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Am 23. Juli 1808 erhielt Großherzog Karl
Friedrich von Baden den Besuch des französischen
Gesandten in Baden, Auguste de
Talleyrand, ein Vetter des ehemaligen Außenministers
Talleyrand. Er wünschte im Auftrag
Napoleons unter Hinweis auf den Rheinbundvertrag,
wonach „jeder Krieg […] den einer der
kontrahierenden Theile zu führen haben
könnte, für alle zur gemeinsamen Sache wird“,
die Bereitstellung eines Infanterieregiments.
Talleyrand erklärte, dass Frankreich für den
Unterhalt der Truppen aufkommen würde,
sodass Baden nur den Sold zu bezahlen hätte.
Dennoch sah der Großherzog erhebliche Kosten
auf Baden zukommen, da seine Soldaten in
Friedenszeiten an elf Monaten des Jahres zu
Hause waren und nicht besoldet wurden.
Vor genau 60 Jahren, als nämlich im März
1948 der Bürgermeister und Landtagsabgeordnete
Gottlieb Reinbold aus Ottoschwanden
(1. Vorsitzender) und Geistl. Rat Pfarrer Josef
Siebold aus St. Märgen (2. Vorsitzender)
den Bund „Heimat und Volksleben“ damals
unter der Bezeichnung: „Arbeitsgemeinschaft
Schwarzwälder Volksleben“ gründeten – mit
der Geschäftsführung wurde Dr. Karl Motsch
betraut – konnten sie nicht ahnen, welche Entwicklung
dieser Verband nehmen würde.
Bereits 1947 hatten sich Josef Fischer aus
Waldkirch, Professor Dr. Johannes Künzig aus
Freiburg, Hauptlehrer Albert Reinhardt aus
Mühlenbach und Dr. Karl Motsch aus Freiburg
um die Gründung dieser Arbeitsgemeinschaft
bemüht. Ein Treffen mit Professor Hermann
Erich Busse, dem Vorsitzenden der Vereins
„Badische Heimat“ brachte wenig Ermunterung.
Seiner Meinung nach war die Schwarzwälder
Volkstracht endgültig vom Aussterben
bedroht. Man ließ sich nicht entmutigen und
beschloss, zum Jahresbeginn den „Hohen
Herren“ in Freiburg, dem Staatspräsidenten Leo
Wohleb, mit einem „Neujahrsbesuch“ die Aufwartung
zu machen. Voller Begeisterung
sicherte dieser seine Unterstützung zu und bat
den Landtagspräsidenten Dr. Person bei der
Gründung einer Organisation behilflich zu sein.
Mit dem Erscheinen des sechsten und zugleich Registerbandes der Quellenedition „Die Evangelische Landeskirche in Baden im ,Dritten Reich‘“ im Jahr 2005 wurde eines der großen editorischen Langzeitprojekte der deutschen kirchlichen Zeitgeschichte abgeschlossen. Anders als bei der Dokumentation des württembergischen Kirchenkampfes durch Gerhard Schäfer – für sich genommen eine geradezu singuläre Dokumentationsleistung – steht bei dem im Auftrag des Evangelischen Oberkirchenrats Karlsruhe in Kooperation mit dem Verein für Kirchengeschichte in der Evang. Landeskirche in Baden zustande gekommenen Editionsprojekt nicht die „Kirchenkampf“-Geschichte im engeren Sinn im Vordergrund. Das Karlsruher Projekt hat sich, wie bereits das Geleitwort von Landesbischof Dr. Klaus Engelhardt zum ersten, 1991 erschienenen Band zeigt, die Kontextualisierung der Auseinandersetzung zwischen Landeskirche und NS-Regime in der Kirchen- und Allgemeingeschichte des 20. Jahrhunderts zum Ziel gesetzt.
Im Jahr 2001 hat der Verein für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden einen Sammelband mit dem Titel Reformierte Spuren in Baden veröffentlicht. Dieser Band widmet sich vor allem dem Versuch Markgraf Ernst Friedrichs,
1599 ein reformiertes Bekenntnis in der lutherischen Markgrafschaft Baden-Durlach einzuführen. Zwei Beiträge gehen auf die Frage ein, ob es auch heute noch reformierte Spuren in der Evangelischen Landeskirche in Baden gibt. Johannes Calvin wird in
diesem Band nur selten erwähnt. Er scheint weder im 16. Jahrhundert noch im 20. Jahrhundert eine nennenswerte Rolle in Baden gespielt zu haben.
Im Calvin-Jubiläumsjahr 2009 fragen wir, was Calvin und Baden miteinander verbindet. – Bei Melanchthon ist eine solche Frage eindeutig zu beantworten; immerhin wurde Philipp Melanchthon 1497 im damals kurpfälzischen und heute badischen
Bretten geboren und fühlte sich zeitlebens bis zu seinem Tode 1560 mit seiner Heimat verbunden, obgleich er, nach den Jugend- und Studienjahren in Pforzheim und Tübingen, vom 21. Lebensjahr an im sächsischen Wittenberg lebte und von dort aus durch viele Verbindungen in ganz Europa wirkte. – Luthers Beziehung zu Südwestdeutschland ist ganz am Anfang seines einflussreichen Wirkens durch die Weichen stellende Heidelberger Disputation von 1518 in Heidelberg bestimmt; außerdem wurde 1556, nach vereinzelter lutherischer Predigt an manchen Orten schon vorher, die lutherisch geprägte Reformation unter württembergischem Einfluss sowohl in der Markgrafschaft Baden-Pforzheim (ab 1565 dann Baden-Durlach) als auch gleichzeitig, obschon nur für wenige Jahre, in der Kurpfalz eingeführt. – Schließlich ist für den Schweizer Huldrych Zwingli, um ebenso den vierten Hauptreformator zu nennen, festzustellen, dass ihn mit Baden nichts verband.
Zwei Jahre vor dem berühmt gewordenen Kirchentag in Wittenberg erschien 1846 in den Fliegenden Blättern aus dem Rauhen Hause zu Horn bei Hamburg ein Artikel über die Innere Mission in Baden, in dem – wahrscheinlich – Johann Hinrich Wichern schrieb: Baden steht zwischen Württemberg, den Cantonen Basel und Zürich und dem Elsaß eigenthümlich isolirt da, in Beziehung auf die freie Association zu praktisch christlichen Zwecken in unmittelbarster Nähe. Während in den genannten, Baden umgebenden, Ländern Vereine und Anstalten christlicher Liebe aller Art blühen und zunehmen, kommt aus Baden uns kaum eine Kunde von verwandten Unternehmungen zu. Diese Klage über mangelnden missionarischen und diakonischen Einsatz dürfte kaum mit dem Hinweis auf Wicherns defizitäre Kenntnisse zu entkräften sein, galt er doch als überaus gut informierter Fachmann, wie die in der genannten Zeitschrift abgedruckte Auflistung badischer Werke der Inneren Mission zeigt. Die badischen Entwicklungen der Inneren Mission und der „Diakonie“ verfolgte Wichern spätestens seit den frühen 1830er Jahren. Seit dieser Zeit pflegte er auch direkte Kontakte zu Badenern.
Badens Präsenz
(2009)
Im 57. Jahr nach der Gründung Baden-Württembergs und im 100. Jahr der Existenz des Landesvereins
Badische Heimat halten wir es für selbstverständlich, dass unsere Zeitschrift der Frage der
aktuellen Präsenz Badens nachgeht: Wo und wie ist Baden in Baden-Württemberg auch heute
(immer noch) präsent?
Die Frage nach der Präsenz Baden ist auch eine Frage der politischen Deutungskultur. Nur wenn
sich Baden in Baden-Württemberg selbstbewußt positioniert, wird es weiterhin präsent sein. Zu
dieser Präsenz gehört unserer Ansicht nach vor allem Wahrnehmbarkeit. Nur was kontinuierlich
wahrgenommen wird, existiert auch im Bewusstsein der Menschen und trägt zu ihrer Identitätsbildung
bei.
Die Redaktion der Badischen Heimat beginnt zum Jubiläum in diesem Heft eine Serie von
Beiträgen, die die Präsenz Badens an einzelnen Beispielen darzustellen versucht. Wir stellen drei
Institutionen vor, die vom Ursprung her badisch sind und ganz wesentlich auch heute noch zur
badischen Identität beitragen: Das Generallandesarchiv als Hüter der Quellen und Sachwalter der
badischen Geschichte, die Badische Landesbibliothek mit ihren Handschriften als badisches Kulturerbe
von Rang und das Badische Landesmuseum mit der Ausstellung regionaler Kultur Badens im
Dialog. An erster Stelle der Serie „Badens Präsenz“ steht natürlich das Badnerlied, das bei vielen
Anlässen gesungen, bis auf den heutigen Tag das Zugehörigkeitsgefühl zu Baden ausdrückt.
Aus den Unterfamilien der Anomaloninae, Banchinae (Tribus Atrophini und Glyptini), Cremastinae und Diplazontinae werden 147 Arten aus Baden nachgewiesen. Das entspricht etwa 50 % des deutschen Faunenbestandes. Fünf Arten sind für Deutschland neu oder fehlen im Verzeichnis der Ichneumoniden Deutschlands (HORSTMANN 2001a): Agrypon minutum (BRIDGMAN & FITCH, 1884) (Anomaloninae); Lissonota distincta BRIDGMAN, 1889 und Lissonota nigra BRISCHKE, 1880 (Banchinae, Atrophini); Diplazon bachmaieri DILLER, 1986 und Sussaba nova species (Diplazontinae). Sussaba nova species wird demnächst durch S. KLOPFSTEIN, Naturhistorisches Museum Bern, beschrieben werden. Durch Zucht konnten
Wirte von 24 Arten ermittelt oder bestätigt werden.
Am 4. April 1556 machte Kurfürst Ottheinrich, soeben mit dem Ableben seines Vorgängers und Onkels Kurfürst Friedrich II. in die pfälzische Kurwürde eingerückt, durch einen zu Alzey gezeichneten Erlass die Reformation lutherischer Prägung für
die Kurpfalz verbindlich. Wenig später, am 1. Juni desselben Jahres, schloss sich die Markgrafschaft Baden-Pforzheim, die spätere Markgrafschaft Baden-Durlach, durch einen entsprechenden Erlass von Markgraf Karl II. an. Damit war die reformatorische Entwicklung im deutschen Südwesten gewissermaßen vervollständigt und zu einem ersten vorläufigen Abschluss gebracht. Grundlage reformatorischer Maßnahmen in beiden Territorien war die von dem Stuttgarter Propst Johannes Brenz erarbeitete württembergische Kirchenordnung des Jahres 1553, die Herzog Christoph im Jahr
1555 mit einer Anzahl weiterer reformatorischer Gesetzestexte für den Gebrauch seines kurfürstlichen Nachbarn, des damals noch regierenden Kurfürsten Friedrich II. von der Pfalz, hatte zusammenstellen lassen, ein Corpus, das den Kern der späteren
Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559 bildet.
Am 10. Dezember 1520, genau nach Ablauf jener 60 Tage, die der Papst in seiner Bannandrohungsbulle Luther und seinen Anhängern als Widerrufsfrist nach Bekanntgabe der Bannandrohungsbulle gesetzt hatte, als im Westen des Reiches und den Niederlanden bereits die Scheiterhaufen loderten, auf denen die Schriften Luthers und seiner Anhänger zu Asche wurden, verbrannten Studenten der Universität Wittenberg vor dem direkt neben dem Augustinerkloster liegenden Elstertor mehrere Exemplare des kirchlich-kanonischen Rechtes, während Luther selbst die Bannandrohungsbulle ins Feuer warf. Wir können das, was damit geschah, in seiner revolutionären Bedeutung nur ermessen, wenn wir uns daran erinnern, dass nach eben diesem geistlich-päpstlichen Recht und seinen Ordnungen die westlich-katholische Kirche seit dem Hochmittelalter strukturiert wurde und die römisch-katholische Kirche bis zum Jahr 1917 und dem Erlass des Codex iuris canonici nach diesem Recht gelebt hat.
Der Lied-Regionalteil des Evangelischen Gesangbuchs 1993 für Baden – Elsass und Lothringen – Pfalz
(2009)
In den „Grundsätzen für die Erarbeitung eines künftigen Gesangbuches“ von 1980, die als ein erster Schritt den beteiligten Kirchen mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt worden waren, heißt es im achten Abschnitt unter Punkt 1: Das künftige
Gesangbuch im deutschen Sprachgebiet sollte – wie bisher – einen gemeinsamen Stammteil und daneben regionale Teile aufweisen und von Beiheften begleitet werden. Nach den Ausführungen zum Punkt 2 (gemeinsamer Stammteil) liest man in
Punkt 3: Regionale Gesangbuchteile sollen Lieder berücksichtigen, die nur in bestimmten Teilen des deutschen Sprachgebiets lebendig sind. Desgleichen Lieder, die einer bestimmten, nicht allgemein verbreiteten Frömmigkeitstradition entsprechen. Die regionalen Teile sollen kleiner sein als der Stammteil. Auch wäre zu begrüßen, wenn benachbarte oder überregional zusammengeschlossene Landeskirchen zu gemeinsamen Regionalteilen kommen könnten (z.B. die acht Gliedkirchen in der DDR). Auf diese Weise könnte die Zahl der Regionalteile im deutschen Sprachgebiet verringert werden. Die entwickelten Gesichtspunkte für den Charakter des neuen Gesangbuches sollen nicht nur für den Stammteil sondern auch für die Regionalteile gelten.
„Was bedeutet uns Baden?“
(2009)
1. DAS BADEN DER „ERINNERUNGSPOSTEN“
UND DER „IDENTITÄTSKERNE“
In einem Interview der Badischen Neuesten
Nachrichten mit dem Landesvorsitzenden von
Ungern-Sternberg wurde auf die politische
Zurückhaltung der badischen Heimat bei aktuellen
Fragen in der Vergangenheit hingewiesen.
In Zukunft dagegen hält es der Vorsitzende
für angezeigt, „sich zu Wort zu melden,
sobald es um badische Belange geht“.
Die Option für die Notwendigkeit der politischen
Stellungnahme des Landesvereins ist
über 25 Jahre alt. Schon 1982 schrieb L.
Vögely: „Wir werden in Zukunft mehr Stellung
beziehen müssen und unsere Meinung deutlicher
zu sagen haben, damit wir helfen, das zu
erhalten, was lebensnotwendig ist: eine menschengerechte
Heimat“ (BH 2/1982, S. 179).
Wenn sich der Landesverein in Zukunft zu
Wort melden will, sobald es um badische
Belange geht, muss gefragt werden, was denn
nach 57 Jahren „Baden in Baden-Württemberg“
unter Baden zu verstehen sei.
Am 9. November 1918 gab Reichskanzler
Prinz Max von Baden [1867–1929] ohne eine
formelle Erklärung von Kaiser Wilhelm II.
[1859–1941] abzuwarten dessen Abdankung
bekannt. Zugleich übertrug er die Regierungsgeschäfte
auf den Reichstagsabgeordneten
Friedrich Ebert [1871–1925]. Am selben Tag
rief Philipp Scheidemann [1865–1939] vom
Berliner Reichstag die Deutsche Republik aus.
Einen Tag später, einem Sonntag, wurde eine
provisorische Landesregierung in Karlsruhe
unter dem Mannheimer Sozialdemokraten Anton
Geiß [1858–1944] gebildet. Die Ausarbeitung
einer neuen Landesverfassung nahm die
vorläufige badische Landesregierung zügig in
Angriff. Sie entschied sich, einen vorläufigen
Entwurf nicht selbst zu erstellen, sondern dies
einer Arbeitsgruppe zu überlassen. Die abschließende
Ausarbeitung der neuen Verfassung
sollte durch eine verfassungsgebende
badische Nationalversammlung erfolgen, deren
Wahl am 22. November 1918 angeordnet
und auf den 5. Januar 1919 festgesetzt wurde.
Im 19. Jahrhundert wanderten alleine in
den Jahren 1840–1883 etwa 219 000 Badener
nach Amerika aus. Durch wirtschaftliche
Reformen, eine stark anwachsende Bevölkerung,
die durch Realerbteilung im Westen
und Südwesten herbeigeführte Bodenzersplitterung
und die Gewerbefreiheit im Handwerk
stiegen sowohl die transnationale als
auch die interne Migration sprunghaft an. Zu
den entscheidenden Auslösern der rapide
anwachsenden Auswanderung können die
Teuerungs- und Ernährungskrisen in den
1830er und 1840er Jahren gezählt werden, die
durch Missernten und anhaltenden Lohndruck
entstanden sind. Die Landwirtschaft, das hausindustrielle
Gewerbe und das Handwerk konnten
die enormen Bevölkerungsmassen nicht
mehr beschäftigen, und das aufstrebende
Fabrikwesen war noch nicht imstande das
Überangebot an Arbeitskräften aufzunehmen.
In einem Essay zur Geschichte der Badischen Heimat anlässlich ihres 100. Jubiläums titelte Wolfgang Hug: „Seit 100 Jahren schafft der Landesverein ,Badische Heimat‘ badische Identität“. Heinz Siebold schrieb in „Was ist die badische Heimat?“ – „Aber was ist Baden? Wo ist Heimat? Und wozu braucht es überhaupt einen Verein Badische Heimat? Eine ,badische Identität‘ gibt es in Wirklichkeit nicht. Südbadische Alemannen und nordbadische Pfälzer oder Franken haben keine gemeinsame Sprache und gemeinsame kulturelle Wurzeln sind – wenn überhaupt – sehr weit zurückliegend“. Angesichts solcher divergierender Statements ist es wohl angebracht, Überlegungen zur Identität und insbesondere zur Option einer badischen Identität anzustellen. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Option einer badischen Identität im politisch verfassungslos gewordenen Baden mit dem Wunsch der Landesregierungen, eine baden-württembergische Identität zu konstruieren, korrespondiert. „Die Änderung des Kontextes ändert auch immer den
Text“ (Hans Waldenfels).
Ich denke, es ist sinnvoll, wenn ich Ihnen zur Eröffnung der Ausstellung „100 badische Jahre“ einen kurzen Überblick über diese badischen Jahre zu geben versuche. Zu berücksichtigen ist, dass von den 100 badischen Jahren der Ausstellung über die Hälfte der badischen Jahre Jahre Badens in
Baden-Württemberg sind. Der Titel meines Vortrages lautet „100 badische Jahre – und ein Jahr“. Mit dem einen zusätzlichen Jahr ist das Jahr 2010 gemeint, das Jahr nach dem Jubiläum. Wir sehen die 57 Jahre Badens in Baden-Württemberg im Rückblick durchaus kritisch und meinen, 2010 eine
neue Perspektive für den Landesverein Badische Heimat realisieren zu sollen. Die 57 Jahre von 1952 bis 2009 – Gründung Baden-Württembergs bis zum Jubiläum des Landesvereins – betrachte ich verkürzt unter dem Thema: „Kulturelle Betätigung und politisches Engagement des Landesvereins Badische Heimat“
Am 7. September 1810, vor 200 Jahren also, wurde in Paris ein Vertrag unterzeichnet, der dem Großherzogtum Baden eine nicht unerhebliche Gebietserweiterung bringen sollte. Zwar ist dieser Pariser Vertrag den meisten Darstellungen der badischen Geschichte nur ein paar Zeilen wert. Das gilt auch für das entsprechende Kapitel im Handbuch der badenwürttembergischen
Geschichte. Allerdings hat Willy Andreas vor fast hundert Jahren eine detaillierte und anschauliche Darstellung »Baden nach dem Wiener Frieden 1809« als Heft 15 der »Neujahrsblätter der Badischen Historischen Kommission« veröffentlicht, auf
die sich die neueren Autoren gerne stützen.
Die erste Auswanderungswelle aus dem deutschen Sprachraum in den Süden Brasiliens (1824-1830) erfolgte schwerpunktmäßig bereits vor 180 Jahren. Vielfach Norddeutsche waren es, die der Werbung von Auswanderungsagenten
folgten. Grundlage dieser ersten Auswanderungswelle war das Regierungsdekret vom 16. März 1820 von König Joao VI.
In diesem Dekret wurden die verschiedenen deutschen Länder aufgefordert, die Einwanderung nach Brasilien zu unterstützen.
Zehn Unterfamilien der Ichneumoniden werden bearbeitet: Agriotypinae, Diacritinae, Metopiinae, Microleptinae, Orthopelmatinae, Oxytorinae, Paxylommatinae, Phrudinae, Stilbopinae und Tersilochinae. 114 Arten werden aus Baden nachgewiesen. Das entspricht etwa 52 % des deutschen Faunenbestandes. Sieben Arten sind für Deutschland neu oder fehlen im Verzeichnis der Ichneumoniden Deutschlands (Horstmann 2001): Exochus fetcheri Bridgman, 1884, Stethoncus sulcator Aubert, 1965 (Metopiinae), Astrenis brunneofacies Vikberg, 2000, Astrenis nigrifacies Vikberg, 2000, Phrudus defectus Stelfox, 1966 (Phrudinae), Allophroides platyurus (Strobl, 1904) und Phradis polonicus Horstmann, 1981 (Tersilochinae).
Der liberale Südwesten
(2010)
Die neuere Protestantismusgeschichte lässt sich nicht allein im Rahmen politischer und rechtlicher Grenzen des Territorialstaates schreiben. Theologie- und frömmigkeitsgeschichtliche Entwicklungen reichen über Territorialgrenzen hinweg. So kann man für die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts von einem kirchlich-liberalen Südwesten sprechen, der die bayerische Pfalz und das Großherzogtum Baden umfasst. Auf nationaler Ebene waren die Kirchlich-Liberalen seit 1865 im Deutschen Protestantenverein organisiert. Der Verein, die zentrale Vergesellschaftungsform des Bürgertums im 19. Jahrhundert, war ein Modell der sozialen Organisation von Religion, der territoriale Grenzen überschreiten konnte. So stand die Verbindung im Deutschen Protestantenverein quer zu einer territorial strukturierten Religion und Kultur. Und doch blieb der nationale Verein über seine Landes- und Ortsvereine auch in einen territorialen und lokalen Rahmen eingebunden. Zugleich weisen die regionalen Vereine je eigene Prägungen auf, die sie voneinander unterscheiden. In der nachfolgenden Darstellung der Entwicklung des badischen und des pfälzischen Protestantenvereins im Kontext des Deutschen Protestantenvereins sollen Gemeinsamkeiten und Unterschiede innerhalb des liberalen Südwestens deutlich werden.
Zeitgeschichte ist das, was wir nach landläufigem Verständnis selbst miterleben, umfasst damit also den Zeitraum von etwa zwei Generationen. Übertragen auf die Periodisierung der Geschichte würde dies bedeuten, dass wir erst ab dem Zeitraum
von etwa 1945 an auch von „kirchlicher Zeitgeschichte“ sprechen dürften. In einem erheblichen Maße kann die Erforschung der jüngsten Zeitgeschichte, also die selbst miterlebte, durch die geltenden Sperrfristen, in aller Regel 30 Jahre nach „Schließen“ einer Akte, behindert werden. Hier müssen oft ergänzende oder alternative Quellen zu den amtlichen Akten erschlossen werden, etwa die Berichterstattung in den Medien oder Unterlagen aus dem persönlichen Bereich.
1821 fanden sich die Reformierte und die Lutherische Kirche im Großherzogtum Baden zu einer Kirchenunion zusammen. Infolge der Gleichberechtigung von Confessio Augustana, Luthers Kleinem Katechismus und Heidelberger Katechismus
spricht man von der einzigen Bekenntnisunion in Deutschland. Erst fünfzehn Jahre später, 1836, wurden ein neues Gesangbuch und eine neue Agende eingeführt; da kommen Fragen auf: Wie konnte man unter diesen Voraussetzungen Gottesdienst feiern? – Oder blieb doch alles beim Alten? – Warum kam es nicht früher zu einer einheitlichen Regelung des Gottesdienstes? – War man sich doch nicht so einig, wie es schien? – Hatten sich zwar ausgeklügelte Formulierungen gefunden – der Passus zur Abendmahlsfrage in der Unionsurkunde ist wirklich genial – und schaffte man es dann nicht, die Theorie in die Praxis umzusetzen? Noch heute kann man in der Badischen Landeskirche erleben, dass Menschen, sogar aus der Pfarrerschaft, aufgrund ihrer konfessionell geprägten Herkunft – so begründeten sie es zumindest – nicht an einem Gottesdienst teilnehmen zu können glauben! Es war ein Gottesdienst, in dem Psalmen nach Art der klassischen Psalmodie gesungen wurden. Das sei lutherisch; wer aus der reformierten Tradition komme, könne an solch einem Gottesdienst nicht teilnehmen. – Sollten die Konfessionsunterschiede nach mehr als 180 Jahren immer noch nicht überwunden sein? Sollte das
konfessionelle Erbe immer noch von einer Teilnahme am Gottesdienst abhalten? Was war, was ist das für eine unierte Kirche, fragte ich mich. Dass Mentalitäten hartnäckig sein können, ist mir bewusst. Aber: Hätte es unter solchen Voraussetzungen, wie eben im Beispiel geschildert, überhaupt zu einer Union kommen können? Oder gab es seitdem Gegenbewegungen, die sich nicht auf konfessionelle Unterschiede vor der Union, sondern auf „andere“ Einflüsse zurückführen lassen?
Der vorliegende „Bestand Bauer“ ist kein Privat-Nachlass, sondern eine Sammlung kirchenamtlicher Dokumente, welche der Geheime Kirchenrat Prof. Dr. Johannes Bauer aus offiziellen Aktenbeständen gesammelt hatte. Mit einen Umfang von etwa
0,5 lfde. Metern mit 34 Verzeichnungseinheiten (künftig: VE) erstreckt er sich über einen Zeitraum von 1683 bis 1882.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Dokumente dieser Sammlung im Blick auf ihre Herkunft unterschiedlichen Verwaltungsbereichen bzw. Institutionen zuzuordnen sind: 1. Dekanat Boxberg 2. Dekanat Sinsheim mit Korrespondenz in Sachen Leininger Kirchenrat (vgl. VE 19) 3. Dekanat Mosbach 4. Dekanat Neckargemünd 5. Kurpfälzisch-reformierter Kirchenrat Heidelberg 6. Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe 7. Ministerium des Innern, Evangelische Kirchensektion
In den verschiedenen Korrespondenzen findet sich Schriftverkehr mit dem Fürstlich Leiningschen reformierten Kirchenrat (vgl. VE 19), den südlich gelegenen Dekanaten Emmendingen, Mahlberg, Lahr, Kork, Bischofsheim und Hornberg (VE 27/5ae), den Inspektionen des ehemals linksrheinischen Gebietes der Kurpfalz, Neustadt an der Weinstraße (vgl. VE 17 und 23) und der nördlich gelegenen Inspektionen in Wertheim (VE 29) und Mildenberg (VE 15), den Dekanaten Adelsheim, Bischofsheim, Bretten, Gochsheim, Heidelberg, Mannheim, Oberheidelberg und Unterheidelberg (VE 26) sowie den Großherzögen von Baden (VE 6/9/26 u. 27) und den Kurfürsten von der Pfalz (VE 23).
»Es blüht im Lande Baden, ein Baum gar wunderbar ... « tönt es auf der Freitreppe des Offenburger Salmen. Eine stattliche Zahl von Sängerinnen und Sängern stimmt aus vollen Kehlen Hoffmann von Fallerslebens Liedtext »Zu Badens Verfassungsfeier 22. August 1843« mit Begleitung der Stadtkapelle an. - Es ist Generalprobe, Freitagabend unter freiem Himmel, einige Schaulustige, letzte Regieangaben, musikalische Korrekturen und etwas Lampenfieber, denn in zwei Tagen beginnt der Freiheitstag in den engen Gassen rund um den Salmen. Und die Proklamation der dreizehn »Forderungen des Volkes in Baden« will am Originalschauplatz mit Verve nachempfunden sein.
Der Ruhm Karl Friedrichs zu seiner Zeit und in der Zeit danach verdankt sich im Wesentlichen der »Aufhebung der Leibeigenschaft« und der »Antwort auf die Danksagungen des Landes nach der Aufhebung der Leibeigenschaft und einiger Abgaben«. Die Aufhebung der Leibeigenschaft hat Nebenius den »glanzvollsten Lichtpunkt« seiner Regierung genannt. Es scheint deshalb angebracht, die Interpretationen der beiden Dokumente aus verschiedenen Epochen Revue passieren zu lassen. Sie zeigen eine zunehmende Differenzierung in der Beurteilung. » Vom schönsten Abglanz vollkommener
Regentengesinnungen« bis zum »Freiheitsjubel, der in keinem Verhältnis stand zum tatsächlichen Ausmaß der Befreiung«.
Das Reskript gewährte »allen in der Gerichtsbarkeit des Markgrafen unterstehenden Landbewohnern die uneingeschränkte Freitzügigkeit und sprach sie von allen daran hängenden Abgaben und Taxen los«. (S. Fiedler)
»Den Höhepunkt des Reformprogramms bildete die am 23. Juli 1783 verfügte »Aufhebung der Leibeigenschaft« (S. Fiedler). Carl Friedrich unterzeichnete den Erlaß am 4. August 1783, dessen Gültigkeit wohl der einfachen fiskalischen Handhabung wegen auf den 23. Juli zurückdatiert wurde (ein Quartal nach Beginn des Rechnungsjahres).
Die Literatur über Karls Friedrich und seine Zeit füllt Regale. In den letzten Jahren sind zusätzliche Publikationen erschienen, die diese Epoche der Umbrüche noch detaillierter und damit durchsichtiger beschrieben haben. In dieser wissenschaftlichen Arbeit wird nur in Erinnerung an seinen Todestag skizziert, wie sich ein Regent in dieser Periode voller Umbrüche verhalten hat, wohl verhalten musste.
Viele Fragen tun sich auf, sobald man auf diese Überschrift stößt: „Lieder badischer Liedermacher im 20. Jahrhundert“
– Welche Art von Liedern fällt unter diese Rubrik? – Wer ist Badener? Wer nicht? – Was ist ein Liedermacher? – Wer alles gehört zum 20. Jahrhundert? Welche Art Lied? – Da es sich ja hier um eine Tagung zu Gesangbuch und Kirchenlied handelt, erübrigt sich wohl meine erste Frage. Kirchenlieder sind gemeint. Gemeindelieder sind gemeint. Lieder sind gemeint, die in einem Gesangbuch stehen oder stehen könnten. Wer ist Badener? – Ob ein Mensch in Baden geboren ist oder seine Wirkungsstätte hat, ob er in Baden seinen Ruhestand verbracht hat oder gestorben ist – hier möchte ich gern großzügig sein. Ich selbst bin in Westfalen geboren und aufgewachsen, trotzdem fühle ich mich seit langem in der Kurpfalz zu Hause und bin also auch – irgendwie – Badener. Was ist ein Liedermacher? – Wer fällt Ihnen da ein? Zunächst doch wohl eher die
Sänger von Protestsongs, die mit der Gitarre auf der Kleinkunstbühne ihre Lieder vortragen. Reinhard Mey, Wolf Biermann, Hans Dieter Hüsch, Hannes Wader, Konstantin Wecker u.s.w. Obwohl „Über den Wolken“ von Reinhard Mey bei Trauungen
von Flugbegleitern sicher gut passen würde, wüsste ich nicht, dass ein Lied dieser Sänger schon im Gesangbuch gelandet wäre. Natürlich gibt es auch kirchliche Protestsongs und kirchliche Wanderbarden mit Gitarre. Bei meinen Ausführungen möchte ich mich aber beschränken auf Menschen, deren Dichtungen oder deren Weisen Eingang ins Gesangbuch gefunden haben.
218 Arten der Campopleginae werden aus Baden
nachgewiesen. Das entspricht etwa 46,2 % des
deutschen Faunenbestandes. Sechs Arten sind für
Deutschland neu oder fehlen im Verzeichnis der Ichneumoniden Deutschlands (Horstmann 2001): Bathyplectes clypearis (Horstmann, 1974), Campoletis
incisa (Bridgman, 1883), Campoplex nigrifemur (Szépligeti, 1916), Casinaria trochanterator Aubert, 1960,
Diadegma crassiseta (Thomson, 1887), Dolophron nemorati Horstmann, 1978. Sieben weitere Arten wurden
erst nach 2000 beschrieben und/oder in Deutschland
aufgefunden. Sie fehlen daher ebenfalls bei Horstmann
(2001): Campoplex restrictor Aubert, 1960, Dusona signator (Brauns, 1895), Enytus appositor Aubert 1970,
Enytus rufoapicalis Horstmann, 2004, Phobocampe
brumatae Horstmann, 2009, Phobocampe quercus
Horstmann, 2008, Tranosema variabile Horstmann,
2008. Für 29 Arten konnten durch Zucht neue Wirte
festgestellt oder aus der Literatur bekannte Wirtsangaben bestätigt werden.
Das Land am Rand, am Rhein
(2012)
Baden ist, wer wüsste es nicht, ein Land, das am Rand liegt: es ist "der westlichste Westen Deutschlands" und selber "ganz nach Westen gewendet". Und hier, eben im Westen, fließt der Rhein, der es von der Schweiz, von Frankreich und schließlich noch von der deutschen Pfalz trennt. "Das Badische ist in den Rhein gefaßt", und die Kurve, die es beschreibt, "macht das Badische vollends zu einer natürlichen Einheit".
200 Jahre Beresina
(2012)
In den Publikationen und Ausstellungen zum Jubiläum 900 Jahre Baden kommt die Erinnerung an die Schlacht an der Beresina vom November 1812, in der badische Truppen eine wichtige Rolle spielten, nur am Rande vor. Dabei steht die Entstehung Badens in engem Zusammenhang mit jenen Vorgängen: Die Teilnahme von badischen Rheinbund-Truppen in Napoleons Kriegen 1806 gegen Preußen und Russland, 1808 in Spanien, 1809 gegen Österreich und dann 1812 gegen Russland waren eine Folge, ja ein Preis für Karl Friedrichs Aufstieg zum Großherzog und die Konstruktion Badens in heutiger Größe. Dass Baden dann nach dem Untergang seines Protektors Napoleon nicht wieder zerschlagen wurde, verdankt es andererseits dem Einfluss des Siegers von 1812, Zar Alexander I. Die Historie jener Jahre, die Zusammenhänge, Gründe und Folgen, auch die engen Beziehungen des badischen Hofes zu Frankreich und nach St. Petersburg sind vielfach dargestellt worden, eingänglich z. B. von H. L. Zollner. Um und nach 1912, zum 100. Jahrestag, erschienen Gesamtbetrachtungen
und es wurden Erinnerungen und Tagebücher von Teilnehmern in ganz Deutschland herausgebracht. Inzwischen ist der „Zug ins Verderben“ von 1812 ferne Geschichte, überdeckt von neuen Kriegen gegen Russland, darunter Hitlers verblendetem „Unternehmen Barbarossa“, das allein für die 3 Millionen deutscher Soldaten so grausam und opferreich verlief wie Napoleons Angriff der Großen Armee von 650.000 Mann, und in einer noch umfassenderen Katastrophe endete.
»Die Universitätsbibliothek Freiburg hat sich angesichts ihres Alleinbesitzes an
den über 150 Jahrgängen der Freiburger Zeitung aufgerufen gesehen, der
Geschichtswissenschaft den Zugang zu dieser elementaren und ergiebigen
Quelle, die zudem auf das Engste mit Stadt und Region, aber auch Universität
verbunden ist, zu erleichtern und durch die Digitalisierung der Freiburger Zeitung den weltweiten Zugriff über das Internet zu ermöglichen. So soll nicht nur
der entfernt wohnende Historiker, sondern auch der hier ansässige Lokalforscher, über das Internet in den Artikeln, amtlichen Bekanntmachungen,
Annoncen und sonstigen Beiträgen der Freiburger Zeitung recherchieren.« [1]
Im Jahre 1913 – also noch zu Zeiten der formalen Geltung des landesherrlichen Kirchenregiments in Baden – definierte die RGG (in erster Aufl.) den Begriff „als ein(en) wenig glücklich(en) Ausdruck für die Sonderstellung, die in den deutschen ev. Landeskirchen der Landesherr als Kirchenglied einnimmt. Als Summepiscopus (= Erster oder Oberbischof) ist der Landesherr Träger des *Kirchenregiments […]; über die Ableitung dieses Rechtes vgl. *Episcopalismus […], *Territorialismus, *Kollegialismus. Ueber die Bedeutung und den Wert dieser Stellung des Landesherrn vgl. *Landesherrliches Kirchenregiment […]“ Damit sind bereits zwei Erkenntnisse gewonnen: erstens geht es um die kirchenverfassungsmäßige Sonderstellung des Fürsten in der evangelischen Kirche; und zweitens ist der diese bezeichnende Begriff als „wenig glücklich“. Zwar verrät der
Verfasser (Förster) nicht, warum die Begrifflichkeit ihn unglücklich stimmt, aber vielleicht nahmen wir eben schon beim Hören an seinem Unglück Anteil, wenn wir den ganzen Verweiskatalog auf die staatskirchenrechtlichen Begriffe zur Kenntnis
nahmen, die manchen unter uns im Laufe des zweiten theologischen Examens zum ersten und vielfach auch letzten Mal im Fach Kirchenrecht vor Augen getreten sind. Wie war das noch mit Episkopalismus, Territorialismus und Kollegialismus?
Nun möchte ich Ihnen sogleich diese Sorge nehmen, dass wir in diesem Kurzvortrag den Begriffskatalog abarbeiten könnten. Dazu fehlt uns die Zeit und es soll ja um die badischen Verhältnisse gehen. Zugleich muss uns klar sein, dass Begriff und
Wesen des Summepiskopates nicht isoliert zu entwickeln sind, sondern historische Voraussetzungen und Niederschläge kennen, die anhand ausgewählter Stationen der badischen Kirchengeschichte beschrieben werden sollen.
Die Bürgerversammlung am 27. Februar 1848 im Aulasaal des alten Jesuitengymnasiums in Mannheim war das "erstes Ereignis der deutschen Revolution" (P. Blastenbrei). Nach der Nachricht der Abdankung und Flucht des "Bürgerkönigs" Louis Philippe und der Ausrufung der Republik am 24.02.1848, reagierte Mannheim "als erste badische und damit auch erste deutsche Stadt" (P. Blastenbei) auf die Ereignisse in Paris. Am Sonntag, den 27. Februar nahmen auf Einladung von Struve und Hoff über 2500 Personen an einer Volksversammlung im Aulasaal teil. Dort wurden die vier "Märzforderungen" beschlossen: Volksabstimmung mit freier Wahl der Offiziere, Pressefreiheit, Schwurgerichte nach dem Muster Englands und Herstellung eines deutschen Parlaments.
Zu den traditionellen konstitutiven Elementen einer badischen Identität wie gemeinsamen sozialen, wirtschaftlichen, sprachlichen
oder konfessionellen Erfahrungen und vor allem der Zugehörigkeit zu einem hierarchisch gegliederten Personenverband mit der Herrscherfamilie an der Spitze, kam im 19. Jahrhundert die rechtliche und weitgehend auch politische Egalisierung der Badener auf der
Grundlage einer modernen Verfassungsordnung hinzu. Welche Bedeutung die Zeitgenossen diesem neuen konstitutiven Element
badischer Identität zumaßen, lässt sich anhand der Feiern aufzeigen, die zu den Jubiläen der badischen Verfassung von 1818 veranstaltet
wurden: zunächst in einem zeituntypisch kurzen Erinnerungszyklus von 25 Jahren sowie nach 50 und 100 Jahren jeweils in besonderen
politischen Krisenkonstellationen, in denen der Fortbestand der Verfassung in hohem Maße gefährdet erscheinen konnte.
Die Wiederherstellung Badens und die Bildung eines Südweststaats sind Projekte der Besatzungszeit. Sie nahmen Gestalt an, als die Westmächte im 1948 "ihren" Ministerpräsidenten die Aufgabe stellten, die für Besatzungszwecke
zusammengeschusterten Ländchen in Länder zu verwandeln, die geeignet wären, dem geplanten Weststaat, also der späteren Bundesrepublik, ein nützlicher Unterbau zu sein. Weil sie dabei Rufer in der Wüste waren, regten sie an, eine entsprechende nachholende Möglichkeit im Grundgesetz vorzusehen. Daraus wurde Art. 29 GG. Ein weiteres Fenster öffneten württembergische Vertreter im Parlamentarischen Rat: Artikel 118 GG sollte – unabhängig von Art. 29 GG und unter der Voraussetzung, dass die Hohen Kommissare es erlaubten – zu einer vorgezogenen, auf den Südwesten beschränkten Neugliederung führen können.
Die badischen Hofprediger haben sich nicht in das Bewusstsein einer interessierten kirchengeschichtlichen Öffentlichkeit eingeprägt als Träger eines Amtes, dessen Funktion sich einem heutigen Betrachter nicht sofort erschließt. Dabei war das Amt des Hofpredigers eines der vornehmsten unter den Theologen der Markgrafschaft und des Großherzogtums Baden, das von einer Anzahl hoch bedeutender Persönlichkeiten ausgeübt wurde, die, wenn auch eher in einem anderen Zusammenhang, einen hohen Bekanntheitsgrad über die Residenz hinaus erlangt haben. Ich erinnere nur an den
Prälaten Karl Wilhelm Doll oder den Prälaten und Kirchenpräsidenten Albert Helbing. Die Beschäftigung mit den Hofpredigern erschien wohl lange Zeit nicht opportun zu sein. Doch der Boom der Residenzen- und Elitenforschung in den letzten Jahren hat selbstverständlich auch die Hofprediger wieder in den Blick der Forschung gerückt. In einer Projektbeschreibung der Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel „Obrigkeitskritik und Fürstenberatung. Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568–1714“ heißt es: „Protestantische Hofprediger der Frühen Neuzeit
agierten in einem Schnittfeld zwischen höfischer Seelsorge, gelehrten theologischen Diskursen, institutioneller Herrschaftsgestaltung, Politikberatung und persönlichem Glauben. Sie bildeten zweifellos eine besonders einflussreiche Gruppe im Spektrum frühneuzeitlicher Eliten, deren nähere Erforschung das Verständnis für die politische
Kultur, die Ausbildung der modernen Staatlichkeit und die Entwicklung von Kirche und Theologie zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert vertieft.“
Johann Peter Hebel war schon im Jahre 1801 mit einem größeren katechetischen Projekt befaßt, nachdem er von Geheimrat Nikolaus Friedrich Brauer den Auftrag erhalten hatte, den Katechismus Johann Gottfried Herders für den Schulgebrauch in
Baden zu bearbeiten. Zu einer Publikation dieser Bearbeitung, die in Hebels Nachlass bedauerlicherweise nicht überliefert ist, kam es allerdings nicht. Dass sich Hebel der ihm übertragenen Aufgabe nur widerwillig stellte und er der Herderschen Vorlage
sehr kritisch gegenüberstand, ist ersichtlich aus einem Brief an seinen Freund Friedrich Wilhelm Hitzig vom 14. April 1801
Zwei Arten der Cylloceriinae, 40 der Mesochorinae, 19 der Ophioninae und 66 der Orthocentrinae werden aus Baden nachgewiesen. Das entspricht etwa 36,7 % des deutschen Faunenbestandes. Neun Arten sind für Deutschland neu oder fehlen im Verzeichnis der Ichneumoniden Deutschlands (Horstmann 2001): Ophion brevicornis Morley, 1915, Ophion costatus Ratzeburg, 1848, Ophion perkinsi Brock, 1982, Eusterinx inaequalis van Rossem, 1981, Neurateles compressus (Thomson, 1897), Neurateles falcatus (Thomson, 1897), Orthocentrus hirsutor Aubert, 1969, Stenomacrus deletus (Thomson, 1897) und Stenomacrus ungula (Thomson, 1897). Für Ophion longigena, Ophion pteridis und Ophion scutellaris konnten durch Zucht Wirte festgestellt werden. Insgesamt wurden bisher 1.616 Arten der Ichneumonidae in Baden festgestellt, das entspricht
etwa 47 % der aus Deutschland bekannten Arten (vgl. Tabelle 1).
Historiker lieben die großen Linien, wie sich Staaten entwickeln, zwischen Hegenomie und Gleichgewicht taktieren. Kriege werden geführt und nach Friedensschlüssen sucht man wieder neue Wege, so lesen wir häufig in großen
Darstellungen. Das ist oft eine »glatte« Geschichtsschreibung, und man fragt, wer hat denn die Schlachten geschlagen?
Ein besonders krudes Beispiel jährt sich zum zweihundersten Male: der Marsch Napoleons Großer Armee nach Moskau und deren Untergang. Dabei waren auch Soldaten aus dem neuen Großherzogtum Baden. Man sollte sich ihrer erinnern.
Wer immer sich mit "badischer Geschichte" befasst, der wird für sich selbst und für seine Leser klären müssen, welchen Raum er zu beschreiben gedenkt. Zahlreiche Autoren haben
diese Aufgabe auf recht verschiedene Weise gelöst. Vor allem waren es historische Jubiläen, die den Anlass dafür boten, sich mit "Baden" zu beschäftigen, so wie dies in den Jahren 2002 und 2006 der Fall war, als man der 200. Wiederkehr der Schaffung des Kurfürstentums und des Großherzogtums Baden gedachte – wie übrigens auch des Nachbarlandes Württemberg, das wie Baden zum Kurstaat und danach zum Königreich erhoben wurde. Zum ersten Großherzog wurde der
bisherige Markgraf Karl Friedrich von Baden, dessen 200. Todestag im Jahr 2011 wiederum den Anlass zu einem Jubiläum bot, das den Gründer des modernen Baden feierte. Diese Daten markieren denn auch den tiefgreifendsten Einschnitt, den es in der neuzeitlichen Geschichte des deutschen Südwestens und auf der Landkarte der deutschen Länder gegeben hat. Erst seit diesem Zeitpunkt gibt es das
Land Baden in jenen von nun an festliegenden Grenzen, die alle politischen Veränderungen bis zum 2. Weltkrieg überdauert haben,
Mit der Wahl seines ersten Ministerpräsidenten Reinhold Maier (FDP/DVP) an der Spitze einer kleinen Koalition mit SPD und GB/BHE
wurde das Land Baden-Württemberg am 25. April 1952 gegründet. Seither sind diesem ersten Regierungschef des noch immer jüngsten
deutschen Bundeslandes acht Männer – bis auf den gegenwärtigen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann alle aus der CDU – im
Amt gefolgt. Von den somit neun Herren der Stuttgarter Villa Reitzenstein, dem Amtssitz des baden-württembergischen Ministerpräsidenten, kam nur ein einziger – Hans Karl Filbinger – aus Baden, derweil die übrigen acht aus dem württembergischen Landesteil stammten.
Das Badische Landesmuseum
(2012)
Im Jubiläumsjahr 2012 gibt die Große Landesausstellung "Baden! 900 Jahre. Geschichten eines Landes" zum ersten Mal überhaupt einen umfassenden Überblick über neun Jahrhunderte badischer Landesgeschichte, von den Anfängen im Mittelalter bis zur Frage, was Baden heute noch ist. Dafür wurden aus dem ganzen Land und aus den angrenzenden Regionen Objekte zusammen getragen, von denen viele normalerweise nicht zu sehen sind, weil sie entweder in Magazinen von Archiven oder Depots von Museen lagern oder sich sogar in Privatbesitz befinden. Nicht zuletzt das Haus Baden selbst hat das Ausstellungsprojekt durch Leihgaben unterstützt. Somit ersetzt diese Landesausstellung eine Reise durch ganz Baden, bei der man aber immer noch nicht alles zu sehen bekommen würde, was hier gezeigt wird.
Die heutige Literarische Gesellschaft e. V. wurde am 13. September 1924 im Heidelberger Gasthaus "Zum Ritter" unter dem Namen "Deutscher Scheffelbund e. V." gegründet. Zur Gründungsfeier hatte Eck Freiherr von Reischach-Scheffel, der Ehemann von Scheffels Enkelin Margaretha von Reischach-Scheffel, geladen. Zum Vorsitzenden wählte man den renommierten Heidelberger Germanisten und Universitätsprofessor Friedrich Panzer. In seiner Satzung machte es sich der Scheffelbund zum Ziel, ein deutsches Scheffelmuseum und Archiv einzurichten, ein Jahrbuch herauszugeben sowie die Hohentwiel-Festspiele ideell und möglichst auch materiell zu unterstützen und bei denen junge, aufstrebende Talente die Aufführung ihrer Werke realisieren konnten.
In einem Rückblick auf seine Anfangszeit als Justizminister der provisorischen Regierung, die in Folge der Revolution 1918 in Baden in die politische Verantwortung gelangt war, schreibt der Karlsruher Rechtsanwalt Ludwig Marum: "Als ich Minister geworden war, hatte ich den Eindruck, daß meine Ministerherrlichkeit nicht länger als 24 Stunden dauere. Ich habe das Gefühl gehabt, daß wir auf außerordentlich schwankendem Boden uns bewegten." Diese Einschätzung der eigenen Situation nach dem Sturz der Monarchie im November 1918 im Deutschen Reich und in Baden war nicht unbegründet. Denn die am 10. November 1918 im Karlsruher Rathaus von einem sogenannten Wohlfahrtsausschuss und dem Karlsruher Soldatenrat zusammengestellte elfköpfige neue badische Regierung saß zunächst einmal zwischen allen Stühlen.
"Fleisch oder Speck gibt es … beim Lehrer und andern armen Teufeln meist nur zweimal in der Woche"
(2012)
Anlässlich der Großen Landesausstellung "Baden! 900 Jahre. Geschichten eines Landes" im Badischen Landesmuseum Karlsruhe 2012 werden im Keramikmuseum Staufen, einem Zweigmuseum des BLM, interessante Aspekte zum "Badischen Volksleben. Ländliche Lebensweisen im 19. Jahrhundert" in einer Sonderausstellung gezeigt. Grundlage dieser erstmaligen Darstellung im Museum sind umfangreiche handschriftliche Fragebogenkonvolute aus annähernd 600 badischen Gemeinden, die sich 1894/95 an einer großen Feldstudie beteiligt haben.
Aus Anlass und für die Dauer der Sonderausstellung hat das Schloss sein Gesicht verändert: Vor dem Haupteingang erhebt sich ein haushohes Gerüst aus Eisenstangen, das mit bunter Kunststoff -Folie bespannt ist. Darauf sieht man die gelbliche Schlossfassade in hellem Grau abgebildet, also sozusagen kopiert. In der Mitte zeigt diese Installation eine riesengroße rote Kuckucksuhr mit einer Öffnung aus der ein roter Teppich herausleckt. Der ist für den Ankömmling ausgerollt und leitet ihn zum Eingang, wenn er nicht gerade vom Wind hochgewirbelt wird. Zum Glück ist das Schlossportal aber auch noch über die Rampen rechts und links erreichbar.
Der Bodenseeraum zählte nicht zu den Stammgebieten des markgräflichen Hauses Baden. Erst durch die "napoleonische Flurbereinigung" der Jahre 1802 bis 1806 gelangte Baden zunächst durch die Säkularisierung in den Besitz der Reichsklöster Salem und Petershausen. Erst seit 1806 erstreckte sich das neu geschaffene Großherzogtum Baden bis an den mittleren Bodensee. Die Ausstellung im Schloss Salem thematisiert zum einen die Eingliederung des Bodenseeraumes in den neuen badischen Staat, zum anderen die Hinwendung von Mitgliedern
des Hauses Baden zur Bodenseeregion.