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Am 15. Oktober 1862 trat das Gesetz über die Gleichstellung der
Israeliten in Baden in Kraft. Auch in Offenburg musste den Juden
die bürgerliche Niederlassung erlaubt werden. Zwar bestand im
13. Jahrhundert bereits eine Judengemeinde, deren Tauchbad
noch heute erhalten ist. In den Pestjahren des 14. Jahrhunderts
erlosch die Gemeinde jedoch und kein Jude durfte sich mehr dauerhaft in der Stadt niederlassen. [1]
Der erste, der vom soeben erst erworbenen Recht auf Niederlassung Gebrauch machte, war Maier Stein (1825-1879), der am
24. Oktober 1864 der erste jüdische Bürger Offenburgs [2] wurde. Er
war ein Sohn von Lemle Stein. Dessen Witwe samt den erwachsenen Söhnen und einer Enkelin, deren Mann und der Schwiegersohn aus Diersburg, gehörten gleichfalls zu den zuerst nach
Offenburg übergesiedelten Juden. Am 27.1.1863 lebten bereits
37 Juden in Offenburg.
Die Zeit zwischen 1871 und 1918 im Gebiet Elsass-Lothringen1 ist durch einen enormen Ausbau
der militärischen Anlagen, sowohl hinsichtlich ihrer Zahl als auch in Bezug auf die dazu genutzte
Fläche, gekennzeichnet. Das Elsass war als Grenzgebiet in dieser Zeit durch eine beachtliche
Truppenkonzentration geprägt. Es mussten zum einen Unterkünfte für die Truppen bereitgestellt
und zum anderen die strategischen, technologischen und städtischen Entwicklungen berücksichtigt werden.
Im Allgemeinen benötigten diese militärischen Anlagen folgende Infrastruktur: Kasernen, Manövergelände, Befestigungen mit dem entsprechenden Glacis, Verwaltungsgebäude, Munitionsdepots und zahlreiche der Garnison zugewiesene Gebäude (Garnisonsgebäude, Verwaltungseinrichtungen und nicht zuletzt die prunkvollen Wohngebäude der Militärgouverneure in Straßburg). Alle
diese Bauten zeigen die verschiedenen Ausbaustufen der neueren militärischen Befestigungen im
Elsass. Die Anzahl dieser Einrichtungen war beachtlich und das Verhältnis zwischen dem Militär
und der Zivilbevölkerung verlangte oft einiges an Kompromissbereitschaft: Diese Nachbarschaft
erzeugte unvermeidlich Konfliktsituationen, und zwar vor allem in den stadtnahen Gebieten.
Die beiden villae von Habsheim-Landsererweg und Rixheim-ZAC Le Petit Prince (Gewerbegebiet) wurden in jüngerer Zeit ausgegraben. Bis heute sind sie die einzigen bekannten Axialhofvillen im Elsass.
Die Gemeinden Habsheim und Rixheim liegen am Ostrand des Sundgaus auf der Schotterebene der Ill, an der Grenze zweier sehr unterschiedlicher Landschaftsräume: im Westen die
lössbedeckten Ausläufer des östlichen Unteren Sundgaus und im Osten die Rote Hardt mit
Kiesböden. Die Hügel des unteren Sundgaus dienten wahrscheinlich zur Gewinnung von Kalkstein (oligozäne Molasse) unterschiedlicher und oft mittelmäßiger Qualität, der als Baumaterial
und Werkstein Verwendung fand. Auch Gipsvorkommen wurden ausgebeutet und zum Bau
verwendet. Die zwei villae liegen auf Kolluvien aus Seitentälern. Die hellbraunen verlehmten
Schichten sind oft sehr ausgedehnt und erschweren somit die Interpretation der Bodenspuren.
Die beiden villae wurden am Verlauf der römischen Straßenverbindung von Argentorate
(Straßburg) nach Augusta Raurica (Augst) errichtet. Unweit der 160 m westlich dieser
Hauptstraße liegenden villa von Habsheim kreuzen Nebenstraßen (Verbindung Eschentzwiller-Ottmarsheim und evtl. auch Habsheim-Kembs) die römische Hauptstraße. Der Fundplatz von
Rixheim zeigt ein ähnliches Bild: Die villa liegt ebenfalls am Kreuzungspunkt zweier antiker
Straßen, nämlich der Hauptstraße von Augst nach Straßburg und einer Abzweigung in östlicher
Richtung, die zur pars rustica führte. Hier bleibt allerdings eine Unsicherheit: der Platz der pars
urbana in diesem System und die Möglichkeit eines durch die Umfassung oder entlang der pars
urbana führenden Weges.
(„Und von dem Brunnen, von dem sie gesagt hatten [sie hätten ihn „verunreinigt“], den schöpfte man aus, da fand man nichts darin.“). Mit diesem prägnanten und zugleich entlarvenden Satz endet ein undatiertes, aber wahrscheinlich zwischen 10. und 14. Februar 1349 verfasstes Schreiben von Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Offenburg an deren Kollegen in Straßburg, in dem diese detailliert über den Verlauf, das Ergebnis und die Folgen der um die Weihnachtstage 1348 in Offenburg durchgeführten Untersuchung zu einer angeblichen „Brunnenvergiftung“ durch die Juden ihrer Stadt und einer Nachbargemeinde informiert werden. Scheinbar nüchtern wird darin berichtet über die Gefangensetzung aller Offenburger Juden, die Anklage und zielgerichtete Befragung einzelner Beschuldigter, sowohl „freiwillig“ als auch unter Folter, die auf diese Weise erhaltenen Aussagen der Beschuldigten zu deren angeblichen Taten, ihren Zielsetzungen und Motiven, sowie über die gerichtlichen Beratungen, die Verurteilung und anschließende Vollstreckung der Urteile, die am Ende die Ermordung und Auslöschung der kompletten jüdischen Gemeinde in Offenburg bedeutete.
Aus Anlass und für die Dauer der Sonderausstellung hat das Schloss sein Gesicht verändert: Vor dem Haupteingang erhebt sich ein haushohes Gerüst aus Eisenstangen, das mit bunter Kunststoff -Folie bespannt ist. Darauf sieht man die gelbliche Schlossfassade in hellem Grau abgebildet, also sozusagen kopiert. In der Mitte zeigt diese Installation eine riesengroße rote Kuckucksuhr mit einer Öffnung aus der ein roter Teppich herausleckt. Der ist für den Ankömmling ausgerollt und leitet ihn zum Eingang, wenn er nicht gerade vom Wind hochgewirbelt wird. Zum Glück ist das Schlossportal aber auch noch über die Rampen rechts und links erreichbar.
Die Ausstellung »Reformation! Der Südwesten und Europa« im Zeughaus C5 der Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim folgt auf die Ausstellung »Die Päpste und die Einheit der lateinischen Welt«. Sie soll eine Erweiterung der Päpste-Ausstellung sein
und zeigen, wie sich die Reformation wegen der Verweltlichung des Papsttums und der Kirche im Südwesten
Deutschlands ausgebreitet hat.
Anlässlich der im Jahr 2017 erstmals in Karlsruhe stattgefundenen Heimattage Baden-Württemberg konzipierte die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe die Ausstellung »Rheinheimisch
– Ausgewählte Erinnerungsorte am Oberrhein« (Laufzeit vom 8. November 2017 bis 3. Februar 2018), in deren Zentrum zwölf Erinnerungsorte der badischen Region standen.
Beim Austausch von schwerverwundeten Soldaten zwischen Deutschland
und Frankreich und bei der Internierung von chronisch kranken Soldaten in der Schweiz im Ersten Weltkrieg handelt es sich um ein sehr komplexes Thema. Zum einen sind die Interessen der deutschen Reichsregierung, insbesondere preußisches Kriegsministerium und Auswärtiges Amt, zu berücksichtigen, denen die Interessen der französischen Seite gegenüberstehen. Es müssen die Mitwirkung der Konstanzer Stadtverwaltung und die Aktivitäten des örtlichen Roten Kreuzes einbezogen werden, beide in Personalunion vertreten durch den
Oberbürgermeister Dr. Hermann Dietrich. Die Abläufe in Konstanz können mit denen in Lyon verglichen werden, wo die Transporte ebenfalls einen Ausgangs- und Endpunkt hatten. Hinzu kommt die Haltung der Schweiz (Regierung, Armee, nationales Rotes Kreuz), die mit den Transporten von Verwundeten durch ihr Land, aber vor allem auch mit der Internierung von Kriegsgefangenen eine gewaltige humanitäre Aufgabe auf sich nahm. Des Weiteren spielen beim Zustandekommen dieser Aktionen das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf und der Vatikan mit Papst Benedikt XV. eine Rolle.
Der Sieg des kaiserlichen Heeres über die Türken vor Wien (1683) markiert den Anfang der Rückeroberung Ungarns. Da das Land durch die von 1529 bis 1687 andauernde osmanische Besetzung weitgehend entvölkert war, beschloss die habsburgische Verwaltung eine rasche Neubesiedlung der zurückgewonnenen Donautiefebene. Für das menschenleere, brachliegende Land sollten tüchtige Handwerker und Bauern aus dem Deutschen Reich angeworben werden, so die Vorstellung der Wiener Hofkammer und die der geistlichen und weltlichen Großgrundbesitzer. Die Kolonisten sollten aber nicht nur die Grenze gegen die Türken militärisch sichern helfen, sondern auch die landwirtschaftlichen Fortschritte des europäischen Westens nach Südosteuropa bringen. Erste umfassende Maßnahme einer planmäßigen Ansiedlungspolitik
war das „Impopulationspatent" des Kaisers Leopold I. von 1698. Als Konsequenz dieses siedlungspolitischen Vorhabens entstanden in den folgenden Jahrzehnten mehrere deutsche Siedlungsgebiete.
In der vorliegenden Untersuchung sollte festgestellt werden, in wie weit die biologische Stechmückenbekämpfung mit B.t.i.
(Bacillus thuringiensis israelensis) und die dadurch reduzierte Stechmückenzahl (Diptera, Culicidae) einen Einfluss auf die
Nahrungszusammensetzung von Vögeln haben kann, die ihre Nahrung im Flug erbeuten oder von der Vegetation absammeln. Hierzu wurde mit Hilfe der Halsringmethode die Zusammensetzung der Nestlingsnahrung von in den Rheinauen brütenden Mehlschwalben (Delichon urbica), Teichrohrsängern (Acrocephalus scirpaceus), Trauerschnäppern (Ficedula
hypoleuca), Kohlmeisen (Parus majoi) und Blaumeisen (Parus caeruleus) überprüft. Begleitend dazu wurde die Fluginsektenfauna mit dem Autokescher gefangen und der Anteil der verschiedenen Insektengruppen bestimmt. Es zeigte sich, dass die Hauptaktivitätszeit der Stechmücken (bes. Aedes vexans) erst gegen Abend beginnt, während die
im Flug jagenden Mehlschwalben etwa 60 Minuten vor Sonnenuntergang die Fütterung der Nestlinge zunehmend einstellen. Eine Probenahme in der Zeit um den Sonnenuntergang herum war bei den Vögeln nicht mehr möglich. In den Autokescherfängen, die parallel zu der Beprobung der Mehlschwalben durchgeführt wurden, also deutlich vor Sonnenuntergang, konnte nur einmal eine Stechmücke nachgewiesen werden. In den späteren Autokescherfängen (von 30 min vor bis 30 min nach Sonnenuntergang) waren von April bis Juni nur vereinzelt Stechmücken vorhanden, im Juli stieg ihre Anzahl und nahm dann im August wieder ab. Den höchsten Anteil an der Gesamtzahl der mit dem Autokescher gefangenen Insekten erreichten die Stechmücken im Kontrollgebiet NSG Biedensand bei Sonnenuntergang im Juli mit 31,3 %. Sonst blieb ihr Anteil meist (deutlich) unter 5 %. Die fehlende Überschneidung der Aktivitätszeiten von Vögeln und Stechmücken zeigt sich auch an dem geringen Anteil (0,09 %) der Stechmücken in den Nahrungsproben der Mehlschwalben. Die Vögel fütterten ihre Nestlinge vorzugsweise mit Blattläusen (Aphidina, bei der Erstbrut der Mehlschwalben) und Kurzflügelkäfern (Staphylinidae, bei der Zweitbrut). Bei den Vogelarten, die ihre Beutetiere von der Vegetation absammeln, wurden in 140 Proben nur beim Teichrohrsänger 5 Stechmücken in der Nestlingsnahrung gefunden (Anteil: 5,3 %), davon waren 4 Larven. Vor allem Kohl- und Blaumeise bevorzugten Schmetterlingslarven, aber auch bei Teichrohrsänger und Trauerschnäpper war der Anteil der nicht flugfähigen Tiere (Raupen, Spinnen, Blattläuse) vergleichsweise hoch. Unter den Diptera wurden größere Exemplare bevorzugt (z.B. Tipulidae, Syrphidae). Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass der Anteil der Culicidae am Beutespektrum der untersuchten auenbewohnenden Vogelarten sehr gering ist und auch bei einem höheren Stechmückenaufkommen kaum ansteigen würde. Somit kann die Reduzierung der Stechmückenzahl durch die Bekämpfung mit B.t.i. keinen nachteiligen Einfluss auf die Ernährung dieser Vögel haben.