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Am 22.8.1818, vor 200 Jahren, unterschrieb Großherzog Karl die badische Verfassungsurkunde.
Es war ein Werk des aufgeklärten Absolutismus, das das monarchische Prinzip herausstellte.
Trotzdem war die badische Bevölkerung durch die Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer
an der staatlichen Willensbildung beteiligt, denn die Zweite Kammer der badischen
Ständeversammlung gewährte den Bürgern indirekte Kompetenzen bei der Gesetzgebung, der
Steuerbewilligung und der Budgetprüfung. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte wurden die
Rechte der Badener erweitert, aber die Staatsform blieb weiterhin eine Monarchie, in der der
Großherzog die Macht auf sich vereinigte. Erst 1919 nach dem ersten Weltkrieg und einer Revolution
bekam das Land Baden mit der Verfassung vom 21. März 1919 eine neue Staatsform,
die der Demokratie. Und alle Bürger Badens hatten nun die gleichen Rechte und Pflichten,
egal ob Männer oder Frauen, Arme oder Reiche, Christen oder Juden.
Ein badischer Beitrag zum Karl-Barth-Jahr 2019 – vor 100 Jahren erschien die erste Auflage von Barths Römerbrief-Auslegung – ist wohl nur als etwas Marginales möglich, denn selbst detailbegeisterte Kirchenhistoriker/innen werden nicht allzu viele
Berührungspunkte zwischen Baden und Barth anführen können. Umso wichtiger erscheint es deshalb, die wenigen und die bislang wenig erinnerten badischen Bezüge zum theologischen Titanen aus dem beschaulichen Basel festzuhalten – und darüber hinaus von einem überraschenden Auftritt Barths in Baden zu berichten, der bislang einigermaßen unbekannt war, obwohl er – freilich marginal – in der Barth-Biographie bewahrt war.
Der »Arbeitsgruppe Verfassung 2018« hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe zwei Veranstaltungen organisieren können, eine Feier vor dem Schloss am 22.8.2018 und einen Festakt im Gartensaal des Schlosses am 5.9.2018. Das Team hält es für gerechtfertigt, die professionelle Arbeit in der Publikation zu dokumentieren, da besonders die Kooperation mit
der Stadt Karlsruhe beispielhaft auch für zukünftige Veranstaltungen badischer Anliegen mit gelb-rot-gelber Färbung gelten kann.
Im Bernadotteschen Familienarchiv im Stockholmer Schloss, in der Sammlung
König Gustafs V., sind die Tagebuchaufzeichnungen Königin Victorias, geb.
Prinzessin von Baden (1862–1930), von den Revolutionstagen in Karlsruhe im
November 1918 als besonderes Promemoria für den König aufbewahrt. Wie
König Gustaf V. (1858–1950) die Nachrichten – oder eher den Mangel an Nachrichten
– aus Karlsruhe während den Revolutionstagen empfand, hat der schwedische
sozialdemokratische Marineminister Baron Erik Palmstierna (1877–1959)
in seinem Tagebuch vom 16. November 1918 beschrieben: Der König sah während
der Kabinettssitzung völlig zerstört aus. Er soll schlaflos sein. […] Die
Notiz des Tages, dass man das Schloss in Karlsruhe zu stürmen versucht hat,
wirkt sich wahrscheinlich auch nicht gerade beruhigend auf die Nerven aus.
In Deutschland hatten die ausgebliebenen Siege, die Militarisierung der
Staatsleitung und die Kriegsmüdigkeit den Weg für die Revolution im Jahr 1918
bereitet. Während die Revolution in mehreren deutschen Ländern durch eine
negative Fixierung auf den Fürsten bedingt war, war in Baden das Gegenteil der
Fall. Großherzog Friedrich II. (1857–1928), der Bruder Königin Victorias, war
zwar weder bedeutend noch besonders populär. Lothar Machtan bezeichnet ihn
sogar als ein „farblosen Epigonen seines legendären Vaters“, jedoch richtete
sich die Unzufriedenheit gar nicht gegen ihn als Person.
Königliche Hoheit, Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die mit Abstand häufigste Frage, die Besucher des Bundesverfassungsgerichts stellen, lautet: Warum hat das Gericht seinen Sitz – ausgerechnet – in Karlsruhe? Die hierin zum Ausdruck kommende Verwunderung hat Tradition, wenngleich ihr Ton im Laufe der Zeit milder geworden ist. Schon Hermann Höpker-Aschoff , der erste Präsident des Gerichts, beschwerte sich beim damaligen Bundesjustizminister darüber, »in die dörfliche Einsamkeit einer ehemaligen Residenzstadt verbannt« worden zu sein.
Der folgende Artikel zeigt die Ergebnisse des Schulprojekts »Badische Verfassung 1818«, das bereits im vergangenen Heft angekündigt wurde. Der erste Teil befasst sich mit der Frage, welchen Sinn ein solches Projekt haben kann, zum anderen wird kurz darauf eingegangen, wie Schulen und Lehrer gefunden wurden, die bereit waren, das Thema im Unterricht oder als
Projekt in ihren Klassen umzusetzen. Der zweite Teil gibt einen Überblick über die Projekte, die bereits durchgeführt wurden und diejenigen, die noch geplant werden.
Der Vortrag wurde am 17. Oktober 2018 unter dem Titel: »Aktualisierende Gedanken zur frühkonstitutionellen Badischen Verfassung« bei einer Feier von Regierungspräsidium und Badischer Heimat im Basler Hof in Freiburg gehalten. Durch die Verfassung vom 22. Juli 1820 ist das badische Volk geboren worden, ein Volk von Landesstaatsbürgern im Reichsverband.
»Baden in Baden-Württemberg«
(2018)
Fast fünfzig Jahre lang, nach der Neugründung des Bundeslandes Baden-Württemberg, hat der Politologe P.-L. Weinacht sich mit der Frage beschäftigt, wie das reiche politische und kulturelle Erbe Badens in Baden-Württemberg lebendig erhalten bleiben kann. Er hat die Vorstellung entwickelt, dass dies sich am Besten »in einem Wettbewerb in Partnerschaft« mit dem ganzen Land verwirklichen lasse. 2012 kommt er zu dem Schluss, dass die Badener nicht weiterhin die »Zentralitätsverluste« beklagen sollten, sondern »die südwestdeutsche Randlage als Chance zur neuen Zentralität am Oberrhein« begreifen sollten. Die Zukunft der badischen Regionen am Rhein liegt in der Einbettung in den europäischen Kontext. Das Anliegen der »Altbadener« sieht er am Besten symbolisiert in dem Sinnspruch »Victrix causa diis placuit, sed victa Catoni« (Lukan).
Johann Heinrich Jung-Stilling gehörte zu den erfolgreichsten deutschsprachigen Literaten seiner Zeit. Seine Werke hatten auch in denjenigen Landschaften des deutschen Südwestens, die Anfang des 19. Jh. zum Großherzogtum Baden zusammengefügt wurden, eine breite Leserschaft. Jung-Stilling war in Baden nicht nur literarisch wirksam. Er war dort gegen Ende seines Lebens auch wohnhaft und nahm persönlich Einfluss auf kirchliche Zusammenhänge. In zwei Abschnitten wird im Folgenden der
Einfluss Jung-Stillings in Baden nachgezeichnet. Zunächst wird Jung-Stillings Wirken zu Lebzeiten in Baden betrachtet. In einem zweiten Abschnitt geht es um die Frage, wie die Bedeutung Jung-Stillings für die Badische Erweckungsbewegung ab
den 1820er Jahren zu bewerten ist.
Anfragen wegen Baden oder an Baden gab es seit dem Zweiten Weltkrieg in mehreren Schüben. Der erste Schub begleitete die südwestdeutsche Länderneugliederung, in der Baden entgegen dem Volkswillen seine Eigenständigkeit verlor, was die (erste) badische Frage ausgelöst hat. Der zweite Schub brachte eine neue badische Frage hervor: Sie stellte sich seit 1970 innerhalb des Südwesstaates. Die in Karlsruhe zentrierte Landesvereinigung Baden
in Europa vertrat sachkundig und mutig als kritischer Anwalt badische Interessen die Auseinandersetzung mit der Stuttgarter Ministerialverwaltung und hielt auf diese Weise eine neue badische Frage am Leben. Wenig später hatte es auch der Landesverein Baden mit einer badischen Frage zu tun. Sie betraf überwiegend sein Vereinsgebiet. Und es scheint, als fände Baden heute auf zwei Ebenen statt: zum einen auf der Ebene der Geschichte (Großherzogtum, Freistaat, Land (Süd-)Baden), zum anderen auf der Ebene der Regionen im vormaligen Baden.