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Wenn wir unser Verhältnis zu Juden und
Jüdischer Geschichte betrachten, wird sofort an das
3. Reich und die Ermordung der Juden gedacht.
Dieser Blick bleibt notwendig. Aber daneben ist
auch ein anderer Blickwinkel nötig. Geschichte
nimmt immer nur einen Verlauf, aber es bestehen
verschiedene Möglichkeiten und wir sollten versuchen,
diese verschiedenen Möglichkeiten wahrzunehmen.
Das 3. Reich war nicht die einzige
Möglichkeit der Geschichte.
Die Sichtweise der jüdischen und nichtjüdischen
Bevölkerung Villingens zum Ende des 19. Jahrhunderts war eine andere. Die Bevölkerung lebte
nicht mit Blick auf die Katastrophe, sondern mit
Blick auf die vielfältigen Möglichkeiten des Lebens
und des Zusammenlebens.
Das Gebiet des heutigen Landkreises Lindau im Nordosten des Bodensees
gehörte seit dem Jahre 15 v . Chr. zur römischen Provinz Raetia, nach deren
Teilung dann zur sogenannten Raetia secunda. Seit etwa 259/60 wurde die
römische Grenze (Limes) zurückgenommen auf eine Linie Hochrhein-Bodensee-
Argen-Iller-Donau. Das Gebiet des heutigen Landkreises Lindau kam
somit an die äußere Grenze des römischen Imperiums zu liegen.
Während im westlichen Oberschwaben und im württembergischen Bodenseehinterland
zahlreiche Siedlungsreste von der 250jährigen Herrschaft der
Römer zeugen, sind solche Zeugen einer 400jährigen römischen Anwesenheit
weiter östlich sehr spärlich.
Im Mittelalter wurden von Klerus, Klöstern und Bruderschaften Mitgliederlisten geführt, die als Anfänge kirchlicher Register gelten können, wenngleich sie aus verschiedenen Motiven heraus entstanden sind. Die im 14. Jahrhundert in Frankreich und Italien erstellten Taufmatrikeln sind allerdings als Beginn einer Kirchenbuchführung anzusehen. Für den deutschen Sprachraum gelten die im späten 15. Jahrhundert angelegten Taufregister von St. Theodor in Basel (1490), Annaberg in Sachsen (1498) und Augsburg (1504) als ein solcher vorreformatorischer Ansatz der Kirchenbuchführung. Ebenso bilden Memorial- und Totenbücher, die Verstorbene aufführen, eine Form von Kasualregistern, wie z. B. die seit der Mitte des 15. Jahrhunderts geführten Nürnberger Totengeläutbücher (von St. Sebald 1439–1572, St. Lorenz 1454–1515). Sie beruhten jedoch auf ortskirchlichem Recht, und ein geordnetes Kirchenbuchwesen kam trotz der Versuche mehrerer Teilsynoden nicht zu Stande.
Wenn heute vom „Historischen Kaufhaus“ in Freiburg die Rede ist, werden die meisten an das
mit prächtiger Schaufassade und Ecktürmchen zum Münsterplatz stehende Gebäude denken. In seinem Innenhof und dem sogenannten Kaisersaal im ersten Obergeschoss finden
heute Konzerte und andere Veranstaltungen statt. Der älteste Kern des „Kaufhauses“ steht aber nicht am Münsterplatz, sondern an der Schusterstraße. Hier, in dem sogenannten „Hinteren“ oder „Alten Kaufhaus“, ist noch heute die
Marktaufsicht untergebracht. Während der Außensanierung dieses Bauteils im Sommer 2010
wurde der moderne Putz von den Fassaden zur Schusterstraße und zur Seitengasse (Kaufhausgässle) abgeschlagen. Darunter kamen reiche Baubefunde zutage, die ein neues Licht auf dieses
„Hintere Kaufhaus“ werfen. Weitere Aufschlüsse sind bei der Sanierung der Hoffassade zu erwarten, das Innere konnte bisher nicht untersucht werden.
Der mittelalterliche Baubestand Villingens ist seit mehr als drei Jahrzehnten Gegenstand baugeschichtlicher Untersuchungen und durch den Verfasser in verschiedenen Beiträgen thematisiert worden. Im Vordergrund standen dabei Analysen zu Bau- und Nutzungsstrukturen der ältesten Bürgerhäuser und deren bauliche Einbindung in das städtische Siedlungsgefüge. Dabei war es von Anfang an das Bestreben, die erzielten Ergebnisse durch dendrochronologische Untersuchungen zeitlich zu schichten, um über das so gewonnene Datierungsraster von absolut datierten Bauphasen vergleichbare, aber nicht datierte Befunde bzw. Bauzustände relativ sicher einordnen zu können.
Sich mit den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts zu beschäftigen bedeutet, eine „Geschichte, die noch qualmt“, zu betrachten, wie die Historikerin Barbara Tuchman einmal den Gegenstand der jüngsten Zeitgeschichte metaphorisch umschrieben hat.
Folgt man der klassischen Definition von Hans Rothfels, so umfasst die Zeitgeschichte jene Jahrzehnte, die von einer noch lebenden Generation von Zeitzeugen bewusst miterlebt und mitgestaltet worden ist. Danach sind wohl die meisten hier Anwesenden Zeitzeugen der Kirchengeschichte der 1990er Jahre. Die kirchliche Zeitgeschichte unterscheidet sich von der übrigen Kirchengeschichtsforschung u. a. durch den Zugriff auf eine besondere Quellengattung: die Auskünfte der Zeitzeugen. Durch Interviews können Detailinformationen, atmosphärische und biographische Hintergründe sowie zeitgenössische Deutungsmuster ermittelt werden. Die Kommunikation zwischen Zeitzeugen und Historikern bietet
viele Chancen, sofern die strukturell unterschiedlichen Rollen der beiden akzeptiert werden. Der Zeitzeuge gibt innerhalb seines partikularen Erfahrungshorizonts seine subjektive Wahrnehmung von zeitgeschichtlichen Ereignissen wieder. Während der Zeitzeuge Geschichte erinnert, will der Historiker sie erforschen. Gebunden an wissenschaftliche Standards und kontrolliert von einer Fachöffentlichkeit analysiert er auf einer breiten Quellenbasis multiperspektivisch historische Ereignisse, Strukturen und Prozesse. Die neunziger Jahre sind bislang von der kirchlichen Zeitgeschichtsforschung allenfalls gestreift worden. Grund hierfür ist die zumeist 30jährige Sperrfrist für kirchliche und staatliche Akten, die für diesen Zeitraum noch nicht abgelaufen ist. Dennoch lassen sich anhand publizierter Quellen erste geschichtswissenschaftliche Streifzüge durch dieses Jahrzehnt unternehmen.
Gründerjahre
(2017)
Die Geschichte der Universität Konstanz beginnt am 6. September 1959 bei einer
Bauernversammlung in der Nähe von Singen und sie beginnt mit einem Zettel. [1]
Den erhält der damalige Konstanzer Landrat vom damaligen Ministerpräsidenten Kurt Georg
Kiesinger, der auf dem Zettel eine Idee notiert hat: Ich habe vorhin (Stadtrat) den Gedankenfalls neue Universitätsgründungen notwendig werden- Konstanz für unser Land vorgeschlagen. [2]
Eine Idee ist noch keine Geburt. Für das eigentliche Geburtsdatum kommen mehrere Ereignisse in Betracht:
– Im Dezember 1963 werden mit Landtagsbeschluss die Gründungsausschüsse für die
geplanten neue Universität Konstanz und die Medizinische Hochschule Ulm berufen.
– Am 27. Februar 1964 beschließt der Landtag, in Konstanz und Ulm Hochschulen zu
errichten.
– Am 28. Februar 1964 wird Gerhard Hess zum Gründungsrektor ernannt.
– Die ersten sieben Professoren erhalten am 26. März 1966 im Konstanzer Rathaus vom
Ministerpräsidenten ihre Ernennungsurkunden. Es sind dies:
Hans Aebli, Psychologie,
Waldemar Besson, Politische Wissenschaft,
Ralf Dahrendorf, Soziologie,
Hans Robert Jauss, Romanistik,
Franz Georg Maier, Alte Geschichte,
Herbert Nesselhauf, Alte Geschichte,
Wolfgang Preisendanz, Germanistik.
Auch die ersten Studenten kommen 1966. Viel spricht also für dieses Jahr und
letztlich entscheidet sich die Universität für ihr Gründungsdatum für eine steingewordene Manifestation, die alle Zweifel, ob es je zu einer Universität Konstanz kommen
sollte, unwiderruflich beseitigt: die Grundsteinlegung auf dem Gießberg am 21. Juni
1966.
Wenn der Vorhang fällt
(2005)
Häuser erzählen Geschichte: Familiengeschichte, Alltagsgeschichte, Wirtschaftsgeschichte - all dies verbirgt sich zwischen alten Mauern und zwischen den Zeilen alter Grundbuch- und Liegenschaftsunterlagen. Die Geschichte des in Diedelsheim mehr als 200 Jahre mit „Realwirthsgerechtigkeit“, „Schildgerechtigkeit“ und „Saalwirthsgerechtigkeit“ betriebenen Gasthauses „Zum Löwen“ ist ein gutes Beispiel dafür.
„Die stete Sorgfalt für eifrige Handhabung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Inneren des Großherzogthums hat Uns daher bewogen, zu diesem Zwecke ein eigenes bewaffnetes militärisch organisirtes Corps unter der Benennung ,Gendarmerie-Corps‘ zu errichten. " Ein kurzes Zitat aus dem „höchsten Edikt" vom 3. Oktober 1829 über die Gründung der Gendarmerie im Großherzogtum Baden. Die Gründungsurkunde war von Ludwig von Gottes Gnaden, Großherzog von
Baden, Herzog von Zähringen, Landgraf von Nellenburg, Graf von Salem, Petershausen und Hanau etc. unterzeichnet.
Mit diesem Gesetz erfolgte die Vereinheitlichung vielfältiger polizeilicher Einrichtungen vom Main bis zum Bodensee. Bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts war der Schutz vor Rechtsbrechern und Kriegsnöten weitgehend Privatsache. Die öffentliche Ordnung und Sicherheit versuchten Gemeinden, Grundherrschaften, Bistümer, Klöster, Landvogteien und Reichsstädte u. a. m. innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches zu garantieren. Die zu diesem Zweck beauftragten und beschäftigten Hatschiere, Büttel, Gerichtsdiener, Landsknechte, Bettelvögte und Nachtwächter stellten im weitesten Sinne das dar, was wir heute unter dem Begriff Polizeivollzugsdienst kennen.
Um die Mitte des 13. Jahrhunderts erscheinen im Breisgau die Grafen von Freiburg,
auf der Baar die Grafen von Fürstenberg. Die neuen Häuser gingen auf die Brüder
Konrad und Heinrich zurück, die das rechtsrheinische Erbe ihrer Vorfahren unter
sich aufgeteilt hatten. Konrad hatte das Zähringer Erbe im Breisgau, Heinrich den
Besitz im mittleren Schwarzwald und die Gebiete östlich davon auf der mittleren
Schwäbischen Alb erhalten. Konrad von Freiburg trug einen Zähringer Namen;
Heinrich – seit 1250 Landgraf in der Baar – nannte sich „von Fürstenberg“ und war
Heinrich von Neuffen nachbenannt, dem Großvater von Mutterseite her. Beide
Namen beendeten die bei ihren agnatischen Vorfahren seit dem Beginn des 11. Jahrhunderts bestehende Sitte, den Leitnamen „Egino“ zu verwenden; später haben ihn
die Grafen von Freiburg und die Fürstenberger in der Form „Egon“ wieder aufgegriffen.
Im Almanach 2004 hatte JOACIHIM STURM für den Schwarzwald-Baar-Kreis noch unentdeckte „germanische Höhenburgen" des 4. und 5. Jahrhundert vermutet. Er verwies auf völkerwanderungszeitliche Befestigungen am Westrand des Schwarzwaldes wie etwa den Herrenberg am Rheinknie, den Zähringer Burgberg im Breisgau und die Stationen über dem Austritt des Kinzigtales in die Oberrheinebene in der Ortenau. Diese germanischen Höhensiedlungen mit Bezug auf gegenüberliegende spätrömische Kastelle am Rhe in wurden von HEIKO STEUER und MICHAEL HOEPER mit entsprechenden Plätzen wie dem Glauberg in der Wetterau, dem Reißberg in der Oberpfalz, der Gelben Bürg in der Fränkischen und dem Runden Berg in der Schwäbischen Alb kartiert. Auf diese Kartierung mit Leerstelle zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb hatte STURM sich berufen; bei den darauf aus Einzelfunden auf der Westalb und an der oberen Donau vermuteten früh-alamannischen Höhensiedlungen ist jedoch Vorsicht angezeigt.
Meine sehr verehrten Damen, meine sehr verehrten Herren,
liebe Gengenbacher Bürgerinnen und Bürger.
Ich freue mich, immer wieder in Gengenbach zu sein, und heute
ganz besonders, da mir der Festvortrag zum 100-jährigen Bestehen des Historischen Vereins angetragen wurde. Diesem Wunsch
bin ich gerne nachgekommen.
Gengenbach, meine Bürger und Bürgerinnen, ist ein Juwel,
und dieses Juwel sollten Sie pflegen. Sie haben die glückliche Situation, dass die Geschichte Ihnen etwas geschenkt hat, was vielen Städten nicht vergönnt ist. Und Sie sollten daran denken,
auch mit dem Eingriff in die Bausubstanz behutsam umzugehen.
Sie sollten sich vielleicht darüber Gedanken machen, dass eigentlich das Ziel erreicht ist, und dass weitere Eingriffe nur noch schaden können. Halten Sie Ihr Juwel in Ehren. Es ist Ihr Kapital, es
ist das Kapital der Stadt.
Das Konstanzer Münster
(2006)
Nach den letzten Grabungen im Konstanzer Münster, die 1975 und 1979 von Peter
Eggenberger und Werner Stöckli in der Krypta durchgeführt wurden, und den Restaurierungsarbeiten zum Konradsmillennium 1975 in der Mauritiusrotunde haben Wolfgang Erdmann und Alfons Zettler die Ergebnisse dieser sowie auch älterer Bauuntersuchungen und Grabungen in einem ausführlichen Aufsatz ausgewertet und am Ende
festgestellt: »Die jüngsten Untersuchungen und Befunde am Konstanzer Münster haben
manches klären können. Beantworten können sie die Hauptfragen der Baugeschichte
an dieses Monument jedoch nicht. Das meiste muss im Dunkeln bleiben, so dass man
nach wie vor von einer geklärten Baugeschichte des Konstanzer Münsters noch recht
weit entfernt ist.« An anderer Stelle schließen sie weitere Erkenntnisse ohne Grabung
aus. 1989 versuchte Albert Knoepfli die »Funkstille«, die das abschließende Statement
von Erdmann/Zettler in der Diskussion um die Baugeschichte des Münsters ausgelöst
hatte, zu beenden. Er versuchte ohne Beibringung von neuem »Tatsachenmaterial«, also
Schriftquellen oder Grabungen, »interpretationskritisch zu prüfen, ob die Fakten nur im
Sinne des bisherigen Forschungsstandes ein Vertrauen erweckendes Bild ergeben, oder
ob mit einer Neuordnung eine vertretbare neue Sicht der Ereignisse und ihrer zeitlichen
Abfolge verbunden werden kann.« Dieser Weg soll auch mit den vorliegenden Überlegungen beschritten werden. Daneben birgt der stehende Bau auch ohne Grabung noch
Überraschungen.
Seen und Moore sind landschaftliche Perlen von außergewöhnlichem Reiz. Das mag gerade auch für den Schwarzwald zutreffen, in dessen dunkler Waldlandschaft die offenen Flächen besonders auffallen und ihr zusätzliche Anziehungskraft verleihen. Seen und Moore reichen in ihrer Bedeutung indessen weit über ihre heutige Funktion als Erholungsorte und Wasserspeicher hinaus, denn gegenüber anderen Standorten zeichnen sich diese Feuchtbiotope dadurch aus, dass sie Sedimente ablagern und Torf anhäufen. Darin sind anorganische und organische Reste aus der jeweiligen Bildungszeit enthalten und auf Dauer konserviert. Das bedeutet nichts anderes, als dass Seen und Moore ihre eigene Geschichte und auch die ihrer Umgebung aufzeichnen: Sie stellen Archive der Vergangenheit dar, die es nur zu entschlüsseln gilt, um eine Fülle von Informationen über zurückliegende Zeiten zu erhalten. Aus dieser Sicht ist klar, dass Seen und Moore ganz besonderen Schutz verdienen, denn bei ihrer Zerstörung oder auch nur gedankenlosen Veränderung gehen diese Informationen unwiederbringlich verloren. Auch durch nachträgliche „Reparatur“ dieser Biotope, etwa durch Renaturierung bereits entwässerter Moore, können solche Eingriffe in diese Archive nicht wieder rückgängig gemacht werden.
Mein Vorgänger im Amt, Gerhard Gebauer stellte 1998 in einem Aufsatz zur Fusion von Villingen und Schwenningen vor 50 Jahren mit Stolz fest, dass die Neubildung der Stadt Villingen-Schwenningen in Deutschland die größte Gemeindereformmaßnahme war, die seit 1945 erfolgreich durchgeführt wurde. Dies gilt auch heute fast 25 Jahre später, und das macht den Sachverhalt noch bemerkenswerter. Hinzu kommt, dass diese Fusion auf der Grundlage einer Zustimmung der Bürgerschaft in beiden Städten Schwenningen und Villingen vollzogen wurde. Aber neben der Würdigung dieses doch sehr einzigartigen Vorgangs stellt sich deshalb die Frage, weshalb es keine Nachahmer mehr gab, und ob man dann tatsächlich vom Erfolg dieser Maßnahme sprechen kann.
Klöster gehörten seit dem frühen Mittelalter zu den konstituierenden Elementen von Herrschaft. Beschränkte sich ihre Stiftung noch im 10. Jahrhundert auf Initiativen ranghoher geistlicher und weltlicher Würdenträger aus der Umgebung des Königshauses, so entwickelten seit der Jahrtausendwende insbesondere im Südwesten des Reiches zunehmend Grafen und edelfreie Adelige ein Interesse an Gotteshäusern. Unter dem Einfluss der päpstlichen Partei in dieser Region vollzog sich dabei ein grundlegender Wandel. Denn seit Mitte des 11. Jahrhunderts erbaten Stifter für ihre Klöster nicht mehr, wie bisher, den Schutz des Reiches, sondern den des Apostolischen Stuhls. Sie orientierten sich dabei an den Ideen der Reform. Im Zuge dieser Bewegung entstand auch die Abtei St. Peter. Sie liegt östlich von Freiburg im Breisgau auf einer gewellten Hochfläche des Schwarzwaldes unweit des vermutlich ältesten Verbindungsweges vom Breisgau auf die Baar und zum Bodensee durch das heutige Höllental. Hauptakteur ihrer Stiftung war Herzog Bertold II. († 1111), der Begründer der Zähringerlinie. Auch nach ihrem Aussterben spielte die Pflege ihrer memoria in der Abtei immer wieder eine bedeutende Rolle bis zu deren Aufhebung im Jahr 1806.
Wie wir aus den ältesten Funden wissen, lebten
schon die Frühmenschen auf dem Territorium, das
heute den Namen „Gebiet Tula“ trägt. Am dichtesten siedelten sie am Mittellauf der Krasiwaja Metscha im sogenannten Schilawskital, das wegen seiner hohen Ufer und breiten Auwiesen bekannt ist.
Die einzigartige Landschaft mit ihren Wäldern, in
denen verschiedene Tiere, Pflanzen, Beeren und
wilde Obstbäume zu finden waren, schuf ideale
Lebensbedingungen für Jäger, Fischer und Sammler und später auch für die Ackerbauern. Zu einem
der ältesten historischen Denkmäler zählt man
eine Siedlung beim Dorf Bogowo in der Nähe von
Efremov. Ihre Entstehung datiert man etwa auf das
Jahr 250.000 v. Chr. Die Funde von abgeschliffenen Äxten aus der frühen Bronzezeit sind 500 bis
1.000 Jahre jünger.
Das Ende der Fürstbistümer, Abteien und Klöster durch den Reichsdeputationshauptschluß (RDH) vom 25. Februar 1803, der Untergang aller geistlichen Reichsstände und die Einziehung des Kirchenvermögens durch den Staat, ist eingebettet in einen geistesgeschichtlichen Prozeß zu sehen, der das Denken über das Verhältnis von Staat und Kirche im 18. Jahrhundert wandelte. Die Säkularisation, der Verlust der Landeshoheit und die Enteignung des Vermögens der geistlichen Stände, setzte die grundlegende Veränderung des Rechts- und Reichsbewußtseins ebenso voraus, wie die fortschreitende Profanierung der Staatsidee. Nur auf diesem Hintergrund läßt sich erklären, daß sich die größeren und mittleren Reichsstände ohne jede Hemmung auf die geistlichen Mitstände stürzten und sich deren Hoheitsrechte und Eigentum aneigneten. Die in keinem Verhältnis zur Größe der Neuerwerbungen stehenden territorialen Verluste auf dem linken Rheinufer legitimierten dabei diesen Länderraub vor dem eigenen Gewissen, falls dies sich bei der einmaligen Möglichkeit dieser territorialen Expansion überhaupt noch regte. Die Aufhebung der zahlreichen Klöster und Abteien schien vor dem Gewissen auch deshalb gerechtfertigt, weil man die Menschheit damit von Institutionen befreite, die angeblich nutzlos und schädlich waren und ein Überbleibsel des finsteren Mittelalters darstellten.
In dem Bericht eines französischen Reisenden aus dem Jahre 1681 spricht sich dieser voller Begeisterung über das Freiburger Münster aus: „Der Kirchenthurm (Münsterthurm) ist, was die Höhe und Feinheit der Ausführung betrifft, eine wunderbare Arbeit. Obwohl ich die gothische Gebäude nicht leiden mag, kann ich nicht umhin, diesen Bau zu loben. Es ist eine Pyramide von rothem Stein, ganz à jour gehauen, wie der Kirchenthurm von Thann; der von Freiburg ist aber unvergleichlich schöner." Ähnlich äußert sich ein knappes Jahrhundert später, zur Zeit der endenden Hochblüte des Rokoko, der päpstliche Diplomat Giuseppe Garampi über das Gotteshaus: „Das berühmteste Gebäude ist das Münster, ein dreischiffiger Steinbau mit Spitzbogen und einem hohen Turm über dem Hauptportale. Es ist in dem mit Unrecht gotisch ge- nannten Stil erbaut, und der ganze Bau ist mit der größten Feinheit ausgeführt. Nächst dem Straßburger soll dieser der berühmteste Turm in Deutschland sein."