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Die Welt war wohl auch schon im Jahre 1825 recht klein, als
Dr. Johann Paul, Königlich Bayerischer ordentlicher „Profeßor“
zu Erlangen sein allgemeines „Alphabetisches Repertorium des
neuesten Wissenswürdigsten und Anwendbarsten aus den gemeinnützigsten und wichtigsten Wissenschaften“, ein allgemeines „Hand- und Hülfsbuch” für denkende Geschäftsmänner und gebildete Leser, in Erlangen herausbrachte. In diesem
Buch, in dem spezielles Wissen für alle Lebenslagen beschrieben ist, wurde auch eine Geschichte niedergeschrieben, die
eine historische Verbindung mit Goldscheuer hat. Allerdings
spielte sich diese nicht im Erscheinungsjahr des oben beschriebenen Buches, sondern bereits im Jahre 1819, also vor 194 Jahren, ab. Es handelt sich um die Geschichte einer „Wasserreisemaschine“, die ein Erfinder namens Xaver Michel aus Offenburg ersann, konstruierte und bei Goldscheuer unter Zeugen,
die aus der Gemeinde stammten, präsentierte.
Geschichte vor Gericht?
(2018)
Die jüngsten Anklagen zu Verbrechen des Nationalsozialismus haben die Staatsanwaltschaften in Dortmund und Frankfurt vor wenigen Monaten bekannt gegeben. Das jüngste Urteil zu Verbrechen des Nationalsozialismus stammt aus dem Jahr 2016: Das Landgericht Detmold verurteilt im Juni den früheren SS-Wachmann Hanning wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170 000 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz. 70 Jahre zuvor, im Herbst 1946, sprach der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg sein Urteil gegen die Hauptkriegsverbrecher. Der Prozess war einer der ersten, mit denen Verbrechen der Nationalsozialisten mit den Mitteln des Strafrechts geahndet wurden. In den Jahrzehnten dazwischen antworten die Besatzungsmächte in den vier Zonen, ausländische Staaten, die Bundesrepublik Deutschland und die DDR auf unterschiedliche Weise auf die Gewaltverbrechen der Nationalsozialisten und ihrer Helfer.
Im 15. Buch seiner nur teilweise erhaltenen aber als Quelle für die spätantike Geschichte des Imperium Romanum überaus bedeutenden res gestae hat der aus Antiocheia am Orontes stammende römische Historiker Ammianus Marcellinus einen sowohl für die provinzialrömische Geschichte als auch für die landeskundliche Forschung gewichtigen und viel behandelten Exkurs über Alpenrhein und Bodensee hinterlassen. Dieser ist in den Kontext eines nur bei Amman überlieferten Feldzuges eingebettet, den Constantius II (337-361) und einer seiner Feldherrn namens Arbetio im Jahre 355 gegen die lentiensischen Alamannen im östlichen Bodenseegebiet führten. Da dieser Feldzug die Straße von Como über die Bündner Pässe entlang des Alpenrheintals Richtung Bregenz als Hauptmarschroute benutzte, war der Exkurs wohl gewählt und eng mit der Haupthandlung verknüpft. Gegenstand der Darstellung sind sowohl der Alpenrhein von seinen Ursprüngen als auch der Bodensee, wobei gleichzeitig kurze Bemerkungen zu Landschaftsbild und Klima geboten werden.
Die Erinnerung an das Konstanzer Konzil hat sich, von der Konzilszeit bis zum
derzeitigen Jubiläum, in vielfältigen Formen in vielen Medien niedergeschlagen. »Chroniken, Briefe, Lieder und Sprüche« erinnerten an das große Ereignis und sind in der Forschung seit langem gut untersucht. [1]
Weit weniger erforscht sind Wappen, auch wenn die
Wappensammlung der Richental-Chronik allmählich mehr Beachtung findet. [2]
Sie steht
keineswegs allein, in Ravensburg z. B. erinnerte das Wappenprogramm des sogenannten Mohrenfreskos an das Konzil. [3]
Auch einzelne Konzilsteilnehmer nahmen vom Konzil heraldische Erinnerungen mit, konkret in Form von Wappenbriefen, die ihnen neu
verliehene oder »gebesserte« Wappen bestätigten. [4]
König Sigismund selbst, der diese
Wappenbriefe ausstellte, entwarf in Konstanz das Wappenprogramm für sein kaiserliches Majestätssiegel, das er erst viele Jahre später nutzen sollte. [5]
Das Wappenbuch des Konstanzer Bürgers und Ritters Konrad Grünenberg
(†1494) ist eines der bekanntesten Vertreter dieser Quellengattung, und das gleich aus mehreren guten Gründen. Mit über 2000 Wappen gehört es zu den umfangreichsten Wappensammlungen des Mittelalters, und vor allem die Münchener Pergamenthandschrift (von der noch die Rede sein wird) darf mit Recht auch als eines der schönsten erhaltenen Exemplare dieser Gattung gezählt werden. Zugleich ist Grünenbergs Sammlung eng verwandt mit anderen Wappenbüchern, die im späten 15. Jahrhundert im süddeutschen Raum entstanden sind und von denen einige eine besondere Nähe zu Friedrich III. aufweisen; anders als die meisten Wappenbücher ist es zugleich in mehreren Abschriften überliefert. All das rechtfertigt die hohe Aufmerksamkeit, die die Forschung Grünenbergs Wappenbuch gewidmet hat.
Am 18. März 1533 unterhielt man sich im Hause Luther über ein den Zeitgenossen offenbar allgemein bekanntes, wenngleich in mancherlei Hinsicht erkennbar rätselhaftes Phänomen. Folgt man der späteren Stilisierung des Tischgesprächs, war zunächst Philipp Melanchthon darauf zu sprechen gekommen: „Der Veitstanz ist nur eine teuflische Besessenheit.“ Martin Luther antwortete: „Das Gespinst nimmt immer mehr ab.“ Und Melanchthon stimmte ihm zu: „Der Satan verlegt sich schon auf eine neue Art von Täuschung“. Letzterer stammte bekanntlich aus Bretten, er konnte den sogenannten „Veitstanz“ daher aus seiner weiteren Heimat kennen. Im Sommer 1518, wenige Monate, nachdem Luther mit seiner Kritik an der kirchlichen Heilsvermittlung an die gelehrte Öffentlichkeit getreten war, hatten in Straßburg (und vereinzelt auch in Basel) Hunderte wochenlang auf den Straßen und Plätzen der Stadt getanzt. In Wittenberg wusste man davon nur vom Hörensagen. Immerhin aber sollte dies dazu genügen, dass gerade die Publizistik der Reformationszeit jenen merkwürdigen Begriff zu einem feststehenden Topos der deutschen Sprache hat werden lassen. Als vorgeblich historisches Beispiel für massenpsychologische Suggestionen aller Art, für die ekstatische Auflösung der gesellschaftlichen Ordnung,
kennt darum auch der heutige Sprachgebrauch noch den „Veitstanz“, der irgendwo ausbricht bzw. den irgendjemand aufführt. Das Gespräch unter den Reformatoren zeigt nun, dass dieser Sanct veits tantz zu ihrer Zeit durchaus Breitenwirkung hatte. Und offensichtlich blieb er lange ein diskussionswürdiges Problem.
Bischof, Fürst, Bauherr
(2002)
Mit der mainfränkischen Herrschaft Gaibach hatte die Familie Schönborn ein Schloss erworben, das sie, ohne seinen mittelalterlichen Burgencharakter zu zerstören, zu einer zeitgemäßen Adelswohnung ausbaute. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts zog die großartige Parkanlage im französischen Stil Gäste und Besucher von weither an. Für die Pfarrkirche
von Gaibach malte Franz Lippold um 1745 ein Altarbild, das von der Selbsteinschätzung der Familie Schönborn, vom Stil ihrer Frömmigkeit und von ihrem Weltverständnis beredtes Zeugnis ablegt. Der ikonologischen Zuordnung bereitet der Fall einige Schwierigkeiten. Ist es ein Gruppenportrait oder ein Andachtsbild, ein Votivbild oder ein Altarblatt? Der Maler war kein kompositorisches Genie, das seinen Auftrag phantasievoll umsetzte, und so stehen die beiden Welten, die himmlische der Trinität und die irdische des Hauses Schönborn, ziemlich beziehungslos übereinander. Gäbe es nicht den so entschieden nach oben blickenden Beter links im Vordergrund, fiele es dem Betrachter schwer, die Verehrung der göttlichen Dreifaltigkeit als das Hauptthema zu erkennen. Umso aufschlussreicher bleibt das Werk als Selbstbeschreibung des Hauses Schönborn.
Mitte des letzten Jahres (2001) überreichte mir der Gerlachsheimer Heimat- und Kulturverein eine Fotokopie jenes „Gerlachsheimer Kopialbuches“, das im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrt wird. Ein schneller Vergleich mit dem mir schon bekannten Würzburger Exemplar bestätigte die Aussage Julius BASSLERS, dass nämlich beide Exemplare völlig identisch seien, was übrigens im Karlsruher Exemplar sogar amtlich bestätigt wird. Ein genauerer Vergleich beider Kopialbücher zeigte dann, dass diese Behauptungen doch nicht ganz zutreffen: So enthält z. B. das „Repertorium“ des Karlsruher Kopialbuches einen längeren Hinweis auf jenen Prozess, den der Prämonstratenserorden gegen den damaligen Bischof von WÜRZBURG, JOHANN PHILIPP VON GREIFFENCLAU ZU VOLLRATHS (1699-1719) geführt hat, obwohl im Buch selbst kein einziges Schriftstück darüber zu finden ist. Kein Wunder, denn die letzte Kopie des Kopialbuches stammt aus dem Jahr 1458 und so wären Schriftstücke aus dem 18. Jh. fehl am Platze.
In den gut 100 Jahren zwischen dem Ende der Napoleonischen Kriege und der frühen Weimarer Republik haben fast 600
Schutterwälder Bürger ihre Heimat verlassen – eine überraschend große Zahl, wenn man bedenkt, dass das Dorf um die
Mitte des 19. Jahrhunderts lediglich 2000 Einwohner hatte. Dem Ruf von Kaiserin Maria Theresia folgend zogen bereits im
18. Jahrhundert einige Schutterwälder Familien weg, um sich in Ungarn eine neue Existenz aufzubauen. Anton Burckhart
jedoch, der sich 1761 das väterliche Erbe auszahlen ließ, um in das „Neue Land“ zu gehen, könnte der erste Schutterwälder
sein, der sein Glück nicht im Osten des Habsburgerreiches, sondern jenseits des Atlantiks suchte.