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Am Samstag, dem 9. Juli 1910, um 13.30 Uhr geschah nach langen Regenfällen in
Mühlhausen im Gewann „Essig" auf 100 m Länge ein größerer Bergrutsch, der
diverse Wohngebäude und Scheunen in der Unteren Mühlstraße zerstörte. Der
Gesamtschaden wurde damals auf knapp 40.000 Mark beziffert.
Um Gelder für die Geschädigten zu sammeln, erlaubte das Bezirksamt Wiesloch
Drucke von Sonderpostkarten. Zugleich wurde an entlegener Stelle (A. Wurm,
„Der Erdrutsch von Mühlhausen bei Wiesloch", Mitteilungen des Badischen
Landesvereins für Naturkunde, Jg. 1911, S. 17-23) das Ereignis wissenschaftlich
abgehandelt.
Allen drei hier aus dem Archiv des Autors gebotenen Fotos ist gemein, dass sie
zwar schon in der Literatur publiziert sind, aber immer nur in Teilen oder mit
beschnittenen Rändern. Deshalb erschien eine erneute Veröffentlichung im
Zusammenhang mit einer anderen Arbeit über Mühlhausen sinnvoll.
Das Abt-Gaisser-Haus ist am Tag seiner feierlichen Eröffnung ein Gebäude, bei welchem es
selbst mir als Architekt aus heutiger Sicht schwerfällt, es mit den üblichen technischen, wirtschaftlichen und funktionalen Aspekten zu beschreiben.
Sie erleben hier ein Gebäude, das Emotionen
weckt und das voll von Geschichten und wertvollen Details auf eine lange Vergangenheit zurück -
blicken kann. Eine Vergangenheit, die seit ca. 1200
n. Chr. untrennbar mit der Villinger Stadtgeschichte verwoben ist – denn bereits beim Bau
der Villinger Stadtmauer wurde der „Grundstein“
für das Abt-Gaisser-Haus gelegt
Die Zähringer und Villingen
(2011)
Am Wochenende vom 25. bis 27. Juni 2010
feierte man in Villingen ein großes Stadtfest, das
u.a. als Zähringerfest die Repräsentanten von zwölf
sog. Zähringerstädten versammelte und in der symbolischen Übergabe des Wappens mit dem Zäh -
ringer adler einen seiner zahlreichen Höhepunkte
hatte. Villingen war vom 10. Jahrhundert an mit
den Zähringern verbunden, seine Stadtwerdung
war um die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert
abgeschlossen, so dass dem Ort zu Recht das (wie
auch immer zu interpretierende) Attribut einer
„Zähringerstadt“ zuerkannt werden kann.
Die Frage nach einer Willensfreiheit des Menschen hat ihren systematischen Ort in der Verhältnisbestimmung dessen, was man geistig-körperlich, seelisch-physisch, Denken und Natur oder selbst Bewusstsein und Materie nennen könnte. Heute wird diese Frage vor allem in der „Philosophie des Geistes“ (philosophy of mind) diskutiert. Als solche hat diese Frage bereits eine lange Tradition, die schon auf die griechischen Vorsokratiker zurückgeht. In diesem Beitrag, der dem Thema der Willensfreiheit aus philosophischer Sicht gewidmet ist, das z.Z. heftig und kontrovers diskutiert wird, werde ich in fünf Schritten vorgehen: 1. möchte ich die beiden grundlegenden Modelle kurz skizzieren, die für die Wirkungsgeschichte unserer westlichen Kultur von Bedeutung sind, die Vorstellungen Platons und Aristoteles’; 2. werde ich auf die schicksalsbedeutsame Neuerung René Descartes’ eingehen, in dessen Folge sich die Frage der Willensfreiheit heute als ein besonderes Problem stellt, das sich 3. in den naturwissenschaftlichen Anfragen vor allem seit dem 19. Jhdt. noch einmal verschärft hat, um dann 4. die aktuellen Positionen der beiden Hauptlager zu erörtern und zu diskutieren. 5. Schließlich werde ich eine Bilanz und einen kritischen Ausblick versuchen.
Im 12. und 13. Jahrhundert wollten viele Frauen
ihrem Glauben besonderen Ausdruck geben, und
versuchten in religiösen Gemeinschaften ihrem
Ideal Gott und dem Nächsten zu dienen, näher zu
kommen. Es handelte sich um laikale Gemeinschaften, die von sich aus als eine religiöse
Bewegung ohne feste Regeln entstanden. Durch
Initiative Jacob von Vitrys, Augustinerchorherr
und später Bischof von Akkon, wurde von Papst
Honorius III. im Jahr 1216 die mündliche Anerkennung dieser neuen Gemeinschaften erwirkt.
Die frühesten Beginensammlungen entstanden in
Flandern-Brabant und verbreiteten sich in Frank -
reich, Deutschland, besonders am Niederrhein und
in Bayern, und fast in ganz Europa. Die neuen
Gemeinschaften hatten vielfach ein Spital oder
Leprosorium in Obhut. Sonst lebten sie teils vom
Bettel, teils von Handarbeiten, aber auch im Lauf
der Zeit vom Ertrag ihres sich vergrößernden
Besitzes.
Das trennende Band zur Gemarkung Schwenningen ist zerschnitten, die erste Tafel des neuen
Geschichts- und Naturlehrpfades des Villinger
Geschichts- und Heimatvereins enthüllt.
Unter großer Anteilnahme der Mitglieder des
Vereins wurde am 21. Mai die erste Station des
Villinger Pfades in der Höhe des Hölzlekönigs mit
der Anbindung an den bereits bestehenden Schwenninger Geschichts- und Naturlehrpfad eröffnet.
Von Wildigarten aus ging es entweder zu Fuß oder
mit Kleinbussen zum Ort des Geschehens.
Die UHU-Werke waren und sind ein wichtiger Faktor des konjunkturellen Lebens der Stadt Bühl und ihrer Umgebung. Wie fast
alle traditionsreichen Unternehmen erlebten die UHU-Werke
gute und schlechte Phasen im Laufe ihrer Geschichte. Diese im
Hinblick auf die UHU-Werke in der Gesamtheit darzustellen,
würde den Rahmen eines einzelnen Beitrags im diesjährigen Heft
der „Ortenau" sprengen. Aus diesem Grund wird der zeitliche
Rahmen der Darstellung auf den Zeitraum zwischen den 1950er
und 1970er Jahren beschränkt. In thematischer Hinsicht werden
neben wirtschaftsgeschichtlichen Fakten auch Aspekte der Werbung und des familiären Charakters in die Schilderung mit einbezogen. Bei der Fischer Arzneimittel OHG ist von Interesse, ob
die Mediziner mit den dort hergestellten Präparaten zufrieden
waren oder nicht.
Die Stadtmauer
(2011)
Die hochaufragende steinerne Mauer gehört
zum Bild einer jeden mittelalterlichen Stadt wie
deren Wehr- und Tortürme, den Kirchtürmen, den
Klöstern und Bürgerhäusern.
Sie stellt als Bauwerk äußerlich die Vollendung
der Entwicklung vom Marktort zur Stadt dar. Mit
ihrer statischen Festigkeit ist sie ein Wehrbau mit
militärischer Funktion zum Schutz der Einwohner,
d.h. der Bürger, Hintersassen und der vielen anderen. Sie ermöglicht es so, über die Wehrgänge der
Innenseite, gewissermaßen „von oben herab“, sich
aus eigener Kraft gegen Übergriffe von außen zu
schützen. Gleichzeitig wird sie auch für Leute des
Umlandes, die in die wirtschaftspolitischen
Beziehungen der Stadt eingeschlossen sind, zum
Sicherheitsraum bei feindlicher Bedrohung.
Aus den vorläufigen Erkenntnissen der derzeit im Entstehen begriffenen
Familienchronik Rommel (Teil 1, Ostalb-/Denkendorfer Linie) lässt sich über
die Jahrhunderte hinweg der Beruf des Maiers oder »Beständers« quasi als
Familienmerkmal der Rommel bis zum Ende der agrarisch geprägten Wirtschaftszeit feststellen. Die jeweils auf drei, sechs oder auch neun Jahre gepachteten Maierhöfe blieben jahrzehntelang im unternehmerischen Zugriff der
Rommel-Familie(n), häufig auch generationenübergreifend. Einige Beispiele
hierzu sind das Hofgut des Klosters Lorch in (Stuttgart-)Münster am Neckar,
der Adelbergische Tennhof bei (Fellbach-)Öffingen, die Lorchischen Landachtgüter und Einzelhöfe in (Ludwigsburg-)Oßweil, der Lorcher Maierhof
in Bissingen an der Enz, der Sturmfedersche Maierhof in Großingersheim
(ursprünglich zwei Maierhöfe: Sichlingshof und Münchhof) und der Kloster-Maierhof in Denkendorf. [2]
Die Neueröffnung des Abt-Gaisser-Hauses am
11. Dezember 2010 beendet endlich den 30-jährigen „Dornröschenschlaf“ dieses für Villingen stadthistorisch sehr wertvollen Gebäudes, das als
Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung im
Sinne des § 12 Denkmalschutzgesetz (eingetragen
im Denkmalbuch am 16.11.1978) eingestuft ist.
Der vorliegende „Bestand Bauer“ ist kein Privat-Nachlass, sondern eine Sammlung kirchenamtlicher Dokumente, welche der Geheime Kirchenrat Prof. Dr. Johannes Bauer aus offiziellen Aktenbeständen gesammelt hatte. Mit einen Umfang von etwa
0,5 lfde. Metern mit 34 Verzeichnungseinheiten (künftig: VE) erstreckt er sich über einen Zeitraum von 1683 bis 1882.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Dokumente dieser Sammlung im Blick auf ihre Herkunft unterschiedlichen Verwaltungsbereichen bzw. Institutionen zuzuordnen sind: 1. Dekanat Boxberg 2. Dekanat Sinsheim mit Korrespondenz in Sachen Leininger Kirchenrat (vgl. VE 19) 3. Dekanat Mosbach 4. Dekanat Neckargemünd 5. Kurpfälzisch-reformierter Kirchenrat Heidelberg 6. Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe 7. Ministerium des Innern, Evangelische Kirchensektion
In den verschiedenen Korrespondenzen findet sich Schriftverkehr mit dem Fürstlich Leiningschen reformierten Kirchenrat (vgl. VE 19), den südlich gelegenen Dekanaten Emmendingen, Mahlberg, Lahr, Kork, Bischofsheim und Hornberg (VE 27/5ae), den Inspektionen des ehemals linksrheinischen Gebietes der Kurpfalz, Neustadt an der Weinstraße (vgl. VE 17 und 23) und der nördlich gelegenen Inspektionen in Wertheim (VE 29) und Mildenberg (VE 15), den Dekanaten Adelsheim, Bischofsheim, Bretten, Gochsheim, Heidelberg, Mannheim, Oberheidelberg und Unterheidelberg (VE 26) sowie den Großherzögen von Baden (VE 6/9/26 u. 27) und den Kurfürsten von der Pfalz (VE 23).
Das kann doch nicht wahr sein. Endlich lichtet sich die Nebelwand und gibt den Moment frei auf die Gruppe von Graureihern. Aber ehe ich mit meiner Kamera genau fokussieren kann, heben sie mit schwingenden Flügelschlägen ab. Deshalb harre ich nun weit vor Anbruch des Tages in meinem Tarnzelt in der Kälte aus? Das erhoffte fotografische Ergebnis hat sich wieder einmal nicht eingestellt. Und dennoch war der Aufwand nicht umsonst. Der Altrheinarm taucht nun ein in ein grandioses Farbenspiel und setzt die weit ins Wasser ragenden Äste der Silberweiden mystisch in Szene. Mit jeder Minute ändert sich jetzt
die Szenerie und vergessen sind auf einmal auch die Mühen und klammen Finger.
In Baden-Württemberg wird der Pechnelke (Lychnis viscaria L.) von Seiten des Naturschutzes starke Aufmerksamkeit entgegengebracht. Die Art steht auf der Roten Liste (BREUNIG & DEMUTH 1999, landesweit RL 3 (gefährdet), im Odenwald RL 3, sonst meist RL 2 (stark gefährdet), mit ausführlichen Erläuterungen zur Art). Sie ist im Artenschutzprogramm für besonders gefährdete Pflanzenarten, im Aktionsplan Biologische Vielfalt und im 111 Arten-Korb der Naturschutzverwaltung vertreten (www.naturschutz.landbw.de). Obwohl die Pechnelke fast landesweit verbreitet ist, bestehen nur noch am Rande des Odenwalds dichtere Vorkommen; sie muss als vom Aussterben bedroht angesehen werden. Der landesweite Bestand wird auf wenige 1.000 Individuen geschätzt, nur wenige Vorkommen befinden sich in Schutzgebieten. Alle Vorkommen der hauptsächlich in Saumgesellschaften wachsenden Art können durch Veränderungen der Habitate leicht vernichtet werden. Als wirksamste Maßnahme wird der Biotopschutz angegeben (SE YBOLD 1993).
Am 19.1.2011 wurde das vielen Offenburger Familien an das Herz gewachsene Landschulheim Käfersberg in neuem Glanz eröffnet. Zur Generalsanierung des Landschulheimes wurden die Lehrer, Schüler und die Eltern aufgefordert ihren Beitrag durch Spendensammlungen zur Sanierung zu leisten. Durch die Zusage der Stiftung, jeden gesammelten Euro bis zur Höhe von 50 000 € zu verdoppeln wurde ein außergewöhnliches Engagement bei Schülern, Lehrern und Eltern ausgelöst.
Die zahlreichen Zu- und Abwanderungen über Jahrhunderte, auf freiwilliger und
gezwungener Basis, sind ein bedeutender Teil der Ortsgeschichte. Ein neuerer Teil
ist der Zuzug bzw. die Rückkehr von mehreren russlanddeutschen Familien in ihre
neue Heimat Untergrombach. Eine große Hilfe war für diese Vereinsarbeit die
Mithilfe der Zeitzeugin H.M., selbst Betroffene dieser Odyssee. Diese Personen
legten einen Weg von ca. 15.000 km in einem Zeitraum von 150 Jahren, zum
großen Teil unter Zwang zurück.
Dem am 9. Februar 1601 in Chur vom Domkapitel neu gewählten Churer Bischof Johann V. Flugi von Aspermont (1601-1627) stand nicht nur ein schwieriges, in persönlicher Hinsicht wiederholt leidgeprüftes Episkopat bevor, sondern der Beginn des 17. Jahrhunderts war auch eine der turbulentesten Epochen in der über 1550-jährigen Geschichte des Bistums Chur. Der Freistaat der Gemeinen Drei Bünde, welcher zum Kernterritorium des kirchlichen Sprengels zählte, lag damals im Spannungsfeld der europäischen Großmächte. Der verhängnisvolle Zankapfel „Freier Durchpass“ für französisch-venezianische oder spanisch-mailändische Truppen über die Alpen markiert den Ausgangspunkt zu einem bald offen ausbrechenden Parteienkampf in Bünden, der sich zu einem konfessionspolitischen Flächenbrand ausweiten sollte. Er stellt den Beginn der so genannten „Bündner Wirren“ dar und belastete beinahe die gesamte Regierungszeit Johanns V. Wegen der auf willkürlich zusammengerufenen Strafgerichten gefällten Schandurteile, die mitunter direkt gegen Leib und Leben des ersten tridentinischen Churer Reformbischofs gerichtet waren, musste Johann V. bis 1610 größtenteils von seinen österreichischen Bistumsteilen Vorarlberg (Stadt Feldkirch) oder Vinschgau (Schloss Fürstenburg) aus die kirchlichen Geschicke leiten. Am 4. Mai 1610 erhielt er von der Stadt Chur die Zusicherung des freien Geleits für seine Rückkehr in die Bischofsstadt, wo er — auf dem Ritt von Feldkirch her über die Luzisteig nur knapp einen Attentat entkommen — im November 1610 eintraf. In diese Zeit der Wirren fällt im Februar/März 1611 — also genau vor 400 Jahren — der Anfang der seither beinahe lückenlosen Führung der Churer „libri ordinandorum“, der Weihebücher, auch „protocolli ordinandorum“ genannt, in welchen man neben den herkömmlichen Einträgen der Kandidaten mit Zulassung zu den niederen und höheren Weihen ab dem Episkopat Johanns VI. Flugi von Aspermont (1636-1661), einem Neffen des oben Genannten, auch Einträge zu vollzogenen Kirchweihen und Investituren findet.
Die Hecker-Forschung
(2011)
Die folgende Auflistung von Büchern zeigt den Zuwachs an wissenschaftlichen
Erkenntnissen über Friedrich Hecker, wobei seit den 1990er Jahrfen eine starke
Zunahme an Publikationen zu verzeichnen ist.
Bis Ende des 19. Jahrhunderts dominierten die persönlichen Erinnerungen von
Zeitzeugen der 1848er Ereignisse. Dann, zwischen 1923 und 1931, zwei
grundlegende Werke über Hecker und die Revolution von 1848/49 (von Heinrich
Scharp und Veit Valentin). 50 Jahre lang erscheinen danach keine wissenschaftlich
relevanten Veröffentlichungen mehr über Friedrich Hecker, bis Ende der 1970er
Jahre die Entwicklung einsetzte, die uns bis heute eine relativ breite Palette
substanzreicher Literatur über den badischen Volkshelden von 1848 gebracht hat.
Der neue Garten im Kloster Lobenfeld erinnert an Gärten, die es innerhalb des
Immunitätsbezirks einmal gegeben hat. Die Renovation von 17941 weist das
benutzte Areal ebenfalls als Gärten aus: Gemüse- und Obstgärten für die Bewohner
des ehemaligen Klosterbereichs. Die Nutzung ist geblieben.
Daß die Gemeinde Lobbach im Rahmen der Sanierung des ehemals selbständigen
„Ortsteils" Kloster einen Teil (heute Flurstück 185/4) der No 7 von 1794 von der
Pfälzer Katholischen Kirchenschaffnei Heidelberg erwerben konnte, rundete das
Gesamtprojekt ab.
Erinnert wird an die markantesten gärtnerischen Anlagen, die des Klosters und an
den Bürgergarten der Schaffner des 18./19. Jahrhunderts. Auch jüngere Gärten, die
hier meist Vorgänger hatten, finden ihre Würdigung.
Ein anderer Weg in die Klostergeschichte.
Beschäftigt man sich mit der Geschichte der Gastwirtschaften im Schwarzwald, so begegnet
einem immer wieder der Begriff der „Großen Zehrung". Für alle Beteiligten war es selbstverständlich, um welche Art von Zehrungen es sich dabei handelte. Traten bestimmte Ereignisse
im Leben der Gemeindebewohner ein, so wurden diese im Regelfall mit ausgiebigem Essen
und Trinken in einem Gasthaus begleitet. Eine umfassende Definition dieser Großen Zehrungen ist in einem Pachtvertrag, den Antoni Pfefferle mit dem Gotteshaus St. Trudpert wegen der
gemeinen Stubenwirtschaft im unteren Münstertal am 29. März 1740 abschloss, enthalten.
Darin hieß es u.a.: ... soll er, stuben würth die recht- und gerechtigkeit dieser gemeinen stuben
in fleißiger obacht nehmen, und sorgen, damit nemblich alle hochzeiten, Kindts Täuffenen,
Tausch, sowohl holz als andere sachen betreffende Käuff und Verkäuff auch ... alle gemeinen
rechnungen, Monatsgelt ... freffelgerricht in Summa alle gemeinen anschläg, und Theilungen
auf der gemeinen stuben, und sonst in keinem anderen wirthshaus gehalten und tractiert werden. Zu den Anlässen für Große Zehrungen gehörten demnach: Hochzeiten, Kindstaufen,
Tauschvereinbarungen und bedeutende Käufe bzw. Verkäufe. Andere Akten ergänzen diese
Liste um weitere Anlässe: Eheabreden, Hofteilungen, Beerdigungen. Sie alle waren mit der
Abhaltung von Mahlzeiten verbunden, welche unter den Begriff der „Großen Zehrung" fallen.
Gemäß dem oben zitierten Pachtvertrag mussten in Untermünstertal alle diese Zehrungen in der
Stubenwirtschaft abgehalten werden. Andere Gasthäuser waren davon ausgeschlossen. Außerdem enthielt dieser Pachtvertrag die Bindung, dass alle mit der Gemeindeverwaltung zusammenhängenden Anlässe und Zehrungen in diesem Gasthaus abgehalten werden mussten.