnte man kaum ernst nehmen, als sie 1499 kein Geringerer als ein Professor der ehrwürdigen Universität Oxford, John Colet, aussprach. Damals war Erasmus nur ein Regularkanoniker, also ein Mönch, wenn auch der besonderen Art, der nicht aus seinem in Holland gelegenen Kloster entsprungen war, aber nur noch sehr lose Beziehungen nach dorthin unterhielt. Tatsächlich sollte Colet Recht behalten. Schon zu seinen Lebzeiten wurde Erasmus berühmt und galt weit und breit als einer der gescheitesten Menschen Europas. Bis heute versuchen weiterhin zahlreiche Forscher, seine Persönlichkeit, seine Gedankenwelt und seine Werke zu ergründen. Wollte man alle wissenschaftlichen Arbeiten lesen, die über ihn geschrieben worden sind, müsste man ein riesiges Feld beackern, umfasst doch die Bibliographie mehr als 20.000 Bücher und Artikel.
In seiner Thronrede - immerhin - von 1883 kündigte der badische Großherzog Friedrich ein Gesetz an, das demnächst erlassen werden sollte. Wir würden es heute als Denkmalschutzgesetz bezeichnen, aber damals trug es einen ganz anderen, viel schöneren Titel. Es hieß „Gesetz, die Fürsorge für die Denkmäler der Kunst und des Altertums betreffend", und mit Ausnahme der in Staatsbesitz befindlichen Bauten war der Inhalt des Gesetzes tatsächlich nur die Fürsorge und die zwanglose Förderung des Schutzes und der Erhaltung der Denkmäler im Lande, ganz gleich, wem sie gehörten. Förderung und Fürsorge für Denkmäler war etwas, von dem man damals glaubte, daß ein allgemeiner Konsens aller Gutwilligen über eine solche Notwendigkeit bestünde.
Die vor 150 Jahren entstandene große Ansicht der Stadt Freiburg von Osten, die nach ihrem Schöpfer Joseph Wilhelm Lerch als "Lerchplan" bezeichnet wird, steht in der Tradition der für Stadtdarstellungen seit der frühen Neuzeit beliebten Vogelschauansichten. Das 1,46 Meter hohe und 2,06 Meter breite Wasserfarbengemälde hing über lange Jahre im Lesesaal des Freiburger Stadtarchivs und befindet sich heute wieder im Depot des Augustinermuseums. Es war im Frühjahr 2002 Mittelpunkt der Ausstellung „Freiburg aus der Vogelschau", die vom Museum für Stadtgeschichte erarbeitet und im Augustinermuseum gezeigt wurde.
Die Entstehung der vorliegenden Darstellung freimaurerischer Friedensarbeit in Freiburg und ihrer Einordnung in das kulturpolitische Stadtleben der Zwischenkriegszeit trifft zeitlich zusammen mit dem Gedenken an den Religionsphilosophen
Karl Christian Friedrich Krause ( 1781-1832) anlässlich seines 170. Todestages bei der Wieder-Einweihung eines gründlich restaurierten, 1881 von Dresdner Logenbrüdern gestifteten Denkmals durch Amtspersonen seines Geburtsortes Eisenberg/Thüringen in Anwesenheit zahlreicher hochrangiger in- und ausländischer Gäste. Immerhin hatten Krauses Erkenntnisoptimismus sowie sein fester Glaube an die sittliche Höherentwicklung des Menschen und der Gesellschaft - im spanischen Geistesleben als „Krausismo" bekannt - ihn als ersten „panentheistisch" überzeugten Freimaurer veranlasst, 1814 den Entwurf eines europäischen Staatenbundes als Basis des allgemeinen Friedens vorzustellen. Entsprechend wird Krause heute mit seinem in weiteren Veröffentlichungen „vorgeahnten Menschheitsbund" neben Lessing nicht nur als Schöpfer der humanistisch geprägten Freimaurerei in Deutschland angesehen, sondern auch als geistiger Vater übernationaler freimaurerisch-friedensstiftender Ideen. Und dies, obwohl sie nach dem Ende der Befreiungskriege gegen das napoleonische Frankreich als Rufe eines Einzelnen in der Bruderschaft ohne weiterreichende Wirkung verhallten.
Alemannische Heimat
(2002)
Gleich zu Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland begannen die neuen Machthaber die Presse, also auch die wissenschaftlichen Zeitschriften, gleichzuschalten, wodurch es für regimekritische Wissenschaftler zunehmend
schwieriger wurde, sich ungezwungen zu äußern. Eine Möglichkeit, dieser Einschränkung bedingt entgegenzuwirken, war die Veröffentlichung von Beiträgen in regimedistanzierten Tageszeitungen. Ein solches Beispiel stellte im südbadischen Raum die Freiburger Tagespost dar. Diese Zeitung erschien erstmals 1907 und stand der katholischen Kirche nahe, weswegen sie die Unterstützung des damaligen Freiburger Erzbischofs Konrad Gröber genoss. Im Januar 1934 begann die Tagespost, alle zwei Wochen ihrer Wochenendausgabe eine Beilage unter dem Titel Alemannische Heimat beizulegen. Ende Februar 1940 musste die Tagespost allerdings ihr Erscheinen einstellen.
Im Jahre 1683 wurde der Freiburger Stadtregierung ein Fall von Inzest in Zarten bekannt: Der Witwer Barthel Kühnlin sollte mit seiner unmündigen, 12 Jahre alten Tochter Maria Unzucht getrieben haben. Der Fall kam vor den Rat der Stadt Freiburg; der begann, von Amts wegen (ex officio) in dieser Sache eine Untersuchung durchzuführen. Der in Freiburg ansässige Bürger unterstand, wenn er nicht Geistlicher oder Student war, allein der Freiburger Gerichtsbarkeit, da die Stadt vom Landgericht eximiert war und mit ihrer nächsten Umgebung seit ihrer Gründung einen eigenen Gerichtsbezirk bildete. Es gab zwei Gerichte in Freiburg, das Gericht von Bürgermeister und Rat, und das Stadtgericht. Letzteres war, wie es im neuen Stadtrecht von 1520 festgehalten wurde, für alle Zivilangelegenheiten zuständig. Nach mehrmaligen Änderungen gehörten seit 1464 zur Blutgerichtsbarkeit 24 Ratsherren, drei geheime Räte als Ankläger und zwei Turmherren, die das Gefängniswesen verwalteten und Untersuchungsrichter waren.
Die historische Kriminalitätsforschung in Deutschland hat in den letzten zehn Jahren ihren Rückstand zu den Nachbarländern teilweise aufholen können. Die Zahl der Forschungsüberblicke ist bereits recht groß, mittlerweile liegt auch die erste kompakte Einführung in dieses Forschungsfeld vor. Die Beschäftigung mit Devianz, mit abweichendem menschlichen Verhalten, hat sich als geeignet herausgestellt, neben Herrschaftsstrukturen auch das Alltagsleben unserer Vorfahren zu erforschen. Diese Arbeit will über die Analyse der Gerichtsakten eines Falles einen Beitrag zur Kriminalitätsgeschichte Freiburgs leisten. Die Grundlage der Untersuchung bilden dabei die Verhörprotokolle, die sich im reichen Criminalia-Bestand des Freiburger Stadtarchivs (StadtAF) befinden. Zudem wurden die Ratsprotokolle des betreffenden Zeitraumes und das Freiburger Vergichtbuch herangezogen. Aus dem Studium dieser Akten soll der Fall zuerst in seinen wesentlichen Zügen rekonstruiert werden. Es handelt sich dabei um einen Einbruchsdiebstahl, der aber einige ungewöhnliche Begleitumstände aufweist und bisher kaum umfassend gewürdigt wurde.