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Unter den nicht sehr zahlreichen bedeutenden Persönlichkeiten in der Geschichte des Schwarzwaldortes Lenzkirch hat allein ein einziger die Ehre einer eigenen Straßenbenennung erhalten: der fürstlich fürstenbergische Jäger Kolumban Kaiser, dessen Verdienst sich auf die Tat eines einzigen Tages konzentrierte. Am 4. April 1799 stellte er sich im 2. Koalitionskrieg aus eigenem Entschluß und Antrieb den österreichischen Soldaten als wegekundiger Führer zur Verfügung, welche gegen die am
südlichen Hochfirsthang bei Lenzkirch und Kappel lagernden französischen Truppen vorgingen. Er nahm auch an den sich dabei entwickelnden Kämpfen in österreichischer Soldatenmontur teil und führte schließlich eine aus 4 Offizieren und 135 Mann bestehende Infanterieabteilung der Österreicher ohne Verluste aus der entstandenen französischen Einschließung heraus und wieder vor die Front der Franzosen.
Vom Benediktiner zum Täufer
(2000)
In den vergangenen Jahren kamen mehrmals amerikanische Täufergemeinden nach St. Peter im Schwarzwald, um an der ihnen überlieferten frühen Wirkungsstätte nach Spuren und Erinnerungen ihres Glaubensbruders Michael Sattler zu suchen. Dort freilich war der Name nicht bekannt. Die ältere Literatur zur vormaligen Benediktinerabtei vermittelte den Eindruck, dass Reformation und Bauernkrieg fast spurlos an St. Peter vorbeigegangen seien. Dies war kein Zufall. Gehört doch die „damnatio memoriae“, die Vernichtung, besser noch die Verhinderung der Erinnerung zu den Mitteln der Verdrängung, deren sich gesellschaftliche und politische Gruppierungen im Umgang mit unliebsam gewordenen Personen, Häretikern oder Dissidenten, immer bedient haben. Eben dies gilt wohl auch für jenen Michael Sattler, der es nach alten Überlieferungen im Benediktinerkloster St. Peter auf dem Schwarzwald bis zum Prior gebracht hatte, um 1524 die Abtei verließ und wenige Jahre danach als Mitbegründer der Täuferbewegung in Rottenburg a. N. hingerichtet wurde.
Wenn im folgenden die Instruction für den Obervogten der Pfand, und Gunkellehenbaren
Herrschaften Singen und Mühlhausen, Franz Sales Ummenhofer, erlassen
durch den Grafen Franz Joseph 1. von Enzenberg (1747-1821) am 23.
August 1806, vorgestellt und erläutert wird, so deshalb, weil es sich in vieler
Hinsicht um ein außergewöhnliches Dokument handelt. Es wurde erlassen am
Ende des alten Römischen Reiches Deutscher Nation. Der Verfasser gehört noch
ganz und gar nach seinem gesellschaftlichen Rang und seiner beruflichen Stellung
der zu Ende gehenden feudalen Epoche an, zugleich aber ist er als gläubiger
Katholik ein überzeugter Vertreter der Aufklärung und durchdrungen von freimaurerischen
idealen. Man spürt, wie er mit Unbehagen dem Anbruch einer ungewissen
Zeit entgegensieht, die so vieles ändern und - ihm noch unvorstellbar
- neue staatliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Formen bringen wird.
Wie konnte ein Bauernsohn,
gar der Sohn eines leibeigenen Bauern, die ständischen Schranken der alten
Reichsverfassung durchstoßen und zum Prälaten und, wenn Reichsunmittelbarkeit
und Reichsstandschaft mit der Prälatur verbunden waren, zum geistlichen
Fürsten aufsteigen? Diese Problemstellung liegt - neben dem personen-,
familien- und landesgeschichtlichen Interesse, das unser Abt Blasius II. nach
Person, Stellung und Wirken beanspruchen darf - auch den heutigen Betrachtungen
zugrunde .
Der Stern des Ulrich Zasius verbreitet am deutschen Juristenhimmel des
16. Jahrhunderts einen solchen Glanz, daß sich das Auge des rechtsgeschichtlichen
Betrachters immer und nur immer wieder auf ihn richtete, während
anderen das Urteil der Zweitrangigkeit gesprochen wurde. Einer dieser Gelehrten,
deren Licht im unmittelbaren Umkreis des Meisters verblaßte, ist
dessen Schüler und späterer Kollege
Theobald Bapst. Doch gerade seine
Persönlichkeit, deren symphatische äußere
Züge uns aus einem zeitgenössischen
Porträt bekannt sind, gestattet,
mit dem charaktervollen Typ des
oberrheinischen Rechtsgelehrten bekannt
zu werden, ohne die Überzeichnung
eines Genies hinnehmen zu müssen.
Bapsts Leben und Wirken fällt in
eine Zeit, die am Vordringen des gelehrten
Rechts und an der Entstehung
des Juristenstandes in Deutschland
entscheidend Anteil hat, und in seiner
Generation zeigen sich die Früchte der
humanistischen Reformjuristen, aber
auch die Resignation der Praxis und
das Zugeständnis an den Rechtsalltag.