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Baden in Europa 1806–1918
(2005)
Stellen wir ein Wort Goethes an den
Anfang: „Willst du immer weiter schweifen?
Sieh, das Gute liegt so nah.“1 In den letzten
Jahrzehnten war es besonders augenfällig: Auf
der einen Seite blicken wir weit hinaus, über
Kontinente hinweg, es geht das Wort von der
Globalisierung um, auf der anderen Seite
fokussieren wir unserer Blick darauf, was uns
nahe, vertraut ist. Das ist gut so!
Nun ist das Schauen in die Vergangenheit
nicht nur ein Konstatieren dessen, was geschehen
ist, sondern auch ein Bewerten des eigenen
Selbstverständnisses.
Heute kaum mehr bekannt, und noch viel weniger beachtet, ist die Tatsache, dass unsere Evangelische Landeskirche in Baden erst im Jahr 1821 in ihrer heutigen Form, unter dem Namen „Vereinigte, Evangelisch-Protestantische Landeskirche in Baden" entstand, und welche kirchenrechtlichen bzw. theologischen Hintergründe und Parallelen diese bis heute in
Deutschland, ja eigentlich weltweit fast einzigartig gebliebene (Konsens-) Union hat. Die Unionsbestrebungen der Evangelischen Kirchen, wie sie in Deutschland zu Anfang des 19. Jahrhunderts auf breiter Basis entstand, müssen von der Union im Sinne des römisch-katholischen Kirchenrechts, wie dies im „Codex Iuris Canonici" seine Grundlage findet, unterschieden werden.
Badisches Kalendarium
(2006)
Das Erzbistum Freiburg und das alte Großherzogtum Baden besitzen beachtenswerte Gemeinsamkeiten, in ihrer Geschichte, ja sogar bis in die Gegenwart hinein. Nicht als wäre hier eine gleichberechtigte Partnerschaft festzustellen, eher ein spannungsgeladenes Gegenüber, das im Auf und Ab politischer Gärungen sich stets neu und anders einstellte. Zunächst soll auf die Politik und ihre Sprache um 1806 hingewiesen werden: denn diesem Jubiläum gilt es ja gerecht zu werden, um in Kontrast dazu die kirchlichen Verhältnisse und deren Neuorganisation innerhalb eines kurfürstlich bzw. großherzoglich badischen Regiments zu skizzieren.
Aus Vielfalt ein Ganzes
(2006)
Manche sind gerührt, manche voller Stolz, wenn das Badnerlied erklingt: „Das schönste Land in Deutschlands Gau’n, das ist mein Badner Land“. Was für ein Land muss das sein: Tief in den Herzen wie in der Geschichte verwurzelt, gleichsam von Gottes Hand geschaffen! Aber war dieses Großherzogtum Baden in Wirklichkeit nicht ganz anders entstanden? Geformt als ein Kunstprodukt, auf ganz und gar revolutionäre Weise, gegen Recht und Herkommen hervorgebracht, mehr oder minder zusammen geklaubt und geraubt, von auswärtigen Mächten ins Leben gerufen …? Vergegenwärtigen wir uns, wie dieses Baden
zustande kam, von wem es geschaffen wurde und mit welchen Klammern man es zur Einheit zusammen gefügt hat.
Die Zeitspanne 1806 bis 2006 bezeichnet nicht, wie fälschlicherweise behauptet, „200 Jahre Baden“, sondern erinnert daran,
dass vor zweihundert Jahren Baden zum Großherzogtum erhoben worden ist und dass in den nächsten 112 Jahren die badische Geschichte „beispielhafte Bedeutung“ (Gerd Hepp) erlangte.
Das Jahr 1806 begann für die Vorfahren hier im Breisgau recht spannend vor 200 Jahren. Innerhalb von nur drei Jahren erlebten sie, dass gleich zum zweiten Mal hintereinander ihre Obrigkeit, ihr Landesherr, sozusagen ihre Staatszugehörigkeit gewechselt wurden. Zuerst wurden sie abgeschnitten von der „milden österreichischen Hand“. Die Region ging 1803 an den Herzog von Modena bzw. an dessen Schwiegersohn Ferdinand (den die Freiburger vergeblich hierher lockten mit dem Spruch „O lieber Vater Ferdinand, besuche bald dein treues Land!“). Nun kam man 1806 unter badische Hoheitsgewalt, unter den Markgrafen bzw. Kurfürsten Karl Friedrich, der sich bereits Herzog von Zähringen nannte. So ließ sich wohl mit Titeln Loyalität
erzeugen! Am 15. Januar nahm der „Besitznahmekommissar“ Carl Wilhelm Franz Ludwig Freiherr Drais von Sauerbronn den Breisgau offiziell in badischen Besitz.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Oettinger, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
Fenrich, Kaiserliche und Königliche Hoheiten, meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir bitte zunächst, mich als thematisch legitimierten Referenten auszuweisen, spreche ich hier doch nicht als Rektor der südbadischen Universität Freiburg, sondern als Politikwissenschaftler mit einer gewissen emotionalen Bindung an den Gegenstand der Rede: „Das badische Erbe in Baden-Württemberg“.
Faktisch endete das Heilige Römische Reich deutscher Nation im August 1806, als Franz II. unter dem Druck Napoleons die
Kaiserkrone niederlegte. Vorausgegangen waren Feldzüge Frankreichs, die in die Sonderfrieden von Basel und von Campo Formio, den Kongress von Rastatt und die Friedensschlüsse von Lunéville und Pressburg mündeten. Besiegelt wurde so die gewaltsame Annexion des gesamten linksrheinischen Reichsgebiets durch Frankreich.
„Am Anfang war Napoleon“, mit dieser apodiktischen Formulierung beginnt Thomas Nipperdey sein glänzendes Werk „Deutsche Geschichte 1800–1866. Bürgerwelt und moderner Staat“. Nicht zufällig erinnert dieser Satz an das 1. Buch Genesis, das ja ähnlich anhebt: „Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde“. Natürlich ist Nipperdey weit davon entfernt, die fundamentalen Unterschiede bei beiden Prozessen durch die Lust am Konstruieren von Analogien und die Verliebtheit in
treffende Formulierungen zu übersehen. Während nämlich Himmel und Erde aus dem Nichts geschaffen wurden, also ein
schöpferischer Akt sui generis vorlag, Gott und den Menschen ein Wohlgefallen, an dessen Ende zumindest für kurze Zeit paradiesische Zustände herrschten, erinnert der Prozess, der zu Beginn des 19. Jahrhunderts die politische, soziale und geographische Landkarte Europas grundlegend veränderte, bei weitem nicht an eine Entwicklung, die unter paradiesischen
Umständen stattfand.
„Von 1921 an war ich auf Wunsch meines Erzbischofs politisch tätig in der Zentrumspartei. 1933 fiel bei den Wahlen das Volk der Massenhysterie zum Opfer; von den Widerstand leistenden Parteien konnten nur die Sozialdemokraten und wir vom Zentrum unsere Mandatsstärke halten“, ... dabei meinten es „die demokratischen Parteien ehrlich mit ihrem Kampf gegen den Nationalsozialismus, aber die Mehrheit des Volkes ließ sie bei den Wahlen im Stich.“ Mit diesen Worten kommentiert Ernst Föhr, der letzte Vorsitzende der Badischen Zentrumspartei, im Rückblick seinen Widerstand gegen die NS-Diktatur und sucht zugleich eine Ursache für den Wahlerfolg Hitlers, insbesondere bei den Märzwahlen des Jahres 1933. Ausgehend von dieser Bemerkung Föhrs wollen wir nach der Wahlkampfstrategie und dem politischen Selbstverständnis der Badischen Zentrumspartei in der Endphase der Weimarer Republik fragen. Im einleitenden Teil der Arbeit wird es dabei zunächst darum gehen, den politischen Standort der Badischen Zentrumspartei im Parteiengefüge der Weimarer Zeit zu ergründen. Aus welchen Gründen sprach sich die Badische Zentrumspartei immer wieder für eine Weimarer Koalition und gegen eine Rechtskoalition oder ein Bürgerblockkabinett aus? Inwiefern kann man in diesem Zusammenhang von der Verwurzelung eines demokratisch-republikanischen Selbstbewusstsein bei der Badischen Zentrumspartei sprechen?
Aus der Unterfamilie der Cryptinae werden 275 Arten aus Baden nachgewiesen. Das entspricht etwa 42,5 % des deutschen Faunenbestandes. Sechs Arten sind für Deutschland neu: drei Arten der Cryptini: Aritranis explorator (TSCHEK, 1871), Hoplocryptus besseianus (SEYRIG, 1926), H. centricolor (AUBERT, 1964) und drei Arten der Gelini: Charitopes leucobasis TOWNES, 1983, Medophron recurvus (THOMSON, 1884), Phygadeuon exannulatus STROBL, 1904. Neun Arten fehlen im Verzeichnis der Ichneumoniden Deutschlands (HORSTMANN 2001a). Dies betrifft drei Arten der Cryptini: Aritranis
occisor (GRAVENHORST, 1829), Gambrus ornatus (GRAVENHORST, 1829), Mesostenus sp. (= notatus auct. nec
GRAVENHORST, 1829), eine Art der Hemigasterini: Schenkia exigua (HABERMEHL, 1909) und fünf Arten der Gelini: Eudelus scabriculus (THOMSON, 1884), Phygadeuon fraternae HORSTMANN, 2001, P. laevipleuris HORSTMANN, 2001, P. unidentatus HORSTMANN, 2001, Thaumatogelis innoxius SCHWARZ, 2001. Von 30 Arten der Cryptinae konnten durch Zucht Wirte festgestellt oder bestätigt werden.
Der Augsburger Religionsfrieden fiel sowohl in der Kurpfalz als auch in Baden in eine konfessionelle Übergangssituation: Beide Territorien durchliefen seit Jahrzehnten eine Phase der Vorreformation mit spontaner Konfessionsveränderung auf der Gemeindeebene. In der Kurpfalz wie in Baden-Pforzheim ging die Entwicklung 1556, das heißt in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Religionsfrieden, in eine offene, obrigkeitlich gelenkte Reformation über. Von daher drängt sich ein Vergleich auf, und die Frage liegt nahe, ob die Reformationen in den beiden Nachbarterritorien nur in einem chronologischen oder auch in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Religionsfrieden standen.
Laut einer Umfrage des Magazins Chrismon im Frühjahr 2003 waren unter den Top-Ten-Kirchenliedern drei von Paul Gerhardt, nämlich Du meine Seele, singe sowie Befiehl du deine Wege und Ich singe dir mit Herz und Mund.
Mit 289 Strophen ist Paul Gerhardt im Evangelischen Gesangbuch [XXII] vertreten und ist damit „Spitzenreiter“. 26 Lieder (ca. 5%) sind im Stammteil zu finden, vier zusätzlich in den Regionalteilen. Von diesen sind im Regionalteil für Baden, Elsass und Lothringen (und ebenso für die Pfalz) zwei und eine Vertonung des Ich singe dir mit Herz und Mund als Kanon enthalten. Am Oberrhein haben wir von allen Ausgaben den höchsten Anteil an Gerhardt-Liedern (insgesamt ca. 4%). Somit wird heute in Deutschland und weiteren deutschsprachigen Gebieten ca. ein Viertel des gerhardtschen Liedwerkes rezipiert.
An anderer Stelle dieses Jahrbuches war bereits von den Waldgenossenschaften die Rede. Der Wald war seit dem Mittelalter ein wichtiger Bestandteil der Allmende und stand den Bewohnern der umliegenden Dörfer zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Gleichwohl konnte aber niemand im Allmendwald beliebig schalten und walten. Denn eine unbeschränkte Rodung, Bejagung oder Beweidung der Waldflächen konnte dem Forst schweren Schaden zufügen, der letztlich alle Waldgenossen treffen würde. Deshalb hatte man schon früh in den entsprechenden Forstordnungen und Waldbriefen die Rechte und Pflichten der Waldgenossen festgelegt. Dabei benötigte man aber auch Personen, die über die Einhaltung der
Waldgesetze wachten und Verstöße vor das Waldgericht brachten. Oberste Exekutivorgane des Waldgerichts waren die sogenannten ,,Waldvögte" (auch „Schultheißen" oder „Waldmeister" bezeichnet). Diesen standen einer oder mehrere Unterbeamte zur Seite, welche die eigentliche Waldaufsicht besorgten und Waldfrevlern das Handwerk legten. Diese
Waldaufseher wurden in den ältesten historischen Quellen unter anderem als „Forstknechte", ,,Weidgesellen", ,,Waldmeier", ,,Bannwarte" oder ,,Waldschützen" bezeichnet. Später nannte man sie einheitlich „Gemeindewaldhüter". Ihnen soll dieser Aufsatz gewidmet sein.
Bis zum Reichseinkommensteuergesetz des Jahres 1920 unterlag die Einkommensteuer der Regelungskompetenz der einzelnen deutschen Bundesstaaten. Wer die badische Einkommensteuer des Jahres 1848 nachvollziehen will, muss sich zwangsläufig mit den revolutionären Bestrebungen jener Zeit speziell im Großherzogtum Baden auseinandersetzen, da die Einkommensteuer auf der Agenda der demokratischen Kräfte im Vormärz stand.
Am 23. Oktober 2005 wurde auf dem Gelände der Tagungsstätte der Evangelische Jugend in Neckarzimmern das Mahnmal zur Erinnerung an die am 22. Oktober 1940 deportierten badischen Juden der Öffentlichkeit übergeben. Auf einer frei zugänglichen Wiese des Tagungsgeländes bildet ein Betonfundament einen 25 mal 25 m großen Davidstern. Diese Bodenskulptur bietet Platz für Erinnerungssteine aus den 137 Deportationsorten. Bei der Übergabe umfasste es Steine aus 41
Orten. Das Neckarzimmerner Mahnmal ist die einzige Gedenkstätte in Baden-Württemberg, die an die landesweite Deportation am 22. Oktober 1940 erinnert. Es entstand und wächst weiter im Rahmen des ökumenischen Jugendprojekts
Mahnmal, das hier vorgestellt wird.
In der Öffentlichkeit wird vielfach die Ansicht vertreten, Juristen hätten sich nur ganz vereinzelt gegen das NS-Regime widersetzt. Dieser Eindruck ist nicht nur bezogen auf den aktiven Widerstand unzutreffend, sondern auch für den wesentlich breiteren Bereich der Widersetzlichkeit, der Opposition und Verweigerung im Alltag. Hier hat die zeitgeschichtliche Forschung die Kenntnis über die Einzelheiten widerständigen Verhaltens in letzter Zeit erheblich erweitert. Für den südwestdeutschen Bereich ist dies im wesentlichen der zur Universität Karlsruhe gehörenden Forschungsstelle Widerstand gegen den Nationalsozialismus im deutschen Südwesten zu verdanken. Sie hat sich im Rahmen des vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg geförderten Projekts „Justizgeschichte Badens und Württembergs, 1919–1953“ bereits
wiederholt mit dem Wirken badischer Juristen während der NS-Diktatur befasst.
Hier sind die starken Wurzeln deiner Kraft.
Friedrich Schiller, Wilhelm Tell (II,1)
Am 15. Oktober 1958 – also vor 50 Jahren –
ist Johannes R. Becher in Berlin gestorben. Er
war Kulturminister der damaligen DDR, Präsident
der Deutschen Akademie der Künste,
Ehrenbürger, Ehrendoktor, Ehrensenator,
hatte den Leninpreis und gleich zweimal den
Nationalpreis Erster Klasse erhalten; Grund
genug, ihn und sein Werk in der damaligen
BRD zu ignorieren. Ja, sein Werk; denn vor
allem war Becher ein Dichter.
Mit schrillen, grellen Gedichten im
expressionistischen Stil hatte er früh begonnen,
und in der Lyrik zeichnete er sich weiterhin
aus, auch wenn er sich gelegentlich im
epischen und dramatischen Genre versuchte.
Sein Werk ging aus Widrigkeiten aller Art hervor
und zog ihm weitere zu: zwei Prozesse
wegen literarischen Hochverrats, schließlich
die Emigration, aus der er in eben jene DDR
zurückkehrte, deren Hymne er dann auch
dichtete: „Auferstanden aus Ruinen …“ (Sie
trug ihm, zusammen mit dem Komponisten
Hanns Eisler, den zweiten Nationalpreis ein.)
Liberale Frömmigkeit
(2008)
Am 11. und 12. Januar 2008 fand im „Haus der Kirche“ in Bad Herrenalb die Tagung „Liberale Frömmigkeit. Zur Geschichte der süddeutschen Protestantenvereine im 19. Jahrhundert“ statt. Die Tagung wurde vom Verein für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden und dem Verein für pfälzische Kirchengeschichte unter den Vorsitzenden Johannes Ehmann (Karlsruhe) und Klaus Bümlein (Speyer) gemeinsam organisiert und vorbereitet. Da es in der Geschichte des sogenannten „liberalen Südwesten“ im 19. Jahrhundert zahlreiche Parallelen und Querverbindungen gab, lag eine gemeinsame Untersuchung Badens und der Pfalz thematisch nahe, der in drei Hauptvorträgen und sechs Kurzreferaten nachgegangen wurde. Die Tagung beschäftigte sich mit grundlegenden Fragen zum kirchlichen Liberalismus im 19. Jahrhundert, von denen ausgehend die Protestantenvereine und deren liberale Epiphänomene untersucht wurden. Schließlich sollten neben der primär historischen Fragestellung der Tagung auch die Auswirkungen des kirchlichen Liberalismus bis in die heutige Zeit thematisiert werden.