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Die Verwendung von Begriffen wie „Erinnerungskultur“ oder auch „kulturelles Gedächtnis“ mag heute schon einen gewissen Sättigungsgrad erreicht haben. Nichtsdestotrotz ist mit ihnen im Christentum ein Phänomen angesprochen, das weit älter ist
als die es kennzeichnenden Begriffe, angefangen bei der Märtyrerverehrung an den Gräbern Roms über die Anrufung Heiliger angesichts ihrer Bilder in den Traditionen der katholischen und orthodoxen Kirche bis hin zu den Patrozinien als Gründungsfesten einer Gemeinde bzw. Stiftungsfest einer Kirche.
Der Steppenkiebitz ist eine extrem seltene Watvogelart, die 2003 von der Gesellschaft „BirdLife International" in der Roten Liste der weltweit gefährdeten Vogelarten als „akut gefährdet" eingestuft wurde. Dies entspricht dem höchsten Gefährdungs-Status einer vom Aussterben bedrohten Art. Der Weltbestand wird derzeit auf 200 bis 600 Brutpaare geschätzt (SCHIELZETH 2005).
Seine Brutheimat sind die Steppengebiete Eurasiens vom nördlichen Kaspischen Meer bis zum Altai-Gebirge. Er besiedelt dort offenes Grasland mit eingestreuten Flachwasserbereichen. Der Verbreitungsschwerpunkt befindet sich nach dem heutigen Kenntnisstand in Kasachstan. Die traditionellen Überwinterungsgebiete liegen in Pakistan, auf der arabischen Halbinsel und im nördlichen Ostafrika (COLSTON/ BURTON 1989). In Mitteleuropa tritt der Steppenkiebitz zwar mir einer gewissen Regelmäßigkeit aber dennoch äußerst selten während der Zeiten des Vogelzuges im Frühjahr und Herbst auf.
Am 18. November 2007, abends gegen 22 Uhr, verstarb in Freiburg nach längerer Krankheit Franz Hundsnurscher, rund drei Wochen nach seinem 74. Geburtstag. Einunddreißigeinhalb Jahre hatte er das Erzbischöfliche Archiv Freiburg geleitet, es aus in jeder Hinsicht bescheidenen Anfängen zu einem modernen, in der Fachwelt anerkannten Archiv aufgebaut und die hier verwahrten Quellen zur Bistumsgeschichte der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die neun Jahre seines Ruhestandes waren überwiegend geprägt von zunehmenden, teils schwerwiegenden Beeinträchtigungen seiner Gesundheit — von den großen wissenschaftlichen Plänen, die er für die Zeit nach dem Ende seiner aktiven Dienstzeit gehegt hatte, konnte er nichts mehr verwirklichen. Gleichwohl wird sein Name und sein Schaffen für immer mit der Geschichte des Erzbischöflichen Archivs, aber auch mit der Geschichte der Kirche im Erzbistum Freiburg verbunden bleiben. Franz Hundsnurscher hat ein bewegtes und nicht immer einfaches Leben hinter sich. Geboren wurde er am 26. Oktober 1933 in Planskus im heutigen Tschechien als einer von vier Söhnen einer durch und durch katholischen Familie — der Vater diente lange Jahre als Mesner. Seine böhmische Heimat verlor er durch die Vertreibung im Oktober 1946.
In den Abendstunden des 3. Januar 2008 verstarb in Freiburg Erzbischof emeritus Dr. Dr. Oskar Saier nach längerer Krankheit. Schon einige Wochen zuvor hatte er die Gewissheit erlangt, dass er seine schwere Krebserkrankung nicht würde besiegen können und dass ihm hier auf Erden keine ärztliche Kunst mehr helfen konnte. Das Hochfest der Geburt unseres Herrn und Erlösers durfte er, wenn auch schon sehr geschwächt, noch ein letztes Mal feiern.
Luthers neue Lehre stellte die Voraussetzung für das Aufkommen von evangelischen Kirchenordnungen dar. Das neue Lehrverständnis der Protestanten blieb nicht auf den persönlichen Glauben oder das kirchliche Leben beschränkt, sondern brachte zahlreiche Veränderungen der Rechtsverhältnisse in Kirche und Gesellschaft mit sich. Die Territorien und Städte, die die Reformation einführten, erkannten das seit Jahrhunderten geltende römische Kirchenrecht nicht mehr an. Dieses regelte nicht nur das kirchliche Leben im engeren Sinne, sondern auch weite Teile des gesellschaftlichen Lebens (Ehe, Schule). Hinzu kam, dass die Reformation eine Eigendynamik entfaltete, die nicht nur die bestehende kirchliche, sondern auch die staatliche Ordnung gefährdete, wie es etwa im Bauernkrieg deutlich wurde. Den in vielen Bereichen entstandenen Rechtsunsicherheiten begegneten die evangelischen Obrigkeiten mit Neuregelungen, die unter dem Begriff „Kirchenordnung“ zusammengefasst wurden.
Aus den Inhaberreihen von 96 hiesigen Lehengütern, die mir lückenlos von
1470 bis 1840 vorliegen,2 kann man herauslesen, dass hier viele Familien acht
oder gar zehn bis fünfzehn Generationen auf dem gleichen Hof saßen. Diesen
Umstand führe ich hauptsächlich darauf zurück, dass die betreffenden Güter
alle als Erblehen verliehen worden waren und somit für deren Inhaber auf
Dauer eine sichere Sache gewesen sind.
Fluchtpunkt Jerusalem
(2007)
Die Forschung zur Kirchlichen Zeitgeschichte Badens hat in den letzten drei Jahrzehnten eine bemerkenswerte Blüte erlebt. Die besonderen Entwicklungen in Baden mit einerseits seiner liberalen politischen Tradition, die sich auch auf innerkirchliche
Demokratisierungs- bzw. Partizipationsprozesse auswirkte, und andererseits seiner religionspolitisch-theologischen Gemengelage nach der Verbindung aus fortschrittlichen, konservativ-positiven, pietistisch-erwecklichen, religiös-sozialistischen und auch deutsch-christlichen Kräften, die je eigene und doch auch gemeinsame Mentalitäten herausbildeten, sind für Historiker ein reizvolles Forschungsfeld. Neben diversen Einzelstudien zum 19. und 20. Jahrhundert stellt ohne Zweifel die sechsbändige Quellensammlung zur badischen Landeskirche im Dritten Reich einen editorischen Meilenstein der badischen Kirchengeschichte dar.
Das Staatliche Museum für Naturkunde Karlsruhe betreibt nicht nur eines der ältesten und größten naturkundlichen Schaumuseen in Deutschland, sondern ist auch ein veritables bio- und geowissenschaftliches Forschungsinstitut. Forschungsleistungen werden im forschungspolitischen Raum unter anderem zunehmend an der Höhe eingeworbener Drittmittel gemessen. Drittmittel sind Haushaltsmittel, die das Institut oder Museumsmitarbeiter direkt als zusätzliche
Einnahmen von öffentlichen und privaten Stellen (von „Dritten“) zur Förderung der Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses, der Sammlungs- oder Öffentlichkeitsarbeit erhalten. Sie ergänzen damit die Gelder, die der Träger jährlich für die Institution bereitstellt (laufender Grundetat), sowie die selber erwirtschafteten Mittel (so genannte Verwaltungseinnahmen wie Eintrittsgelder, Mieten, Gebühren, Einnahmen aus Verkäufen etc.) (siehe auch DFG 2006 für die Definition im Hochschulbereich).