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Bis zum Reichseinkommensteuergesetz des Jahres 1920 unterlag die Einkommensteuer der Regelungskompetenz der einzelnen deutschen Bundesstaaten. Wer die badische Einkommensteuer des Jahres 1848 nachvollziehen will, muss sich zwangsläufig mit den revolutionären Bestrebungen jener Zeit speziell im Großherzogtum Baden auseinandersetzen, da die Einkommensteuer auf der Agenda der demokratischen Kräfte im Vormärz stand.
In den sieben Jahrzehnten zwischen dem Auszug aus dem Schloss und der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg, in denen die Großherzogliche Hof- und Landesbibliothek im Sammlungsgebäude am Friedrichsplatz ansässig war, entwickelte sie sich von einer Hof ibliothek mit begrenztem Nutzerkreis zu einer öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Gebrauchsbibliothek
modernen Zuschnitts. In der badischen Bibliothekslandschaf rangierte sie hinter den Universitätsbibliotheken Heidelberg und Freiburg als drittgrößte Bibliothek; aufgrund der Ausübung regionaler Aufgaben nahm sie die Funktion der Landesbibliothek ein. Im deutschen Bibliothekswesen etablierte sie sich als eine Einrichtung, die sich gegenüber bibliothekarischen
Neuerungen und Reformen aufgeschlossen zeigte und sich an der überregionalen Zusammenarbeit beteiligte.
Zeitgenossen und Historiker bezeichneten die Geschichte der evangelischen Kirche im Nationalsozialismus als Kirchenkampf, als Kampf widerchristlicher Kreise in Staat und Partei gegen die Kirche. Diese eindeutige Frontstellung entsprach dem früh gepflegten kirchlichen Selbstbild, aber nicht der historischen Realität. Stattdessen dominierten Widersprüche, die sich theologisch mit Defiziten in der politischen bzw. der Staatsethik erklären lassen, das Bild: weitgehende Zustimmung zur Politik des Regimes und Einspruch gegen die staatliche Religionspolitik, um die Institution Kirche zu erhalten; amtliches Schweigen und individueller Protest gegen staatliches Unrecht; unermüdliches Einfordern von Rechtstiteln durch die Kirche trotz früher eigener Unterdrückungserfahrung und der Tatsache, dass Zusagen von Partei und Staat nur von taktischer Natur und Rechtsbrüche an der Tagesordnung waren.
Am 9. November 1918 gab Reichskanzler
Prinz Max von Baden [1867–1929] ohne eine
formelle Erklärung von Kaiser Wilhelm II.
[1859–1941] abzuwarten dessen Abdankung
bekannt. Zugleich übertrug er die Regierungsgeschäfte
auf den Reichstagsabgeordneten
Friedrich Ebert [1871–1925]. Am selben Tag
rief Philipp Scheidemann [1865–1939] vom
Berliner Reichstag die Deutsche Republik aus.
Einen Tag später, einem Sonntag, wurde eine
provisorische Landesregierung in Karlsruhe
unter dem Mannheimer Sozialdemokraten Anton
Geiß [1858–1944] gebildet. Die Ausarbeitung
einer neuen Landesverfassung nahm die
vorläufige badische Landesregierung zügig in
Angriff. Sie entschied sich, einen vorläufigen
Entwurf nicht selbst zu erstellen, sondern dies
einer Arbeitsgruppe zu überlassen. Die abschließende
Ausarbeitung der neuen Verfassung
sollte durch eine verfassungsgebende
badische Nationalversammlung erfolgen, deren
Wahl am 22. November 1918 angeordnet
und auf den 5. Januar 1919 festgesetzt wurde.
Die heutige Badische Staatskapelle ist aus der Hofkapelle des Markgrafen von Baden-Durlach hervorgegangen, die 1662 am Durlacher Hof gegründet wurde. Sie ist deren lückenlose Nachfolgerin. Im Lauf ihrer Geschichte hat sie viele große Zeiten unter bedeutenden Dirigenten erlebt, aber auch schwierige Phasen durchstehen müssen. Die allgemeine Geschichte des Karlsruher Theaters in der Zeit des Dritten
Reiches ist verschiedentlich aufgearbeitet worden, doch die Badische Staatskapelle ist bislang noch nicht Gegenstand einer speziellen Betrachtung gewesen. Die Bibliothek des Staatstheaters verwahrt unter anderem sämtliche Programmzettel und -hefte sowie die monatlich erschienenen „Bühnenblätter“, deren systematische Auswertung Einblick in den Theater- und Orchesterbetrieb gewährt. Daran und anhand umfänglicher Akten sowohl aus den Beständen des Badischen Staatstheaters als auch des badischen Kultusministeriums im Generallandesarchiv Karlsruhe lassen sich die Ereignisse jener zwölf Jahre unter dem NS-Regime nachzeichnen.
In den vergangenen Jahren fiel einem als Besucher historischer und kunstgeschichtlicher Ausstellungen in Karlsruhe ein bestimmtes Ausstellungsstück besonders häufig ins Auge: die mehrere Meter lange und mit farbigen Wappenschilden geschmückte genealogische Rolle der Markgrafen von Baden. Das Erscheinungsbild der zu Beginn des 16. Jahrhunderts in Auftrag gegebenen Genealogie hinterlässt nicht nur bei heutigen Museumsbesuchern einen bleibenden Eindruck. Sie tat dies sicher bereits bei den Zeitgenossen am Hof der badischen Markgrafen. Dass die Genealogie ihren Reiz nicht verloren hat, liegt in erster Linie an ihrer materiellen Präsenz: Vor dem Auge des Betrachters entrollt sich die ganze Pracht der Dynastie, von ihren um 1500 nachweisbaren urkundlichen Anfängen in staufischer Zeit bis zur Familie Markgraf Christophs I. von Baden. Gerade die jüngsten Generationen werden am Ende der Rolle durch eine heraldische Zurschaustellung der hochrangigen Ahnen besonders hervorgehoben. Autor dieses Prunkstücks dynastisch-familiärer Memoria und Propaganda war nicht irgendjemand, sondern einer der berühmten Herolde seiner Zeit – Georg Rüxner. Kaum ein anderer verstand es so gut wie der für die Habsburger, Wittelsbacher, Hohenzollern und zahlreiche andere Fürstenfamilien tätige Rüxner, die Kernaussage auf Pergament zu bannen: Mit der prächtigen Genealogie wollten sich die Markgrafen von Baden unter den führenden Fürsten des Reichs wissen. Ausweis dieser außergewöhnlichen Stellung waren die jüngsten Eheverbindungen mit den Habsburgern und Wittelsbachern, die den Markgrafen Familienbeziehungen zu den Herzögen von Burgund, Lothringen und Savoyen einbrachten. Die Genealogie setzte all diese Verbindungen plastisch ins Bild. Sie machte überdies visuell deutlich, dass es mit Markgraf Philipp in der badischen Dynastie nur einen legitimen Herrschaftsnachfolger geben konnte. Die Genealogie war somit vor allem auch ein innerfamiliäres Symbol fürstlicher Autorität und Herrschaft.
Der achtzigste Geburtstag von Professor Hepp ist über die persönliche Wertschätzung hinaus ein Anlass, seine Aktivitäten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den badischen Regionen am Rhein und dem Elsass zu würdigen. Er hat in den letzten Jahren ein enges Netzwerk von Kontakten mit Institutionen, Vereinen und Bürgerinitiativen im Elsass geknüpft,
die ihrerseits an einer Kooperation mit ihren badischen Nachbarn interessiert sind. Inhaltlich geht es hierbei um eine breite Palette von Themen, die die Ausgestaltung unserer gemeinsamen Lebenswelt am Oberrhein betreffen. Ein besonderes Interesse gilt hier den Bereichen der Regionalkultur und Regionalgeschichte, sowie dem Anliegen einer Förderung der Zweisprachigkeit.
Zu den traditionellen konstitutiven Elementen einer badischen Identität wie gemeinsamen sozialen, wirtschaftlichen, sprachlichen
oder konfessionellen Erfahrungen und vor allem der Zugehörigkeit zu einem hierarchisch gegliederten Personenverband mit der Herrscherfamilie an der Spitze, kam im 19. Jahrhundert die rechtliche und weitgehend auch politische Egalisierung der Badener auf der
Grundlage einer modernen Verfassungsordnung hinzu. Welche Bedeutung die Zeitgenossen diesem neuen konstitutiven Element
badischer Identität zumaßen, lässt sich anhand der Feiern aufzeigen, die zu den Jubiläen der badischen Verfassung von 1818 veranstaltet
wurden: zunächst in einem zeituntypisch kurzen Erinnerungszyklus von 25 Jahren sowie nach 50 und 100 Jahren jeweils in besonderen
politischen Krisenkonstellationen, in denen der Fortbestand der Verfassung in hohem Maße gefährdet erscheinen konnte.
Das Hambacher Fest, das am 27. Mai 1832 auf dem Hambacher Schlossberg bei Neustadt stattfand und bei dem sich 20 000 Teilnehmer versammelten, galt lange als die größte politische Kundgebung des Vormärz. Weniger bekannt ist das „badische Hambach“, die Feiern zum 25-jährigen Bestehen der badischen Verfassung am 22. August 1843. An der „Centralfeier“ in Bad Griesbach und an den zahlreichen in fast allen badischen Städten und Amtsbezirken abgehaltenen Festen beteiligten sich weit über 100 000 Menschen. Allein bei der Feier des Bezirks Ettenheim in Kappel am Rhein waren über 10 000 Personen anwesend. In Schwetzingen folgten 3000 Personen der Rede des liberalen Abgeordneten und Publizisten Karl Mathy. Diese
Zahl der Festteilnehmer wurde in Mannheim um ein Mehrfaches übertroffen. In Bad Griesbach fanden sich trotz der Entlegenheit des Badeortes „mehrere tausend Menschen“ ein, um den Worten des liberalen Führers in der zweiten Kammer, Johann Adam von Itzstein, zu folgen.
In der Blütezeit des deutschen Kaiserreichs (1871 – 1918) entstanden zahlreiche Villen und Häuser im sogenannten historistischen Stil mit dem bewussten Rückgriff auf Schmuckelemente der deutschen Vergangenheit. Diese Formensprache verflocht sich dann mit dem floralen Jugendstil und brachte besonders filigrane und großzügige Bauten hervor. In Villingen entstanden so neue Quartiere außerhalb der Stadtmauer wie das Romäus-Gymnasium und das Villinger Krankenhaus in der Herdstraße, (Friedrichkrankenhaus). Weitere bedeutende Stadterweiterungen in dieser Zeit fanden auch in der Mönchweiler
Straße, Vöhrenbacher Straße, Schillerstraße, Benediktinerring, Luisenstraße und, direkt angrenzend, in der Bahnhofstraße statt.