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Bischof, Fürst, Bauherr
(2002)
Mit der mainfränkischen Herrschaft Gaibach hatte die Familie Schönborn ein Schloss erworben, das sie, ohne seinen mittelalterlichen Burgencharakter zu zerstören, zu einer zeitgemäßen Adelswohnung ausbaute. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts zog die großartige Parkanlage im französischen Stil Gäste und Besucher von weither an. Für die Pfarrkirche
von Gaibach malte Franz Lippold um 1745 ein Altarbild, das von der Selbsteinschätzung der Familie Schönborn, vom Stil ihrer Frömmigkeit und von ihrem Weltverständnis beredtes Zeugnis ablegt. Der ikonologischen Zuordnung bereitet der Fall einige Schwierigkeiten. Ist es ein Gruppenportrait oder ein Andachtsbild, ein Votivbild oder ein Altarblatt? Der Maler war kein kompositorisches Genie, das seinen Auftrag phantasievoll umsetzte, und so stehen die beiden Welten, die himmlische der Trinität und die irdische des Hauses Schönborn, ziemlich beziehungslos übereinander. Gäbe es nicht den so entschieden nach oben blickenden Beter links im Vordergrund, fiele es dem Betrachter schwer, die Verehrung der göttlichen Dreifaltigkeit als das Hauptthema zu erkennen. Umso aufschlussreicher bleibt das Werk als Selbstbeschreibung des Hauses Schönborn.
Mitte des letzten Jahres (2001) überreichte mir der Gerlachsheimer Heimat- und Kulturverein eine Fotokopie jenes „Gerlachsheimer Kopialbuches“, das im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrt wird. Ein schneller Vergleich mit dem mir schon bekannten Würzburger Exemplar bestätigte die Aussage Julius BASSLERS, dass nämlich beide Exemplare völlig identisch seien, was übrigens im Karlsruher Exemplar sogar amtlich bestätigt wird. Ein genauerer Vergleich beider Kopialbücher zeigte dann, dass diese Behauptungen doch nicht ganz zutreffen: So enthält z. B. das „Repertorium“ des Karlsruher Kopialbuches einen längeren Hinweis auf jenen Prozess, den der Prämonstratenserorden gegen den damaligen Bischof von WÜRZBURG, JOHANN PHILIPP VON GREIFFENCLAU ZU VOLLRATHS (1699-1719) geführt hat, obwohl im Buch selbst kein einziges Schriftstück darüber zu finden ist. Kein Wunder, denn die letzte Kopie des Kopialbuches stammt aus dem Jahr 1458 und so wären Schriftstücke aus dem 18. Jh. fehl am Platze.
In den gut 100 Jahren zwischen dem Ende der Napoleonischen Kriege und der frühen Weimarer Republik haben fast 600
Schutterwälder Bürger ihre Heimat verlassen – eine überraschend große Zahl, wenn man bedenkt, dass das Dorf um die
Mitte des 19. Jahrhunderts lediglich 2000 Einwohner hatte. Dem Ruf von Kaiserin Maria Theresia folgend zogen bereits im
18. Jahrhundert einige Schutterwälder Familien weg, um sich in Ungarn eine neue Existenz aufzubauen. Anton Burckhart
jedoch, der sich 1761 das väterliche Erbe auszahlen ließ, um in das „Neue Land“ zu gehen, könnte der erste Schutterwälder
sein, der sein Glück nicht im Osten des Habsburgerreiches, sondern jenseits des Atlantiks suchte.
Alle drei auf dem Studientag in Bretten gehaltenen Referate haben, was ja schon für sich erfreulich und gar nicht selbstverständlich ist, zu lebhaften Diskussionen geführt. Im Einverständnis mit den Referenten ist gegen Ende der Veranstaltung verabredet worden, dass ich meine Anfragen an die beiden kirchengeschichtlichen Referate „zu Papier“ bringen solle, damit sie, zusammen mit diesen abgedruckt, auch den nicht an der Tagung beteiligten Leserinnen und Lesern des Jahrbuchs für badische Kirchen- und Religionsgeschichte zur Kenntnis gebracht werden können. Die Schwierigkeit ist nun, dass Dr. Stössel – aus Gründen, die ich nicht kenne – einen völlig anderen Text zur Veröffentlichung vorgelegt hat, als er ihn in Bretten vortrug. Ich werde deshalb kurz die Pointe seines Brettener Vortrages und meine darauf bezogenen Anfragen rekapitulieren müssen – sie waren ja überhaupt der Anlass für die genannte Verabredung –, um anschließend, ebenfalls kurz, auf den jetzt vorgelegten Text einzugehen. Auch der Vortragstext von Herrn Kollegen Ehmann hat sich, wenn mich meine Erinnerung an das in Bretten Vorgetragene nicht trügt, etliche Veränderungen, nicht nur in der Tonart, gefallen lassen müssen, ohne dass darüber meine in Bretten freilich nur angedeuteten Vorbehalte einfach gegenstandslos geworden wären.
Machtwillkür, Amtsmissbrauch und Korruption waren geläufige Erscheinungen
im so genannten Dritten Reich, in dem bestehende Kontrollinstanzen weitgehend außer
Kraft gesetzt waren [1]. Formen solchen Amtsmissbrauchs fanden sich dabei auf allen Ebenen des NS-Staats in verschiedenen Ausprägungen, etwa in Person des leidenschaftlichen Kunstsammlers Hermann Göring [2], Gauleitern wie Erich Koch in Ostpreußen [3] oder
dem berüchtigten Münchener Stadtrat Christian Weber [4].
Das Stadtarchiv Freiburg und das Staatsarchiv Basel-Stadt bewahren eine Reihe so genannter Eheberedungen aus dem Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit auf. Das sind Verträge, mit denen die vermögens- und erbrechtlichen Modalitäten eines geplanten Eheschlusses nach dem lokal geltenden Recht geregelt wurden. Solche Dokumente verweisen, wie hier vorauszuschicken ist, auf die Sphäre des wohlhabenden Bürgertums der Kaufleute beziehungsweise der handwerklichen Oberschicht. Die Mehrheit der Stadtbevölkerung hingegen - seien es die Stadtarmut, die Kreise der Tagelöhner und Dienstboten oder jener zahlreichen Handwerker, die lediglich mittleren und unteren Einkommensklassen zuzurechnen waren - konnte wegen fehlender Kapitalgrundlage auf solche vertragliche Absicherungen verzichten, lebten die Ehepaare doch von ihrer beider Erwerbsarbeit, ohne dass sie wesentliche Ersparnisse bilden konnten.
Die Chance zu erhalten, Kirchenportale für ein
Münster zu gestalten, zumal mit so herrlichen,
klaren, romanischen Gewänden wie in Villingen,
dürfte zum Höchsten zählen, was im Bildhauerleben zu erwarten ist. Gleichzusetzen mit einem
„Reiterstandbild“ oder einer Brunnengestaltung
mit dem Hauptthema „Akt“. Dies zu erkennen,
und die ganze Kraft und Konzentration dorthin zu
legen, war mir von Anfang an klar und bewusst.
Dies wussten aber auch jene – so wie Carlo Schmid,
mein langjähriger enger Freund es formulierte die,
die mir „Übelwollen“, genau. Es begann ein Kampf
„Sein oder Nichtsein“ gleich nach der festen Zusage
jener Spende des Villinger Bürgers, der als erster
erkannte, welch große Möglichkeit sich mit diesem
Renovationsbeginn 1976/77 auftat. Jene Geister
scheuten auch nicht zurück, mehrmals persönlich
dort beim Spender Wilhelm Binder gegen den
Bildhauer zu intervenieren.
Schon seit längerem hatte ich mich mit dem Gedanken getragen, einmal unter historischen Gesichtspunkten durch die Mannheimer Hafenanlagen zu führen. Schließlich ist der hiesige Binnenhafen einer der bedeutendsten Europas und mit seinen rund elf Quadratkilometern Fläche inklusive Wasserspiegel der größte Deutschlands. Rund acht Millionen Tonnen werden hier Jahr für Jahr Schiff-Land bzw. Land-Schiff umgeschlagen. Indes sind die Hafenanlagen nicht nur ein wichtiger Teil der
städtischen Infrastruktur, sondern zugleich wesentliches Element der 400-jährigen Mannheimer Stadtgeschichte. Schon zu Zeiten der Festungs- und Stadtgründung 1606/07 legten hier die Holzschiffe und -nachen an, lange bevor im Jahr 1840 das erste Mannheimer Hafenbecken eingeweiht wurde.
Dass eine kleine Kirchengemeinde keinen eigenen Pfarrer hat und von einer Nachbargemeinde als Filialgemeinde mitversorgt wird, ist nichts Außergewöhnliches. Ungewöhnlich ist es aber, wenn die Christen dieser Gemeinde über 175 Jahre sonntäglich in das Nachbardorf zum Gottesdienst laufen müssen, weil ihnen ein Gotteshaus fehlt. Die Historie der evangelischen Kirchengemeinde ist es wert, in diesem Zusammenhang einmal genauer in Augenschein genommen zu werden.
Es wird über drei für Baden-Württemberg neu aufgefundene Wanzen-Arten berichtet: die Pentatomide
Dyroderes umbraculatus (Fabricius, 1775), die Lygaeide Oxycarenus (Euoxycarenus) pallens (Herrich-Schaeffer, 1850) und die Miride Trigonotylus pulchellus (Hahn, 1834). Die beiden erstgenannten Arten sind
neu für Deutschland. Alle Funde stammen aus dem
Oberrheingebiet (Raum Karlsruhe-Mannheim). Die
Verbreitungsgebiete der drei Arten haben ihre Zentren
im Mittelmeergebiet bzw. der pannonischen Region.