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Wo liegen die historischen Ursprünge der vierten Gewalt, der Medien? Schwer zu sagen, wo es mit der Buschtrommel angefangen hat. Doch zumindest für eines der Medien und nicht das geringste, für die Zeitung, lässt sich genau sagen, wo in Deutschland es seinen Anfang genommen hat. Die erste gedruckte Zeitung, noch ein Wochenblatt, ist im Jahr 1605 in Straßburg erschienen. Somit ist an vierhundert Jahre Zeitungsgeschichte zu erinnern. Das sollte ein Gedenken wert sein. Bedeutet doch der Druck und die Verbreitung von Nachrichten für eine breitere Öffentlichkeit ein Durchbrechen eng gezogener Grenzen. Das Wissen um politische Vorgänge war bisdahin streng gewahrtes Vorrecht der Fürsten und höfischen Beamten. Sie bezogen ihre Nachrichten durch ihre Diplomaten und Agenten. Zum ersten Mal war einem virtuell nicht eingeschränkten Leserkreis der Zugang zu solchem Wissen möglich.
Der Geschichts- und Heimatverein Villingen widmete der Tallard’schen Belagerung, dem großen geschichtlichen Ereignis, das sich vor genau 300 Jahren in der Zähringerstadt ereignete, im Jubiläumsjahr 2004 breiten Raum. In mehreren Veranstaltungen beschäftigte sich der GHV mit diesem Thema. Einige Sonderaktionen nahm der GHV-Vorsitzende, Günter Rath, zusätzlich und
kurzfristig in das Jahresprogramm auf und informierte in einem Schreiben die Mitglieder. Ehrenmitglied Werner Huger rekonstruierte am 17. Juli bei einer Ortsbegehung auf dem Hubenloch, also am Ort des Geschehens vom Juli 1704,
sehr anschaulich den Belagerungsvorgang. (Siehe
dazu gesonderter Bericht in diesem Heft).
Am 9. Februar 1959 wurde der Justitiar und vormalige Präsident des Katholischen Oberstiftungsrates Dr. Wilhelm Ehret von Generalvikar Dr. Ernst Föhre beauftragt, „eine Darstellung auszuarbeiten über die Rechte und Pflichten an der Bischöflichen Kathedrale und die diesbezüglichen Zuständigkeiten des Herrn Erzbischofs, des Domkapitels, des Dompfarrers, der Domfabrik, des Stiftungsrates, der Fonde, der Stadt Freiburg, des Münsterbauvereins und möglicherweise noch andere“ — in der Tat ein weit gefaßter Auftrag, dessen Ergebnis dazu dienen sollte, „hier eine klare Regelung und Neuordnung herbeizuführen.“ Dr. Föhr wurde nach geraumer Zeit ungeduldig und erinnerte am 24. August 1959 an die Fertigung des Gutachtens. Ehret verwies auf die Schwierigkeit: es sei ein so vielfältiges Sachgebiet, „daß es erschöpfend nur von einem Universitätsprofessor, dem ein wissenschaftlicher Mitarbeiterstab (kanonistisches oder rechtshistorisches Seminar) zur Verfügung steht, ausgearbeitet werden könnte.“ Die Hohe Behörde mache sich offensichtlich keine zutreffende Vorstellung vom Umfang des erforderlichen Aktenstudiums für eine so allgemein gestellte Aufgabe. Es handele sich nicht um eine routinemäßige Arbeit. Außerdem müßten für die einzelnen Sachgebiete die Akten erst mühsam zusammengesucht werden.
Wichtige Materialien seien bislang nicht beigebracht worden. Vor allem fehlten ihm als Gutachter die Akten über die Verhandlungen zwischen der Stadt Freiburg und dem erzbischöflichen Ordinariat. Am 15. Oktober lieferte Dr. Ehret
das erbetene Gutachten über den Dienstweg innerhalb des Hauses ab — unter Rückgabe von 25 Aktenbänden. Anlaß und Hintergrund für dieses Gutachten, über die Rechtsverhältnisse am Münster als Kathedralkirche, waren die Auseinandersetzung und der schwelende Streit über die im Gang befindliche Beschaffung eines neuen Münstergeläutes. Wir verschränken in der Darstellung das unten publizierte Ehret'sche Gutachten mit dem Vorgang der Glockenbeschaffung.
Menschen und Landschaften
(2005)
Vom 14. Februar bis zum 18. April 2004 wurde im Franziskanermuseum die Ausstellung „Menschen und Landschaften. Kunst aus Villingen“ gezeigt. Höhepunkte des lokalen Kunstgeschehens des 17. bis 20. Jahrhunderts aus Museumsbeständen – darunter eine Reihe von Neuerwerbungen der vergangenen Jahre, die erstmals zu sehen waren –
bildeten den Grundstock der Ausstellung. Doch erst großzügige Leihgaben aus Privatbesitz machten es möglich, bewusst Schwerpunkte zu bilden. Oberstes Kriterium für die Auswahl der Exponate war künstlerische Qualität. Das ist eine sehr ungenaue Größe und in einem kulturgeschichtlich ausgerichteten Museum wird sie nur selten benutzt. Doch je besser ein Bild ist, desto aussagekräftiger ist es auch als Zeichen seiner Zeit und des kulturellen Umfeldes, in dem es entstand, desto mehr
Zeugniswert für die Geschichte vor Ort hat es.
Fürst Joseph Wilhelm Ernst von Fürstenberg, der aus der Stühlinger Linie seines zunächst nur gräflichen Hauses stammte, trat erst deutlicher hervor, nachdem die Heiligenberger und dann die Meßkircher Linie erloschen war; erst dann, 1744, wurde Donaueschingen, wo er schon seit 1723 residierte, auch zum Zentrum des gesamten, reichsunmittelbaren Landes. Zu den vielen Bauten, mit denen er der Stadt seinen Stempel aufprägte, sollte auch eine neue Schule gehören, da die bestehende Elementarschule seinen Ansprüchen nicht mehr genügte.
Mit der "Konstituzionsakte" von 1805 hatte sich die "Gesellschaft der Freunde des Geschichte und Naturgeschichte an den Quellen der Donau" unter den Schutz des Hauses Fürstenberg gestellt. Fürst Joachim Egon, der Landesadministrator und Vormund des minderjährigen Fürsten Karl Egon II. hatte ihn in prachtvoller Urkunde huldvollst bestätigt und gewährt. Dem jungen Verein wurde sogar aus der fürstlichen Schatulle für wenige Jahre ein Budget in Höhe von 300 Gulden ausgesetzt – freilich nicht ganz uneigennützig.
Definiert man die gute Publikation von Naeher aus dem Jahr 1893 als Anfang, so
kann die Erforschung der Burg Dauchstein nun auf über 110 Jahre zurückblicken.
Bedauerlicherweise - um es vorweg zu nehmen - führen aber viele der etwa ein
Dutzend sich mit der heute noch stehenden Ruine befassenden Veröffentlichungen
zumindest hinsichtlich der Datierung in völlig falsche Richtungen.
In dieser Arbeit wird die Verbreitung und Ökologie der
Kleinarten der Eleocharis palustris-Gruppe im westlichen Bodenseegebiet untersucht. Insgesamt wurden
drei verschiedene Arten gefunden, die sich in ihrer
Häufigkeit und Einnischung deutlich unterscheiden.
Eleocharis uniglumis war die am weitesten verbreitete
Art und war am häufigsten in den Rieden am Ufer des
Bodensees. Sie kam vor allem in Steifseggenrieden
(Caricetum elatae), in Pfeifengraswiesen (Molinietum
caeruleae), in Kopfbinsenrieden (Phmulo-Schoenetum
ferruginei) und nur selten in Feuchtgrünland vor. Die
Abundanz von Eleocharis uniglumis war am höchsten
an Störstellen, die durch Tritt oder Mähmaschinen erzeugt wurden. Eleocharis austriaca wurde nur an vier
Orten an Tümpeln oder Bächen gefunden. An einem
Fundort jedoch kamen Zwischenformen vor, die Eleocharis mamillata ähnelten. Eleocharis vulgaris wurde
nur einmal gefunden am Ufer eines kleinen Teiches.
Eine Stadt - vier Rathäuser
(2005)
Seit nunmehr 50 Jahren holen sich die Bruchsaler nicht nur ihren Rat, sondern auch
alle Arten von Bescheinigungen und Genehmigungen bis hin zum standesamtlichen
Segen für das gemeinsame Eheleben im heutigen Rathaus der Stadt, einem der
ersten großen öffentlichen Gebäude, die nach der verheerenden Zerstörung der
Stadt am 1. März 1945 wieder errichtet und eingeweiht wurden. In Anwesenheit
des baden-württembergischen Innenministers konnte es nach knapp zweijähriger
Bauzeit am 10. Juli 1954 seiner Bestimmung übergeben werden. Der 50. Jahrestag
dieses Ereignisses 2004 war für die Stadt Bruchsal Anlass und Verpflichtung, im
Rahmen einer kleinen Ausstellung mit Feierstunde einen Rückblick auf die Geschichte
ihrer Rathäuser zu unternehmen.
Die Bundesfestung Rastatt
(2005)
Zu Beginn der 1840er Jahre gab es mit
Mainz, Luxemburg und Landau drei Festungen
des Deutschen Bundes. Die Bundesfestungen
waren die einzigen militärischen Einrichtungen,
die direkt der Militärhoheit des Deutschen
Bundes unterstanden. Durch die Rheinkrise
von 1840 veranlasst, beschloss der Deutsche
Bund die Schaffung zweier zusätzlicher Bundesfestungen
in Rastatt und Ulm. Germersheim
war als weitere Bundesfestung vorgesehen,
wurde aber unter bayerischer Oberhoheit
gebaut, wenngleich mit Bundeshilfe.