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buochmeisterinne
(2021)
buochmeisterin, so nannte man im Mittelalter jene Schwester, die im Frauenkloster für Anschaffung, Aufbewahrung und Ausleihe der Bücher zuständig war. Auch in den Dominikanerinnenklöstern Freiburgs, deren vornehmstes der im 13. Jahrhundert gegründete Konvent von Adelhausen war, spielten Bücher eine zentrale Rolle im Leben der Frauengemeinschaften, sei es im Bereich von Erziehung, religiöser Bildung und Liturgie, aber auch im Kontext von Wirtschaft und Verwaltung. Ob von Amts wegen als Bibliothekarin oder Tischleserin, in der Chorgemeinschaft als Sängerinnen oder in der persönlichen Andacht: Die Frauen im mittelalterlichen Kloster waren auf vielfältige Weise alle buochmeisterinne.
Welche Arten von Büchern in Adelhausen und den befreundeten Dominikanerinnenklöstern im Mittelalter vorhanden waren und wer ihre Anschaffung und Benützung im Frauenkonvent organisierte, beleuchtete im Frühjahr 2021 die aus universitären Lehrveranstaltungen hervorgegangene Ausstellung im Wentzingerhaus. Zu sehen waren Exponate aus den Sammlungen der Stadt und der Adelhausenstiftung sowie Leihgaben aus Museen und Bibliotheken in Deutschland, Frankreich und der Schweiz. Gezeigt wurden Handschriften und Drucke aus dem Besitz der Freiburger Dominikanerinnen, deren im Adelhauser Neukloster vereinigte Bibliotheken nach der 1857 erzwungenen Auflösung verstreut worden waren. Für die Dauer der Ausstellung kamen sie zum ersten Mal wieder an einem Ort zusammen.
Das umfangreiche Katalogbuch, das wie die Ausstellung maßgeblich durch die Adelhausenstiftung Freiburg unterstützt wurde, stellt in über 20 Beiträgen die für die Ausstellung ausgewählten Werke ausführlich in Text und Bild vor. Über das Ende der Ausstellung hinaus bietet es somit eine umfassende Dokumentation und Weiterführung des Themas.
Die rauen klimatischen Gegebenheiten und die Verwitterungsprodukte aus vorwiegend saurem kristallinem Gestein lassen in den Hochvogesen nur Wald- bzw. Forstwirtschaft und eine begrenzte Grünlandwirtschaft zu. Letztere findet in einer verbreiteten Weidennutzung in der Zeit von April/Mai bis Oktober statt. Die Pflanzengesellschaften werden detailliert beschrieben und erkennbare Intensivierungs- wie Extensivierungstendenzen aufgezeigt.
Von 40 seltenen oder hinsichtlich ihrer Ökologie bemerkenswerten Arten werden Vorkommen genannt und Habitatverhältnisse beschrieben, so für die in Deutschland oder Frankreich jüngst neu nachgewiesenen Caloplaca squamuloisidiata, Candelariella boleana, Stereocaulon leucophaeopsis, Strigula ziziphi und Toniniopsis dissimilis. Es werden mitteleuropäische Vorkommen der beiden kürzlich unterschiedenen Arten von Sarea difformis s. lat. genannt. Die Vergesellschaftung von Rinodina malangica, R. orculata, Maronea constans und Candelariella boleana wird belegt.
Im Jahre 1991 beschloss man im Kappelrodecker Gemeinderat eine Partnerschaft mit einer französischen Gemeinde einzugehen. Mit der Stadt Rosheim im Elsass wurde eine Kommune gefunden, die in der Struktur der von Kappelrodeck ähnelte. Man war sich schnell einig und die Partnerschaftsurkunde wurde im Oktober 1994 unterzeichnet. Diese Verbindung wird seither sehr intensiv gepflegt. Durch die relative Nähe von nur 70 km können auch spontane Treffen permanent stattfinden, was für eine lebendige Partnerschaft von großem Vorteil ist.
250 Jahre öffentlich
(2021)
Im Januar 1771 öffnete unsere Bibliothek mit einem Angebot von ca. 11.000 Bänden ihre Türen für die Allgemeinheit. Aus Anlass dieses Jubiläums zeichnen wir aus, was Sinn und Zweck unserer Institution ist: die Nutzung durch die Öffentlichkeit. Für die Badische Landesbibliothek ist das ein besonderes Datum, denn für unsere mehr als 500 Jahre alte Bibliothek gab es
anders als für andere Landes- und Universitätsbibliotheken keinen eigentlichen Gründungsakt, dessen Jubiläum wir in Abständen begehen könnten. Es ist schon seltsam: Mit Ausnahme der ersten Monate nach dem 3. September 1942, als die Bibliothek nach einem Bombenangriff dem Erdboden gleichgemacht und ihr Bestand zu 98 % vernichtet war, ist die Badische
Landesbibliothek in diesen 250 Jahren niemals irregulär geschlossen gewesen. Vor diesem historischen Horizont lässt sich ermessen, was es für sie bedeutet, der Öffentlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie im Jubiläumsjahr ihre Dienste so weitgehend versagen zu müssen. Am 31. Dezember 1770 erließ Markgraf Karl Friedrich von Baden (Abb. 1)
für seine Hofbibliothek im Karlsruher Schloss eine erste Benutzungsordnung. 1765 hatte er die Bücher der ehemals Baden-Durlachischen Hofbibliothek in ein gerade fertiggestelltes Nebengebäude des Karlsruher Schlosses bringen lassen. Als er 1771 die Markgrafschaft Baden-Baden erbte, holte er auch die Bücher der Rastatter Hofbibliothek nach Karlsruhe.
Der gemeinsame Bestand wurde auf 20.000 Bände geschätzt, das war für die damalige Zeit recht ansehnlich. Als aufgeklärter Landesherr förderte Karl Friedrich Bildung, Kultur und Wissenschaft in besonderem Maße.
Vorbemerkung: Institutionen, staatliche Körperschaften zumal, haben nicht
anders als Menschen ihren individuellen Charakter. Geprägt werden sie
durch die Persönlichkeiten, die sie als Leiter über Jahre oder Jahrzehnte
führen. Dies gilt für eine Einrichtung wie eine wissenschaftliche Bibliothek,
die durch regelmäßige Erwerbungen stetig wächst und dadurch ein eigenes
inhaltliches Profil entwickelt, im Besonderen. Es lohnt sich daher, im Lichte
der Rede, die der erste Direktor der Karlsruher Hofbibliothek, Friedrich
Valentin Molter, am 1. Januar 1770 gehalten hat und die der eigentliche
Gegenstand dieses Beitrages ist (Abb. 5), zunächst ihren Autor in den Blick
zu nehmen. Schließlich hat Molter die Entwicklung der öffentlichen Hofbibliothek über fast vierzig Jahre, von 1770 bis 1808, verantwortet. Bereits seit 1756 war er für die fürstliche Privatbibliothek zuständig, die zum Kern
der späteren Hofbibliothek werden sollte.
Als der Markgraf von Baden erstmals die öffentliche Nutzung für die Bestände der Hofbibliothek in Karlsruhe regelte, wurden ab Beginn des Jahres 1771 geschätzt über 11.000 Bücher für eine (eingeschränkte) Allgemeinheit zugänglich. Dieser nicht übermäßig große Bestand verdoppelte sich bis 1772 und verdreifachte sich gar innerhalb der nächsten beiden Jahrzehnte, sodass er 1799 bereits auf 30.000 Bände geschätzt wurde. Doch welche Werke im Einzelnen damit gegen Ende des 18. Jahrhunderts für Forschung und Wissenschaft zur Verfügung standen, bleibt eine weitgehend unbeantwortete Frage.
Aufgrund der historischen Umstände, die bereits vielfach aufgearbeitet wurden – namentlich die weitgehende Zerstörung des Bibliotheksbestands 1942 – ist eine Rekonstruktion des Bestandes von 1771 kaum mehr mit auch nur annähernder Vollständigkeit möglich.
„Man thut dem Hofe sehr unrecht, wenn man ihn einer allzustarken Sparsamkeit beschuldiget“, bemerkte 1784 der brandenburgische Historiker Philipp Wilhelm Gercken nach seinem Besuch in Karlsruhe; Anlass zu diesem Gerücht, so meinte er, habe wohl die Mutter des Fürsten gegeben, „die, bey dem Anfall des Baden Badenschen Landes, die zugleich mitgeerbte enorme Schuldenlast klüglich zu mindern suchte und daher die Sparsamkeit einführte, ohne die der ganze Staat vielleicht zu Grunde gegangen wäre“. Ob der Vorwurf der „allzustarken Sparsamkeit“ in seiner Pauschalität zutrifft, soll hier nicht entschieden werden. Das Motiv der Sparsamkeit drängt sich freilich auf, wenn man beide Hofbibliotheken, die annähernd zu
gleicher Zeit erbaut worden sind, miteinander vergleicht, erst recht, wenn man die beiden Schlösser in die Betrachtung einbezieht: Die Anlage des Karlsruher Schlosses ist wahrlich gegenüber der Dimension in Mannheim „bescheiden“.
Das Adjektiv „bescheiden“ trifft leider aber auch auf die Quellenlage zur Karlsruher Hofbibliothek zu. Zwar gibt es auch über die Mannheimer Hofbibliothek keine monographische Gesamtdarstellung, doch mangelt es insgesamt nicht an Literatur über das Schloss und die Schlossbibliothek. Anders in Karlsruhe, wo keine moderne Baugeschichte des Schlosses, geschweige denn eine Geschichte der Schlossbibliothek existiert. Das gilt auch für das vorhandene Bildmaterial: Beide Schlossbibliotheken existieren heute nicht mehr, beide Schlösser wurden 1944 zerstört, aber vom Mannheimer Bibliothekssaal sind immerhin Vorkriegsaufnahmen erhalten.
Die deutschsprachige Burgenforschung hat eine lange Tradition. Unter dem Einfluss verschiedenster Fachdisziplinen entwickelten sich thematische Zeitkonzepte, welche bis heute Ansätze, Begriffe und Bewertungen prägen. Der Beitrag untersucht Periodisierungsvorstellungen in der Burgenforschung im Rückgriff auf (forschungsgeschichtlich einflussreiche) Objekte aus dem Südwesten, v.a. der Schwäbischen Alb. Ziel ist die Sensibilisierung für die Bedeutung großer disziplinärer Erzählungen sowie kleinräumiger Narrative.
Inkl. Exkurs zur Geschichtsvermittlung.
Die reichsweit stattgefundenen Versteigerungen jüdischen Hausrates, organisiert
durch die staatlichen Finanz- und Zollämter, waren Teil der sogenannten „Arisierung“ jüdischen Besitzes. Deren Ziel war, die jüdische Bevölkerung aus dem
Wirtschaftsleben zu verdrängen und die Zwangsenteignung jüdischen Besitzes
zugunsten des Staates und der „Arier“ zu organisieren.
Betroffene dieser fiskalischen und materiellen Enteignung durch staatliche
Organe waren auch Mitglieder der Villinger Familien Haberer, Schwarz und
Schwab. Zusammen mit insgesamt 6.500 badischen und Saarpfälzer Juden wurden sie am 22. Oktober 1940 in das Lager Gurs in den Pyrenäen deportiert. Der
beschlagnahmte Hausrat wurde schon einige Wochen später im Auftrag des
örtlichen Finanzamtes öffentlich versteigert.
Eine weitere Versteigerung fand im April 1942 statt. Zum Verkauf kamen
die Wohnungseinrichtungen von Michael Bloch und der Familie Gideon. Sie
konnten noch wenige Tage vor Beginn des Krieges in die Schweiz emigrieren. Der
zum Abtransport verpackte Hausrat wurde jedoch von Gestapo- und Zollbeamten beschlagnahmt und bis zur Versteigerung – 2 1/2 Jahre später – eingelagert.
Im Folgenden soll aufgezeigt werden, wie die jüdische Bevölkerung seit der
Machtübernahme durch die Nationalsozialisten mit Hilfe erlassener Gesetze und
Verordnungen systematisch ihres Besitzes und Vermögens beraubt wurde,
wobei die öffentlichen Versteigerungen der Wohnungseinrichtungen und des
Hausrates einen Schlusspunkt der Ausplünderung darstellten. Es stellt sich die
Frage, wer – neben dem Staat – an der Enteignung des jüdischen Besitzes beteiligt war und zu den örtlichen Profiteuren der Versteigerungen gehörte