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Kirchlicherseits war die „Neue Ära“ (1860-1871) von zwei Dynamiken gekennzeichnet: 1) dem Willen des Staates, das Staatskirchentum abzubauen – dem entsprach das Kirchengesetz vom 9. Oktober 1860; 2) dem Willen der Kirche, den neu gewonnenen Spielraum mittels der badischen Kirchenverfassung (KV) vom 5. September 1861 zu nutzen und zu gestalten. Die Rechte der Gemeinde wurden gestärkt, eine engere Verbindung zum gesamtdeutschen Protestantismus gesucht; das landesherrliche Kirchenregiment blieb gleichwohl erhalten. Gemischte Angelegenheiten (res mixtae) blieben die Vermögensverhältnisse der Kirchen und die Schule. Gerade die Schulfrage hatte sich in den 50er-Jahren in Auseinandersetzungen mit der Erzdiözese Freiburg als außerordentlich konfliktträchtig erwiesen. Schon um diesen Konfliktherd (aus liberaler Sicht und Staatsraison) einzudämmen zielte die staatliche Kirchenpolitik der „Neuen Ära“ auf eine relative Entflechtung von Staat und Kirche, die in der Schulpolitik auf die Emanzipation der staatlichen Schule (als Simultanschule) von der Konfessionsschule hinauslief. Die Frage aber der politischen und pädagogischen Verantwortung des Schulwesens durch den Staat musste auch den Katechismusunterricht betreffen, der sich ja primär im RU und nicht im KU vollzog. Der Katechismus wurde zum Politikum.
Der Beitrag gilt den Grundlagen, die Baden im Lauf des 19. Jahrhundert zu einem wirklichen Musterland im Deutschen Reich werden ließen und öffnet Perspektiven, die auch in unsere Gegenwart hinein reichen: mit den Umrissen des starken Staates, mit einem modernen Beamtenrecht und einer loyalen wie auch aufgeklärten Beamtenschaft , mit einem Rechtssystem, das sich das volle 19. Jahrhundert hindurch bewährte und schließlich mit einer Verfassung aus liberalem Geist, auf deren Grundlage das Land, wenn nicht zur Schule, so doch zu einer Vorschule der Demokratie in Deutschland werden konnte.
Es werden 200 weitere Ichneumoniden-Arten aus Baden nachgewiesen. Die Gesamtartenzahl erhöht sich
dadurch auf 1813, was etwa 52,4 % des aus Deutschland bekannten Artenbestandes entspricht (vgl. Tab. 1).
Neu für Deutschland sind sechs Arten: Adelognathus
pilosus Thomson, 1888 (Adelognathinae), Cratocryptus
subpetiolatus (Gravenhorst, 1829) (Cryptinae, Hemigasterini), Dicaelotus pudibundus Wesmael, 1845
(Ichneumoninae, Phaeogenini), Phytodietus femoralis
Holmgren, 1860 (Tryphoninae, Phytodietini), Isadelphus minutus Horstmann, 2009 sowie Isadelphus tuberculatus Horstmann, 2009 (Cryptinae, Phygadeuontini) aus Württemberg. Einige Fehler in unseren früheren
Arbeiten werden korrigiert, Ergänzungen werden eingefügt, und die Nomenklatur wird auf den aktuellen
Stand gebracht.
Hin und Her
(2014)
Noch am „Collegium Germanium et Hungaricum" in Rom, ja dort erst recht, dachte Conrad Gröber, der nachmalige Erzbischof von Freiburg, gern an die Heimat zurück; so etwa an die Ferien, die er bei seinem Onkel, dem Pfarrer von Wieden im Schwarzwald, verbracht hatte. Die Tage vergingen mit Lesen, Schreiben, Nichtstun wie im Flug; ja wie in einem Traum, aus
dem ihn der Schlag der Turmuhr weckte, der ihn an seine Pflichten erinnerte. ,,Also auf! Und schnurstracks im Galopp
über Stock und Stein in die Tiefe, wo der Pfarrhund, der ,Ami', mich schon erwartet und an meinen Knien hinaufspringt. Da
stehen auch schon die beiden Brüder Walleser, Söhne des wackeren Waldhüters, vor der Türe, denen ich ,Stunden' im Latein als Stellvertreter meines Onkels zu geben habe. Es sind zwei kräftige, tüchtige, klare Schwarzwälder, die diesen Herbst
bei den Kapuzinern im Elsass eintreten wollen. Baden hat ja bis zur Stunde nicht den Großmut, den Ordensleuten, Söhnen
deutscher Stämme und Erde, eine bescheidene Niederlassung zu gestatten." Also gingen die beiden Brüder schließlich nach
Königshofen und von dort nach Sigolsheim und wurden Kapuziner, der ältere sogar noch Bischof erst in der Südsee, dann in
China. Ihre vier Schwestern traten bei den „Schwestern vom Allerheiligsten Heiland" in Oberbronn, also ebenfalls im Elsass, ein.
Sine ira et studio?
(2014)
Wenn fünf Jahre nach der Beilegung dieses denkwürdigen Streits um Kunst- und Kulturgut aus dem Hofbesitz der Großherzöge von Baden durch den am 6. 4. 2009 geschlossenen notariellen „Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Familie von Baden über den Kauf der Schlossanlage Salem und weiterer Kunstgegenstände sowie zur Bereinigung aller streitigen Fragen über die badischen Kunstschätze“ noch einmal auf ihn Bezug genommen werden soll, bedarf dies eigentlich einer Begründung. Einmal benötigt eine solche Rückschau, die man der Öffentlichkeit und sich selbst schuldig zu sein meint, einen gewissen zeitlichen Abstand; zum andern lässt sich nun die Wirkung der
vornehmlich von Juristen, hier aber auch einmal unter Mitwirkung von Historikern (den Autoren dieses Aufsatzes) erstellten Gutachten, die der Ausfechtung bzw. Beilegung dieses Streits zu dienen hatten, wohl abschließend bilanzieren. Die Gutachtertätigkeit dieser Art, bei der die beteiligten Wissenschaftler im Spannungsfeld von öffentlichen und privaten interessen standen, und vor allem die Reaktionen darauf im Landtag von Baden-Württemberg, seitens der Medien, aber auch der Wissenschaft stellte 90 Jahre nach dem Ende der Monarchien in Deutschland ein Stück Zeitgeschichte dar und lässt auch Rückschlüsse
zu auf das Selbstverständnis von Wissenschaft.
Die Familie Hochberg war eine bürgerliche Beamtenfamilie der Markgrafschaft Baden im 15. und 16. Jahrhundert; ihre Mitglieder bekleideten die höchsten Ämter, die für Bürgerliche in jener Zeit überhaupt erreichbar waren: als Kanzler und Landschreiber der Markgrafen sowie Inhaber bedeutender geistlicher Ämter. Ihre Geschichte ist bisher freilich niemals umfassend untersucht,
sondern immer nur gestreift worden. Der Umstand, dass verschiedene Familienmitglieder denselben Vornamen trugen – es gibt drei Träger des Namens Johann(es) Hochberg und zwei Träger des Namens Sebastian Hochberg –, führte häufig zu Verwechslungen. Im Nachfolgenden soll erstmals der Versuch unternommen werden, die Geschichte dieser Familie eingehend darzustellen.
Kind und Spiegel seiner Zeit
(2015)
1925 ließ Dr.-Ing. Emil Gutmann im Verlag der Konkordia A. G. Bühl ein „Deutsches Lesebuch für Gewerbeschulen" erscheinen, eine „Probe-Ausgabe", so das Titelblatt, ein Buch von 322 Seiten, mithin einen stattlichen Band. Der Herausgeber betrat Neuland und nahm damit ein Wagnis auf sich. Gutmann war sich mit seinen beiden von ihm genannten Mitarbeitern, August und Karl Zimmermann, der Schwierigkeiten wohl bewusst. Denn an badischen Gewerbeschulen gab es bisher keinen systematischen Deutschunterricht. Sorgfältig auszuwählen waren die Themen, die einen Lehrling angehen konnten, erst recht die Auswahl einschlägiger Lesestücke. Man konnte ja nicht ohne Weiteres voraussetzen, dass technisch interessierte und technikbegeisterte junge Menschen an Literatur ein sonderliches Gefallen hätten. Es dürfte auch nie vorgekommen sein, dass ein Lehrling die Gesellenprüfung wegen mangelnder literarischer Kenntnisse nicht bestand.
Mein Großvater war übrigens auch in der Mission…“ – diesen Satz höre ich immer wieder, wenn die Rede auf die Basler Mission kommt. Den Großvater kann man wahlweise auch ersetzen durch einen Urgroßvater, Großonkel, oder gleich beide
Groß- oder Urgroßeltern. Dieser Satz schafft eine Verbindung, in der mitschwingt, dass eine Familie geprägt ist durch so eine Beziehung zur Mission, auch wenn diese Beziehung bereits vor zwei Generationen entstand. Während meiner Forschungszeit stellte sich dann meist im weiteren Gesprächsverlauf heraus, dass mein Gegenüber seine familiären Wurzeln im Württembergischen hatte. Bei mir ist das genauso – mein Großvater war Basler Missionar und kam ganz klassisch aus Württemberg. Wie sich das gehört. Die Basler Mission und Württemberg, das gehört einfach zusammen. Als ich als Pfarrerin an den badischen Kaiserstuhl kam, war mein Erstaunen dann groß, als ich beim Thema „Basler Mission“ gerade bei der älteren Generation oft leuchtende Augen und verständnisvolles Kopfnicken erlebte. Die Verbundenheit der ländlichen Gemeinden mit der Basler Mission war hoch, wie sich nach und nach herausstellte und ist es zum Teil immer noch. Noch bis dieses Jahr wurde beispielsweise in Bötzingen am Kaiserstuhl die Halbbatzenkollekte eingesammelt, jetzt nur noch von einem Sammler, aber noch 1994 sammelten drei Sammler annähernd 1000 D-Mark im Jahr. „Wir sind Mitglied der Basler Mission“, so drückte es eine Frau aus der Gemeinde aus. Andere erzählten mir von Ausflügen zum Missionsfest nach Basel und dann auch von der Verwandtschaft, die „in der Mission“ war. Auch wenn man bei Baden nicht sofort an die Basler Mission denkt, bestehen also beim zweiten Hinschauen durchaus einige spannende Verbindungen – auf emotionaler, aber zum Teil auch auf finanzieller und organisatorischer Ebene. Im Folgenden möchte ich das Verhältnis der Basler Mission zu Baden unter drei verschiedenen Gesichtspunkten beleuchten, institutionell, räumlich und personell. Ich konzentriere mich dabei auf das 19. Jahrhundert.
Inzwischen schaut die ganze Welt auf China – aber nicht zum ersten Mal. Im 17. und vollends
im 18. Jahrhundert trafen erste Berichte aus jenem fernen Reich in Europa ein, und was
sie enthielten, regte die europäischen Herrscher nicht nur zur Bewunderung, sondern sogar
zur Nachahmung an. Auch unter den badischen Markgrafen beider Linien wurde nun Ȉ la
chinoise« gebaut und gemalt, getöpfert und getischlert, ja auch gegessen und getrunken und
musiziert; und dies aus gutem Grund.
Meist völlig unbekannt, in manchen Fällen durchaus auch mit kritischem Fragezeichen zu versehen, sind die Wechselbeziehungen zwischen Staat, Politik und Freimaurerei in Baden. Markgraf Karl Friedrich von Baden (1782-1811), der später (1806) erste Großherzog von Baden, wurde während seines Besuches in London im Jahre 1746 in den Bruderbund der Freimaurer aufgenommen. Er, der zugleich Ehrenmitglied der Loge „Karl zur Eintracht" in Mannheim war, anerkannte die
Freimaurerei zwar nie offiziell - wie dies z.B. Friedrich der Große in Preußen getan hatte-, war als Herrscher jedoch ein sehr aufgeklärter Absolutist. Während seiner Regierungszeit von 73 Jahren war er ein sehr fortschrittlicher Landesvater, der
sowohl die Folter (1767) als auch die Leibeigenschaft (1783) abschaffte. Unter seiner Herrschaft wurde das neue, badische
Landrecht, entworfen und entwickelt durch Johann Nikolaus Friedrich Brauer und den Grundzügen des Code Napoleon
folgend, geschaffen und in Kraft gesetzt.