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Am 30. November 1939 wurde der jüdische Fotograf Wolf Schmuel Borowitzky in Nordrach aus seiner Wohnung heraus verhaftet und in das Konzentrationslager Sachsenhausen nördlich von Berlin eingeliefert. Dort teilte man ihm die Häftlingsnummer 010121 zu und brachte ihn im Häftlingsblock 38 unter. Am 26. Februar 1940 kam Borowitzky im KZ Sachsenhausen im Alter von 48 Jahren ums Leben . Über die Todesursache gibt es keine Angaben, eine Grabstätte existiert nicht. Es ist eine grausame Ironie, dass keine Fotografie oder keine Porträtaufnahme existiert, die uns zeigen könnte, wie der Fotograf Borowitzky selbst ausgesehen hat. Nachdem er über zwanzig Jahre in dem bekannten Schwarzwälder Kurort lebte und arbeitete, ist sein Schicksal heute fast völlig in Vergessenheit geraten. Auch eine Nachfrage nach Hinweisen zu Borowitzky in den Nordracher Allgemeinen Bekanntmachungen blieb unlängst ohne jegliche Reaktion .
Der vergessene Philosoph
(2018)
Als vor einiger Zeit das Grab des Ehepaars Husserl auf dem Friedhof in Freiburg-Günterstal in den Blick der Öffentlichkeit geriet, blieb eine nur wenige Meter entfernte andere Grabstätte unerwähnt und wohl auch unbemerkt: Diejenige des Philosophen, Psychologen und Pädagogen Jonas Cohn und seiner Ehefrau Elise. Wie der zehn Jahre früher (1859) geborene Edmund Husserl war Jonas Cohn (Abb. 1) jüdischer Herkunft. Er wuchs in Görlitz auf und studierte in Berlin Botanik. In diesem Fach wurde er auch 1892 promoviert und beschloss, sich zunächst (1892-1894) in der experimentellen Psychologie auszubilden. Ab 1896 studierte er bei Heinrich Rickert in Freiburg. Wilhelm Windelband und Rickert waren die Hauptvertreter der südwestdeutschen (bzw. badischen), werttheoretischen Richtung des Neukantianismus. Mit den „Beiträgen zu der Lehre von den Wertungen” war Cohn 1897 der erste Habilitand Rickerts. Seither lehrte er in Freiburg als Privatdozent. 1901 wurde er nichtbeamteter, außerordentlicher planmäßiger Professor für Philosophie und Psychologie. Im gleichen Jahr erschien als erste größere Veröffentlichung seine „Allgemeine Ästhetik”, aufbauend auf „kritischer Wertwissenschaft”. Cohn nutzt in diesem Werk seine umfassende Kenntnis der Kunst- und Literaturgeschichte. Allerdings muss er einräumen, dass er die Musik weit seltener zu Beispielen herangezogen hat als die übrige Kultur, da er völlig unmusikalisch sei.
Der Vertrag zwischen Fürstenberg und Villingen von 1501/1516 - eingebunden in Pergamentfragmente
(2008)
Zwischen den Pergamentfragmenten des Stadtarchivs Villingen-Schwenningen, die Edith Boewe-Koob beschreibt, befinden sich Abschriften eines Vertrages, den das Haus Fürstenberg und die Stadt Villingen im Jahre 1501 geschlossen haben. Der
Vertrag wurde über einen längeren Zeitabschnitt zwischen den beiden Parteien ausgehandelt und wohl erstmals im Jahre 1501 als Konzept niedergeschrieben. Der endgültige Vollzug durch Besiegelung fand jedoch erst im Jahre 1516 durch Friedrich Graf zu Fürstenberg statt. Hintergrund des Vertrags waren jahrzehntelange Auseinandersetzungen zwischen dem Hause Fürstenberg, das bis zum Jahre 1326 der Stadtherr von Villingen war und der Stadt Villingen über Macht und Einfluss in und um Villingen. Die aufstrebende Stadt versuchte ihren Einflussbereich auszudehnen und denjenigen ihres ehemaligen Stadtherrn zurückzudrängen. Dies gelang ihr offensichtlich auch. Im Einzelnen ging es um die Ausdehnung des Hoheitsbereichs der Stadt, um Geleit- und Zollrechte, die Verfolgung flüchtiger Eigenleute, die Zuständigkeit von Gerichten, um die gegenseitige Anerkennung von Münzen und von Gerichtsurteilen. Jagdgerechtigkeiten, Zugang zu den Märkten, Ausleihe von Henkern und die zukünftige Schlichtung von Streitigkeiten waren weitere Vertragspunkte .
Die Originalzeichnung (in Schwarz-Weiß) fertigte
Jakob Kallenberg, gesicherte Tätigkeit in Bern
von 1535 bis 1565. Kallenberg war ein Holzschnittmeister, Maler und Illustrator aus Bern.
Seine Initialen (IK) vermerkte er in den Darstellungen meist auf einem Stein (siehe Villinger
Fahnenträger hinter dem rechten Fuß).
Den Vordergrund des jahrhundertealten Holzschnitts dominiert in stehender Haltung eine martialische
Gestalt. Mit der Hand ihres nach oben
gereckten rechten Armes hält sie den Schaft einer
Fahnenstange. Hinter ihrem Rücken entfaltet sich,
von der Stange wegführend, ausschnitthaft über die
ganze Bildbreite, das geblähte Tuch eines Symbols:
eine Fahne.
Deren Sinngehalt wird aus heraldischer Sicht im
Folgenden nachzugehen sein.
Der Johanniter- oder Malteserorden führt seinen
Ursprung auf das gegen Ende des 6. Jahrhunderts
gegründete Pilgerspital und Hospiz in
Jerusalem zurück. Die Sarazenen zerstörten das
Hospiz mehrmals. Karl der Große stellte diese
wohltätige Einrichtung wieder her. Im Jahre 1048
gelang es italienischen Kaufleuten in der Nähe der
Kirche des Heiligen Grabes Grund und Boden
als Eigentum zu erwerben. Hier bauten sie vorerst
zwei Kapellen und zwei Hospitäler und weihten sie
dem hl. Johannes. In diesen Herbergen erhielten
die Pilger Ruhe, Pflege, ärztlichen Beistand und
Ausrüstung für die Heimkehr ins Vaterland. Viele
fromme Christen zogen es indessen vor, ihr Leben
fortan der Krankenpflege zu weihen und an dem
Orte zu sterben, wo auch Gott gestorben war.
In dem Privileg Kaiser Ottos III. vom 29. März 999erhielt Graf Berthold das Recht, die aller höchste Erlaubnis und die Gewalt für seinen Ort Villingen einen öffentlichen Markt mit Münze, Zoll und der gesamten öffentlichen Gerichtsbarkeit abzuhalten und auf Dauer einzurichten. Die Entwicklung Villingens zur Stadt war ohne das vorstehende Marktprivileg undenkbar, denn dieses ermöglichte den Einwohnern die materiellen Voraussetzungen für eine städtische Entwicklung zu schaffen. Der Markt war eine Bedingung für das Entstehen und die Entwicklung des städtischen Handwerkerstandes, des Zunftbürgertums und des
Warenaustausches von Stadt und Land.
Der Villinger Werkhof
(2018)
In anderen Städten heißen sie „Bauhof” und haben sich – dem Anwachsen von Aufgaben und Zuständigkeiten entsprechend – von kommunalen Versorgungseinrichtungen zu „Stadtwerken” oder „Technische Dienste” weiter entwickelt. Die Organigramme von Städten zeigen heute vielfältige Organisationsmodelle, seien es Abteilungen der Stadtverwaltung, kommunale Regiebetriebe, rechtlich selbstständige Spezialunternehmen oder eine Kombination verschiedener Modelle. Allen gemein ist eine höchst lebensnahe Aufgabenstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge, ohne die ein menschliches Zusammenleben in Städten und Gemeinden nicht vorstellbar wäre. Die Bedeutung der erbrachten Leistungen wird oft erst deutlich, wenn von meist störungsfrei erbrachten Leistungen einmal etwas „nicht rund läuft”.
Der wahre Weg
(2004)
Gingen im Mittelalter Gläubige zum Hauptportal hin, um in ihre Pfarrkirche zu gelangen, mussten sie durch einen engen Durchlass der Friedhofmauer hindurchgehen, vorbei an Gräbern ihrer Verstorbenen. Das Gedenken an sie lenkte die Gedanken: von den tagtäglichen Arbeiten und Sorgen hin zu tieferen, wenn auch unsichtbaren Wirklichkeiten des Glaubens. Still und offen geworden, konnten die zur Teilnahme am Gottesdienst Kommenden gleich unter dem hohen, himmelwärts weisenden Portalbogen die Gestalt eines Engels erblicken — jedem gegeben als Weggeleiter.
Der Wald im Klimawandel
(2007)
Weit über 700 Seiten der bisher erschienenen Bände der „Ortenau" sind dem Thema Wald gewidmet. Ausgangspunkt eines Beitrags ist häufig die Geschichte eines Waldes, die sich widerspiegelt in dem Umgang mit seiner Nutzung, dann mit den aufkommenden holzgewerblichen Tätigkeiten unterschiedlicher Art. Sichtbar werden auch sozialgeschichtliche Entwicklungen, häufig erkennbar an den Beziehungen der Herrschenden gegenüber ihren Untertanen. Ein großer Teil der Beiträge nimmt die Darstellung der ehemaligen Genossenschaftswälder ein. Die gesamte Ortenau wird als das Gebiet mit der größten Verbreitung dieser speziellen Eigentumsform angesehen. Die Entstehung des jeweiligen frühen Eigentums an einer Waldung kann nicht generell geklärt werden. Die Vielfalt hoheitlicher Rechte im Mittelalter führte zu Jahrzehnte andauernden Zwistigkeiten - ,,Spänne und Irrungen" -, die in Fehden auf lokaler Ebene oder in Prozessen bis vor höchsten Gerichten ausgetragen wurden. Leidtragende der Streitigkeiten waren letztlich die Untertanen, etwa die Waldbauern, wenn ihnen zustehende Rechte oder gar Lebensnotwendiges verwehrt wurden. Für Waldgenossenschaft wird auch synonym der Begriff Markgenossenschaft verwendet, was in der Regel einem Kirchspiel entspricht. Die immer wiederkehrenden Streitigkeiten der Markgenossen gaben schließlich Ende des 18. Jahrhunderts Anlass zur Aufteilung der meisten Genossenschaftswälder und Neufestlegung des Eigentums am Wald. Bis dahin war die Nutzung des Waldes, also vorwiegend für das Gewinnen von Bau- und Brennholz und als Viehweide, in Waldordnungen, auch Waldbriefen, festgelegt.
Sie mussten über die Jahrhunderte hinweg immer wieder „erneuert" werden.