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Die faunistische Bearbeitung der Ichneumonidae Badens wird mit den Unterfamilien der Adelognathinae und Ctenopelmatinae fortgesetzt. Aus diesen Unterfamilien werden 138 Arten aus Baden nachgewiesen. Zwei sind neu für Deutschland:
Glyptorhaestus pumilus Hinz, 1975 und Rhorus austriator Aubert, 1988 (Ctenopelmatinae, Pionini); zwei fehlen im Verzeichnis von Horstmann (2001): Anoncus referendus (Heinrich, 1953) und Barytarbes superbus Schmiedeknecht, 1914
(Ctenopelmatinae, Mesoleiini). Es werden Wirte von 13 Arten der Ctenopelmatinae mitgeteilt, die durch Zuchten festgestellt
wurden.
Aus Baden werden 86 Arten der Pimplinae und 2 Arten der Pseudorhyssini (Poemeniinae) gemeldet. Dolichomitus diversicostae (Perkins) und Schizopyga flavifrons Holmgren wurden vorher erst einmal in Deutschland nachgewiesen. Durch
Zucht konnten Wirte von 20 Arten der Pimplinae (11 Ephialtini, 2 Perithoini, 7 Pimplini) ermittelt werden.
Die Hautflügler (Hymenoptera) in einem Garten in Heidelberg-Neuenheim wurden untersucht. Die Aculeata,
Symphyta, Evanioidea und fast alle Ichneumonidae
wurden bis zur Art bestimmt, viele Braconidae, fast alle
Ceraphronoidea, Proctotrupoidea, Platygastroidea und
Cynipoidea konnten nur bis zur Gattung, die meisten
Chalcidoidea sogar nur bis zur Familie bearbeitet werden. Insgesamt wurden Vertreter von 36 Familien festgestellt. 599 Arten konnten identifiziert werden.
Von 2018 bis 2021 wurde die Untersuchung der Hautflügler in unserem Garten in Heidelberg fortgeführt und 2021 abgeschlossen. 24 Arten wurden erstmals im Garten festgestellt. Damit erhöht sich die Summe der identifizierten Arten auf 637. In der kommentierten Artenliste wird außerdem über 19 Wiederfunde, zum Teil nach mehr als 10 Jahren, und über die Adventivarten Isodontia mexicana, Oryttus concinnus, Sceliphron curvatum (Sphecidae) und Leptochilus regulus (Vespidae) berichtet. Zwei Bestimmungen bei Schmidt (2018) werden korrigiert.
Johann Peter Hebel 1760-2010
(2010)
Der Hebelbund Lörrach e.V. ist die jüngste der drei großen Hebel-Institutionen zwischen Hausen und Basel. Die Gemeinde Hausen im Wiesental, dem Ort, in dem der kleine Johann Peter die Winter verbrachte (sommers lebte er in Basel). 1860 wurde die Hebelstiftung Basel von schweizerischen Hebelfreunden gegründet, so entstand der bis heute lebhaft gepflegte Hebel-Kontakt zwischen Hausen und Basel.
August Ruf und Eugen Weiler
(2006)
Die Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem hat August Ruf (1869-1944) und Eugen Weiler (1900-1992) viele Jahre nach ihrem Tod den Ehrentitel „Gerechter unter den Völkern“ verliehen. Überreicht wurde diese höchste Auszeichnung, die der israelische Staat zu vergeben hat, im Rahmen einer Feierstunde in Singen am 24. Juli 2006, eine weitere Feierstunde fand am 25. Juli 2006 in Rufs Heimatstadt Ettenheim statt. Damit wurden die beiden Priester der Erzdiözese Freiburg für etwas ausgezeichnet, das eigentlich selbstverständlich sein sollte: Sie haben einem Menschen das Leben gerettet. Was die Tat so besonders macht, dass ihnen postum diese besondere Anerkennung zugedacht wurde, sind deren Umstände: Sie haben im Jahr 1942 einer deutschen Jüdin zur Flucht in die Schweiz verholfen und sie somit vor der Ermordung in den Gaskammern von Auschwitz bewahrt. Etwas besonderes ist auch die Tatsache, dass es mit August Ruf und Eugen Weiler zwei deutsche Geistliche sind, die mit dieser Ehrung bedacht wurden — sie sind damit die ersten Priester der Erzdiözese Freiburg, denen dies widerfahren ist. Wenn sich auch die Erzdiözese eigentlich keinerlei Verdienste in Zusammenhang mit der Tat der beiden Priester zurechnen kann, und wenn auch die Ehrung selbst ohne Zutun der Bistumsleitung oder -verwaltung zustande gekommen ist, so fällt doch vielleicht ein kleiner Widerschein auf die Erzdiözese Freiburg und ihren Klerus zurück. Der aus Singen stammende Freiburger Weihbischof Prof. Dr. Paul Wehrle hat es sich daher nicht nehmen lassen, im Rahmen der Singener Veranstaltung der beiden Männer ehrend zu gedenken und ihnen nachträglich noch den gebührenden Dank für ihre Leistung abzustatten.
(Kein) Ende der Debatte?
(2016)
Bei diesem Thema kann man sehr leicht sehr viel falsch machen – gerade jemand, der als katholischer Kirchenbeamter von vornherein unter dem Verdacht steht, parteiisch zu sein: Der Bistumsarchivar, der über einen Erzbischof spricht, kann doch eigentlich nichts anderes betreiben als Heiligengeschichtsschreibung? Wenn er hingegen versuchen wollte, unparteiisch zu sein, dann liefe er Gefahr, in die andere Richtung zu weit zu gehen, zu kritisch zu urteilen und letztlich das eigene Nest zu beschmutzen. Zumindest könnte dies aus katholisch-kirchlicher Sicht so wahrgenommen werden. Daher habe ich mich dazu entschieden, nicht direkt über Gröbers Verhältnis zum Nationalsozialismus zu sprechen, sondern über die Debatten, die darüber geführt wurden und werden. Das könnte als Drückebergerei verstanden werden, bietet sich so natürlich die Möglichkeit, auf eigene Stellungnahmen zu verzichten und nicht unbedingt die eine oder die andere Sichtweise zu vertreten. Andererseits besteht hierdurch aber die Chance, auch solche Perspektiven vorzustellen, die nicht die eigenen sind: Ich kann also die eine oder andere besonders Gröber-kritische Äußerung wiedergeben, umgekehrt aber auch solche Stimmen zu Gehör
bringen, die Gröber vielleicht sogar zu unkritisch verteidigen.
Bald nach der durch die Französische Revolution und die napoleonischen Kriege ausgelösten politischen „Flurbereinigung" in Mitteleuropa, die in Deutschland mit Säkularisation und Mediatisierung das Ende der Kleinstaaterei und der Geistlichen Territorien brachte und im Wiener Kongress ihren Abschluss fand, kam es auch zu einer grundlegenden kirchlichen Neugliederung. Diese ging vom Gedanken des Staatskirchentums aus und hatte unter anderem das Ziel, die kirchlichen Verwaltungsstrukturen in Übereinstimmung mit den staatlichen zu bringen. Da die Errichtung, Neuumschreibung und Aufhebung von Bistümern in der römisch-katholischen Kirche gemäß Kirchenrecht Sache der höchsten kirchlichen Autorität ist, verständigten sich die Regierungen der neuen Staatsgebilde in der Folgezeit mit dem Heiligen Stuhl über die Anpassung oder Neugründung von Bistümern. Für das heutige Baden-Württemberg waren die „Frankfurter Verhandlungen" ab 1818 relevant, die zur Errichtung der Oberrheinischen oder Freiburger Kirchenprovinz durch die päpstliche Bulle „Provida solersque" vom 16. August 1821 und somit auch zur Gründung des Erzbistums Freiburg und des Bistums Rottenburg führten.