Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (201)
Gehört zur Bibliographie
- nein (201)
Schlagworte
- Kirchengeschichte (201) (entfernen)
Stadt - Land - Religion
(2000)
Zahllose Konflikte prägten das Verhältnis von Staat und Kirche im 19. Jahrhundert. Zu den Höhepunkten der Auseinandersetzungen gehörte neben einer frühen Eskalation im „Kölner Ereignis“ und den mannigfachen Kulturkämpfen der 1870er Jahre auch der „Badische Kirchenstreit“ nach der Jahrhundertmitte. Er wurde in seinen Grundzügen bereits mehrfach dargestellt, so in den größeren Werken zur oberrheinischen bzw. badischen Geschichte aus der Feder von Heinrich Brück, Heinrich Maas und Hermann Lauer. 1905 wandte sich erstmals in ausschließlicher Weise Curt Schröter dem Thema zu.
Stift – Residenz – Stadt
(2017)
In den letzten Jahren vor seinem Tod, zwischen 1595 und 1603, schrieb Bartholomäus Sastrow (1520–1603) die Geschichte seines eigenen Lebens nieder. In Greifswald geboren, ausgebildet an Lateinschulen und Universitäten in Greifswald, Stralsund und Rostock, hatte es ihn 1542 nach Oberdeutschland verschlagen, wo er in Speyer, am
Ort des Reichskammergerichts, eine Ausbildung als Notar genoss. Am 24. Juni 1544 – das Datum hielt er ganz exakt fest
– trat er in Pforzheim seinen Dienst als Schreiber in der Kanzlei des Markgrafen Ernst von Baden (1482–1553) an. Rund ein Jahr sollte er in der markgräflichen Residenzstadt am Zusammenfluss von Enz, Nagold und Würm verbringen.
Das Staffortsche Buch ist eine im Jahre 1599 gedruckte Bekenntnisschrift des Markgrafen Ernst Friedrich von Baden–Durlach, mit der dieser seinen Übertritt zum Calvinismus rechtfertigte. Es entstand als Antwort auf das Erscheinen der Konkordienformel 1577, die durch ihre Lehrentwicklung und Festlegung auf die Confessio Augustana (CA) invariata den Reformierten den Schutz des Augsburger Religionsfriedens entzog. Ernst Friedrich konnte die Konkordienformel nicht als verbindliche Interpretation der CA anerkennen, denn damit hätte er den sicheren Boden des Augsburger Religionsfriedens verlassen. Stattdessen bestreitet er, dass die Konkordienformel sich in Übereinstimmung und Kontinuität mit der CA befinde. Das Staffortsche Buch bemüht sich dann auch, die eigene Interpretation der CA mithilfe der Bibel und der Kirchenväter zu belegen und die Abweichungen der Konkordienformel von der CA aufzuzeigen und zurückzuweisen.
Jakob Ernst Leutwein, Pfarrer in Unterschüpf (1730-1763), überliefert in seiner spätestens 1755 abgeschlossenen „Schüpfer Kirchenhistorie“ das während einer Reise geführte Gespräch. Seinem Begleiter erzählte der Chronist, dass an der Spitze der
Geistlichkeit der 1632 erloschenen Herren von Rosenberg ein Superintendent gestanden hatte. Der Gesprächspartner kommentierte, es wäre aliquid inauditi, also völlig ausgeschlossen, dass adelige Herren einen Superintendenten hätten, ja es fehle ihnen dazu auch das Recht. In beiden Haltungen drückt sich unmissverständlich das Besondere dieser reichsritterschaftlichen Superintendentur aus – hier Leutweins Bewunderung für diese außergewöhnliche Einrichtung; dort der andere, die Existenz einer solchen Einrichtung bestreitend, damit ex negativo das Außergewöhnliche, ja Singuläre der Superintendentur in einer Adelsherrschaft betonend. Was hat es mit diesem Amt auf sich? Die Reformation bildete, wie allgemein bekannt, einen (nicht nur) religiösen Fundamentalprozess. Weit weniger ist im landläufigen Bewusstsein verankert, dass sich daran u.a. eine ganze Reihe rechtlicher Probleme anschloss.
Über die Gründung der Universität Tübingen im Jahr 1477 und die an dieser
Universität bis zur Reformation gelehrte Theologie informiert eine ganze Reihe
wichtiger Arbeiten. Bekannt ist auch, daß Graf Eberhard d.Ä. im Zusammenhang
mit der Universitätsgründung erwog, die Dominikaner nach Tübingen zu
berufen und ihnen das Kloster der Augustiner-Eremiten zu übergeben, da, wie
schon Martin Crusius angemerkt hat, die Dominikaner damals gelehrter waren als
die Augustiner-Eremiten. Der Provinzial der Dominikaner, Fabri von Stubach,
hielt sich im Jahr 1478 zwischen dem 25. Mai und dem 2. August über einen
längeren Zeitraum bei Eberhard d.Ä. im Uracher Schloß auf, um die Reform der
württembergischen Dominikanerinnenklöster zu leiten. Dies scheint jedoch nicht
der alleinige Zweck seiner Anwesenheit in Urach gewesen zu sein, denn er
verließ das Schloß nicht einmal, als es um die Reform des Klosters Offenhausen
ging, die Eberhard d.Ä. besonders am Herzen lag. Vielmehr gab der Provinzial seinem Reformkommissar Johannes Meyer schriftlich seine Anweisungen. Offenbar
verhandelte Fabri von Stubach damals mit Eberhard d.Ä. auch erfolgreich
über eine Mitwirkung der Dominikaner an der Universität. denn noch im August
1478 mußte der Provinzial der Augustiner-Eremiten sein Tübinger Kloster an
Graf Eberhard d.Ä. abtreten.
1821 fanden sich die Reformierte und die Lutherische Kirche im Großherzogtum Baden zu einer Kirchenunion zusammen. Infolge der Gleichberechtigung von Confessio Augustana, Luthers Kleinem Katechismus und Heidelberger Katechismus
spricht man von der einzigen Bekenntnisunion in Deutschland. Erst fünfzehn Jahre später, 1836, wurden ein neues Gesangbuch und eine neue Agende eingeführt; da kommen Fragen auf: Wie konnte man unter diesen Voraussetzungen Gottesdienst feiern? – Oder blieb doch alles beim Alten? – Warum kam es nicht früher zu einer einheitlichen Regelung des Gottesdienstes? – War man sich doch nicht so einig, wie es schien? – Hatten sich zwar ausgeklügelte Formulierungen gefunden – der Passus zur Abendmahlsfrage in der Unionsurkunde ist wirklich genial – und schaffte man es dann nicht, die Theorie in die Praxis umzusetzen? Noch heute kann man in der Badischen Landeskirche erleben, dass Menschen, sogar aus der Pfarrerschaft, aufgrund ihrer konfessionell geprägten Herkunft – so begründeten sie es zumindest – nicht an einem Gottesdienst teilnehmen zu können glauben! Es war ein Gottesdienst, in dem Psalmen nach Art der klassischen Psalmodie gesungen wurden. Das sei lutherisch; wer aus der reformierten Tradition komme, könne an solch einem Gottesdienst nicht teilnehmen. – Sollten die Konfessionsunterschiede nach mehr als 180 Jahren immer noch nicht überwunden sein? Sollte das
konfessionelle Erbe immer noch von einer Teilnahme am Gottesdienst abhalten? Was war, was ist das für eine unierte Kirche, fragte ich mich. Dass Mentalitäten hartnäckig sein können, ist mir bewusst. Aber: Hätte es unter solchen Voraussetzungen, wie eben im Beispiel geschildert, überhaupt zu einer Union kommen können? Oder gab es seitdem Gegenbewegungen, die sich nicht auf konfessionelle Unterschiede vor der Union, sondern auf „andere“ Einflüsse zurückführen lassen?
Im Jahre 1834 meldete ein Anonymus in der liberalen „Allgemeinen Kirchenzeitung“ aus Baden I. Kirchenverfassung betreffend. Die evangelisch-protestantische Kirche im Großherzogthume Baden hat durch die Union vom Jahre 1821 unstreitig mehrere bedeutende Vorzüge in ihrer Organisation erhalten. Das Luthertum hat […] in der Kirchenverfassung mehr Monarchisches, Dogmatisches, Stabiles, die reformirte Kirche, besonders nach Zwingli, ist als mehr republikanisch,
dem Praktischen und Fortschreiten durch subjective Vervollkommnung geneigter zu charakterisiren. Die badische Unionsurkunde hat aus den beiderlei Eigenthümlichkeiten, mit Vermeidung der hierodespotischen Tendenz des Calvinismus, vieles Gute vereinigt, und besonders der Kirche, als einer vom Staate beschützten und daher inspicirten, aber sich doch selbst nach ihren inneren Zwecken regulirenden Gesellschaft, ihre statuarische Autonomie durch repräsentative liberale, aber auch gegen Uebertreibungen bewahrte Institutionen gesichert. Eine kurze Analyse dieses Textes aus der Feder eines zweifellos freisinnigen Korrespondenten mag in das Thema einführen. Das Luthertum – so der Anonymus – vertrat ein monarchisches, man kann wohl interpretieren: tendenziell hierarchisches Prinzip, das freilich Stabilität verbürgte. Das Reformiertentum war zweifach vertreten, zunächst durch die historisch-städtisch, d. h. kommunalistische Prägung der Zürcher Reformation Zwinglis (der Korrespondent sprach von Republik!), in der er das liberale Prinzip glücklich wieder fand: nämlich praktisches Fortschreiten in subjektiver Vervollkommnung; also ein Moment der Dynamik. Schlecht kam freilich der Calvinismus weg. Mit der Apostrophierung als „Priesterherrschaft“ (Hierodespotie) war er erledigt.
„Im Jahre des Heils 1749 ...“ - so beginnt im alten Taufbuch der Bruchsaler St. Peterskirche der handschriftliche Eintrag, darin die feierliche Kirchweihe jenes Jahres beschrieben wird, und so lautete auch der Titel einer Sonderausstellung des Städtischen Museums (im Obergeschoß des Bruchsaler Schlosses) aus Anlass der 250. Wiederkehr dieses Ereignisses. Bis Anfang Januar 2000 konnten sich die Besucher von zahlreichen historischen Exponaten zurückversetzen lassen in die lebendige Zeit des Barock, als tiefempfundene Religiosität, weltlicher Machtanspruch der Kirche und äußerer Prunk in einer noch heute faszinierenden Form verschmolzen sind. Was die Ausstellung nach den Intentionen ihrer Ausrichter zentral dokumentieren sollte, sind die beiden Säulen des Gründungsgedankens der Bruchsaler St. Peterskirche: die spirituelle, gottesdienstliche Bedeutung auf der einen Seite, die weltliche Konnotation als Symbol von Herrschaft und Autorität auf der anderenn. Denn St. Peter zu Bruchsal war nicht allein ein Gotteshaus, sondern überdies ein Gotteshaus in einer Landeshauptstadt - und dieser
Standort hat die Widmung der Kirche als künftige Grablege der Fürstbischöfe von Speyer entscheidend bedingt.
Tritt ein Besucher – vom Marktplatz her kommend – durch das Westportal der Mosbacher Stiftskirche, so fällt sein Blick nicht auf einen lichtdurchfluteten gotischen Chor, sondern auf den spätmittelalterlichen Lettner. Er trägt die klangvolle Orgel,
deren vierteiliger Prospekt die dahinter befindliche Wand großenteils verdeckt. Im Jahr 1708 wurde diese Mauer inmitten der Kirche errichtet.
Von der ZSKG zur SZRKG
(2015)
„Alles, was ist, ist geschichtlich“ – sagte bekanntlich Hegel. Und das Gesetz der Geschichte ist der Wandel. Dieser kann als Traditionsbruch oder in schöpferischer Kontinuität mit der Tradition erfolgen. Die Metamorphose von der „Zeitschrift für Schweizerische Kirchengeschichte“ zur „Schweizerische[n] Zeitschrift für Religions- und Kulturgeschichte“ geschah, davon bin ich überzeugt, nach dem letzteren Prinzip. Am Ende des Kulturkampfes hatte der helvetische Katholizismus einen Nachholbedarf – auch auf der akademischen, wissenschaftlichen Ebene. Mit der Gründung der „Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft“ 1876 hatten katholische Forscher und Publizisten in Deutschland selbstbewusst ein wissenschaftliches Forum geschaffen. In der Schweiz wurde 1889 die Universität Freiburg als katholische Kaderschmiede gegründet. Es fehlten allerdings ein Verein und ein wissen- schaftliches Organ zur Erforschung der helvetischen Kirchengeschichte aus katholischer Sicht. Der erste Impuls dazu entstand 1903 beim ersten Schweizerischen Katholikentag in Luzern.