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»Es blüht im Lande Baden, ein Baum gar wunderbar ... « tönt es auf der Freitreppe des Offenburger Salmen. Eine stattliche Zahl von Sängerinnen und Sängern stimmt aus vollen Kehlen Hoffmann von Fallerslebens Liedtext »Zu Badens Verfassungsfeier 22. August 1843« mit Begleitung der Stadtkapelle an. - Es ist Generalprobe, Freitagabend unter freiem Himmel, einige Schaulustige, letzte Regieangaben, musikalische Korrekturen und etwas Lampenfieber, denn in zwei Tagen beginnt der Freiheitstag in den engen Gassen rund um den Salmen. Und die Proklamation der dreizehn »Forderungen des Volkes in Baden« will am Originalschauplatz mit Verve nachempfunden sein.
Am 10. Februar 2011 konnte das Natur- und Landschaftsschutzgebiet (NSG/LSG) „Hochholz-Kapellenbruch“ 20 Jahre nach der ersten Ausweisung als Schutzgebiet mit einer neuen Verordnung versehen und um
121 ha NSG-Fläche erweitert werden. Zwanzig Jahre
beharrliche Naturschutzarbeit hatten zu einer beeindruckenden naturschutzfachlichen Aufwertung dieses Teils
der Kinzig-Murg-Rinne zwischen Malsch (bei Heidelberg) und Wiesloch geführt: wo 1991 noch überwiegend
Ackerfächen auf anmoorigen Böden bestellt wurden,
fnden sich heute ausgedehnte Wiesen und Hochstaudenfuren. Weiter ist das Gebiet charakterisiert durch ein
Grabensystem mit gut entwickelten Schilf- und Röhrichtsäumen sowie Schwarzerlen-Eschen-Auwälder und Eichen-Hainbuchen-Sternmierenwälder. Detaillierte vegetationskundliche Kartierungen (Rösch 2009) legten es
nahe, nun auch den zentralen, bisher als LSG geführten
Bereich des Gebietes als Naturschutzgebiet auszuweisen. Die Unterschutzstellung würdigt das Erreichte,
richtet die land- und forstwirtschaftliche Nutzung auf
das naturschutzfachliche Ziel aus, reduziert Störungen
durch Freizeit-Aktivitäten und hilft, den zur Pfege dauerhaft erforderlichen Einsatz von Naturschutzmitteln zu
sichern. Die Wiederbesiedlung mit gebietstypischen
Vogelarten, die teilweise nur noch als Wintergäste zu
beobachten waren, ist angelaufen und wird weiter beobachtet werden.
Exorzismus, Esoterik und Betrug - frühneuzeitliche Schatzgräberei in Vorarlberg und Liechtenstein
(2011)
In der Frühen Neuzeit erschien das sogenannte Schatzgraben – ähnlich wie etwa die Alchemie oder das Hüten von Alraunen – manchem als eine reale Möglichkeit, die eigenen
Lebensbedingungen rasch zu verbessern. Da
bei der Schatzgräberei aber nicht Grabungstätigkeiten, sondern magisch-religiöse Zeremonien im Vordergrund standen, wird dafür oft
gleichbedeutend der Ausdruck „Schatzbeten“
verwendet. Die begehrten Schätze stellte man
sich entweder wie Lebewesen vor, die man
anlocken und bannen konnte, oder man kannte
bestimmte Orte, wo sie verborgen sein sollten.
Beide Vorstellungen schlossen einander nicht
aus. Manchmal jedoch mussten solche Örtlichkeiten erst durch magische Rituale festgestellt werden. In einem nächsten Schritt galt
es, die Hüter der begehrten Reichtümer zu
bestimmen. Als solche kamen Teufel, die man
zur Preisgabe der Schätze zwingen musste,
oder Geister von Verstorbenen, die sich zu
Lebzeiten etwas zuschulden hatten kommen
lassen, in Frage. Da Letztere auf ihre Erlösung
warteten, konnte die Hebung der von ihnen
gehüteten Schätze als Belohnung für ein gutes
Werk verstanden werden.
Die heute weit verbreitete Gesamtfamilie Nestle stammt aus Nagold, wo der
Name seit 1373 als Nästlin und seit etwa 1400 als Nestlin vorkommt. Die
Schreibweise Nestle erscheint in Nagold erstmals in der Musterungsliste von
1523, doch kommen auch später noch Namensformen wie Nestlin, Nästlin,
Nestlen und Nästle (die letzteren beiden bis heute) vor. Heinrich Nestle
(Henri Nestlé) aus Frankfurt am Main und die von ihm begründete Firma
Nestlé in Vevey (Schweiz) führ(t)en als Familienwappen bzw. als Firmenemblem ein Vogelnest. [1]
Die Namensforscher Bahlow und Udolph leiten den Familiennamen Nestle nicht von »Nest«, sondern von »Nestel« (für Schnürsenkel)
ab, sodass es sich um einen Übernamen nach dem Beruf des Nestlers handeln
würde. [2]
Da in Hunderten von frühen Belegen aus dem Raum Nagold allerdings so gut wie nie die Namensform Nestelin (mit einem zweiten »e«)
vorkommt, [3]
ist diese Ableitung aber unwahrscheinlich. Dagegen kann Nestlin/Nästlin auch die Verkleinerungsform zu »Nast« sein, das eine schwäbische
bzw. mittelhochdeutsche Nebenform für »Ast« ist und in Württemberg ebenfalls als Familienname vorkommt (eine Analogbildung zu Nestle/Nästle wäre
dann der Familienname Zweigle). [4]
Dementsprechend führte der Nürnberger
Vikar Johann Nast 1524 einen Ast im Wappen. [5]
Angehörige der Familie Senft von Sulburg bestimmten das Geschehen in der
Reichsstadt Schwäbisch Hall in verschiedenen Funktionen als Sulmeister,
Münzmeister, Schultheißen, Richter und Pfleger der Stadtkirche St. Michael
vom 14. bis ins 16. Jahrhundert mit. Frühe Namensträger mit unklaren Verwandtschaftsverhältnissen sind: Burkhard Sulmeister (zuerst 1216, Magister
salsuginis 1228, Salzmagister 1236); Walter Sulmeister (»der Alte«, 1249 Ratsherr, ein großer Wohltäter des Spitals); Heinrich Sulmeister (1263 Ratsherr);
Burkhard Sulmeister (1278 ein Guttäter des Spitals, 1304 Ritter des Johanniterordens); Otto Sulmeister (1310 ein Guttäter und Stifter). Walter Sulmeister
(1317 Stättmeister, 1346 Senator) hat das Kleinod des Wappens geändert und
den Namen Senft oder Senfft eingeführt. [1]
Die direkte Stammfolge beginnt mit
Walter († 1400), dem sein Sohn Konrad († 1434) und drei Enkel, die eigene
Linien begründeten, folgten. [2]
Gilg († 1514), ein Sohn von Konrad, dem
Begründer der älteren Linie, hat von 1492 bis 1494 ein Haus in der Oberen
Herrengasse erbaut, an dem sich noch heute das Familienwappen befindet
(Abb. 1). [3]
Ferien im Baudenkmal
(2011)
Seit Jahrzehnten befindet sich die Landwirtschaft in einem beispiellosen Prozess des Strukturwandels. Der Konzentration zu Großbetrieben auf der einen Seite korrespondiert die Existenzaufgabe der allermeisten landwirtschaftlichen Betriebe auf der anderen Seite, die mit ihren großvolumigen Baukörpern unser Bild vom Dorf geprägt haben. Heute stehen etliche der alten Bauernhäuser, der großen Scheunen in den Dörfern, der Schöpfe und einstigen Ställe noch. Aber ihre Zukunft ist in vielen Fällen ungewiss und fast immer bedroht.
Am Samstag 24. April 2010 feierte die Stadt- und
Bürgerwehrmusik Villingen und die Historische Bürger -
wehr und Trachtengruppe in einem Festakt im Kulturzentrum Franziskaner ihr 200-jähriges Jubiläum.
Nachfolgend dokumentieren wir in Auszügen die Festansprache von Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon.
… Es gilt heute einem herausragenden Jubiläum
in der langen Geschichte unserer Stadt Referenz zu
erweisen und es ist hier im Kulturzentrum Franziskaner ein wohl würdiger Ort, dieses Jubiläum
festlich zu feiern: Die Stadt- und Bürgerwehrmusik
Villingen und die Historische Bürger wehr und
Trachtengruppe feiern ihr 200-jähriges Bestehen.
Flucht aus Villingen
(2011)
Im Sommer 2008 erhielt das Stadtarchiv ein
Schreiben eines holländischen Antiquariats. Darin
teilte Geschäftsführer Frido Troost mit, dass er eine
interessante Sammlung von Stereonegativen ge -
kauft habe, die ein französischer Offizier in einem
Kriegsgefangenenlager in Deutschland während
des 1. Weltkrieges anfertigte. Es handele sich um
Glasplattennegative von guter Qualität, die wohl
von einem Berufsfotographen stammten.
Die Entwicklung des heutzutage so bemerkenswert vielfältigen Freiburger Musiklebens erlebte ab der Mitte des 19. Jahrhunderts einen bedeutenden Aufschwung. Zu jener Zeit, als es in
Freiburg weder Konzertagenturen noch ein ständiges Symphonieorchester gab, war man auf
die organisatorische Tätigkeit der Musikvereine angewiesen, welche sowohl durch eigene
Aufführungen wie auch durch Einladung auswärtiger Künstler das hiesige Konzertleben
bestritten. So war es etwa dem Engagement der „Liedertafel" und später des „Philharmonischen
Vereins" zu verdanken, dass Persönlichkeiten wie Felix Mendelssohn Bartholdy oder Franz
Liszt, und später einige seiner bedeutendsten Schüler, in der Breisgaustadt konzertierten und
somit deren Musikleben wesentlich bereicherten. Der am 22. Oktober 1811 im ungarischen Raiding (heute Burgenland/Österreich) geborene
Franz Liszt gilt bis heute als der Inbegriff des Klaviervirtuosen schlechthin. Nachdem er bereits
als „Wunderkind" durch sein Klavierspiel Aufsehen erregt hatte, inspirierte ihn die Begegnung
mit dem Violinvirtuosen Niccolo Paganini im Jahr 1831 dazu, dessen Kunstfertigkeit durch
eine umwälzende Weiterentwicklung der Spieltechnik auf das Klavier zu übertragen.
Die von den Nationalsozialisten eingeleitete Ausrottung der Sinti und Roma hat einen langen
Vorlauf in Europa und Deutschland. Sie konnte sich auf Vorurteile, auf Misstrauen und
Abneigung bis hin zu offener Feindschaft stützen, die sich seit dem Mittelalter in der
Bevölkerung entwickelt hatten und fest verwurzelt waren.
In Freiburg - wie überall in Deutschland - verlief die „Aussonderung aus der Volksgemeinschaft" nach 1933 fast reibungslos. Offene Proteste oder Widerstand gab es nicht. Im
Gegenteil! Obwohl viele Sinti wie auch die Juden als deutsche Staatsbürger integriert waren
und sogar im Ersten Weltkrieg die ihnen doch immer wieder abgesprochene patriotische
Gesinnung gezeigt hatten, konnten sich die Nazis stillschweigender Zustimmung weiter
Bevölkerungskreise zu ihrem Vorgehen sicher sein. ,,Das Feindbild ,Zigeuner' war", wie es
Reimar Gilsenbach formuliert, ,,altüberliefert, es war in der Masse der Deutschen stärker verinnerlicht als das Feindbild ,Jude' ... "[1]
Behördliche Erlasse gegen die Sinti und Roma gibt es seit dem Mittelalter und schon ein
erster Höhepunkt dabei ist mit dem Namen Freiburg verbunden. Zu den vielen
Beratungsthemen, die 1498 auf der Tagesordnung des von Kaiser Maximilian I. nach Freiburg
einberufenen Reichstages standen, gehörte auch die Frage, wie zu verfahren sei mit denen, "so
sich zcigeiner nennen und wider und für in die land ziehen etc." [2] Angeblich besaß man "glauplich
anzeig, dass sie eifarer, usspeer und verkuntschafter der cristen lant", also Spione der Türken,
die das Heilige Römische Reich bedrohten, seien. Alle Reichsstände wurden angewiesen, bis
Ostern 1499 die Sinti und Roma aus "den landen teutscher nacion" zu vertreiben. Wer sie danach
noch oder wieder im Reich antreffe, dürfe ungestraft gegen sie vorgehen.