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Heinrich Ostertag
(2011)
Unser Bild des historischen Scharfrichters ist geprägt durch die
Geschichtsschreibung des 19. und des beginnenden 20. Jahrhunderts, ebenso durch die verklärende Darstellung christlicher
Märtyrer, die Beschreibung von Hexenprozessen und in neuerer
Zeit von den sogenannten historischen Filmdarstellungen. Der
Scharfrichter war und ist eine geheimnisumwobene und dennoch bemerkenswerte Person.
Allgemein nimmt man an, dass eine einmalige, spektakuläre
Beschreibung und Erwähnung eines historischen Ereignisses oder
einer historischen Person auf alle geschichtlichen Zeiten und Regionen zutrifft. Dies ist in der Regel historisch nicht korrekt. Wir
sehen in Filmdarstellungen den Scharfrichter mit Kapuze und
Beil. Für das „Römische Reich deutscher Nation" entspricht auch
dies nicht den tatsächlichen Begebenheiten. Der Scharfrichter
war allgemein bekannt, benötigte also keine Kapuze zur Anonymisierung und zum Schutz. Das Beil war kein Hinrichtungswerkzeug des „römischen" Rechts, das mit anderen Einflüssen Grundlage der Gesetzgebung des „Römischen Reichs deutscher Nation"
war. Eine Enthauptung wurde mit dem Schwert vollzogen.
Die heute weit verbreitete Gesamtfamilie Nestle stammt aus Nagold, wo der
Name seit 1373 als Nästlin und seit etwa 1400 als Nestlin vorkommt. Die
Schreibweise Nestle erscheint in Nagold erstmals in der Musterungsliste von
1523, doch kommen auch später noch Namensformen wie Nestlin, Nästlin,
Nestlen und Nästle (die letzteren beiden bis heute) vor. Heinrich Nestle
(Henri Nestlé) aus Frankfurt am Main und die von ihm begründete Firma
Nestlé in Vevey (Schweiz) führ(t)en als Familienwappen bzw. als Firmenemblem ein Vogelnest. [1]
Die Namensforscher Bahlow und Udolph leiten den Familiennamen Nestle nicht von »Nest«, sondern von »Nestel« (für Schnürsenkel)
ab, sodass es sich um einen Übernamen nach dem Beruf des Nestlers handeln
würde. [2]
Da in Hunderten von frühen Belegen aus dem Raum Nagold allerdings so gut wie nie die Namensform Nestelin (mit einem zweiten »e«)
vorkommt, [3]
ist diese Ableitung aber unwahrscheinlich. Dagegen kann Nestlin/Nästlin auch die Verkleinerungsform zu »Nast« sein, das eine schwäbische
bzw. mittelhochdeutsche Nebenform für »Ast« ist und in Württemberg ebenfalls als Familienname vorkommt (eine Analogbildung zu Nestle/Nästle wäre
dann der Familienname Zweigle). [4]
Dementsprechend führte der Nürnberger
Vikar Johann Nast 1524 einen Ast im Wappen. [5]
Im Jahr 2005 haben Jugendliche und Eltern des Jungen Chors
Fautenbach und des Kinder- und Jugendchors Unterwegs die
Acherner Heckelfabrik „wiederentdeckt". Zwischen einem Autohaus, einem Einkaufszentrum und der Bundesstraße führte das
Fabrikgebäude mit der markanten Backsteinästhetik und
eindrucksvollen Giebelfenstern ein jahrelanges Dornröschendasein.
Die vor genau 100 Jahren im ersten Industriegebiet Acherns
gebaute Fabrik mit Eisenbahnanschluss diente seither keine
20 Jahre als Fabrikationsstätte. Sieben Jahre wurden in der
Severin'schen Fabrik nach damals neuesten Techniken Flaschen
produziert und Patente verwertet, zehn Jahre wurden in der Maschinenfabrik Ernst Heckels Flurförderanlagen gebaut. Eine kleine
Fabrikepisode hatte die Hecke[ noch einmal zum Ende des Zweiten Weltkriegs, als die Firma Metz und andere ebenfalls aus Karlsruhe kommende Fabriken nach Achern ausgelagert wurden.
Das Reskript gewährte »allen in der Gerichtsbarkeit des Markgrafen unterstehenden Landbewohnern die uneingeschränkte Freitzügigkeit und sprach sie von allen daran hängenden Abgaben und Taxen los«. (S. Fiedler)
»Den Höhepunkt des Reformprogramms bildete die am 23. Juli 1783 verfügte »Aufhebung der Leibeigenschaft« (S. Fiedler). Carl Friedrich unterzeichnete den Erlaß am 4. August 1783, dessen Gültigkeit wohl der einfachen fiskalischen Handhabung wegen auf den 23. Juli zurückdatiert wurde (ein Quartal nach Beginn des Rechnungsjahres).
Die Architektur des 20. Jahrhunderts kommt »ins Alter«. In immer stärkerem Maße stehen Sanierungen von Gebäuden an, die zwar noch jüngeren Datums sind, deren Bedeutung als Kulturdenkmale aber inzwischen von Architekturforschung und Denkmalpflege unbestritten sind. So mag es nicht verwundern, dass in den letzten Jahren zunehmend mehr
Bewerbungen um den Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg eingehen, die solche Bauwerke betreffen.
Es wird das Lebensbild des badischen und württembergischen Malakozoologen Raphael Slidell Freiherr
von Erlanger (*23. Juli 1865, Paris, † 29. November
1897, Heidelberg) aufgezeigt. Der Anlass zur Beschäftigung mit diesem bedeutenden, heute kaum noch bekannten Naturforscher des 19. Jahrhunderts aus Heidelberg ergab sich durch den antiquarischen Erwerb
eines Separatabdruckes seiner Habilitationsschrift.
R. von Erlanger reichte für seine Habilitation alle seine
Publikationen kumulativ ein. Der zweite Teil der Paludina viviparus-Publikation in den Morphologischen Jahrbüchern 1893 wurde dabei aber als Habilitationsschrift
herausgehoben und mit diesem Vermerk separat publiziert. Obwohl Erlanger bereits sehr früh verstorben ist,
hat er mehrere wichtige zoologische und malakozoologische Publikationen vorgelegt. Hierbei ragen seine
Arbeiten über die Kiemenschnecke Viviparus (Mollusca: Prosobranchia) und über Bärtierchen (Tardigrada)
hervor.
Wasser auf unsere Mühlen
(2011)
Die Konstanzer Vorstadt Stadelhofen, ursprünglich zur bischöflichen Grundherrschaft gehörig, ist erstmals um 1170 indirekt als Vorstadt zu fassen. In dieser Urkunde
wird der Standort des ersten - später Kreuzlinger - Augustinerchorherrenstifts als in
der Vorstadt Konstanz liegend beschrieben (in suburbio Constanti ensi) . Etwa neunzig Jahre
später - im Jahre 1259 - erfahren wir in einer anderen Urkunde den Namen der Vorstadt:
Stadelhofen.
Von archäologischer Seite lagen bislang 35 Aufschlüsse aus der südlichen Konstanzer Vorstadt vor, die sich aber zum größten Teil auf baubegleitende Maßnahmen
im Straßenbereich beschränkten. Sie lieferten insbesondere wichtige Hinweise zur Bauzeit, Aussehen und Verlauf der spätmittelalterlichen und jüngeren Befestigungsbauten
von Stadelhofen. Dank einer Rettungsgrabung im Vorfeld des Baus eines Einkaufszentrum 1996/97 sind die Landgewinnungsmaßnahmen zur Erschließung neuen Baulandes
in den See sowie der im 16. Jahrhundert errichtete städtische Werkhof erfasst worden.
Des Weiteren liegen auf Grundlage schriftlicher wie archäologischer Quellen einzelne
Studien zur spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Sozialtopographie und zum Gewerbe in Stadelhofen vor.
Hingegen ist das mittelalterliche Stadelhofen in Bezug a u f die Besiedlungsstrukturen
nahezu eine terra inaxjmta. So kennen wir beispielsweise weder die Lage noch Ausdehnung
des bischöflichen Fronhofs sowie die bauliche Entwicklung Stadelhofens zur
Vorstadt. Ebenso sind die mittelalterliche Bebauungs- und Infrastruktur, wie beispielsweise
Straßenverläufe, Parzellengröße, Grundstücksbebauung oder Wasserent- und
-Versorgung so gut wie unbekannt.
Mit dem 15. April 2011 besteht das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden seit genau 150 Jahren. Das Gründungsdatum, der 15. April 1861, beruht nicht auf einem Zufall. Es geht zurück auf die staatskirchenrechtlichen Veränderungen im Großherzogtum Baden im Jahr 1860, die eine deutliche und in die Gegenwart weisende Zäsur in der badischen Kirchengeschichte markieren. Nicht erst das Jahr 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung, sondern bereits das Jahr 1860 brachte nämlich die „grundsätzliche Beendigung des Staatskirchentums“ im damaligen Großherzogtum Baden. Entsprechende Forderungen waren in Baden zwar schon 1848/49 erhoben worden. Wirklichkeit wurde die Beendigung des Staatskirchentums mit dem badischen Gesetz vom 9. Oktober 1860 die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend, kurz Kirchengesetz oder Korporationengesetz genannt. Es garantierte den Kirchen grundsätzlich die Selbstbestimmung.
„Neu bemalt blau-rot“
(2011)
Laut Inventareintrag des damaligen Museumsleiters Paul Revellio kam 1942 eine „Vitrine aus
Nußbaum (Wilhelminische Zeit)“ in die Altertümersammlung der Stadt. Als Name des Voreigentümers notierte Revellio: „Israel Bloch,
Villingen“. Als Kaufpreis werden 70 Mark angegeben. Dahinter steht in gleicher Handschrift, jedoch
mit anderer Tinte: „25.6.1951 mit 200 Mark von
M. Bloch von neuem gekauft“ – ein Eintrag, der
sich auch auf eine zuvor genannte Biedermeier -
vitrine bezieht