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Mit unserem Thema greifen wir eine Fragestellung auf, welche innerhalb
der geographischen Disziplin nur zaghaft angegangen worden ist. Wenn es
doch geschieht, so ist in den meisten Fällen die Berufung auf Alfred Hettners
Aussage symptomatisch: ,,Die Geographie der Religionen ist der
schwerste und heikelste Teil geographischer Betrachtung". Dem Religiösen in
seinem Bezug auf das Räumliche wird als wissenschaftliche Aufgabe mit einer
gewissen Scheu und methodischen Zurückhaltung begegnet, so, als wäre dieser
„heilige" Gegenstand einer nüchternen Betrachtung entzogen. Dabei verdiente
gerade die umfassende Realität des religiösen Lebens auf der Erde eine besondere
Anteilnahme und Bewußtmachung durch systematische Beobachtung
und interpretierende Denkarbeit.
Eher randständig war der Gebrauch des Heidelberger Katechismus im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts in den meisten reformierten volkskirchlichen Gemeinden in Deutschland. Zur Konfirmation Palmarum 1981 mussten wir Konfirmanden einer kleinen ostfriesischen Gemeinde die Frage 1 gemeinsam vorlesen (!) – von den Inhalten vorangegangener katechetischer Erklärungen des Post-68er-Pfarrers ist mir nichts mehr erinnerlich geblieben. „Form und Maß“ hatte dieser kirchliche Unterricht jedenfalls nicht durch den „Heidelberger“ bekommen, wie es laut kurpfälzischer Kirchenordnung von 1563/64 ursprünglich Zweck gewesen war. Als ich im Wintersemester 1986 Theologie zu studieren begann, war die erste Dogmatik-Vorlesung eine zweisemestrige Auslegung des Heidelbergers durch Jürgen Fangmeier in Wuppertal – gewiss ein Privileg für einen angehenden reformierten Theologen. Kaum etwas anderes hat seit dem meinen reformierten Glaubensstil und meine Theologie geprägt wie der Heidelberger. Ob mein Wechsel ins Pfarramt der Heidelberger Universitätskirche drei Jahre vor dem Jubiläum des Heidelbergers hominum confusione oder providentiae Dei geschah, ist dagegen nicht so klar zu identifizieren. In mehrfacher Hinsicht schreibt hier also ein „Heidelberger“.
Die erste protestantische Generalsynode im Großherzogtum Baden fand 15 Jahre nach dessen Etablierung statt. Sie tagte vom 2. bis zum 26. Juli 1821 in Karlsruhe unter der Präsidentschaft des Staatsministers Carl Christian Freiherr von Berckheim, der in Lörrach ein Schüler des jungen Theologen Johann Peter Hebel gewesen war. Großherzog Ludwig (I.) hatte sie einberufen lassen mit dem erklärten Ziel, die beiden – im neuen Großherzogtum vorfindlichen – sogenannten protestantischen Religionsparteien – die „lutherische“ und die „reformierte“: jene mit ihren Schwerpunkten vor allem im markgräflichen Alt-Baden(-Durlach), in den Ritterschaften des Kraichgaus und in der Grafschaft Wertheim; diese mit ihrem Schwerpunkt in der Kurpfalz – zu vereinigen zu einer „Union“: zu einer „Vereinigten evangelisch-protestantischen Kirche im Großherzogtum Baden“. Deshalb sprechen wir von der „Unionssynode 1821“. Diese Generalsynode hatte sich viel vorgenommen – und sie hat viel erreicht; sehr viel – in gut drei Wochen. Was sie vor allem erreicht hat, war eben die „Union“ als solche: die wirkliche Vereinigung der beiden evangelischen Kirchen im Land, und das nicht zuletzt in einer Frage, über die alle Menschen zu allen Zeiten gerne streiten: übers Geld!
Spektakuläres sucht wohl niemand in einer Kirchenrechnung und doch wirft solches Zahlenwerk eine Art Spotlight auf eine schillernde, längst vergangene Zeit. Neibsheim - zwischen Revolution und Säkularisation -. Umwälzungen erzeugen auch weitab vom politischen Zentrum des Geschehens Wirkung. Dem Opferstock der neuerbauten Kirche entnahm Kirchenpfleger Michael Göpferich 3 Gulden 28 Kreuzer insgesamt für das ganze Jahr 1794. Sein Nachfolger Josef Klotz konnte an Kleinmünzen 1796 sage und schreibe einen Gulden 11 Kreuzer entnehmen. 1798 klaubte Lorenz Frank aus dem Behältnis 10 Gulden 25 Kreuzer. So unergiebig war die Kirchenkollekte; und dies obwohl Neibsheim den Speyerer Bischof zum Landesherrn hatte. Für die Religiösität der Einwohner spricht, dass sie einen neuen Kirchenbau durchsetzten. Pfarrer Leopold Erasmus Ambros Mayer ließ an ausgesuchter Stelle von 1790 bis 1792 eine neue Kirche erbauen. „Die Herren Decimatores haben an dem Kirchengebäude dahier zu bauen und zu unterhalten das Langhaus, die Gemeinde den Turm, der Heilige das Chor und die Sakristei“ so steht es in jedem Jahrgang vorne auf dem Umschlag der Kirchenrechnungen.
Die folgenden Notizen waren als Anhang zu unserer Studie „Der
Pfarrklerus der Ortenau. Die drei rechtsrheinischen Ruralkapitel
des ehemaligen Bistums Straßburg", welche vor einigen Jahren
erschienen ist, [1] gedacht. Sie wurden aber davon getrennt, da sie
den Pfarrklerus wenig betrafen. Es handelt sich hier besonders
um Abteien und Klöster und deren Insassen, aber auch um Laien
aus der Ortenau und auch anderen Orten, wie Freiburg.
Zum besseren Verständnis des Sachverhaltes, wiederholen wir
hier einen Teil der schon benutzten Einführung: Diejenigen
Akten, die den rechtsrheinischen Teil der ehemaligen Diözese
Straßburg betreffen, wurden zum großen Teil nach 18 70 vom
Straßburger Bezirksarchiv (Archives Departementales du Bas-Rhin) dem Landesarchiv von Karlsruhe übergeben. Andere konnten nicht zerteilt werden und verblieben in Straßburg. In diesen
Gesamtakten, etwa in den Registern der Offizialität, ersetzt am
19.04.1613 durch den Geistlichen Rat (Conseil Ecclesiastique),
später durch das Consistoire (ab 17.09.1681), war vieles über
Baden, besonders aber über die Ortenau zu finden, das wir erfasst
haben.
Am 10. Oktober 1661 (nach altem Kalender) starb Johann Balthas(ar) Fleiner, den der Historiograph des Schüpfergrundes Jakob Ernst Leutwein (1684–1763) in seiner 1761 beendeten Schüpfer Kirchengeschichte den zwölften Kaplan und siebten Pfarrer nannte. Auf den ersten Blick mag der Tod des Geistlichen in einem der „vielherrigen Dörfer“ Frankens keine besondere Aufmerksamkeit seitens der Geschichtsforschung beanspruchen, doch angesichts der herrschaftlichen Struktur ist diese Bewertung zu überprüfen. Der Schüpfergrund mit dem Hauptort Unterschüpf war Ganerbschaft und zugleich Beispiel für die „gestufte Aristokratie“ im alten Reich: Die Dienheim zu Angeltürn und die Ega sowie Stetten zu Kocherstetten waren der fränkischen Reichsritterschaft Ort Odenwald immatrikuliert, während die Hatzfeldt zwar gräfichen Standes waren, doch nicht dem fränkischen Reichsgrafenkollegium angehörten. Die konfessionelle Zugehörigkeit – Ega und Stetten zu Kocherstetten der Confessio Augustana, Dienheim zu Angeltürn und Hatzfeldt der Alten Kirche zugehörig – schuf darüber hinaus eine Situation, die Auseinandersetzungen um Macht und Status geradezu unausweichlich machte.
Die Mainzer Erzdiözese war — ähnlich wie ihr Suffragan Konstanz — von enormen Ausmaßen. Sie reichte von der Nahe im Südwesten bis zur Saale im Nordosten, vom südlichen Niedersachsen bis zum Odenwald. Flächenmäßig war zwar die Diözese Konstanz größer, hinsichtlich der Zahl der Pfarreien stand aber das Erzbistum Mainz an erster Stelle. Die Verwaltung des Erzbistums Mainz zeigte im Spätmittelalter stark entwickelte regionale Strukturen, deren Ausprägung wohl auf die Größe der Diözese zurückzuführen ist. Für die geistliche Verwaltung und die Pfründenvergabe waren die Archidiakone und ihre Offiziale zuständig. Wie die Pfründenbesetzung vonstatten ging, welche Instanzen daran beteiligt waren und welche Quellengruppen Auskunft über diese Vorgänge geben können bzw. zur Verfügung stehen, soll exemplarisch für die Mainzer Archidiakonate Fritzlar und Erfurt aufgezeigt werden.
Der Frankfurter Mediävist Johannes Fried hat einmal angesichts eines anderen Jubiläums – es handelte sich um das 50-jährige Bestehen des renommierten Konstanzer Arbeitskreises – betont, wer über das Mittelalter nicht hinausdenke, verstehe vom Mittelalter nichts. Das gilt cum grano salis auch für unser Thema. Es lässt sich von vornherein nicht auf die Epoche des Mittelalters eingrenzen. Vieles – und das gilt wohl für große Teile der Kirchen-, Religions-, Frömmigkeits- und Theologiegeschichte – beginnt zwar im Mittelalter, setzt sich aber bis in die Gegenwart fort. Das gilt für die Geschichte der Diözese und ihrer Kirchen, für die Bischöfe, für die Klöster, für die Gemeinden, für das religiöse Brauchtum, für die Frömmigkeit, die Pfarreien, die historischen Landschaften, die Kunstdenkmäler usw.
Religionen im Kraichgau
(2019)
Noch länger als die seit 1250 Jahren urkundlich belegte Geschichte des Kraichgaus reicht die
Geschichte der Glaubensrichtungen in der Region zurück. Ihr Bogen spannt sich von vorchristlichen
Religionen über die Christianisierung, die Reformation und verschiedene christliche
Sondergemeinschaften (Täufer, Waldenser) bis zu den heute im Kraichgau ebenfalls vertretenen
muslimischen Gemeinden. Ursache für diese Vielfalt waren einerseits Bevölkerungswanderungen,
andererseits die jahrhundertelange Zersplitterung des Kraichgaus in kleine und
kleinste Landesherrschaften mit unterschiedlichen religiösen Präferenzen.
In keinem Territorium des Heiligen Römischen Reiches waren Politik und Religion derart eng miteinander verknüpft wie in der Kurpfalz, und kein anderes Territorium litt bis zum Ende des Alten Reiches in ähnlichem Maße unter Konfessionskonflikten wie die Kurpfalz. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Religion und Politik wie zwischen den verschiedenen Konfessionen prägte den Alltag der Menschen in der Region, formte auch Mentalitäten, bestimmte die Erfahrung der Lebenswirklichkeit und ihrer Auswirkungen. Ein Gradmesser der Empfindungen einer Zeit und ihrer
Reaktionen auf die Zumutungen der Gegenwart können auch Gesangbücher und Kirchenlieder sein, zumal in Krisen- und Konfliktsituationen. Gesangbuch und Kirchenlied werden damit zur historischen Quelle. Für die Fragestellung des Historikers
ist das Gesangbuch daher zunächst einmal Ausgangspunkt eines weiter gehenden Erkenntnisinteresses, so etwa beim Blick auf die konfessionellen oder politischen Verhältnisse einer Zeit und einer Region. Voraussetzungen und Auswirkungen der konfessionellen Spannungen und ihr Niederschlag bzw. ihre Transformation im Gesangbuch der Kurpfalz im Zeitalter der
Aufklärung sollen im Folgenden näher untersucht werden. Den zeitlichen Rahmen – und damit die Pole – markieren der Konflikt um die Heiliggeistkirche in Heidelberg 1718/20 und die Union der Reformierten und Lutheraner, nunmehr im Großherzogtum Baden, im Jahre 1821.