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Heute mag es uns sonderbar vorkommen, dass Beziehungen bestanden haben zwischen badischen Abteien, wie Gengenbach oder Schwarzach, und elsässischen Dörfern. Jedoch war es der Fall. So zum Beispiel besaß die Abtei Schwarzach mehrere Eigenkirchen im Elsass: Dangolsheim, Dossenheim, Drusenheim, Schwindratzheim (mit Annexe Mommenheim) und Stutzheim. Über tausend Jahre stand die Abtei mit Dangolsheim in Verbindung. So kommt es, dass die Geschichte dieses Dorfes, auf religiöser und wirtschaftlicher Ebene, vom achten Jahrhundert bis zur Revolution mit jener der Abtei eng verbunden war.
Als wir den Katalog der Bibliotheque du Grand Seminaire de Strasbourg herstellten, fanden wir einige Werke, die früher der Abtei Gengenbach gehörten. Dies war erst kürzlich wieder der Fall in der Klosterbibliothek von Ribeauville, wo wir zwei schöne Einbände aus Gengenbach vorfanden. Das gab den Anlaß zu diesem kleinen und späten Beitrag zu einer Geschichte der ehemaligen Klosterbibliothek von Gengenbach.
In früheren Zeiten konnten die Geistlichen nicht über ihre VerJassenschaft frei verfügen: Hab und Gut des Verstorbenen fielen üblicherweise an den Bischof. So kommt es, daß sich mehrere Bündel des ehemaligen Straßburger Bistumarchivs mit den Fragen der Hinterlassenschaften von Priestern befassen. Aus diesen Inventaren stellen wir vier Ortenauer Pfarrbibliotheken vor.
Wir beschränken uns auf die Angaben über die Abtei Schuttern, da wir nicht viel Neues über den Pfarrklerus gefunden
haben. Diese Notizen, aus der Zeit, als Schuttern der Straßburger Benediktinerkongregation angehörte, stammen zum größten Teil aus den „Archives Départementales du Bas-Rhin“, besonders aus der „Série G“.
Nachdem wir, für unsere Arbeit über den Klerus des Elsasses
vor 1648, alle Urkunden in den Archives Départementales
du Bas-Rhin durchstöbert haben, haben wir seit einigen Jahren dieselbe Arbeit in den Archives Municipales de Strasbourg
unternommen. Es handelt sich nicht nur um das Stadtarchiv,
sondern auch um andere reiche Fonds, die darin einverleibt
sind: jene der Œuvre Notre-Dame, des Grand Chapitre sowie
um die sehr reichen Fonds des Spitals und des Kapitels von
Saint-Thomas, in welchen auch vieles über die Ortenau zu
finden ist.
Seit der Französischen Revolution kristallisieren sich in der „Rheinfrage“ die deutsch-französischen Beziehungen. Dem deutschen Standpunkt, den Rhein, der eine Verbindung zwischen deutschen Völkern darstelle, als deutschen Fluss zu
betrachten, steht die französische Vorstellung gegenüber, den Rhein als Grenze zwischen der deutschen und der französischen Welt zu sehen. Durch die Französische Revolution politisiert, sieht man meistens die Frage als einen Konflikt um die Kontrolle über den Rhein an. Deswegen gibt es viele Autoren, die diese Frage als eine Reihe von deutsch-französischen Krisen betrachten, angefangen 1840, als Nikolaus Becker Sie sollen ihn nicht haben, den freien deutschen Rhein schrieb. Musset antwortete ihm: Nous l’avons eu votre Rhin allemand. Der Rhein wurde so in den Rang eines strategischen Flusses, zum nationalen Mythos erhoben. Ob 1870/71 oder 1918/19 oder später 1940 und nochmals 1945 jubelten die
Nationalisten diesseits und jenseits des Flusses: der Rhein gehörte jetzt ihnen.
Das Klima hat sich in der Erdgeschichte immer wieder gewandelt. Allerdings durch sehr hohe zusätzliche Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre aufgrund der Verbrennung fossiler Brennstoffen, steigt die globale Mitteltemperatur in den letzten ca. 150 Jahren rasant an. Auch in Deutschland und Baden-Württemberg ist dieser Temperaturanstieg messbar. Für die Frage, wie es in Zukunft weitergeht, eignen sich Klimamodelle sehr gut, da die mit Hilfe physikalischer Zusammenhänge mögliche Änderungen abschätzen können. Maßgebend für die zukünftige Entwicklung sind die Randbedingungen des Klimas. Davon ist der Ausstoß von Treibhausgasen im aktuellen Klimawandel die entscheidende Größe. Deshalb ist es wichtig, diesen Ausstoß zu reduzieren. Da der Klimawandel ein globales Phänomen ist, finden auf
globaler Ebene jährlich Weltklimakonferenzen statt. 2015 wurde in Paris das aktuellste Abkommen von fast allen Ländern der Welt unterschrieben und legt weitgehende Klimaschutzmaßnahmen fest. Dennoch reichen diese Maßnahmen nicht aus, das Ziel des Abkommens zu erreichen, den globalen Temperaturanstieg unter 2 °C (und womöglich unter 1,5 °C) zu halten. Deswegen gilt es in den nächsten Jahren, die Anstrengungen beim Klimaschutz weltweit zu erhöhen, um einen weiteren Fortschritt des Klimawandels mit allen negativen Folgen zu bremsen oder sogar anzuhalten.
Vorgeführt!
(2022)
Bis ins späte 18. Jahrhundert galten in den vorderösterreichischen, badischen, württembergischen, angrenzenden weiteren Groß-, Klein- und Kleinstherrschaften sowie in den freien Reichsstädten unterschiedliche Verfassungen. Diese waren sich aber sehr ähnlich, weil sie im Kern auf die von Kaiser Karl V. initiierte Peinliche Halsgerichtsordnung von 1532, die Constitutio Criminalis Carolina, aufsattelten. Einerseits herrschte somit reichsweit näherungsweise gleichartiges, kodifzierte Recht, doch blieben andererseits lokal und regional ausgehandelte Regelsysteme und Rechtsvariationen in Kraft, die sich aus tradierten und Gewohnheitsrechten, ständischen und kirchlichen Sonderrechten ergaben, was nicht zuletzt individuelle Spielräume für Rechtsausübende wie davon Betroffene eröffnete. Die Halsgerichtsordnung unterschied die Rechtsprechung in hohe und niedere Gerichtsbarkeit. Eine Verurteilung zur öffentlich zelebrierten Todesstrafe, Leibesstrafen wie die Amputation von Gliedmaßen oder das Brandmarken und Körperstrafen wie öffentliche Prügel („Stäupen“) standen ausschließlich der hohen Gerichtsbarkeit zu. Die individuelle Ehre betreffende Schandstrafen für kleinere Vergehen wie öffentliche Trunkenheit, Raufhändel, vorehelicher Intimverkehr, Beleidigung und üble Nachrede oder kleinere Frucht-, Holz- und Mehldiebstähle, auch Wilderei von Niederwild unterlagen hingegen dem Urteil der niederen Gerichtsbarkeit. Kombinationen aus einzelnen geringen Vergehen sowie Tatwiederholungen führten zu drastischen Strafverschärfungen bis hin zu Leibes- und Todesstrafen oder den Landesverweis.
Die Stadtbibliothek Villingen-Schwenningen feiert dieses Jahr ihr 50-jähriges Bestehen. Die Gründung hängt direkt mit dem Städtezusammenschluss von 1972 zusammen. In beiden Stadtbezirken bestanden schon lange zuvor Büchereien in Trägerschaft der jeweiligen selbstständigen Städte. Die Entwicklung dieser beiden Einrichtungen soll im Aufsatz dargestellt werden. 2022 ist nicht nur das 50-jährige Bestehen der Stadt Villingen-Schwenningen zu feiern, sondern ebenso das gemeinsame 50-jährige der Stadtbibliothek. Hinzu kommt, dass die Bibliothek Villingen Ihren hundertsten Geburtstag feiert, denn 1922 wurde mit der Lesehalle die Vorgängerin der heutigen Bibliothek eröffnet – und die Schwenninger Stadtbibliothek wird 2023 quasi nachziehen und ihren 75. Geburtstag begehen. Ein guter Grund, die Geschichte dieser Einrichtung der Doppelstadt zu betrachten.
Die aus der Abtei Lichtenthal stammende Handschrift L 89 der Badischen Landesbibliothek enthält Auszüge einer alemannischen Übertragung des Legatus divinae pietatis der hl. Gertrud von Helfta. Sie ist datiert mit 1566 und wurde weithin geschrieben von Äbtissin Barbara Veus (1551-1597), was aus der dem Konvent gewidmeten Schlussschrift hervorgeht. Eine mit dem Monogramm S B genannte Mitschreiberin ist Sr. Salome Beck. Etwa 20 Blatt wurden von einer dritten unbekannten Hand geschrieben. Leider lässt die in der Schlussschrift enthaltene Widmung an den Konvent dyß buoch habent ich und euwer liebe mitschwester euch geschryben nicht er- kennen, ob der Text die Kopie einer anderen, vielleicht gar einer bestimmten Handschrift ist, oder ob es sich um eine ganz oder teilweise selbständige Über- tragung aus dem Lateinischen handelt. Über die Herkunft der Schreiberinnen liegen nur bei Barbara Veus nähere Angaben vor. Sie ist eine Tochter des Hieronymus Veus, der Doktor beider Rechte, zeitweilig Rektor der Universität Freiburg und nach 1518 Kanzler des Markgrafen Philipp I. von Baden war. Der Inhalt der L 89 entspricht ziemlich genau der lateinischen Edition des
Legatus divinae pietatis, die 1536 in Köln unter dem Titel Insinuationum divinae pietatis libri quinque herausgegeben wurde und wegen der vorangestellten Apologetica des Kartäusers Johannes Lansperg gelegentlich unter dessen Namen überliefert ist. Sie weicht von der 1875 durch die Benediktiner von Solesmes veröffentlichten „Originalfassung" ab, die in verkürzter Form in verschiedenen deutschsprachigen mundartlichen Fassungen bereits seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu finden ist. Dieser Unterschied ist schon in einem relativ kleinen Textvergleich erkennbar.