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Sehr herzlich möchte ich Sie am heutigen Abend zur dieser Veranstaltung begrüßen, die für manche unter Ihnen hinsichtlich ihrer Zielsetzung vielleicht noch etwas kryptisch geblieben ist. Doch immerhin so konkret waren ein Bild, ein Gemälde und vor allem ein Name auf unserer Einladung, dass Sie heute Abend da sind und vielleicht doch gespannt, was sich hier in der nächsten Stunde ereignen mag. Im Folgenden möchte ich Ihnen in der notwendigen Kürze, aber auch klar genug
vorstellen, was heute Abend und in Zukunft unter einer Oberrheinischen Sozietät verstanden werden soll und – gerne gebe ich es zu – für diese Ihr Interesse wecken. Nach einem weiteren Musikstück möchte ich – gleichsam als erste Aktion dieser
dann eröffneten Oberrheinischen Sozietät – eine Veröffentlichung, nämlich die neueste Veröffentlichung von Professor Eike Wolgast vorstellen, eine Aufsatzsammlung, die vom Verein für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden verantwortet wird. Ich freue mich, dass dazu auch ein Vertreter des Kohlhammer-Verlages, Herr Dr. Sebastian Weigert, unter uns ist und das Wort ergreifen wird. Ich begrüße Sie sehr herzlich.
Die Rolle der Polizeien bei ihrer "Gleichschaltung" in den deutschen Ländern der ersten Monate 1933 wurde durch die vorausgegangene Entwicklung in Preußen, dem gewichtigsten deutschen Reichsland mit der Reichshauptstadt Berlin, geprägt. Die Verhältnisse in den anderen
Ländern unterschieden sich jedoch gegenüber Preußen zumindest in der Zeit zwischen der "Machtergreifung" der NSDAP mit Adolf Hitler am 30. Januar und den Reichstagswahlen am 5. März 1933 beträchtlich. Dies wird nachfolgend durch einen Betrag nachbereitet, der am Beispiel der Polizei in Karlsruhe die Entwicklung in Baden näher beleuchtet. Dort war der Gleichschaltungsprozess, im nationalsozialistischen Schrifttum als "Die Deutsche Erhebung in Baden" deklariert, im Zeitraum von nur einer Woche nach dem Wahltag vollzogen.
Einen signifikanten Baustein zur Geschichte der jüdischen Medizin im Spätmittelalter stellt der im Generallandesarchiv Karlsruhe unter der Signatur 67 Nr. 830 Bl. 147r –150v tradierte Vertrag dar, in dem die Territorialherren der Grafschaft Sponheim, der Kurfürst und Pfalzgraf bei Rhein, Ludwig V., der Pfalzgraf bei Rhein Johann und der Markgraf von Baden Philipp I., dem Juden Mayer Leui das Recht zusichern, zusammen mit seiner Familie zwölf Jahre unter ihrem Schutz und Schirm in der Stadt Kreuznach zu wohnen und Handel zu treiben.
Zu Beginn muss ich mit einem bis heute weit
verbreiteten Vorurteil aufräumen. Wenn man
die Debatten vor 65 Jahren, ganz vereinzelt auch
noch heute, anhört, dann könnte man meinen,
dass zwischen Badenern und Württembergern ein
größerer Abstand liege als zwischen Indern und
Chinesen oder Mexikanern und Peruanern. Deshalb
nochmals die schreckliche Wahrheit: Badener
und Württemberger sind Schwaben. Bereits das
berühmte Zedlersche Universallexikon aus der ersten
Hälfte des 18. Jahrhunderts bemerkte lapidar,
dass „die Alemannen und Schwaben, so damals
schon einerley hiesse(n)”. Sie galten als „das mächtigste,
größte und tapfferste Volck unter allen
Deutschen”. Zwischen Lech und Rhein, zwischen
Heidelberg und den Alpen wohnten „die
berühmten Alemannen und heutigen Schwaben,
welche den Francken und Römern so viel zu thun
gemacht, dass noch heutiges Tages die Frantzosen
alle deutschen Völcker in ihrer Sprache unter dem
Namen der Alemannier begreiffen.”
Im Mittelalter wurden von Klerus, Klöstern und Bruderschaften Mitgliederlisten geführt, die als Anfänge kirchlicher Register gelten können, wenngleich sie aus verschiedenen Motiven heraus entstanden sind. Die im 14. Jahrhundert in Frankreich und Italien erstellten Taufmatrikeln sind allerdings als Beginn einer Kirchenbuchführung anzusehen. Für den deutschen Sprachraum gelten die im späten 15. Jahrhundert angelegten Taufregister von St. Theodor in Basel (1490), Annaberg in Sachsen (1498) und Augsburg (1504) als ein solcher vorreformatorischer Ansatz der Kirchenbuchführung. Ebenso bilden Memorial- und Totenbücher, die Verstorbene aufführen, eine Form von Kasualregistern, wie z. B. die seit der Mitte des 15. Jahrhunderts geführten Nürnberger Totengeläutbücher (von St. Sebald 1439–1572, St. Lorenz 1454–1515). Sie beruhten jedoch auf ortskirchlichem Recht, und ein geordnetes Kirchenbuchwesen kam trotz der Versuche mehrerer Teilsynoden nicht zu Stande.
Unser Gesamtthema ist so vielschichtig, dass es sinnvoll erschien, die einzelnen Aspekte der Bekenntnisfrage unter unterschiedlichen Perspektiven abzuhandeln. Zwei Aspekte sind mir wichtig: Ich möchte meinen Beitrag verstehen allein als historische und theologiegeschichtliche Erinnerungsarbeit zweier Jahrhunderte. Vieles davon ist bekannt, manches vielleicht nicht; ein Mehrwert wird also am ehesten darin bestehen, die Bekenntnisfrage im Zusammenhang dargestellt wahrzunehmen. Dass diese in ständiger Wechselwirkung zur Geschichte einerseits und zur Frage der Bekenntnisverpflichtung, also der Rechtsfrage, andererseits steht, muss auch hier vorausgeschickt werden. Ich beschränke mich aber auf die Übersicht und versuche dabei, alle Wertungen zu unterdrücken.
Historia ecclesiae badensis
(2017)
Die hier vorgestellte Skizze und der folgende Aufbau einer geplanten Darstellung einer badisch-evangelischen Kirchengeschichte beleuchten ein Projekt, das – so Gott will und wir leben – meine akademische Lehrtätigkeit begleiten und bestimmen soll. Ein Teil davon ist bereits in Vorlesungen an der Universität Heidelberg oder auch auch in der Oberrheinischen Sozietät an der Theologischen Fakultät vorgestellt worden. In diesem ersten Überblick, der vor allem methodische Grundentscheidungen veranschaulichen soll, sind alle Hinweise auf Literatur weggelassen worden. Gerne und dankbar nehme ich evtl. Hinweise auf bisher vernachlässigte Aspekte und Perspektiven zur Kenntnis.
Vom 28. Juli bis 3. August 1930 fand um die Jugendherberge auf dem Sohlberg ein deutsch-französisches Jugendtreffen
statt. Während die deutschen Teilnehmer Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Jugendbünde waren, in der 40
weltanschaulich und konfessionell unterschiedliche Gruppen zusammengeschlossen waren, gehörten die französischen Teilnehmer „den allerverschiedensten politischen und weltanschaulichen Lagern“ an: Junge „Action Française“, „Jeunesses
Patriotes, „Hervéjugend“ und „Jeunesses Radicales“ waren vertreten sowie Mitglieder der „Völkerbundjugend“, der „Ligue
d’Action Republicaine et Socialiste“ und Anhänger der Zweiten und Dritten Internationale.
1988 legte der Historiker Clemens Vollnhals – inzwischen Leiter des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung in Dresden – eine umfangreiche Dokumentation „Die evangelische Kirche nach dem Zusammenbruch. Berichte ausländischer Beobachter aus dem Jahre 1945“ vor. Darin präsentierte er 72 bis dahin völlig unbekannte Dokumente US-amerikanischer, britischer und französischer Kirchenvertreter, die unmittelbar nach Kriegsende das zerstörte und besiegte Deutschland besucht und erste Kontakte zu deutschen Kirchenvertretern geknüpft hatten. Die Dokumente, die in der Zeit zwischen Mai und Dezember 1945 entstanden, hatte Vollnhals unter anderem in den „National Archives in Washington“, in den damals noch in Colmar lagernden Beständen der „Archives de l’Occupation française en Allemagne et en Autriche“ sowie im „Archiv des Lutherischen Weltbundes“ und des „Ökumenischen Rates der Kirchen in Genf“ entdeckt. Drei dieser ausländischen Beobachter hatten dabei auch die Badische Landeskirche und die Erzdiözese Freiburg besucht: Sylvester C. Michelfelder und Stewart W. Herman aus den USA sowie Marcel Sturm aus Frankreich. Ihre Berichte sind eine einmalige historische Quelle für die Situation der evangelischen und der katholischen Kirche in Baden in den ersten Nachkriegsmonaten 1945.
Am 22. August 2018 jährt sich zum 200. Mal der Tag, an dem Großherzog Carl in Bad Griesbach kurz vor seinem Tod die freiheitlichste Verfassung seiner Zeit unterschrieb und erst damit der Staat Baden wirklich und unanfechtbar gegründet wurde. Dass dieses Ereignis vom Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe gebührend gefeiert werden würde, davon
gingen sowohl die Regionalgruppe der »Badische Heimat« als auch deren bewährter »Kooperationspartner«, die »Landesvereinigung Baden in Europa« aus. Als wir uns aber Anfang Dezember 2017 beim Land und bei der Stadt nach dem Stand der Planungen erkundigten, erfuhren wir, dass dieses Ereignis nicht im Bewusstsein der ehemaligen Residenzstadt und
schon gar nicht des Landes Baden-Württemberg war, denn es waren weder ein Festakt noch sonstige Aktivitäten geplant. Und das, obwohl durch »900 Jahre Baden«, den Stadtgeburtstag und die Heimattage genug Aufmerksamkeit auf Karlsruhe und die badische Geschichte gezogen worden sein sollte.