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Das Landesarchiv Baden-Württemberg hat anlässlich des 200. Jubiläums der Badischen Verfassung eine Ausstellung im Generallandesarchiv Karlsruhe unter dem Titel »Demokratie wagen? Baden 1818–1919« ausgerichtet und einen entsprechenden Begleitband herausgebracht. Ausstellung und Begleitband entwickeln einen »Gang durch die badische Demokratiegeschichte« unter den Aspekten der politischen Partizipation der badischen Bevölkerung und der Durchsetzung und Geltung allgemeiner Bürger- und Menschenrechte. Ausstellung und Begleitband verstehen sich als historisch-politischer Beitrag zur Bildungsarbeit des Landearchivs. Unmittelbarer Anlass sind die aktuellen Gefährdungen der Demokratie
und der individuellen Freiheitsrechte.
Interniert in Kislau
(2019)
Weder die deutsche Öffentlichkeit noch die Geschichtswissenschaft beschäftigte sich nach Ende des „Dritten Reiches“ mit dem Schicksal der Menschen, die im Nationalsozialismus als „Asoziale“ verfolgt wurden. Noch weniger bekannt ist, dass sich deren Stigmatisierung und Ausgrenzung nicht auf die Zeit zwischen 1933 und 1945 begrenzte, sondern bereits im Kaiserreich praktiziert wurde und auch in der Bundesrepublik weiter anhielt. Die Betroffenen – insbesondere Menschen ohne festen Wohnsitz – waren noch Jahrzehnte nach Kriegsende mit Ressentiments und Kriminalitätszuschreibungen konfrontiert. Da sie nicht als Opfer „rassischer Verfolgung“ anerkannt wurden, hatten sie keine Ansprüche auf finanzielle Entschädigung für das erlebte Leid. Die Forschung lenkte ihren Blick erstmals und auch nur vereinzelt in den 1980er-Jahren auf das Schicksal der als „asozial“ Stigmatisierten. Dies geschah im Zuge der generellen Entdeckung sogenannter „vergessener Opfer“, die sich nach Kriegsende nicht in Opferverbänden zusammengeschlossen hatten und daher kaum öffentlich wahrgenommen wurden. Mittlerweile sind viele der „vergessenen Opfer“ anerkannt worden, wie die Homosexuellen, Sinti und Roma, Zwangssterilisierte oder sowjetische Zwangsarbeiter, allerdings fehlen bis heute die „Asozialen“. Als „asozial“ abgestempelte Personen wurden in nationalsozialistische Konzentrationslager eingewiesen – meist versehen mit dem schwarzen oder grünen Winkel – und dort zu Tausenden ermordet, aber auch in reichsweit existierenden Arbeitshäusern interniert. Darunter befand sich ein badisches Arbeitshaus, das auf dem Gelände des Schlosses Kislau bei Mingolsheim (heute Bad Schönborn) untergebracht war.
Die Rheinbrücke in Breisach
(2020)
Am 22. Oktober 2020 jährt sich zum 80. Mal die Deportation von 6.504 Deutschen jüdischer Herkunft in das französische Internierungslager Gurs am Fuß der französischen Pyrenäen. Im kollektiven Gedächtnis Südwestdeutschlands ist das Lager Gurs dadurch zentral mit den Opfern der sogenannten „Oktoberdeportation“ verbunden. Die Vorbereitung der „Judenaktion in Baden und in der Pfalz“ erfolgte von langer Hand und lieferte eine Art Masterplan für künftige Vertreibungen der Juden aus Deutschland.
Faktisch endete das Heilige Römische Reich deutscher Nation im August 1806, als Franz II. unter dem Druck Napoleons die
Kaiserkrone niederlegte. Vorausgegangen waren Feldzüge Frankreichs, die in die Sonderfrieden von Basel und von Campo Formio, den Kongress von Rastatt und die Friedensschlüsse von Lunéville und Pressburg mündeten. Besiegelt wurde so die gewaltsame Annexion des gesamten linksrheinischen Reichsgebiets durch Frankreich.
Das Eindringen in die Vergangenheit erscheint vielen mühsam, gerade die Jüngeren schieben so etwas beiseite. Doch wir müssen unser historisches Erbe entdecken, annehmen und weitergeben. Wer nicht weiß, woher er kommt, weiß nicht, wohin er geht. Geeigneten Einstieg bietet die örtliche Historie, anknüpfend an Gestalten und Gegenstände des nahen Umfelds. So beginnend, gelangt man von den Erkenntnissen zur engeren Heimat hin zu den Geschehnissen in der größeren Landschaft , von da zu den Abläufen in den umgebenden Regionen, darauf aufbauend zur Geschichte von Land und Staat. Einer solchen Geschichtspflege hat sich die Baden-Badener stadtgeschichtliche Zeitschrift AQUAE seit über einem Vierteljahrhundert verschrieben. Herausgeber der Hefte ist der lokale Arbeitskreis
für Stadtgeschichte.
Das Freiburger Studienseminar und die Gymnasiallehrerausbildung in Baden-Württemberg (Teil 2)
(2005)
Nach dem militärischen Zusammenbruch Deutschlands übernahm die französische Armee die Staatsgewalt im Südwesten des untergegangenen Reiches. In Freiburg, nunmehr Hauptstadt des Lande Baden (Pays de Bade), das zusammen mit Südwürttemberg-Hohenzollern und Rheinland-Pfalz die französische Besatzungszone bildete, residierte die Délégation Supérieure pour le Gouvernement Militaire de Bade. Sie unterstand wiederum dem Gouvernement Militaire de la Zone Francaise d'Occupation in Baden-Baden mit General Koenig als Oberbefehlshaber.
Die Kunst zu lehren ist eine große und schwere Kunst. Sie ist nicht das Werk der bloßen Natur oder des Zufalls, sie ist das Resultat mehrjähriger Übung und Erfahrung, die jedoch immer besondere natürliche Anlagen voraussetzt. Friedrich Gedike, der diese Sätze 1790 schrieb, wusste, wovon er sprach: Als Direktor des Friedrichswerderschen Gymnasiums zu Berlin hatte
er 1787 auf Geheiß des Preußischen Unterrichtsministeriums mit dem Aufbau eines Seminariums begonnen, das in einem vierjährigen Kursus Universitätsabsolventen zu Lehrern ausbilden sollte. Gedikes Schöpfung wurde zum Urbild der heutigen Seminare für die Kandidaten des höheren Lehramtes. Sie gehört zu jenen Reformen vor der Reform, mit denen Preußen
sein Bildungswesen seit dem Ende des 18. Jahrhunderts schrittweise und aus dem Geist der Aufklärung heraus erneuert hat.
Die Rolle der Polizeien bei ihrer "Gleichschaltung" in den deutschen Ländern der ersten Monate 1933 wurde durch die vorausgegangene Entwicklung in Preußen, dem gewichtigsten deutschen Reichsland mit der Reichshauptstadt Berlin, geprägt. Die Verhältnisse in den anderen
Ländern unterschieden sich jedoch gegenüber Preußen zumindest in der Zeit zwischen der "Machtergreifung" der NSDAP mit Adolf Hitler am 30. Januar und den Reichstagswahlen am 5. März 1933 beträchtlich. Dies wird nachfolgend durch einen Betrag nachbereitet, der am Beispiel der Polizei in Karlsruhe die Entwicklung in Baden näher beleuchtet. Dort war der Gleichschaltungsprozess, im nationalsozialistischen Schrifttum als "Die Deutsche Erhebung in Baden" deklariert, im Zeitraum von nur einer Woche nach dem Wahltag vollzogen.
An anderer Stelle dieses Jahrbuches war bereits von den Waldgenossenschaften die Rede. Der Wald war seit dem Mittelalter ein wichtiger Bestandteil der Allmende und stand den Bewohnern der umliegenden Dörfer zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Gleichwohl konnte aber niemand im Allmendwald beliebig schalten und walten. Denn eine unbeschränkte Rodung, Bejagung oder Beweidung der Waldflächen konnte dem Forst schweren Schaden zufügen, der letztlich alle Waldgenossen treffen würde. Deshalb hatte man schon früh in den entsprechenden Forstordnungen und Waldbriefen die Rechte und Pflichten der Waldgenossen festgelegt. Dabei benötigte man aber auch Personen, die über die Einhaltung der
Waldgesetze wachten und Verstöße vor das Waldgericht brachten. Oberste Exekutivorgane des Waldgerichts waren die sogenannten ,,Waldvögte" (auch „Schultheißen" oder „Waldmeister" bezeichnet). Diesen standen einer oder mehrere Unterbeamte zur Seite, welche die eigentliche Waldaufsicht besorgten und Waldfrevlern das Handwerk legten. Diese
Waldaufseher wurden in den ältesten historischen Quellen unter anderem als „Forstknechte", ,,Weidgesellen", ,,Waldmeier", ,,Bannwarte" oder ,,Waldschützen" bezeichnet. Später nannte man sie einheitlich „Gemeindewaldhüter". Ihnen soll dieser Aufsatz gewidmet sein.