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Die Ortschaft Ebersweier, im Herzen der Ortenau gelegen, feierte im Jahr 2015 die Ersterwähnung des Ortsnamens, der
800 Jahre zuvor als „Ebirswilre“ dokumentiert wurde. Im Zuge der Gemeindereform vereinigte sich Ebersweier zum 1. Januar
1973 mit der Gemeinde Durbach. Damit erlosch zwar die Gemeinde Ebersweier als selbstständige Gebietskörperschaft,
doch die Ebersweierer blieben auch weiterhin eine lebendige Dorfgemeinschaft. „Die halten zusammen, so werden die Ebersweierer charakterisiert“, konstatierte unlängst Bürgermeister Andreas König. Der besondere Gemeinschaftssinn ist geradezu bezeichnend für den Ort Ebersweier. Dieser Zusammenhalt bewirkte auch, dass das Jubiläumsjahr mit den verschiedenartigsten Veranstaltungen einen tiefen Eindruck hinterlassen hat. Vom großen Festwochenende im Juli 2015 waren auch viele auswärtige Besucher begeistert.
»Kaum ein Zeitalter der deutschen Geschichte, so ist immer wieder geurteilt worden, war in sich bedeutender, brachte tiefergehende Umstürze mit sich und hatte weiterreichende Folgen und Auswirkungen als das Zeitalter der Reformation.« So
schrieb Gerhard Bott 1983 im Ausstellungskatalog anlässlich des 500. Geburtstags von Martin Luther. Denn über Jahrhunderte hinweg war die Kirche der Träger der geistigen Kultur ebenso wie des Sozialwesens, da beides bei ihr angesiedelt
war. Ein sehr weites, immer wieder spannendes Forschungsfeld, das zahlreiche Veranstaltungen im Jubiläumsjahr der Reformation unter verschiedenen Gesichtspunkten beleuchteten. Vorliegender Beitrag spannt den Zeitbogen von ca. 1500 bis
zur beginnenden Einführung der Reformation in Württemberg 1534.
Die Ortenau. – 98 (2018)
(2018)
Die Orangerie in Munzingen
(2018)
Über den Architekten der zum Munzinger Schloss gehörenden, um 1750 erbauten Orangerie ist nichts bekannt. Als Baumeister des »Pflanzenhauses« kommt zwar der Basler Architekt Johann Jakob Fechter in Betracht, der zur gleichen Zeit das Schloss im Rokokostil umgestaltete. Allerdings zeigt die Munzinger Orangerie keine Ähnlichkeit mit den von Fechter konzipierten Orangerien in Basel und Ebnet (das dortige »Pomeranzenhaus« ist bereits im 19. Jahrhundert wieder abgerissen worden), wahrscheinlich ist sie nicht von Fechter entworfen worden.
Die im Stadtarchiv Freiburg vorhandenen Inventarien geben über den Pflanzenbestand der damaligen Orangerie Aufschluss, in der Hauptsache handelte es sich, wie der Name sagt, um
Zitruspflanzen. Die Nutzung des Baus zur Überwinterung der Exoten wurde bis zur Jahrhundertwende 1900 beibehalten. Danach dauerte es über 80 Jahre, bis das zwischenzeitlich
unter Denkmalschutz gestellte Gebäude verkauft und unter Wahrung der orangerietypischen Fassade zu einem Wohnhaus umgebaut wurde. Die Orangerie Munzingen ist das stattlichste, aus dem 18. Jahrhundert stammende Beispiel dieses Bautypus im südlichen Baden, sie weist bereits klassizistische Züge auf.
Im Jahr 1847 wurde das Niedere Tor abgebrochen und das „Bezirksstrafgericht” mit angeschlossenem Gefängnis als das erste größere Bauvorhaben, seit die Stadt 1806 an Baden gefallen war, begonnen. Am 15. Dezember 1846 wurde ein Vertrag zwischen dem badischen Justizministerium und der Stadt Villingen über die Bauplatzabtretung nach Abriss des Niederen Tores geschlossen. Am 25. Juli 1847 fand die feierliche Grundsteinlegung statt. Die Arbeiten gerieten dann ins Stocken. Erst 1857 wurde das neue Gebäude vom Amtsgericht bezogen, nachdem der große Saal zwischenzeitlich von der evangelischen Kirchengemeinde alle 14 Tage zu Gottesdienstzwecken genutzt worden war. Am 1. Oktober wurde wiederum mit einer großen Feier der Einzug des Kreisgerichts begrüßt. Was jedoch fehlte war die Uhr des ehemaligen Torturmes, die für die Bewohner der Gegend die Zeit anzeigte.
Am 8. September fand in Freiburg im Historischen Kaufhaus im Kaisersaal die Eröffnungsveranstaltung zum Tag des offenen Denkmals 2018 statt. Den Festvortrag zum Thema »Die Kulturlandschaft Oberrhein als gemeinsames kulturelles Erbe« hielt der aus Baden-Württemberg stammende Kunsthistoriker Prof. Dr. Marc C. Schurr von der Universität Straßburg, der auch
Präsident des Straßburger Münsterbauvereins ist. Der Text seines Vortrags ist hier abgedruckt.
Die drei in Deutschland brütenden Weihenarten Rohrweihe, Kornweihe und Wiesenweihe (Circus aeruginosus, C. cyaneus und C. pygargus) haben in Europa eine ähnliche Brutverbreitung. Sie reicht von der Iberischen Halbinsel bis weit nach Osteuropa, dabei bestehen vor allem in Mitteleuropa
große Verbreitungslücken. Die drei Weihen unterscheiden sich sehr wesentlich in ihrem Zugverhalten. Die Rohrweihe, die in Deutschland den größten Brutbestand der drei Arten hat, überwintert hauptsächlich in Westafrika. Sie ist regelmäßig zu den Zugzeiten im Frühjahr und vor allem im Herbst auf der Baar zu beobachten. Die Wiesenweihe ist ausgesprochener Langstreckenzieher und hat ihr Winterquartier südlich der Sahara. Auch sie erscheint auf dem Zug in unserem Raum, wird jedoch deutlich seltener als Rohr- und Kornweihe festgestellt.
Als am 24. Juli 1353 Graf Hug von Fürstenberg von seiner Burg Zindelstein im Bregtal kundtat, dass er und alle seine Erben Vogt und Herr über Haus, Hofstatt und Grundbesitz seien, wo „die bruoder des ordens sant Paulus“ sitzen, und als in derselben Urkunde der Provinzial Ulrich und Johannes, Prior des Ordens, ergänzend bestätigten, dass „der edel herr gravf Hugo von Fúrstenberg“ wie seine Erben als Vogt und Herr den Schirm „vber vnser hus“ und seinen Besitz ausüben, trat die erste Niederlassung des im 13. Jahrhundert in Ungarn gegründeten Paulinerordens im deutschen Südwesten ins Licht der Geschichte. Dieser Raum war für den Orden mit 18 Gründungen in der Diözese Konstanz ein Schwerpunkt seiner Aktivitäten in Deutschland.
Der rätselhafte Name der Hornisgrinde ermuntert immer wieder aufs Neue zu Spekulationen, was nicht zuletzt seinem ungewöhnlichen Grundwort Grind(e) geschuldet sein dürfte. Es soll das feuchte und nahezu baumfreie Milieu des Bergkammes mit einem von nässenden Ausschlägen (= Grinden) befallenen und deshalb verkahlten Schädel vergleichen.
Es ist in erster Linie dem Jubiläum geschuldet, dass wir uns heute an Luthers Heidelberger Disputation erinnern lassen. Dass wir dies als badischer Verein tun, bedeutet zugleich einen Anachronismus der Betrachtung einer im Jahre 1518 gar nicht badischen Stadt – der Übergang an Baden vollzog sich erst 1802/03 –, sondern eben der kurpfälzischen Residenz Heidelberg. Aber auch hier droht eine irrige Annahme. Denn Luthers Weg nach Heidelberg ist ja gar nicht dem kurpfälzischen Hof geschuldet gewesen, sondern Angelegenheiten seines Ordens. Dennoch – die Ausstrahlung der Disputation auf den Südwesten ist ja kein Zufall – können wir als erstes zur Kenntnis nehmen: Soweit südwestlich ist Luther in seinem ganzen Leben nur noch einmal drei Jahre später zum Reichstag nach Worms nicht gekommen, wenn man so will: „badischer“ wurde er nie. Die sachliche Bedeutung der Heidelberger Disputation ist freilich eine, die uns weder badisch noch kleinräumig denken lassen kann. Blenden wir ins Jahr 1518, so blicken wir nicht nur innerhalb der Biographie Luthers auf eines der wichtigsten Jahre des frühen Reformation, und zwar auf ein Jahr mit zwei Eckpunkten, nämlich im Oktober das Augsburger Gespräch mit Thomas de Vio aus Gaeta (Cajetan, 1469–1534) – und im Frühjahr eben die Heidelberger Disputation. Und sich an sie zu erinnern liegt vor allem daran, dass Luthers Disputation eine im Vorfeld nicht zu ahnende oder gar zu erwartende Wirkungsgeschichte entfalten sollte.